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Der Mietvertrag ist ein Bestandvertrag dessen in Bestand gegebene Sache sich ohne weitere Bearbeitung gebrauchen lasst 1091 ABGB Inhaltsverzeichnis 1 Gesetzliche Regelung 1 1 Allgemeine Regeln 1 2 Spezialgesetze 2 Literatur 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseGesetzliche Regelung BearbeitenAllgemeine Regeln Bearbeiten Die Grundzuge des Mietrechts sind in den 1090 1121 des Allgemeinen Burgerlichen Gesetzbuchs ABGB geregelt das eine weitgehende Vertragsfreiheit zulasst Mietvertrage konnen uber alle beweglichen und unbeweglichen Gegenstande sowie Rechte geschlossen werden die auch Gegenstand eines Kaufvertrags sein konnen 1092 1093 ABGB Der Mietvertrag ist ein vertragliches Dauerschuldverhaltnis das den Eigentumer Bestandgeber verpflichtet dem Bestandnehmer den Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit und gegen einen bestimmten Preis zu uberlassen 1090 ABGB Unverbrauchbare Sachen sind Sachen die ohne ihre Zerstorung oder Verzehrung den gewohnlichen Nutzen gewahren 301 ABGB Verbrauchbare Sachen sind ublicherweise Gegenstand von Kaufvertragen fur die der Eigentumsubergang kennzeichnend ist und die freie Verfugungsbefugnis des Erwerbers 353 354 ABGB Die Pflicht zur Gebrauchsuberlassung gegen Entgelt hat der Miet mit dem Pachtvertrag gemeinsam bei dem die in Bestand gegebene Sache aber nur durch Fleiss und Muhe benutzt werden kann Fur die Abgrenzung ist entgegen dem insoweit irrefuhrenden Wortlaut die Zweckbestimmung der Bestandsache bei Vertragsabschluss relevant und gerade nicht die Eigenheit des Bestandobjekts 1091 ist nach seinem Wortlaut dahin auszulegen dass bei der Miete bloss der vereinbarungsgemasse Gebrauch der Sache die Verwendung eingeraumt wird wahrend es sich bei der Pacht um Gebrauchsuberlassung mit Fruchtziehungsbefugnis in 1096 u 1107 Genuss in 1091 1098 u 1104 f benutzen handelt 1 Werden mehrere unterschiedliche Sachen in Bestand gegeben ist die Beschaffenheit der Hauptsache massgeblich 1091 Satz 2 ABGB Spezialgesetze Bearbeiten Hauptartikel Mietrechtsgesetz Das Mietrechtsgesetz MRG gilt fur die Immobiliarmiete also Mietvertrage die sich auf Wohnungen Wohnungsteile und Geschaftsraumlichkeiten aller Art beziehen und damit sowohl fur die Wohnraum als auch die Geschaftsraummiete sowie genossenschaftliche Nutzungsvertrage Sofern das MRG gilt verdrangt es insoweit das ABGB letzteres ist dann subsidiar Durch die vollstandige teilweise oder fehlende Anwendbarkeit des MRG unterscheiden sich die jeweiligen Mietverhaltnisse 1 Abs 1 bis 5 MRG In Mietvertragen die dem MRG unterliegen kann nicht zum Nachteil des Mieters von den Regelungen des MRG abgewichen werden Fur Miet oder Nutzungsverhaltnisse mit einer gemeinnutzigen Bauvereinigung gilt insbesondere zur Mietzinsbildung das Wohnungsgemeinnutzigkeitsgesetz mit eigenen Regelungen 2 Erganzend gilt das MRG 3 Literatur BearbeitenMartin Gruber Mietrecht in Osterreich Tipps zur Wohnungssuche Makler Provisionen und Vertrage Ihre Rechte als Mieter Verein fur Konsumenteninformation 7 Auflage Wien 2017 ISBN 978 3 99013 070 4 180 Seiten Peter Kuprian Der Mietvertrag Handbuch fur Vertragsverfasser 3 Auflage Manzsche Verlags und Universitatsbuchhandlung Wien 2014 460 Seiten Weblinks BearbeitenConstantin Hofer Mietrecht Repetitorium Universitat Wien ohne Jahr zum Bestandvertrag gem 1090 ff ABGB und zum MRG Einzelnachweise Bearbeiten Martin Trummer Die ABGB Vorschriften uber Bestandvertrage wesentlicher Inhalt und sprachliche Neufassung Universitat Graz 2015 S 13 Bundesgesetz vom 8 Marz 1979 uber die Gemeinnutzigkeit im Wohnungswesen Wohnungsgemeinnutzigkeitsgesetz WGG RIS abgerufen am 2 September 2019 Benjamin Raabe Soziales Mietrecht in Europa 2019 S 7Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Mietvertrag Osterreich amp oldid 208100924