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Steuerglaubiger oder Steuerberechtigter Steuerempfanger ist in der Finanzwissenschaft und in der Steuerlehre eine mit Ertragshoheit ausgestattete Gebietskorperschaft Pendant ist der Steuerschuldner Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Inhalt 3 Arten 4 Rechtsfragen 5 Wirtschaftliche Aspekte 6 Literatur 7 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDie Begriffe Steuerdestinatar Steuerschuldner Steuertrager Steuerzahler oder Steuerglaubiger stellen darauf ab wer die Steuerpflicht erfullen muss wer die Steuerlast zu tragen hat und wem das Steueraufkommen zufliesst 1 Das Steuerschuldverhaltnis besteht aus zwei Rechtssubjekten dem Steuerglaubiger und dem Steuerschuldner die beide eine Folge der Tatbestandsverwirklichung beim Steuerobjekt sind 2 Sie sind die Hauptbeteiligten des Steuerschuldverhaltnisses 3 Steuerglaubiger ist das offentlich rechtliche Gemeinwesen dem die Steuer zusteht und das uber das Steueraufkommen verfugen darf 4 Inhalt BearbeitenDie Ertragshoheit uber Steuern ergibt sich aus Art 106 GG und Art 107 GG Steuerglaubiger sind nach Art 106 GG Bund Lander Gemeinden oder Kirchen 5 Der staatliche Gesetzgeber erlasst Steuergesetze die unter anderem die Steuerart nebst Steuerobjekt die Steuerbemessungsgrundlage den Steuerbescheid den Steuertarif und die Zahlungspflicht festlegen Daraus kann der Zahlungspflichtige erkennen an welche Institution er die Steuer zu entrichten hat Arten BearbeitenIn einem Zentralstaat obliegt die alleinige Steuer und Ertragshoheit dem Staat oder einer von ihm betrauten Behorde die fur die Steuererhebung und das Inkasso der Steuern zustandig ist meist das Finanzamt In Foderalstaaten konnen sowohl der Staat als auch untergeordnete Gebietskorperschaften NUTS Ebenen Steuer oder Ertragshoheit ausuben Dies ist beispielsweise in Deutschland der Fall wo der Bund Bundessteuern die Lander Landersteuern und Gemeinden Gemeindesteuern Kommunalabgaben eine eigene Ertragshoheit besitzen 6 Steuerglaubiger fur alle Steuerarten sind somit der Bund die Lander oder die Gemeinden Die Finanzverwaltung mit ihren Finanzamtern ist lediglich mit der Steuerfestsetzung und dem Vollzug Inkasso der Steuern betraut 7 Rechtsfragen BearbeitenDer Begriff des Steuerglaubigers ist gesetzlich nicht definiert Darunter wird diejenige Partei des Steuerschuldverhaltnisses verstanden die berechtigt ist die Entrichtung einer Steuer oder eines Teils davon fur sich zu verlangen weil ihr das Steueraufkommen zusteht 8 Das Steuerschuldverhaltnis ist ein gesetzliches Schuldverhaltnis das kraft Steuergesetzes zustande kommt Dem Steuerglaubiger steht dabei der Steueranspruch zu Hiervon zu unterscheiden ist der Steuervergutungsglaubiger dem nach 43 Satz 1 AO nach einem Steuergesetz die Steuervergutung zusteht Wirtschaftliche Aspekte BearbeitenDem Steuerglaubiger fliessen die Steuereinnahmen zu die den wesentlichen Teil der gesamten Staatseinnahmen ausmachen Fur Wirtschaftssubjekte Privathaushalte Unternehmen und Staat ist von Bedeutung dass der Steuererstattungsanspruch aus einem Steuerschuldverhaltnis eines Steuerschuldners stets gegen den Steuerglaubiger oder umgekehrt gerichtet ist Glaubiger der Forderung kann der Steuerpflichtige oder der Steuerglaubiger sein 9 Diese Forderung gegen den Steuerglaubiger kann an Kreditinstitute abgetreten oder verpfandet oder durch Dritte gepfandet werden 37 Abs 2 AO Primar hat jedes Steuersystem und damit auch eine etwaige Gemeinsame Unternehmerische Bemessungsgrundlage GUB die Aufgabe fur die jeweiligen EU Mitgliedstaaten als Steuerglaubiger Einnahmen zu erzielen 10 Der Steuerglaubiger erhalt als Zahlungsempfanger durch das Steuerinkasso Steuereinnahmen die als Staatseinnahmen in seinen Staatshaushalt fliessen Fiskalzweck Dort dienen sie der Finanzierung der Staatsausgaben mit denen offentliche Aufgaben wie die Daseinsvorsorge fur das Gemeinwesen erfullt werden Die Absicht dem Steuerglaubiger Einnahmen zuzufuhren ist allerdings nicht der Gesetzeszweck der Steuergesetze im Sinne der teleologischen Auslegung sondern nur das Motiv fur die Schaffung von Steuergesetzen und ihre allgemeine finanzpolitische Aufgabe 11 Der Gesetzgeber als Steuerglaubiger kann zudem eine Beeinflussung des Verhaltens der Steuerzahler Lenkungsabgaben oder eine Umverteilung von Einkommen oder Vermogen beabsichtigen 12 Literatur BearbeitenWerner Schoele Die Abgabenordnung und ihre Anwendung durch die Gemeinden als Steuerglaubiger 1955 Boorberg Stuttgart Hannover Einzelnachweise Bearbeiten Wolfram Scheffler Besteuerung von Unternehmen Band I 2009 S 10 Hartmut Hahn Die Grundsatze der Gesetzmassigkeit der Besteuerung und der Tatbestandsmassigkeit der Besteuerung in rechtsvergleichender Sicht 1984 S 146 Reichsgericht RGZ 46 278 Wolfram Scheffler Besteuerung von Unternehmen Band I 2009 S 11 Thomas M Dewner Thomas A Lange Gabler Bank Lexikon Bank Borse Finanzierung 2000 S 1213 Andreas Busch Steuern in Dieter Nohlen Rainer Olaf Schultze Hrsg Lexikon der Politikwissenschaft Band 2 2005 S 970 Joe Weingarten Finanzverwaltung und Gesetzesvollzug 1993 S 46 Hans Wolfgang Arndt Holger Jenzen Thomas Fetzer Allgemeines Steuerrecht 2016 S 143 Eggert Winter Gabler Lexikon Recht in der Wirtschaft 1998 S 891 Holger Kahle Internationale Rechnungslegung und ihre Auswirkungen auf Handels und Steuerbilanz 2002 S 239 ISBN 978 3 8244 9099 8 Heinrich Wilhelm Kruse Steuerrecht I 1973 S 94 ISBN 978 3 406 03563 0 Wolfram Scheffler Besteuerung von Unternehmen Band I 2016 S 1 f Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Steuerglaubiger amp oldid 234542883