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Junger Mensch ist ein in deutschen und osterreichischen Gesetzen definierter Begriff In Deutschland wird damit eine unter 27 Jahre alte Person bezeichnet und in drei Bundeslandern Osterreichs eine unter 18 Jahre alte Person Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 2 Osterreich 3 Siehe auch 4 Literatur 5 EinzelnachweiseDeutschland BearbeitenIn Deutschland ist nach 7 Abs 1 Nr 4 Achtes Buch Sozialgesetzbuch SGB VIII ein junger Mensch wer noch nicht 27 Jahre alt ist Entsprechend der Begriffsbestimmungen des 7 SGB VIII umfasst der Begriff des jungen Menschen somit auch Kinder wer noch nicht 14 Jahre alt ist mit Ausnahme der Bestimmungen zur Pflege und Erziehung der Kinder als Recht und Pflicht der Eltern Kind in diesem Sinne ist wer noch nicht 18 Jahre alt ist Annahme als Kind Kind in diesem Sinne sind Personen die das 18 Lebensjahr noch nicht vollendet haben Jugendliche wer 14 aber noch nicht 18 Jahre alt ist junge Volljahrige wer 18 aber noch nicht 27 Jahre alt ist Deutsche Altersdefinitionen bis zum 30 Geburtstag Begriff 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29Saugling ja neinKleinkind teils ja teils teils neinKind ja teils teils neinKindheit nein fruhe mittlere spate neinSchulkind nein ja teils neinJugend Shell nein ja neinJugend UN nein teils ja teils teils neinjugendlich nein ja teils neinTeenager nein ja neinSchutzalter ja teils teils neinminderjahrig ja neinKindergeld ja teils teils ehemals neinjung teils ja teils teils neingeschaftsfahig nein teils teils teils teils jareligionsmundig nein teils teils jastrafmundig nein ehemals teils ja vollsexualmundig nein teils teils ja vollAlkohol nein teils 1 teils javolljahrig nein ja junger Volljahriger jaheranwachsend nein ja neinFSK USK 0 6 12 16 18Osterreich BearbeitenIn Osterreich 2 werden in den Jugendschutzgesetzen der Bundeslander Burgenland Niederosterreich und Wien als junge Menschen solche Personen bezeichnet die das 18 Lebensjahr noch nicht vollendet haben Ausgenommen davon sind Verheiratete Zivil und Wehrdiener unter 18 Jahren sie gelten als Erwachsene Die jugendschutzrechtlichen Begriffe von Kindern und Jugendlichen sind in den entsprechenden Gesetzen der drei Bundeslander nicht mehr enthalten In Oberosterreich wird der jugendschutzrechtliche Begriff Jugendliche synonym zu junge Menschen verwendet Personen bis zum vollendeten 18 Lebensjahr mit gleicher Ausnahmeregelung fur als Erwachsene geltende Personen Dagegen wird in den ubrigen funf Bundeslandern weiterhin in Kinder unter 12 bzw 14 Jahren und Jugendliche ab 12 bis 18 Jahre bzw ab 14 bis 18 Jahre differenziert zum Teil ebenfalls mit Ausnahmen fur Verheiratete und fur Zivil bzw Wehrdiener Siehe auch BearbeitenKinder und Jugendhilfe Jugendrecht Jugendschutz Heranwachsende JugendhilferechtLiteratur BearbeitenManfred Gunther Fast alles was Jugendlichen Recht ist HVD Verlag Berlin 2003 ISBN 3 924041 23 7 Manfred Gunther Lexikon Jugend Alter Vom Abba zur Zygote Rabenstuck Berlin 2010 ISBN 978 3 935607 39 1 Einzelnachweise Bearbeiten Bier oder Wein in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person Fur wen gelten die Jugendschutzgesetze In Startseite Jugendliche Rechte und Demokratie Jugendrechte Jugendschutz in den Bundeslandern HELP gv at Bundesministerium fur Gesundheit Familie und Jugend 14 Juli 2008 abgerufen am 16 Dezember 2008 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Junger Mensch amp oldid 215666673