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Inhaltsverzeichnis 1 Vor der Zeugung 2 Ab der Zeugung 3 Nidation 4 Beginn der Geburt 5 Vollendung der Geburt 6 Vollendung des 6 Lebensmonats 7 Vollendung des 1 Lebensjahres 8 Vollendung des 3 Lebensjahres 9 Vollendung des 5 Lebensjahres 10 Vollendung des 6 Lebensjahres 11 Vollendung des 7 Lebensjahres 12 Vollendung des 8 Lebensjahres 13 Vollendung des 10 Lebensjahres 14 Vollendung des 12 Lebensjahres 15 Vollendung des 13 Lebensjahres 16 Vollendung des 14 Lebensjahres 17 Vollendung des 15 Lebensjahres 18 Vollendung des 16 Lebensjahres 19 Vollendung des 17 Lebensjahres 20 Vollendung des 18 Lebensjahres 21 Vollendung des 20 Lebensjahres 22 Vollendung des 21 Lebensjahres 23 Vollendung des 23 Lebensjahres 24 Vollendung des 24 Lebensjahres 25 Vollendung des 25 Lebensjahres 26 Vollendung des 26 Lebensjahres 27 Vollendung des 27 Lebensjahres 28 Vollendung des 30 Lebensjahres 29 Vollendung des 35 Lebensjahres 30 Vollendung des 40 Lebensjahres 31 Vollendung des 45 Lebensjahres 32 Vollendung des 50 Lebensjahres 33 Vollendung des 55 Lebensjahres 34 Vollendung des 58 Lebensjahres 35 Vollendung des 60 Lebensjahres 36 Vollendung des 62 Lebensjahres 37 Vollendung des 63 Lebensjahres 38 Vollendung des 65 Lebensjahres 39 Vollendung des 66 Lebensjahres 40 Vollendung des 67 Lebensjahres 41 Vollendung des 68 Lebensjahres 42 Vollendung des 70 Lebensjahres 43 Vollendung des 80 Lebensjahres 44 Siehe auch 45 Einzelnachweise Altersstufen und grenzen spielen im deutschen Recht eine grosse Rolle insbesondere was Rechte Pflichten und Anspruche naturlicher Personen betrifft Vor der Zeugung BearbeitenNacherben 2101 BGB konnen noch nicht gezeugte Personen seinAb der Zeugung BearbeitenNoch nicht geborenes Kind Nasciturus ist ab der Zeugung erbberechtigt 1923 BGB Noch nicht geborenes Kind kann im Falle der Totung seines potentiell Unterhaltsverpflichteten entsprechenden Schadensersatz geltend machen 844 Abs 2 S 2 BGB Nidation BearbeitenSchutz des nicht geborenen Kindes ab der Nidation vor Schwangerschaftsabbruch 218 StGB Beginn der Geburt BearbeitenDas Einsetzen der Eroffnungswehen gilt im Strafrecht als Zasur fur den Beginn des menschlichen Lebens BGHSt 32 194 Mit diesem Zeitpunkt ist das Kind durch die 211 ff StGB geschutzt Vollendung der Geburt BearbeitenBeginn der Rechtsfahigkeit 1 BGB Geschaftsunfahigkeit bis zur Vollendung des 7 Lebensjahres 104 Nr 1 BGB Deliktsunfahigkeit bis zur Vollendung des 7 Lebensjahres 828 BGB Anspruch auf Pflege und Erziehung Art 6 GG sowie auf personlichen Umgang mit beiden Eltern 1684 BGB 1 Altersstufe im Unterhaltsrecht Regelbetrag Verordnung Dusseldorfer Tabelle 1612a BGB Altersgrenze bei Medien USK und FSK Vollendung des 6 Lebensmonats BearbeitenAb Vollendung des 6 Lebensmonats des mannlichen Kindes darf eine an diesem vorgenommene Beschneidung gemass 1631d Absatz 1 BGB nur noch durch einen Arzt vorgenommen werden und nicht mehr durch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen die dafur besonders ausgebildet und ohne Arzt zu sein fur die Durchfuhrung der Beschneidung vergleichbar befahigt sind 1631d Absatz 2 BGB Vollendung des 1 Lebensjahres BearbeitenRechtsanspruch auf Kinderkrippenplatz 24 SGB VIII Vollendung des 3 Lebensjahres BearbeitenRechtsanspruch auf Kindergartenplatz 24 SGB VIII Ende des Beforderungsverbots in Kraftfahrzeugen mit Ausnahme von Kraftomnibussen die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerustet sind 21 StVO Vollendung des 5 Lebensjahres BearbeitenAnschlusserklarung durch den gesetzlichen Vertreter bei Namensanderungen notig 1617a bis 1618 1757 BGB Art 10 Art 47 EGBGB Vollendung des 6 Lebensjahres BearbeitenAllgemeine Schulpflicht Beginn abhangig vom Bundesland Beginn 2 Altersstufe im Unterhaltsrecht 1612a Abs 1 Nr 2 BGB Altersgrenze bei Medien USK und FSK Besuch von Filmveranstaltungen bis 20 Uhr 11 Jugendschutzgesetz Vollendung des 7 Lebensjahres BearbeitenEintritt der beschrankten Geschaftsfahigkeit 106 ff BGB beschrankte Deliktsfahigkeit nach Burgerlichem Recht 828 Abs 3 BGB Vollendung des 8 Lebensjahres BearbeitenErlaubnis mit dem Fahrrad die Fahrbahn bzw den Radweg zu benutzen baulich getrennte Radwege durfen seit 2016 schon vorher benutzt werden 2 Abs 5 StVO Vollendung des 10 Lebensjahres BearbeitenBeginn der beschrankten Deliktsfahigkeit bei fahrlassigen Verkehrsunfallen 828 Abs 2 BGB Pflicht mit dem Fahrrad die Fahrbahn bzw den Radweg zu benutzen 2 Abs 5 StVO Vollendung des 12 Lebensjahres BearbeitenBedingte Religionsmundigkeit kein Wechsel gegen Willen des Kindes 5 RelKErzG Beginn 3 Altersstufe im Unterhaltsrecht 1612a Abs 1 Nr 3 BGB Altersgrenze bei Medien FSK und USK 11 Jugendschutzgesetz Mit Vollendung des 12 Lebensjahres endet der Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld siehe 45 Abs 1 SGB V maximale Geltungsdauer des Kinderreisepasses 5 Abs 2 PassG Ende der Pflicht zur Verwendung eines Kindersitzes bei Korpergrosse unter 150 cm Ende der Pflicht auf dem Hintersitz eines Pkws wahrend der Fahrt zu sitzen wenn keine Gurte vorhanden sind oder eine Befestigung von Kindersitzen nicht moglich ist 21 Abs 1 a und b StVO Ende des Abgabeverbotes von Feuerzeugen und Zundholzern nur Bayern 1 Vollendung des 13 Lebensjahres BearbeitenBeschaftigung von Kindern in geringem Umfang moglich 2 Kinderarbeitsschutzverordnung Vollendung des 14 Lebensjahres BearbeitenStrafmundigkeit 19 StGB auch fur das Bussgeldverfahren 12 OWiG jedoch Anwendung des Jugendgerichtsgesetzes 3 JGG 46 OWiG kein Kind mehr im Sinne sexualstrafrechtlicher Schutzvorschriften sexueller Missbrauch von Kindern 176 Abs 1 176a 176b 176c 184b StGB volle Religionsmundigkeit 5 RelKErzG Fahrberechtigung fur Elektrokleinstfahrzeuge 3 eKFV Erwerb des amtlichen Sportbootfuhrerscheins fur Sportboote unter Segel 6 SpFV Erwerb der Segelflugzeugpilotenlizenz eigene Entscheidung uber Namensanderung 1617a bis 1618 1757 BGB Art 10 Art 47 EGBGB Anhorungspflicht des Gerichtes bei Sorgerechtsentscheidungen 159 FamFG Nach Abs 2 der Vorschrift sind jedoch auch jungere Kinder personlich anzuhoren wenn die Neigungen Bindungen oder der Wille des Kindes fur die Entscheidung von Bedeutung sind oder wenn eine personliche Anhorung aus sonstigen Grunden angezeigt ist Widerspruch gegen Sorgerechtsubertragung 1671 Abs 2 BGB Einwilligung in eigene Adoption und Widerspruch dagegen 1746 1762 BGB Recht einen selbstgewahlten Verfahrensbeistand zum Beispiel Rechtsanwalt als Interessensvertreter mit der Wahrnehmung seiner Rechte zu beauftragen 158 Abs 5 FamFG Verfahrensfahigkeit bei Zwangsunterbringungen 167 Abs 3 FamFG Widerspruch gegen Organentnahme nach Tod 2 Abs 2 TPG Besuch von Filmveranstaltungen bis 22 Uhr 11 Jugendschutzgesetz Umgang mit Waffen und Munition unter Aufsicht eines weisungsbefugten Waffenberechtigten im Rahmen eines Ausbildungs oder Arbeitsverhaltnisses 3 Abs 1 WaffG Umgang mit gepruften Reizstoffspruhgeraten 3 Abs 2 WaffG Verzehr von Bier Wein o a in Gaststatten in Begleitung eines Erziehungsberechtigten 9 Abs 1 und Abs 2 JuSchG Vollendung des 15 Lebensjahres BearbeitenEnde des allgemeinen Beschaftigungsverbotes 5 JArbschG Handlungsfahigkeit im Sozialrecht 36 SGB I Fahrberechtigung fur Mofas 5 i V m 10 Abs 3 FeV Mehrbedarf fur Behinderte im Sozialhilferecht 30 Abs 4 SGB XII Allgemeine Schulpflicht in Deutschland gilt altersmassig als beendet Berufsausbildung ist moglichVollendung des 16 Lebensjahres BearbeitenTestierfahigkeit 2229 BGB bis zur Vollendung des 18 Lebensjahrs kann das Testament nur beim Notar errichtet werden vgl 2247 Abs 4 BGB Einsichtsrecht ins Geburtenregister adoptierte Kinder 62 PStG bis 2008 61 Abs 2 PStG a F Pflicht zum Besitz eines Personalausweises oder anderen Passes 1 PAuswG Einwilligung in Organentnahme nach Tod 2 Abs 2 TPG Aktives Wahlrecht zur Wahl des Europaischen Parlaments Aktives Wahlrecht in der Sozialversicherung 50 SGB IV Aktives Kommunalwahlrecht in Baden Wurttemberg Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Niedersachsen Nordrhein Westfalen Mecklenburg Vorpommern Sachsen Anhalt Schleswig Holstein und Thuringen Passives Kommunalwahlrecht in Baden Wurttemberg 2 Aktives Burgerschafts bzw Landtagswahlrecht in Brandenburg Bremen und Hamburg 3 Aufenthalt in Gaststatten und bei Tanz und Filmveranstaltungen bis 24 Uhr 4 5 Jugendschutzgesetz Ende des Abgabeverbotes von Alkohol ausser Branntwein 9 Jugendschutzgesetz Altersgrenze bei Medien FSK und USK Fuhrerscheinerwerb Klasse A1 AM L T 10 Abs 1 FeV Ende des strafrechtlichen Schutzes vor Verletzung der Fursorge oder Erziehungspflicht 171 StGB teilweise Ende des strafrechtlichen Schutzes vor sexuellem Missbrauch Schutzbefohlener 174 StGB sowie von Jugendlichen 182 StGB und vor der Forderung sexueller Handlungen Minderjahriger 180 StGB teilweise aber Schutz bis zum vollendeten 18 Lebensjahr Erwerb des amtlichen Sportbootfuhrerscheins fur Sportboote unter Segel siehe oben Vollendung des 14 Lebensjahrs 6 SpFV Erwerb des Jugendjagdscheins 16 BJagdG Vollendung des 17 Lebensjahres BearbeitenMoglichkeit der vorsorglichen Betreuerbestellung und Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes 1908 BGB Begleitetes Fahren mit Pkw 48a FeV Import von zollfreien Waren Tabak Alkohol fur Reisende sowohl innerhalb als auch ausserhalb der EU 2 Abs 5 Nr 2 EF VO Wehrfahigkeitsalter siehe Bundeswehr 5 Abs 2 WPflG bedarf jedoch der Zustimmung des gesetzlichen VertretersVollendung des 18 Lebensjahres BearbeitenVolljahrigkeit volle Geschaftsfahigkeit und Deliktsfahigkeit 2 828 Abs 3 BGB volle Handlungsfahigkeit gegenuber Behorden Beginn von sonstigen Regelungen die an die Volljahrigkeit anknupfen z B Ehemundigkeit volle Testierfahigkeit Fahigkeit Patientenverfugungen wirksam zu errichten 1901a Abs 1 BGB aktives und passives Wahlrecht zum Bundestag Art 38 GG zum Betriebsrat oder Personalrat aktives und passives Wahlrecht zu den Landtagen und Kommunalvertretungen in einigen Bundeslandern aktives Wahlrecht schon mit vollendetem 16 Lebensjahr vgl oben passives Wahlrecht in baden wurttembergischen Kommunalvertretungen bereits mit dem 16 Lebensjahr passives Wahlrecht in der Sozialversicherung 51 SGB IV Ende von Schutzbestimmungen die auf Minderjahrigkeit abstellen z B nach dem Haager Minderjahrigenschutzabkommen im Strafrecht Stellung als Heranwachsender Moglichkeit nach dem Erwachsenenstrafrecht bestraft zu werden 1 105 und 106 JGG Ende der arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen fur Jugendliche 2 7 ff JArbSchG Ende der unbeschrankten Unterhaltsberechtigung 1615 f BGB und der allgemeinen Berufsschulpflicht in Bayern bis zum vollendeten 21 Lebensjahr Art 39 BayEUG 4 Ende von Unterhaltsvorschusszahlungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ab 1 Juli 2017 vorher lag die Altersgrenze bei 12 Jahren Altersgrenze bei Medien FSK und USK Ende des Abgabeverbotes von jugendgefahrdenden Tragermedien 15 Jugendschutzgesetz Fuhrerscheinerwerb Klasse A2 B BE C1 C1E C CE Wegfall der Beschrankungen fur Klasse T 10 Abs 1 FeV Umgang mit Waffen oder Munition 2 Abs 1 WaffG waffenrechtliche Erlaubnisse 4 Abs 1 WaffG Ende der Jugendschutzbestimmungen Ende des Abgabeverbotes von Branntwein 9 Jugendschutzgesetz Ende des Abgabeverbotes von Tabakwaren und Rauchen in der Offentlichkeit 10 Jugendschutzgesetz Zutritt zu Gaststatten Diskotheken und Filmveranstaltungen nach 24 Uhr 4 5 11 Jugendschutzgesetz Zutritt zu Nachtbars und Nachtclubs 4 Jugendschutzgesetz Zutritt zu jugendgefahrdenden Veranstaltungen und Betrieben sowie Aufenthalt an jugendgefahrdenden Orten 7 8 Jugendschutzgesetz Anwesenheit in Spielhallen und Teilnahme an Glucksspielen 6 Jugendschutzgesetz Beginn der Strafbarkeit des Beischlafes zwischen Geschwistern 173 Abs 3 StGB Zutritt zu Spielbanken in Baden Wurttemberg 5 und Bayern 6 erst ab Vollendung des 21 Lebensjahres Zutritt zu Solarien 4 NiSG Abgabe sowie Umgang mit pyrotechnischen Gegenstanden Kategorie 4 Kategorie P2 und Kategorie T2 erst ab Vollendung des 21 Lebensjahres 20 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz Wahlbarkeit zum Burgermeister und Landrat in Bayern Art 39 GLKrWG zum Burgermeister in Sachsen 49 Sachs Gemeindeordnung und Baden Wurttemberg 46 Abs 1 GemO BW Ende des strafrechtlichen Schutzes vor sexuellem Missbrauch Schutzbefohlener 174 StGB sowie von Jugendlichen 182 StGB und vor der Forderung sexueller Handlungen Minderjahriger 180 StGB teilweise endet der Schutz schon mit dem vollendeten 16 Lebensjahr Ende des strafrechtlichen Schutzes vor Entziehung Minderjahriger 235 StGB und Kinderhandel 236 StGB Beginn der Wehrpflicht fur Manner seit 1 Juli 2011 auf Spannungs und Verteidigungsfall beschrankt Zulassigkeit der Konversionstherapie wenn kein Willensmangel vorliegt 2 KonvBehSchG Vollendung des 20 Lebensjahres BearbeitenMindestalter fur Triebfahrzeugfuhrer 48 Abs 1 EBO 7 Vollendung des 21 Lebensjahres BearbeitenVolle strafrechtliche Verantwortlichkeit als Erwachsener 10 StGB Mindestalter als Adoptionsbewerber bei Ehegatten anderer Ehegatte 25 1743 BGB Altersgrenze fur Beratung zu Unterhaltsfragen und zur Beurkundung von Unterhaltsanspruchen durch das Jugendamt 18 59 SGB VIII Ende der gesteigerten Unterhaltsberechtigung 1603 Abs 2 BGB Regelaltersgrenze fur Jugendhilfeleistungen an junge Volljahrige 41 SGB VIII Hochstalter fur Kindergeldberechtigung bei Arbeitslosigkeit 2 BKGG Fuhrerscheinerwerb Klassen C CE D1 D1E D DE 10 Abs 1 FeV Zutritt zu Spielkasinos abhangig vom Bundesland teilweise schon ab Vollendung des 18 Lebensjahres Wahlbarkeit zum Burgermeister und Landrat in Sachsen Anhalt 69 Gemeindeordnung Sachsen Anhalt 48 Landkreisordnung Sachsen Anhalt Thuringen 24 28 Thuringer Kommunalwahlgesetz Ende der Null Promille Grenze fur Fuhrer eines Kraftfahrzeugs im Strassenverkehr 24c StVG Ende der Unterrichtspflicht gegenuber den fruheren Erziehungsberechtigten uber wesentliche Vorgange die den Schuler betreffen in Bayern Art 75 BayEUG Veranlassen einer Person ab diesem Alter zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution straffrei 232a Abs 1 Nr 1 StGB Ab diesem Alter erhohte Strafbarkeit bei Sex mit Personen unter 16 Jahren 182 Abs 3 StGB und bei Nachstellung 238 Abs 2 Satz 2 Nummer 7 StGB Erhohte Strafbarkeit wenn das Opfer von Menschenhandel 232 StGB Zwangsprostitution 232a StGB Zwangsarbeit 232b StGB Ausbeutung der Arbeitskraft 233 StGB junger istVollendung des 23 Lebensjahres BearbeitenHochstalter fur Beibehaltungsantrag fur deutsche Staatsangehorigkeit 5 29 StAG und fur Erwerb durch Vaterschaftsanerkennung 4 StAG Hochstalter fur Familienversicherung bei Arbeitslosigkeit 10 Abs 2 SGB V Wahlbarkeit als Burgermeister oder Landrat in einigen Bundeslandern z B Niedersachsen 80 Abs 4 Nr 1 Nieders Kommunalverfassungsgesetz Nordrhein Westfalen 65 Abs 2 Gemeindeordnung NRW 44 Abs 2 Kreisordnung NRW Rheinland Pfalz 53 Abs 2 Gemeindeordnung Rheinland Pfalz 46 Abs 2 Kreisordnung Rheinland Pfalz Vollendung des 24 Lebensjahres BearbeitenFuhrerscheinerwerb Klasse A Direktzugang ohne Vorbesitz der Klassen A1 und A2 10 Abs 1 FeV Pass und Personalausweisgultigkeit erhohen sich ab dem 24 Geburtstag von sechs auf zehn Jahre 8 Vollendung des 25 Lebensjahres BearbeitenMindestalter als Adoptionsbewerber Alleinstehender oder als Ehepaar wenn anderer Ehegatte mindestens 21 Jahre alt ist 1743 BGB Wahlbarkeit als Schoffe 33 Gerichtsverfassungsgesetz Soll Vorgabe als ehrenamtlicher Arbeits oder Sozialrichter 21 ArbGG 16 SGG Wahlbarkeit zum ehrenamtlichen Verwaltungsrichter 20 VwGO Hochstalter fur Familienversicherung bei Ausbildung 10 Abs 2 SGB V Altersgrenze in Bezug auf bestimmte Leistungsanspruche nach dem SGB II Zurechnung zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern wenn mit diesem in einem Haushalt lebend 7 Abs 3 SGB II nur ausnahmsweise Ubernahme von Kosten einer eigenen Wohnung 22 Abs 5 SGB II besondere Forderung zur Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit z B 3 Abs 2 SGB II Hochstalter beim Bezug von Kindergeld 2 Abs 2 BKGG Hochstalter bei der Wahlbarkeit zur betrieblichen Jugend und Auszubildendenvertretung 61 BetrVG Wahlbarkeit als Burgermeister in einigen Bundeslandern z B Baden Wurttemberg 46 Abs 1 Gemeindeordnung Baden Wurttemberg Brandenburg 65 Abs 2 Brandenburg Kommunalwahlgesetz Wegfall des Erfordernisses eines amts oder facharztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses uber die geistige Eignung fur die Ersterteilung der Erlaubnis zum Besitz und Erwerb bestimmter Schusswaffen 6 Abs 3 WaffG Mindestalter zur Erteilung der Erlaubnis zur berufsmassigen Ausubung der Heilkunde ohne arztliche Approbation Heilpraktiker 9 Mindestalter Ende des Kalenderjahrs fur die Todeserklarung im Kindes oder fruhen Jugendalter Verschollener nach dem Verstreichen von zehn Jahren Wartezeit ab dem letzten Lebenszeichen 3 Abs 2 VerschG Mindestalter fur die Eintragung der Schlusselziffer 196 fur die Fuhrerscheinklasse B also die Berechtigung Leichtkraftrader bis 125 cm und 11 kW mit einem Leistung Gewicht Verhaltnis von maximal 0 1 kW kg zu fahren 10 Vollendung des 26 Lebensjahres BearbeitenHochstalter bei der Wahlbarkeit zur Jugend und Auszubildendenvertretung im offentlichen Dienst des Bundes 100 BPersVG Vollendung des 27 Lebensjahres BearbeitenHochstalter bei der Wahlbarkeit zur Jugend und Auszubildendenvertretung im offentlichen Dienst Geltungsbereich verschiedener Landespersonalvertretungsgesetze z B 58 Abs 2 BayPVG oder 55 Abs 2 LPVG NRW Hochstalter beim Bezug von Waisenrenten 37 SGB VII 45 BVG Wahlbarkeit zum Burgermeister oder Landrat in Schleswig Holstein 57 Gemeindeordnung Schl Holstein 43 Kreisordnung Schl Holstein Wahlbarkeit zum Landrat in Sachsen 45 Sachs Landkreisordnung Vollendung des 30 Lebensjahres BearbeitenHochstalter bei der Studentischen Krankenversicherung 5 Abs 1 Ziff 9 SGB V Allgemeine Altersgrenze fur den Beginn einer Ausbildung mit Ausbildungsforderung 10 BAfoG gilt nicht fur Masterstudiengange und die Falle des Abs 3 Satz 2 Wahlbarkeit als Landrat in Baden Wurttemberg 38 Landkreisordnung Baden Wurttemberg Deutsche Altersdefinitionen bis zum 30 Geburtstag Begriff 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29Saugling ja neinKleinkind teils ja teils teils neinKind ja teils teils neinKindheit nein fruhe mittlere spate neinSchulkind nein ja teils neinJugend Shell nein ja neinJugend UN nein teils ja teils teils neinjugendlich nein ja teils neinTeenager nein ja neinSchutzalter ja teils teils neinminderjahrig ja neinKindergeld ja teils teils ehemals neinjung teils ja teils teils neingeschaftsfahig nein teils teils teils teils jareligionsmundig nein teils teils jastrafmundig nein ehemals teils ja vollsexualmundig nein teils teils ja vollAlkohol nein teils 11 teils javolljahrig nein ja junger Volljahriger jaheranwachsend nein ja neinFSK USK 0 6 12 16 18Vollendung des 35 Lebensjahres BearbeitenWahlbarkeit zum Richter an einem der Obersten Gerichtshofe des Bundes 125 Abs 2 GVG 42 Abs 2 ArbGG 15 Abs 2 VwGO 38 Abs 2 Satz 2 SGG und 14 Abs 2 FGO Wahlbarkeit zum Bundesbeauftragten fur die Opfer der SED Diktatur beim Deutschen Bundestag 5 Abs 2 OpfBG Wahlbarkeit zum Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages 14 Abs 1 WBeauftrG Wahlbarkeit zum Ministerprasidenten in Baden Wurttemberg Art 46 Abs 1 Satz 2 BWVerf Hochstalter fur die Beantragung von Ausbildungsforderung fur Masterstudiengange 10 BAfoG gilt nicht fur die Falle des Abs 3 Satz 2 Vollendung des 40 Lebensjahres BearbeitenWahlbarkeit zum Richter am Bundesverfassungsgericht 3 BVerfGG Wahlbarkeit zum Bundesprasidenten Art 54 GG Wahlbarkeit zum bayerischen Ministerprasidenten Art 44 Abs 2 BayVerf Vollendung des 45 Lebensjahres BearbeitenEnde der Wehrpflicht fur Manner ausserhalb des Spannungs und Verteidigungsfalls 3 Abs 3 WPflG seit 1 Juli 2011 durch Aussetzung der Wehrpflicht nach 2 WPflG gegenstandslos Im Regelfall Hochstalter fur die Ernennung zum BeamtenVollendung des 50 Lebensjahres BearbeitenGgf bis zu 15 Monate Bezug von Arbeitslosengeld I moglich 147 SGB III Altersgrenze fur LKW Fuhrerscheine Klasse C1 oder C1E Fahrzeuge bis 7 5 t soweit nach dem 31 Dezember 1998 erteilt Pflicht zur Umstellung des alten Fuhrerscheins der Klasse 2 Klasse C oder CE Fahrzeuge uber 7 5 t Ohne Umstellung erlischt das Recht Fahrzeuge uber 7 5 t zu fahren Vollendung des 55 Lebensjahres BearbeitenAltersteilzeitbeginn 2 Altersteilzeitgesetz Ende der Heranziehbarkeit von Frauen zum Zivildienst im Verteidigungsfalle Art 12a Abs 4 GG Voraussetzung fur den Freibetrag nach 16 Abs 4 EStG Voraussetzung fur die Ermassigung nach 34 Abs 3 EStG Ggf bis zu 18 Monate Bezug von Arbeitslosengeld I moglich 147 SGB III Vollendung des 58 Lebensjahres BearbeitenGgf bis zu 2 Jahre Bezug von Arbeitslosengeld I moglich 147 SGB III Vollendung des 60 Lebensjahres BearbeitenVorzeitige Altersrente fur Schwerbehinderte 236a SGB VI fur Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1952 wird die Altersgrenze jedoch schrittweise angehoben bis zu einem Alter von 62 fur die Jahrgange ab 1964 Antragsruhestand fur schwerbehinderte Beamte 52 BBG 33 LBG NRW fur Beamte ab dem Geburtsjahrgang 1952 wird die Altersgrenze jedoch schrittweise angehoben bis zu einem Alter von 62 fur die Jahrgange ab 1964 Ruhestandsalter fur Feuerwehrbeamte in einigen Bundeslandern z B NRW 117 LBG NRW sowie im Bundesdienst 51 Abs 3 BBG Ende der Wehrpflicht fur Manner im Spannungs und Verteidigungsfall 3 Abs 5 WPflG Vollendung des 62 Lebensjahres BearbeitenRuhestandsalter fur Polizeibeamte in einigen Bundeslandern z B NRW 115 Landesbeamtengesetz NRW Altersgrenze fur Berufssoldaten 45 Soldatengesetz dort abweichende Altersgrenzen fur einzelne Dienstgrade Vollendung des 63 Lebensjahres BearbeitenAltersrente fur schwerbehinderte Menschen ohne Rentenminderung 236a SGB VI fur Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1952 wird die Altersgrenze jedoch schrittweise angehoben bis zu einem Alter von 65 fur die Jahrgange ab 1964 Vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente fur langjahrig Versicherte moglich mit Rentenminderung 36 SGB VI bzw 236 SGB VI Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung bis 31 Dezember 1997 169 AFG Ruhestandsalter fur schwerbehinderte Beamte in NRW Antragsruhestand fur sonstige Beamte 52 BBG 33 LBG NRW Vollendung des 65 Lebensjahres BearbeitenAltersgrenze fur die Altersrente fur besonders langjahrig Versicherte 38 SGB VI Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung 28 SGB III fur Personen bis zum Geburtsjahrgang 1946 ab Geburtsjahrgang 1947 parallel zur Anhebung der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung nach 235 SGB VI schrittweise Anhebung bis zur Vollendung des 67 Lebensjahres Mehrbedarf in der Sozialhilfe von 17 30 SGB XII Hochstalter fur die Wahl als Burgermeister oder Landrat in einigen Bundeslandern z B Baden Wurttemberg 46 Abs 1 Gemeindeordnung Baden Wurttemberg Niedersachsen 80 Abs 4 Nr 1 Nieders Kommunalverfassungsgesetz Rheinland Pfalz 53 Abs 2 Gemeindeordnung Rheinland Pfalz Sachsen 49 Sachs Gemeindeordnung 45 Sachs Landkreisordnung Sachsen Anhalt 69 Gemeindeordnung Sachsen Anhalt 48 Landkreisordnung Sachsen Anhalt Thuringen 24 28 Thuringer Kommunalwahlgesetz Vollendung des 66 Lebensjahres BearbeitenAltersgrenze in der Rentenversicherung fur Personen ab Geburtsjahrgang 1958 ab 2024 Vollendung des 67 Lebensjahres BearbeitenRegelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung fur Personen ab Geburtsjahrgang 1964 ab 2031 35 SGB VI Ruhestandsalter fur Beamte ab Geburtsjahrgang 1964 51 BBG 51 Landesbeamtengesetz NRW Hochstalter fur die Wahl zum berufsmassigen ersten Burgermeister oder Landrat in Bayern Art 39 Abs 2 Satz 2 Gemeinde und Landkreiswahlgesetz und in Hessen 39 Abs 2 Hessische Gemeindeordnung 37 Abs 2 Hess Landkreisordnung Vollendung des 68 Lebensjahres BearbeitenAltersgrenze fur das Amt als Bundesverfassungsrichter 4 Abs 1 3 BVerfGG Vollendung des 70 Lebensjahres BearbeitenHochstalter fur die Berufung in das Amt eines Schoffen 33 Nr 2 GVG Soll Vorgabe Hochstalter fur Tatigkeit als Notar 48a BNotO Hochstalter fur die Versetzung von Beamten in den Ruhestand wenn diese eine Verlangerung ihrer Dienstzeit selbst beantragt haben 53 BBG und Landesbeamtengesetze z B 32 LBG NRW Vollendung des 80 Lebensjahres BearbeitenWartezeit von lediglich funf statt zehn Jahren fur die Todeserklarung Verschollener ab dem letzten Lebenszeichen wenn das 80 Lebensjahr in diesem Funfjahreszeitraum vollendet wird 3 Abs 1 VerschG Feststellung des Todeszeitpunkts eines Verschollenen zum Ablauf des dritten statt funften Jahrs nach dem letzten Lebenszeichen wenn keine anderen Anhaltspunkte vorhanden sind 9 Abs 3 a VerschG Siehe auch BearbeitenListe der Fristen im deutschen RechtEinzelnachweise Bearbeiten Verordnung uber die Verhutung von Branden VVB 6 1 Bayerische Staatskanzlei 10 Dezember 2012 abgerufen am 12 Mai 2015 Rudiger Soldt Baden Wurttemberg Passives Wahlrecht fur 16 Jahrige In FAZ NET 29 Marz 2023 ISSN 0174 4909 faz net abgerufen am 12 August 2023 www landesrecht hamburg de Gesetz uber die Wahl zur Hamburgischen Burgerschaft 6 BayEUG Art 39 Berufsschulpflicht www gesetze bayern de 1 Dezember 2017 abgerufen am 24 Februar 2018 Landesglucksspielgesetz LGluG PDF 29 Teilnahme am Glucksspiel 1 isa guide de 15 November 2012 S 12 f abgerufen am 12 Februar 2015 Spielbankordnung SpielbO PDF 3 Teilnahme am Glucksspiel 1 isa guide de 25 November 2008 S 1 abgerufen am 12 Februar 2015 48 EBO Einzelnorm Abgerufen am 13 November 2020 Gebuhren und Gultigkeit Abgerufen am 22 Mai 2022 HeilprGDV 1 Einzelnorm In www gesetze im internet de Abgerufen am 7 Dezember 2016 A1 Motorrader mit Autofuhrerschein B196 fahren In ADAC de Abgerufen am 12 Oktober 2021 Bier oder Wein in Begleitung einer personensorgeberechtigten PersonBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Liste der Altersstufen im deutschen Recht amp oldid 237695923