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Der Verfahrensbeistand ersetzt seit dem Inkrafttreten des Gesetzes uber das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit FamFG am 1 September 2009 in Deutschland im familiengerichtlichen Verfahren den bisherigen Verfahrenspfleger Er soll in kindschaftsrechtlichen Verfahren die Interessen Minderjahriger zur Geltung bringen Die Interessen umfassen die Rechte und Grundrechte der Minderjahrigen Deshalb kann der Verfahrensbeistand Antrage stellen Rechtsmittel einlegen und an Kindesanhorungen teilnehmen Mit Verabschiedung des Gesetzes zur Bekampfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder 1 am 16 Juni 2021 erganzte der Gesetzgeber die Qualifikation des Verfahrensbeistandes und schloss einige Straftater von der Betatigung als Verfahrensbeistand aus Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlage 2 Bestellung durch das Familiengericht 2 1 Situation ab dem 14 Lebensjahr 3 Aufgaben 4 Eignung 5 Vergutungsanspruch 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseRechtsgrundlage BearbeitenBestellung und Vergutung der Verfahrensbeistandschaft sind geregelt in den 158 167 174 und 191 FamFG Die konkreten Aufgaben werden bei der Bestellung durch Beschluss bestimmt 2 Die Befugnis zur Erledigung der Aufgabe wird durch das GG und BGB die DSGVO und das StGB begrenzt Der Verfahrensbeistand ist Verfahrensbeteiligter nach 7 FamFG Abs 3 ohne gesetzlicher Vertreter des Kindes zu sein Er kann nur gegen Entscheidungen des Familiengerichtes notwendige Rechtsmittel einlegen um z B das Grundrecht der Minderjahrigen auf ein faires Verfahren und rechtliches Gehor durchzusetzen wobei ein faires Verfahren der Eltern auf den Minderjahrigen abfarbt Die Gerichte sind verpflichtet die Rechtsmittel zu bearbeiten Die durch Beschluss ubertragenen Aufgaben durfen nicht in die Grund Rechte der Betroffenen eingreifen und bedurfen einer Begrundung durch das Gericht Betroffen ist besonders das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Elternrecht mit dem besonderen Schutzbereich der Familie Der Beschluss darf keine Aufgaben enthalten die anderen vorbehalten sind Die Tatsachenermittlung ist Aufgabe des Gerichtes die Herbeifuhrung einer einvernehmlichen Losung ist Aufgabe der kommunalen Jugendhilfe Jugendamt Eine Befugnis kann der Beschluss nicht enthalten Es besteht weder eine Fach noch eine Rechtsaufsicht Das beauftragende Familiengericht ist dem Verfahrensbeistand nicht weisungsbefugt Fuhlt sich jemand durch Handlungen eines Verfahrensbeistand in seinen Rechten verletzt oder sonst wie geschadigt steht ihm die ordentliche Straf u Zivilgerichtsbarkeit offen Das Familiengericht ist dafur nicht zustandig Bestellung durch das Familiengericht BearbeitenDas Gericht hat dem minderjahrigen Kind in Kindschaftssachen die seine Person betreffen einen fachlich und personlich geeigneten Verfahrensbeistand zu bestellen soweit dies zur Wahrnehmung seiner Interessen erforderlich ist 158 FamFG Dies ist stets Fall bei Verfahren nach den 1666 des Burgerlichen Gesetzbuchs wenn die teilweise oder vollstandige Entziehung der Personensorge in Betracht kommt Kindeswohlgefahrdung wenn der Ausschluss oder eine wesentliche Beschrankung des Umgangsrechts in Betracht kommt 1684 BGB in Verfahren die eine Verbleibensanordnung nach 1632 Abs 4 BGB oder 1682 BGB zum Gegenstand habenDie Bestellung ist in der Regel erforderlich wenn eine Trennung des Kindes von der Person erfolgen soll in deren Obhut es sich befindet in Verfahren die die Herausgabe des Kindes zum Gegenstand haben 1632 BGB Abs 1 wenn eine wesentliche Beschrankung des Umgangsrechts in Betracht kommt wenn das Interesse des Kindes zu dem seiner gesetzlichen Vertreter in erheblichem Gegensatz steht Als Interesse des Kindes wird nicht nur Wunsch Wille und Kindeswohl verstanden sondern vorrangig die Rechte und Grundrechte des Kindes als objektives Kindeswohl Weiterhin ist vom Gericht ein Beistand zu bestellen wenn dies in Abstammungs oder Adoptionssachen zur Wahrnehmung der Interessen des minderjahrigen Beteiligten erforderlich ist Das Gericht hat vor Bestellung des Verfahrensbeistandes zu prufen ob keiner der gesetzlichen und naturlichen Vertreter des Minderjahrigen Willens oder in der Lage ist die Interessen des Minderjahrigen zu wahren und ggf zur Geltung zu bringen da der Verfahrensbeistand nicht der gesetzliche Vertreter ist und die Durchsetzung der Interessen zunachst Pflicht und Recht der Eltern ist Eine verpflichtende Bestellung eines Verfahrensbeistandes der in FamFG 158 genannten Fallgruppen lehnte die Bundesregierung 2020 3 ab und verdeutlicht auch die notwendige Qualitat des Eingriffs u a in die Elternrechte Mit Verabschiedung des Gesetzes zur Bekampfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder am 16 Juni 2021 machte der Gesetzgeber die Bestellung bei von staatlichen Stellen angeregten Verfahren verpflichtend bei Verfahren der Eltern beliess er es bei der Prufpflicht auf Notwendigkeit durch das Gericht Dabei darf die Bestellung auch im Hinblick auf die Kosten nicht mutwillig sein 4 Das Gericht hat eine Prufung auf die fachliche und personliche Geeignetheit unter Beachtung der Transparenz durchzufuhren Die Transparenz verhindert aus dem Blickwinkel der Bewerber eine mogliche Bevorzugung z B Mitglied eines Vereins die Betroffenen als Rechteinhaber haben die Moglichkeit zu prufen ob eine objektive Eignung vorzuliegen scheint und alle notwendigen Kriterien tatsachlich glaubhaft gemacht wurden Die Transparenz ist in Bezug auf Qualifizierung und Vorstrafen zunachst auf das Gericht beschrankt wenn es dies verlangt das Ergebnis ist jedoch aktenkundig zu machen Die Bestellung des Verfahrensbeistandes endet mit Verfahrensabschluss oder mit der Aufhebung der Bestellung auf Antrag des Verfahrensbeistandes und Zustimmung des Gerichtes Die Aufhebung durch das Gericht hat ferner dann zu erfolgen wenn die weitere Betatigung die Interessen des Kindes gefahrden wurden 158 Abs 4 FamFG Dies kann zutreffend sein wenn der Verfahrensbeistand unbefugt Handlungen ausubt die in Rechte Dritter eingreifen insbesondere die Grund Rechte des Kindes verletzten Situation ab dem 14 Lebensjahr Bearbeiten Ein Minderjahriger kann ab dem 14 Lebensjahr auch selbst einen Interessensvertreter mit der Wahrnehmung seiner Rechte beauftragen 9 Nr 3 FamFG in der Regel also einen eigenen Rechtsanwalt Auch in einer Vormundschaftssache hat der Mundel Anspruch auf einen selbst gewahlten Verfahrensbeistand Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Beschluss vom 14 November 2016 Az 4 WF 82 16 5 Die Vertretung eines Kindes durch einen beauftragten Rechtsanwalt geht im Kindschaftsverfahren der Unterstutzung durch einen Verfahrensbeistand vor weil dieser das Kind wirksam vertritt und dazu befugt ist Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss vom 17 Januar 2014 Az 11 WF 271 13 6 5 Eine Entpflichtung des Verfahrensbeistandes bei nachtraglicher Vertretung durch einen Rechtsanwalt sieht das Gesetz seit 2021 nicht mehr vor Der eigene Rechtsanwalt wird uber die beantragte und bewilligte Verfahrenskostenhilfe bezahlt vergleiche auch Amtsgericht Essen Beschluss vom 18 Juni 2002 Az 104 F 80 01 SO und Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg 3 Senat fur Familiensachen Beschluss vom 2 Mai 2017 Az 12 WF 70 17 7 8 Mit der Gesetzesanderung 1 muss das Gericht bei einem bedingt geschaftsfahigen Kind trotz anwaltlicher Vertretung einen Verfahrensbeistand bestellen sofern er stets zu bestellen ist In den anderen Fallen muss die Prufung der Sach und Rechtslage durch das Gericht im Einzelfall die Erforderlichkeit ergeben Mit der eingefuhrten Definition der Eignung muss der Verfahrensbeistand nur uber Grundkenntnisse im Verfahrensrecht im Kindschaftsrecht sowie Kinder und Jugendhilferechts nachweisen ein Fach Anwalt jedoch fundiertes Fachwissen und unterliegt zudem einer Berufsordnung Aufgaben BearbeitenDie ubertragbaren Aufgaben des Verfahrensbeistands ergeben sich aus 158b FamFG Das Gericht ist verpflichtet den Verfahrensbeistand konkret in Art und Umfang zu beauftragen und die Beauftragung zu begrunden 2 Je nach Beauftragung hat der Verfahrensbeistand das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen Er hat das Kind uber Gegenstand Ablauf und moglichen Ausgang des Verfahrens in geeigneter Weise zu informieren Er soll eine Entscheidung mit dem Kind erortern Soweit nach den Umstanden des Einzelfalls ein Erfordernis besteht kann das Gericht dem Verfahrensbeistand die zusatzliche Aufgabe ubertragen Gesprache mit den Eltern und weiteren vom Gericht konkret benannten Bezugspersonen des Kindes zu fuhren Er hat am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung uber den Verfahrensgegenstand mitzuwirken in einer Art in der es nicht bereits die gesetzliche Aufgabe eines anderen ist Jugendamt also mindestens alles zu unterlassen was eine einvernehmliche Regelung verhindert Ein Grundinteresse Grundrecht des Kindes ist ein faires Verfahren seine Person betreffend Der Verfahrensbeistand wird in der Regel ein oder mehrere Gesprache mit dem Kind fuhren und soweit dies moglich erforderlich und beauftragt ist Der Verfahrensbeistand soll an der Kindesanhorung teilnehmen 159 Abs 4 Satz 3 FamFG Die im Referentenentwurf BT Drucksache 16 6308 vorgesehene Stellungnahme die sowohl das subjektive Interesse des Kindes Wunsch und Wille des Kindes als auch das objektive Interesse des Kindes Wohl des Kindes einzubeziehen hatte unterlag zunachst dem Sozialdatenschutz und der fehlende Moglichkeit dem Verfahrensbeistand die Aufgabe der Sachaufklarung zu ubertragen 9 Die in das Gesetz 2021 eingeflossene Stellungnahme 158b Abs 1 Satz 2 FamFG betrifft deshalb nur die Tatigkeit des Verfahrensbeistandes und nur bei bedingt geschaftsfahigen Minderjahrigen mit deren ausdrucklichen inhaltlichen Zustimmung auch Sozialdaten z B Wunsch und Wille die eigene Person betreffend In der Regel wird der Verfahrensbeistand spatestens zum Anhorungstermin einen schriftlichen Bericht vorlegen was jedoch insbesondere im Zuge des beschleunigten Verfahrens und den strengen Datenschutzbestimmungen Informationspflicht auch uber Datenerhebung bei Dritten Moglichkeit der Berichtigung und Erganzung vor Weitergabe nicht immer moglich ist Gerichte raumen dann die Moglichkeit einer mundlichen Stellungnahme im Anhorungstermin ein welche die gleiche Anforderungen beinhaltet und eine Meinung des Verfahrensbeistandes darstellt sofern sie Sozialdaten enthalt Der Verfahrensbeistand lauft dann Gefahr der unbefugten Tatigkeit der Sachermittlung nachzugehen und unerlaubt Sozialdaten zu offenbaren Fur die Wurdigung als Tatsache bedarf es der formlichen Beweiserhebung durch Zeugenaussage unter Beachtung der gestellten Aufgabe und Befugnisse sofern ein Beteiligter das Vorgetragene bestreitet Den Referentenentwurf uberlebt hat das Wort kann bei der Moglichkeit im Interesse des Kindes Rechtsmittel einzulegen was die wesentlichen Abgrenzung zur Aufgabe Verpflichtung eines Rechtsanwaltes m w d klarstellt und Haftungsanspruche aus Unterlassung ausschliesst Gleichwohl verpflichtet es die Gerichte eingelegte Rechtsmittel zu bearbeiten Die im Referentenentwurf verdeutlichte Klarstellung der fehlenden Eigenschaft als rechtlicher Vertreter und fehlendem Elternrecht beim Handeln im eigenen Namen war im Hinblick auf die Auslegung des abgelosten hoheitlichen Verfahrenspfleger notwendig geworden Der Verfahrensbeistand kann nur im Interesse des Kindes Rechtsmittel einlegen er ist aber nicht gesetzlicher Vertreter des Kindes 158b Abs 3 Satz 3 FamFG womit sich die Antrage nur in das Verfahren richten konnen Dies beinhaltet vor allem die Wahrung der Grundrechte des Kindes unabhangig davon ob es sich um ein von staatlichen Stellen angeregtes Verfahren oder ein Verfahren der Eltern handelt Die gefahrdeten Grundrechte sind u a das Recht auf Familie die informationelle Selbstbestimmung und das Recht auf ein faires Verfahren Letzteres farbt bei Verfahren der Eltern als naturliche und gesetzliche Vertreter direkt auf das Kind ab Der Verfahrensbeistand kann Einfluss auf eine kindgerechte Gestaltung des Verfahrens Information des Kindes Gestaltung der Kindesanhorung nehmen aber er hat Einfluss auf den Verfahrensverlauf und Verfahrensdauer z B durch Auswahl und Fragen an Sachverstandige Beseitigen von Verfahrensfehlern Verfolgen und Unterlassen von unerlaubten Handlungen Der Verfahrensbeistand nimmt seine Aufgabe selbststandig und eigenverantwortlich wahr 10 Dies betrifft auch die Haftung bei Verletzung Rechter Dritter Eignung BearbeitenFachliche EignungVerpflichtend ist eine Zusatzqualifikation fur die Tatigkeit als Verfahrensbeistand und eine regelmassige Fortbildung alle zwei Jahre Verpflichtend sind ferner Grundkenntnisse auf den Gebieten des Familienrechts insbesondere des Kindschaftsrechts des Verfahrensrechts in Kindschaftssachen und des Kinder und Jugendhilferechts sowie Kenntnisse der Entwicklungspsychologie des Kindes hat und uber kindgerechte Gesprachstechniken verfugt Diese Grundkenntnisse und Kenntnisse schreibt der Gesetzgeber vornehmlich Bewerbern zu die auf Verlangen des Gerichtes ein sozialpadagogische padagogische psychologische oder juristische Berufsqualifikation nachweisen konnen Alle anderen Bewerber mussen auf Verlangen dem Gericht anderweitig glaubhaft machen uber die Grundkenntnisse und Kenntnisse zu verfugen 158a Abs 1 FamFG Bei der Bestellung muss das Gericht nicht auf einen Bewerber zuruckgreifen dessen berufliche Qualifikation den tatsachlichen Bedarf des Kindes decken konnte In Verfahren der Inobhutnahme als Trennung von der Familie kann der Ausschluss von Berufsgruppen geboten sein wenn sich deren gewohnliches Betatigungsfeld auf die Erziehung ausserhalb von Familie beschrankt Heimbetreiber Sozialpadagogen u a Die im Berufsverband der Verfahrensbeistande Erganzungspfleger und Berufsvormunder fur Kinder und Jugendliche BVEB 11 organisierten Verfahrensbeistande Umgangspfleger und Vormunder haben sich verpflichtet nach schriftlich formulierten Standards zu arbeiten 12 Grundsatzliche Eigenschaften dieser Standards ist die Wertschatzung und der Respekt des Kindes Daruber hinaus sollten fundierte Kenntnisse des Datenschutzes bei der Eignungsprufung abgepruft werden da Verstosse zum einen stets den Verfahrensbeistand selbst beschweren und ihn im Verfahren unbrauchbar machen Zum anderen liegt nahe dass bei Ubergriffen das Verfahren nicht rechtskonform geschlossen werden kann weil zu befurchten ist dass die staatliche Entscheidung durch eine rechtswidrige Handlung beeinflusst wird oder gar darauf fusst Nachdem uber die Rechtswidrigkeit jedoch nicht das Familiengericht selbst entscheidet ist der zeitliche Verlauf im Hinblick auf das Beschleunigungsgebot nicht mehr zu rechtfertigen Personliche EignungDas Gericht hat aus dem Kreis der fachlich geeigneten Personen dann zu prufen ob der Bewerber die Gewahr bietet die Interessen des Kindes gewissenhaft unvoreingenommen und unabhangig wahrzunehmen Grundsatzlich personlich ungeeignet sind nur Straftater im Kontext sexualisierter Gewalt gegen Kinder Das Gericht soll in das erweiterte Fuhrungszeugnis des Bewerbers Einblick nehmen und die Feststellung aktenkundig machen dass keine Eintrage in diesem Kontext vorliegen 158a Abs 2 FamFG Vergutungsanspruch BearbeitenDer berufsmassige Verfahrensbeistand wird unabhangig von seinem tatsachlichen Zeitaufwand aus der Justizkasse pauschaliert vergutet anders als der fruhere Verfahrenspfleger Die Vergutung die auch Auslagen fur Sachaufwendungen wie Fahrtkosten sowie eine etwaige Mehrwertsteuer beinhaltet betragt 350 00 Euro je Verfahren 158 Abs 7 FamFG Bei mehreren Geschwistern ist fur jedes Kind die Vergutung fallig 13 Im Beschwerdeverfahren fallt die Gebuhr erneut an wenn die Beschwerde inhaltlich begrundet ist und nicht nur rechtlich Die Verpflichtung zur Prufung der Berufsmassigkeit obliegt dem Gericht Wenn das Gericht dem Verfahrensbeistand die zusatzliche Aufgabe ubertragt Gesprache mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen des Kindes zu fuhren sowie am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung uber den Verfahrensgegenstand mitzuwirken erhoht sich das Honorar auf 550 00 Euro Die Kosten fur Aufwendungen und Vergutungen des Verfahrensbeistandes erfolgen stets aus der Staatskasse Der Vergutungsanspruch des Verfahrensbeistands erlischt wenn er nicht binnen 3 Monaten nach Beendigung seiner Tatigkeit geltend gemacht wird 14 Die Kosten werden im Rahmen der Kostenfestsetzung den Verfahrensbeteiligten auferlegt Der Vergutungsanspruch entsteht durch Bestellung unabhangig von einer tatsachlichen aufgabenkonformen Betatigung Die von der Kostenfestsetzung betroffenen Verfahrensbeteiligten konnen sich mit dem Rechtsmittel der Erinnerung gegen die Kosten wehren sofern sie der Meinung sind das Gericht sei einer Pruf Pflicht nicht nachgekommen oder die Bestellung sei mutwillig gewesen Literatur BearbeitenReinhard Bork Florian Jacoby Dieter Schwab FamFG Gesetz uber das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Gieseking Verlag 2009 Ludwig Salgo Der Anwalt des Kindes Frankfurt am Main 1996 ISBN 3 518 28820 2 Ludwig Salgo Gisela Zenz Jorg M Fegert Axel Bauer Corina Weber Maud Zitelmann Verfahrensbeistandschaft Ein Handbuch fur die Praxis 3 uberarb und aktual Auflage Bundesanzeigerverlag 2014 ISBN 978 3 8462 0249 4 Rainer Balloff Nicola Koritz Handreichung fur Verfahrenspfleger Kohlhammer Stuttgart 2006 Werner Bienwald Verfahrenspflegschaftsrecht Gieseking Bielefeld 2002 ISBN 3 7694 0906 X Uwe Harm Verfahrenspflegschaft in Betreuungs und Unterbringungssachen 2 Auflage Bundesanzeiger Verlag Koln 2005 ISBN 3 89817 437 9 Walter Rochling Hrsg Handbuch Anwalt des Kindes Nomos Verlags Gesellschaft Baden Baden 2001 ISBN 3 7890 7384 9 Ludwig Salgo Hrsg Verfahrenspflegeschaft fur Kinder und Jugendliche Bundesanzeiger Verlag Koln 2002 ISBN 3 89817 040 3 Heike Schulze Handeln im Konflikt Eine qualitativ empirische Studie zu Kindesinteressen und professionellem Handeln in Familiengericht und Jugendhilfe Wurzburg Ergon 2007 ISBN 978 3899135701 Corina Weber Maud Zitelmann Standards fur Verfahrenspfleger innen Erstaufl Luchterhand 1998 dokumentiert in Salgo u a Verfahrensbeistandschaft Ein Handbuch fur die Praxis 3 Auflage Bundesanzeigerverlag 2014 ISBN 978 3 8462 0249 4 Walter Zimmermann Neuere Rechtsprechung zur Vergutung von Betreuern Verfahrenspflegern Verfahrensbeistanden und Nachlasspflegern In FamRZ 2011 S 1776 Maud Zitelmann Kindeswohl und Kindeswille im Spannungsfeld von Padagogik und Recht Dissertation Votum Munster 2001 ISBN 3 933158 78 8 Weblinks BearbeitenBundesarbeitsgemeinschaft Verfahrensbeistandschaft Interessenvertretung fur Kinder und Jugendliche e V VAK Verband Anwalt des Kindes Bundesverband e V Rechtsprechung insbesondere zur Verfahrensbeistandsvergutung Verein Anwalt des Kindes Munchen e V Koordinierungsstelle fur Verfahrensbeistandschaften Arbeitsgemeinschaft Familienrecht MO SkriptEinzelnachweise Bearbeiten a b Bundesgesetzblatt 2021 Teil 1 Nr 33 vom 22 Juni 2021 Gesetz zur Bekampfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder In Bundeanzeiger Abgerufen am 12 Dezember 2021 a b 158b FamFG Abs 2 Satz 2 BT Drucks 19 23567 v 21 10 2020 https dip21 bundestag de dip21 btd 19 235 1923567 pdf OLG Braunschweig Beschluss vom 07 10 2021 1WF 106 21 Niederschlagung Kosten Verfahrensbeistand Abgerufen am 15 Oktober 2021 a b Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Beschluss vom 14 11 2016 Az 4 WF 82 16 OLG Stuttgart Beschluss vom 17 Januar 2014 Az 11 WF 271 13 Amtsgericht Essen Beschluss vom 18 Juni 2002 Az 104 F 80 01 SO FamRZ 2002 1713 FPR 2002 673 Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg 3 Senat fur Familiensachen Beschluss vom 2 Mai 2017 Az 12 WF 70 17 BT Drucks 16 6038 239 Referententwurf vgl Bork 2009 524 Berufsverband der Verfahrensbeistande Erganzungspfleger und Berufsvormunder fur Kinder und Jugendliche BVEB Standards des Berufsverbandes fur Verfahrensbeistande Erganzungspfleger und Berufsvormunder fur Kinder und Jugendliche BVEB BGH Beschlusse vom 19 Januar 2011 XII ZB 486 10 FamRZ 2011 467 und vom 17 November 2010 XII ZB 478 10 FamRZ 2011 199 sowie vom 1 August 2012 XII ZB 456 11 KG Berlin Beschl v 31 8 2016 25 WF 51 16Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verfahrensbeistand amp oldid 239282073