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Die Schlusselgewalt als familienrechtlicher Begriff bezeichnet das Recht von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern Rechtsgeschafte die zur Deckung des Lebensunterhalts beitragen auch mit Wirkung fur oder gegen den anderen Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner durchzufuhren Das bedeutet dass der Glaubiger eines Geldbetrages diesen auch von dem anderen Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner fordern kann Das deutsche Zivilrecht regelt sie in 1357 BGB das osterreichische Zivilrecht in 96 ABGB fur Ehegatten und in 10 EPG fur eingetragene Partner Johann David Nessenthaler 1717 1766 Allegorie der hauslichen Schlusselgewalt um 1750 Historisch geht die Schlusselgewalt bis in die Antike zuruck Im Mittelalter trugen verheiratete Frauen einen Schlusselbund als sichtbares Zeichen ihres Rechtes Es war besonders fur Ehefrauen bedeutungsvoll da sie ausserhalb der Schlusselgewalt fur verpflichtende Rechtsgeschafte unter der Vormundschaft ihres Ehemannes standen Im weitesten Sinne bezeichnet die Schlusselgewalt eine eingeschrankte ubertragbare Verfugungsgewalt Deutsches Familienrecht BearbeitenGemass 1357 Abs 1 BGB ist jeder Ehegatte berechtigt Geschafte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie mit Wirkung auch fur den anderen Ehegatten zu besorgen Durch solche Geschafte werden beide Ehegatten berechtigt und verpflichtet es sei denn dass sich aus den Umstanden etwas anderes ergibt Die folgenden funf Voraussetzungen mussen fur ein Vorliegen der Schlusselgewalt erfullt sein Es muss bei Vertragsschluss eine gultige Ehe bestehen Allerdings braucht der Vertragspartner davon nichts zu wissen Es muss ein Geschaft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs vorliegen Beispiele Nahrung Kleidung Haushaltsgerate etc Nicht unter 1357 BGB fallen Geschafte welche die Lebensbedingungen der Familie und ihrer Mitglieder grundlegend bestimmen oder verandern bei denen also vor Vertragsschluss erwartet werden darf dass sich die Ehepartner miteinander absprechen Ein Vertrag den ein Ehegatte ohne die erforderliche Genehmigung des anderen Ehegatten schliesst ist daher gemass 1366 Abs 1 BGB erst wirksam wenn dieser ihn genehmigt Das Geschaft muss zur Bedarfsdeckung der individuell betroffenen Familie bestimmt sein Die Bedarfsdeckung der Familie wird definiert als die Lebensbedurfnisse der individuell betrachteten jeweiligen Ehegatten und der gemeinsamen unterhaltsberechtigten Kinder Die Bedarfsdeckung muss angemessen sein das heisst sich im Rahmen der wirtschaftlichen Verhaltnisse und Lebensgewohnheiten dieser Familie halten Angemessen ist eine Bedarfsdeckung die nach Art und Umfang den durchschnittlichen Verbrauchsgewohnheiten von Familien in vergleichbarer sozialer Lage entspricht Lebt eine Familie aufwandiger als ublich so soll der tatsachliche Lebenszuschnitt als angemessen gelten BGH FamRZ 1985 576 578 Gemass Bundesgerichtshof ist der Lebenszuschnitt entscheidend der nach aussen tritt Dabei soll es auch darauf ankommen ob der andere Ehegatte mit dem jeweiligen Geschaft einverstanden war und ob diese Tatsache nach aussen getreten ist Es durfen keine Ausschlussgrunde vorliegen Die Ehegatten durfen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht getrennt leben 1357 III BGB Die Mithaftung ist nicht gegeben wenn der andere Ehepartner eine Beschrankung der Schlusselgewalt oder ihren Ausschluss in das Guterrechtsregister hat eintragen lassen Ansonsten bei positiver Kenntnis des Vertragspartners Es durfen keine anderen Umstande vorliegen siehe so schon das Gesetz beispielsweise eine ausdruckliche Alleinhaftung oder erkennbar gewollte Alleinhaftung dd Literatur BearbeitenW Brauneder Schlusselgewalt eherechtlich in Handworterbuch zur Rechtsgeschichte Bd 4 Berlin 1990 Sp 1446 1450 Weblinks BearbeitenEntscheidungen und Beispiele zur Schlusselgewalt in Osterreich nach 96 ABGB Rechtsprechung zur Schlusselgewalt nach deutschem Recht dejure org Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Schlusselgewalt amp oldid 196620024