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Eine Vollmacht oder Bevollmachtigung im volkerrechtlichen Sinne ist im Bereich der internationalen Beziehungen eine in der Regel schriftlich erteilte Berechtigung einer als diplomatischer Vertreter oder Unterhandler handelnden naturlichen Person ihr Land gegenuber anderen Landern oder gegenuber internationalen Organisationen zu vertreten Dies betrifft insbesondere die Tatigkeit von Personen im diplomatischen Dienst sowie die Aushandlung von volkerrechtlichen Vertragen deren Unterzeichnung und deren Ratifikation Vollmachten fur die Vertreter von Staaten werden im Regelfall als schriftliche Urkunden ausgefertigt die mit dem Staatssiegel des betreffenden Landes versehen sind Zur Erteilung einer Vollmacht berechtigte Personen sind in den meisten Staaten das Staatsoberhaupt der Regierungschef und der Aussenminister die daruber hinaus selbst auch von Amts wegen als vollumfanglich bevollmachtigte Vertreter ihres Landes gelten In einer Vollmacht festgehalten sind neben Namen und Amt der bevollmachtigten Person insbesondere der Umfang der Vollmacht und eventuelle Beschrankungen sowie gegebenenfalls die Befugnis zur Erteilung von Untervollmachten Von Amts wegen bevollmachtigter Vertreter von internationalen Organisationen ist in der Regel ihr Generalsekretar Das Wiener Ubereinkommen uber das Recht der Vertrage enthalt in Artikel 7 grundlegende Vereinbarungen zu diplomatischen Vollmachten In dringenden Fallen ist in der Praxis auch die Ubermittlung einer Vollmacht mittels verschiedener Formen der Telekommunikation oder die nachtragliche Erteilung einer Vollmacht zulassig Das Fehlen einer Vollmacht zur Unterzeichnung eines volkerrechtlichen Vertrages kann durch dessen Ratifikation geheilt werden Fur Verwaltungsabkommen sowie andere Vertrage und Handlungen von geringerer Bedeutung kann daruber hinaus eine Vollmacht auch von anderen als den oben genannten Personen erteilt werden beispielsweise von den zustandigen Fachministern der Regierung Des Weiteren sind Vollmachten unublich bei Vereinbarungen die durch den Austausch diplomatischer Noten zustande kommen Literatur BearbeitenVollmacht In Karl Strupp Hrsg Hans Jurgen Schlochauer Hrsg Worterbuch des Volkerrechts Zweite Auflage Walter de Gruyter Berlin 1962 ISBN 3 11 001032 1 Band 3 S 784 785 Die Vertragsfahigkeit und die Vertragsabschlusskompetenz In Georg Dahm Jost Delbruck Rudiger Wolfrum Volkerrecht Band I 3 Walter de Gruyter Berlin 1989 ISBN 3 89 949024 X S 524 535 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Vollmacht Volkerrecht amp oldid 166886970