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Als Organ des offentlichen Sicherheitsdienstes werden in Osterreich jene Organe der Sicherheitsbehorden bezeichnet die zur Ausubung von Zwangsgewalt und insbesondere zum Waffengebrauch befugt sind Gemass 5 Abs 2 SPG sind darunter folgende Amtstrager als derartige Organe zu verstehen Angehorige des Wachkorpers Bundespolizei Angehorige der Gemeindewachkorper Angehorige des rechtskundigen Dienstes bei den Sicherheitsbehorden wenn dieses Organ zur Ausubung unmittelbarer Befehls und Zwangsgewalt ermachtigt ist Polizeijuristen sonstige Angehorige der Landespolizeidirektionen und des Bundesministeriums fur Inneres wenn diese Organe die Grundausbildung fur den Exekutivdienst Polizeigrundausbildung absolviert haben und zur Ausubung unmittelbarer Befehls und Zwangsgewalt ermachtigt sind 1 Dazu gehoren beispielsweise Polizisten die vom Exekutivdienstschema in das Schema der allgemeinen Verwaltung wechseln Die Organe des offentlichen Sicherheitsdienstes versehen fur die Sicherheitsbehorden den Exekutivdienst Unter Exekutivdienst ist der Streifen und Uberwachungsdienst die Ausubung der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht die Gefahrenabwehr sowie der Ermittlungs und Erkennungsdienst zu verstehen Als Angehorige des Wachkorpers Bundespolizei gelten gemass 5 Abs 6 SPG die Bediensteten der Besoldungsgruppen Exekutivdienst und Wachebeamte sowie alle in vertraglicher Verwendung stehenden Exekutivbediensteten unbeschadet der Zugehorigkeit zu einer bestimmten Dienststelle Daraus ergibt sich dass Angehorige anderer Wach und Exekutivkorper wie Justizwache und Bundesheer keine Organe des offentlichen Sicherheitsdienstes sind Dies trifft auch auf Exekutivassistenten zu Einzelnachweise Bearbeiten www parlament gv at SPG Novelle 2014 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Organ des offentlichen Sicherheitsdienstes amp oldid 211432092