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Bei der Eidgenossischen Abstimmung uber den Verzicht auf die Einfuhrung der allgemeinen Volksinitiative stimmten die Schweizer Stimmberechtigten am 27 September 2009 uber den Verzicht auf die Einfuhrung der allgemeinen Volksinitiative ab Gegenstand der Abstimmung ist der Bundesbeschluss uber den Verzicht auf die Einfuhrung der allgemeinen Volksinitiative vom 19 Dezember 2008 Da er eine Verfassungsanderung vorsah unterstand der Bundesbeschluss dem obligatorischen Referendum Der Bundesbeschluss wurde mit 67 9 Ja Stimmen zu 32 1 angenommen womit auf die Einfuhrung der allgemeinen Volksinitiative verzichtet wird 1 Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Abstimmungstext 3 Einzelnachweise 4 WeblinksGeschichte BearbeitenAm 9 Februar 2003 nahm das Schweizer Volk die Einfuhrung der allgemeinen Volksinitiative an Mit dieser wurde es nun moglich neben Verfassungs auch Gesetzesanderungen anzuregen Im Falle der Annahme einer solchen allgemeinen Volksinitiative muss das Parlament die passende Rechtsstufe bestimmen und die Gesetzesanderung ausarbeiten Das neue Volksrecht konnte noch nicht in Kraft gesetzt werden weil die Behandlung einer allgemeinen Volksinitiative zuerst in einem Ausfuhrungsgesetz prazisiert werden musste Mit der Botschaft vom 31 Mai 2006 unterbreitete der Bundesrat dem Parlament den Entwurf fur diese Ausfuhrungsgesetzgebung Diese gestaltete sich wegen des Zweikammerparlamentes jedoch sehr komplex Die Staatspolitische Kommission kam angesichts der Komplexitat zu dem Schluss dass das neue Volksrecht nicht praxistauglich sei Die Kommission befurchtete im Falle einer Einreichung einer allgemeinen Volksinitiative konnten die Erwartungen der Initianten nicht erfullt werden was die Glaubwurdigkeit der politischen Institutionen schwache Problematisch sei zudem der Ermessensspielraum den das Parlament bei der Umsetzung einer Gesetzesanregung besitze Weiter sei auch die Dauer des Verfahrens ein Problem da von Einreichung der Initiative bis zur Verabschiedung des Umsetzungerlasses rund sieben Jahre vergehen konnten Die Kommission reichte daher am 15 September 2006 eine parlamentarische Initiative ein Sie fordert einen Bundesbeschluss der die Einfuhrung der allgemeinen Volksinitiative wieder ruckgangig macht Am 25 September 2008 debattierte der Nationalrat uber die parlamentarische Initiative Sie wurde mit einer einzigen Gegenstimme vom Nationalrat Ruedi Lustenberger angenommen 2 Der Standerat debattierte am 1 Dezember 2008 daruber und stimmte einstimmig dafur 3 Auch in der Schlussabstimmung vom 19 Dezember 2008 stimmten beide Rate dafur mit jeweils einer Gegenstimme in beiden Raten 4 5 Abstimmungstext BearbeitenDie Bundesverfassung wird wie folgt geandert Art 139 Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung1 100 000 Stimmberechtigte konnen innert 18 Monaten seit der amtlichen Veroffentlichung ihrer Initiative eine Teilrevision der Bundesverfassung verlangen 2 Die Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung kann die Form der allgemeinen Anregung oder des ausgearbeiteten Entwurfs haben 3 Verletzt die Initiative die Einheit der Form die Einheit der Materie oder zwingende Bestimmungen des Volkerrechts so erklart die Bundesversammlung sie fur ganz oder teilweise ungultig 4 Ist die Bundesversammlung mit einer Initiative in der Form der allgemeinen Anregung einverstanden so arbeitet sie die Teilrevision im Sinn der Initiative aus und unterbreitet sie Volk und Standen zur Abstimmung Lehnt sie die Initiative ab so unterbreitet sie diese dem Volk zur Abstimmung das Volk entscheidet ob der Initiative Folge zu geben ist Stimmt es zu so arbeitet die Bundesversammlung eine entsprechende Vorlage aus 5 Eine Initiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs wird Volk und Standen zur Abstimmung unterbreitet Die Bundesversammlung empfiehlt die Initiative zur Annahme oder zur Ablehnung Sie kann der Initiative einen Gegenentwurf gegenuberstellen Art 139aAufgehobenArt 139b Abs 11 Die Stimmberechtigten stimmen gleichzeitig uber die Initiative und den Gegenentwurf ab Art 140 Abs 2 Bst abis und b62 Dem Volk werden zur Abstimmung unterbreitet abis Aufgehobenb die Volksinitiativen auf Teilrevision der Bundesverfassung in der Form der allgemeinen Anregung die von der Bundesversammlung abgelehnt worden sind Art 156 Abs 3 Bst b und c3 Das Gesetz sieht Bestimmungen vor um sicherzustellen dass bei Uneinigkeit der Rate Beschlusse zu Stande kommen uber b die Umsetzung einer vom Volk angenommenen Volksinitiative in Form der allgemeinen Anregung c die Umsetzung eines vom Volk gutgeheissenen Bundesbeschlusses zur Einleitung einer Totalrevision der Bundesverfassung Art 189 Abs 1bis 8Aufgehoben 6 Einzelnachweise Bearbeiten admin ch Vorlaufiges Resultat parlament ch 06 458 im Nationalrat 25 09 08 08h00 Wortprotokoll parlament ch 06 459 im Standerat 01 12 08 17h15 Wortprotokoll parlament ch 06 458 im Nationalrat 19 12 08 08h00 Wortprotokoll parlament ch 06 458 im Standerat 19 12 08 08h20 Wortprotokoll Bundesbeschluss uber den Verzicht auf die Einfuhrung der allgemeinen Volksinitiative Bundeskanzlei 19 Dezember 2008 abgerufen am 8 Januar 2022 Weblinks BearbeitenBericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates PDF Datei 513 kB Volksabstimmung uber den Verzicht auf die Einfuhrung der allgemeinen Volksinitiative in der Datenbank Swissvotes Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Eidgenossische Abstimmung uber den Verzicht auf die Einfuhrung der allgemeinen Volksinitiative amp oldid 224508784