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Die Eidgenossische Volksinitiative Gegen den Bau von Minaretten war eine Volksinitiative die vom Egerkinger Komitee einer antiislamischen Organisation 1 mit Politikern der Schweizerischen Volkspartei SVP und der Eidgenossisch Demokratischen Union EDU lanciert wurde 2 Ziel der Initiative war ein landesweites Verbot von Minarettneubauten Der Bundesrat und das Parlament empfahlen die Ablehnung der Initiative Der Souveran nahm die Initiative am 29 November 2009 mit einem Volksmehr von 57 5 42 5 und einem Standemehr von 19 3 an Inhaltsverzeichnis 1 Initiative 1 1 Initiativkomitee und Zustandekommen 1 2 Wortlaut der Initiative 2 Argumente 2 1 Argumente der Befurworter 2 2 Argumente der Gegner 3 Rechtliche Beurteilung der Initiative 3 1 Aus Sicht der Befurworter 3 1 1 Religionsfreiheit 3 1 2 Staatsrecht gegen Volkerrecht 3 2 Aus Sicht der Gegner 3 2 1 Mogliche Ungultigkeit der Initiative 3 2 2 Gefahrdung der Religionsfreiheit 3 2 3 Fehlende Verhaltnismassigkeit 4 Wahlempfehlung von Parlament und Bundesrat 5 Abstimmungskampf 6 Abstimmungsergebnisse 6 1 Nationales Ergebnis 6 2 Lokale Ergebnisse 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseInitiative BearbeitenInitiativkomitee und Zustandekommen Bearbeiten Im Zusammenhang mit dem Schweizer Minarettstreit lancierte das Egerkinger Komitee 2 mit Politikern der Schweizerischen Volkspartei SVP und der Eidgenossisch Demokratischen Union EDU am 1 Mai 2007 die eidgenossische Volksinitiative Gegen den Bau von Minaretten kurz Minarett Initiative welche den Bau von Minaretten in der Schweiz untersagen wollte Ursprunglich hatte das Initiativkomitee andere Aspekte in die Initiative einbeziehen wollen so wurde im November 2006 mitgeteilt das Begehren solle sicherstellen dass Zwangsehen Anpassungen personlicher Rachejustiz Nicht Anerkennung des staatlichen Gewaltmonopols sowie geschlechtsungleiche Auslegung der Schulpflicht von allem Anfang an unterbunden wurden 3 Das Initiativkomitee stand unter der Fuhrung der Nationalrate Ulrich Schluer SVP Walter Wobmann SVP und Christian Waber EDU und umfasste insgesamt sechzehn Personen Davon waren vierzehn Mitglieder der SVP unter anderem Oskar Freysinger Thomas Fuchs Jasmin Hutter und Lukas Reimann und zwei Mitglieder der EDU 4 Am 8 Juli 2008 reichten Vertreter des Initiativkomitees 113 540 gultige Unterschriften bei der Bundeskanzlei ein 5 Diese stellte am 29 Juli 2008 das formelle Zustandekommen der Initiative fest 6 Wortlaut der Initiative Bearbeiten Die Initiative hatte den folgenden Wortlaut 7 Die Bundesverfassung vom 18 April 1999 wird wie folgt geandert Art 72 Abs 3 neu 3 Der Bau von Minaretten ist verboten Der Artikel 72 der Bundesverfassung regelt das Verhaltnis zwischen Kirche und Staat Argumente BearbeitenArgumente der Befurworter Bearbeiten Nach Ansicht der Initianten hat ein Minarett eine politische Dimension Das Minarett sei ein religios politisches Machtsymbol welches einen undemokratischen Alleinvertretungsanspruch zum Ausdruck bringe Die Praktizierung des Glaubens stehe dabei nicht im Vordergrund Zudem sei damit zu rechnen dass ein Akzeptieren von Minaretten dazu fuhren werde zukunftig auch den Muezzinruf zulassen zu mussen Daruber hinaus gehore ein Minarett nicht notwendigerweise zu einer Moschee und ein Verbot beeintrachtige die Religionsfreiheit der Muslime nicht 8 Argumente der Gegner Bearbeiten Laut dem Islamwissenschaftler Reinhard Schulze gehort das Minarett zur Moschee wie der Kirchturm zur Kirche Die ersten Minarette seien bereits rund 60 Jahre nach dem Tod des Propheten Mohammed vor 1500 Jahren entstanden und seien damit fester Bestandteil der historischen Tradition des Islam Die Existenz von 160 so genannten Hinterhofmoscheen ohne Minarette die es in der Schweiz gabe sei eher ein Beweis fur ein Schattendasein der Muslime in der Schweiz Der Bau von Minaretten sei ein Beitrag der Muslime aus dem Schattendasein herauszutreten und sich in der Schweiz heimischer zu fuhlen 9 Rechtliche Beurteilung der Initiative BearbeitenAus Sicht der Befurworter Bearbeiten Religionsfreiheit Bearbeiten Ein Minarettverbot sei kein Verstoss gegen die Religionsfreiheit und gegen das Volkerrecht Die Religionsfreiheit garantiere in erster Linie die freie Religionsausubung und diese wurde durch ein Minarettverbot nicht tangiert weil nicht Moscheen sondern Minarette verboten wurden Die Bundesverfassung schreibe nur vor Initiativen durften das zwingende Volkerrecht nicht verletzen Die Religionsfreiheit gehore aber nach der aktuellen internationalen Auslegung nicht zum zwingenden Volkerrecht Ius cogens Die Religionsfreiheit stelle somit keine anerkannte Kategorie des zwingenden Volkerrechts dar Dazu gehoren hingegen Folterverbot Genozidverbot Sklavereiverbot Recht auf Leben in den Schranken von Art 2 EMRK 10 und Non Refoulement Prinzip Staatsrecht gegen Volkerrecht Bearbeiten Befurworter argumentieren die Debatte um die volkerrechtlichen Bedenken nehme einseitig die Meinung einiger Volkerrechtsexperten z B Daniel Thurer 11 auf Es mache jedoch einen Unterschied ob die volkerrechtlichen Bedenken der Minarett Initiative aus einer staatsrechtlichen oder einer volkerrechtlichen Perspektive betrachtet wurden Volkerrechtler tendierten dazu den Geltungsbereich des Volkerrechts auszudehnen 12 Die staatsrechtliche Verfassungsrealitat anerkenne nur einige Bestimmungen der EMRK und des Internationalen Paktes uber burgerliche und politische Rechte CCPR als zum ius cogens gehorig und nicht die Vertrage als Ganzes Artikel 18 des CCPR 13 in Verbindung mit Artikel 4 Absatz 2 14 konnten eine Handhabe gegen die Minarett Initiative bieten Die innerstaatliche Regelung bei Konflikten zwischen Verfassung und Volkerrecht sei unklar Im Zweifelsfall mussten volkerrechtliche Vertrage bei Annahme einer dagegen verstossenden Volksinitiative gekundigt werden Man konne die Meinung vertreten der Katalog der zwingenden Normen des Volkerrechts sei auszudehnen Es frage sich aber nach welchen Kriterien dies geschehen solle Denn wenn jeder Volkerrechtsvertrag der Verfassung ubergeordnet werde ergebe sich dadurch eine Schwachung des Selbstbestimmungsrechts und indirekt eine empfindliche Schwachung der Volksrechte Dies konne zu einer faktisch weitgehenden Ausserkraftsetzung des politischen Rechts auf Total und Teilrevision der Bundesverfassung fuhren Deshalb sei auf eine zuruckhaltende Ausweitung des ius cogens zu pladieren Aus Sicht der Gegner Bearbeiten Mogliche Ungultigkeit der Initiative Bearbeiten Gegner der Initiative argumentieren die Volksinitiative sei aus rechtlichen Grunden von der Bundesversammlung fur unzulassig zu erklaren Gemass Artikel 139 Absatz 2 der Bundesverfassung seien Initiativen welche gegen zwingendes Volkerrecht ius cogens verstossen ganz oder teilweise ungultig Die Initiative widerspreche Grundprinzipien der Bundesverfassung und der Europaischen Menschenrechtskonvention EMRK und einer weiten Auslegung des Begriffs des zwingenden Volkerrechts 15 16 Gefahrdung der Religionsfreiheit Bearbeiten Die Initiative verletze die Religionsfreiheit und somit die EMRK und sei moglicherweise ein Verstoss gegen die Rassismus Strafnorm 17 Die Initiative widerspreche der Praxis der europaischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz des Europarates 18 Relevant fur den Sachverhalt auf Ebene der EMRK sei einerseits Abschnitt 1 des Artikels 9 der u a die Freiheit der Religionsausubung unter Beachtung religioser Gebrauche zusichere andererseits aber auch Abschnitt 2 der gesetzliche Beschrankungen der Religionsfreiheit zulasse sofern sie in einer demokratischen Gesellschaft notwendig seien um u a den Schutz der Rechte und Freiheiten anderer zu gewahrleisten Fur Marcel Stussi Rechtswissenschaftler der Universitat Luzern resultiert eine Pattsituation wonach die Initiative unter Beachtung des Volkerrechts sowohl fur gultig wie auch fur ungultig erklart werden konne und es der Bundesversammlung frei stunde sich fur das eine oder andere zu entscheiden Die Bundesversammlung als Wachterin uber das gute und gerechte Recht sei kraft ihrer offentlichen Autoritat und Verantwortung geradezu verpflichtet die rechtlichen und politischen Konsequenzen eines moglichen Minarettverbotes abzuschatzen und ihre Entscheide entsprechend sorgfaltig und umsichtig auszurichten 19 Fehlende Verhaltnismassigkeit Bearbeiten Gegner argumentieren die Ausubung des Rechts auf Glaubens und Gewissensfreiheit konne zwar eingeschrankt werden wenn ein offentliches Interesse und die Verhaltnismassigkeit gegeben seien Laut Astrid Epiney ist ein generelles Verbot des Minarettbaus jedoch nicht verhaltnismassig denn es gebe kein ersichtliches uberwiegendes offentliches Interesse 18 Wahlempfehlung von Parlament und Bundesrat BearbeitenBundesrat und Parlament lehnten die Initiative ab und empfahlen den Stimmberechtigten ein Nein in die Urne zu legen 20 Das Parlament behandelte die Initiative zwischen Marz und Juni 2009 21 Der Nationalrat empfahl die Initiative mit 132 zu 51 Stimmen bei 11 Enthaltungen zur Ablehnung der Standerat mit 39 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen Der Bundesrat erklarte die Initiative verletze die Glaubens und Gewissensfreiheit sowie die Rechtsgleichheit und gefahrde den Religionsfrieden in der Schweiz 22 Ein Bauverbot von Minaretten schranke Muslime in unzulassiger Weise ein ihren Glauben offentlich zu bekunden Die Ziele der Initiative seien nicht vereinbar mit den Werten einer freien Gesellschaft und der direkten Demokratie Abstimmungskampf Bearbeiten nbsp Karton Minarett in Bussigny pres Lausanne als Protest gegen die VolksinitiativeIm Vorfeld der Parlamentswahlen am 21 Oktober 2007 wurde von Initiativgegnern die Meinung geaussert die Initiative sei eine populistische Wahlkampftaktik Es wurde in Frage gestellt ob das generelle Bauverbot von Minaretten in der Schweiz die Verbreitung islamistischer Ideologien die der westlichen Gesellschaft gegenuber feindlich gesinnt sind verhindern konne Es nutze wenig gegen den Bau eines Minaretts zu kampfen ohne zu wissen welche Aktivitaten in der Moschee angeboten wurden Wichtiger als das Minarett sei darum die Kontrolle der Aktivitaten in einer Moschee 23 Ein generelles Bauverbot von Minaretten wurde von Gegnern der Initiative zudem als dialogverhindernd erachtet Ein Minarett sei fur die Muslime ein Zeichen der Identitat wie religiose Bauten fur andere Religionsgemeinden und es liege im Interesse der Religionsfreiheit und des Landesfriedens Muslimen Moscheen mit Minaretten zuzugestehen unter anderen vertreten von Kurt Koch dem damaligen Bischof des Bistums Basel und Prasidenten der Schweizer Bischofskonferenz 24 Eine Kontroverse uber die Meinungsfreiheit wurde mit dem Pro Plakat des Initiativkomitees ausgelost Dieses zeigte eine Frau mit schwarzem Niqab vor einem liegenden Schweizer Kreuz auf dem schwarze Minarette aufragen Das Plakat wurde kritisiert weil es Minarette wie Raketen darstelle Auf Anfrage einzelner Kantone und Stadte gab die Eidgenossische Kommission gegen Rassismus eine Analyse zum Plakat heraus und bezeichnete es als Verunglimpfung und Diffamierung der friedlichen Schweizer Bevolkerung da es den offentlichen Frieden storen kann Daraufhin wurde das Aufhangen der Plakate in einigen Stadten und Kantonen verboten Dies wurde vor allem aus rechten Kreisen aber auch von einzelnen Vertretern der Linken kritisiert was zu einer Debatte uber Meinungsfreiheit und Zensur fuhrte Der Entwurf des Plakates stammte von Alexander Segert und seiner Werbeagentur Goal 25 26 Die funf bedeutendsten deutschsprachigen muslimischen Organisationen ausserten sich am 15 Mai 2007 in einem offenen Brief Wir sind davon uberzeugt dass die Mehrheit der Schweizer Bevolkerung solche Initiativen nicht mittragt werden dadurch doch erstmals die fundamentalen Grundwerte der Religionsfreiheit ausgehohlt Dadurch wird dem Ansehen der liberalen und neutralen Schweiz sowohl in Europa als auch in der ganzen Welt geschadet 27 Abstimmungsergebnisse BearbeitenNationales Ergebnis Bearbeiten nbsp Nur in den vier Kantonen Basel Stadt deutschsprachig Genf Neuenburg und Waadt alle drei franzosischsprachig wurde die Initiative abgelehnt Vorlaufige amtliche Endergebnisse 28 zur Volksabstimmung am 29 November 2009 uber die Aufnahme des Wortlautes Der Bau von Minaretten ist verboten in die Bundesverfassung Ja 19 Stande Nein 3 Stande Kanton Ja Nein Beteiligung Kanton Aargau nbsp Aargau 64 0 36 0 51 2Kanton Appenzell Ausserrhoden nbsp Appenzell Ausserrhoden 63 7 36 3 57 3Kanton Appenzell Innerrhoden nbsp Appenzell Innerrhoden 71 4 28 6 49 7Kanton Basel Landschaft nbsp Basel Landschaft 59 9 40 1 50 5Kanton Basel Stadt nbsp Basel Stadt 48 4 51 6 57 2Kanton Bern nbsp Bern 60 7 39 3 51 4Kanton Freiburg nbsp Freiburg 55 9 44 1 51 5Kanton Genf nbsp Genf 40 3 59 7 57 8Kanton Glarus nbsp Glarus 68 8 31 2 46 9Kanton Graubunden nbsp Graubunden 58 6 41 4 45 6Kanton Jura nbsp Jura 51 2 48 8 50 0Kanton Luzern nbsp Luzern 61 2 38 8 53 7Kanton Neuenburg nbsp Neuenburg 49 2 50 8 53 9Kanton Nidwalden nbsp Nidwalden 62 8 37 2 56 9Kanton Obwalden nbsp Obwalden 62 4 37 6 61 0Kanton Schaffhausen nbsp Schaffhausen 63 5 36 5 69 6Kanton Schwyz nbsp Schwyz 66 3 33 7 51 6Kanton Solothurn nbsp Solothurn 64 0 36 0 55 0Kanton St Gallen nbsp St Gallen 65 9 34 1 53 8Kanton Tessin nbsp Tessin 68 1 31 9 49 2Kanton Thurgau nbsp Thurgau 67 7 32 3 53 3Kanton Uri nbsp Uri 63 8 36 2 52 0Kanton Waadt nbsp Waadt 46 9 53 1 52 8Kanton Wallis nbsp Wallis 58 0 42 0 61 1Kanton Zug nbsp Zug 56 7 43 3 61 9Kanton Zurich nbsp Zurich 51 8 48 2 54 9 nbsp Schweizerische Eidgenossenschaft 57 5 42 5 53 4Lokale Ergebnisse Bearbeiten Die Abstimmungsresultate auf Gemeindeebene zeigen ein Gefalle zwischen Stadt und Land So lehnten in der Stadt Bern fast zwei Drittel der Stimmenden die Initiative ab wahrend im Berner Oberlander Amtsbezirk Frutigen zwei Drittel der Initiative zustimmten 29 In den vier Gemeinden mit bestehenden Minaretten Zurich Winterthur Genf und Wangen bei Olten wurde die Initiative in den drei Stadtgemeinden verworfen und in der Landgemeinde Wangen bei Olten angenommen Prozentzahlen der Ja Stimmen Pro Initiative in den jeweiligen Zonen 30 Stadtische Gemeinden 54 2 Landliche Gemeinden 65 9 Laut Medienberichten uberwog der Stadt Land Graben gegenuber dem sogenannten Rostigraben 31 Weblinks BearbeitenVolksinitiative Gegen den Bau von Minaretten in der Datenbank SwissvotesEinzelnachweise Bearbeiten Egerkinger Komitee Uber uns auf der Website des Egerkinger Komitees abgerufen am 14 Marz 2021 a b Volksinitiative gegen den Bau von Minaretten In egerkingerkomitee ch Abgerufen am 14 Marz 2021 Basler Zeitung Sammelfrist fur Initiative Gegen Bau von Minaretten lauft Memento vom 27 September 2007 imInternet Archive Initiativkomitee Gegen den Bau von Minaretten Memento vom 20 April 2008 im Internet Archive Bundesamt fur Justiz Volksinitiative Gegen den Bau von Minaretten Memento des Originals vom 25 November 2008 imInternet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bj admin ch Bundeskanzlei Eidgenossische Volksinitiative Gegen den Bau von Minaretten zu Stande gekommen Eidgenossische Volksinitiative Gegen den Bau von Minaretten In admin ch Bundeskanzlei BK abgerufen am 22 Juni 2015 Kurz Argumentarium zur Minarettverbots Initiative von der Website der Initiative Der Bund Im Wahljahr gegen Minarette 2 Mai 2007 pdf Europaische Menschenrechtskonvention EMRK Art 2 EMRK Thomas Hasler Minarett Initiative wohl ungultig Tages Anzeiger 20 Mai 2007 Thomas Hasler Warum zwingendes Volkerrecht unausweichlich ist Tages Anzeiger 20 Mai 2007 ICCPR Art 18 CCPR ICCPR Art 4 Abs 2 CCPR NZZ Kein Grund fur die Ungultigerklarung Memento vom 31 Marz 2009 imInternet Archive Kasten zu Artikel aus der Ausgabe vom 4 Mai 2007 20 Minuten Minarett Initiative verletzt Religionsfreiheit 3 Mai 2007 NZZ Gegen das Minarett als Machtsymbol Memento vom 31 Marz 2009 imInternet Archive a b 20 Minuten Minarett Initiative verletzt Religionsfreiheit 3 Mai 2007 Universitat Luzern Muss das Parlament die Minarettverbotsinitiative fur ungultig erklaren 22 Juli 2008 Medienmitteilung Bundesrat gegen Bauverbot fur Minarette Memento vom 24 Marz 2009 im Internet Archive vom 27 August 2008 Beratungen zur Volksinitiative im Parlament Medienkonferenz des EJPD vom 15 10 2009 Nicht mehr online verfugbar Archiviert vom Original am 12 Januar 2016 abgerufen am 26 Juli 2014 Swissinfo Volksinitiative fur ein Minarettverbot Memento des Originals vom 30 September 2007 imInternet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www swissinfo org 3 Mai 2007 Radio Vatikan Schweiz Bischofe gegen generelles Minarett Verbot Memento vom 12 Oktober 2007 imInternet Archive 3 Mai 2007 tagesanzeiger ch Der Mann hinter dem Minarett Plakat taucht 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