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Artikel 261bis des schweizerischen Strafgesetzbuches und der gleichlautende Artikel 171c des Militarstrafgesetzes verbieten die Diskriminierung von Menschen und den Aufruf zu Hass namentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse Ethnie Religion oder sexuellen Orientierung Die Bestimmung wurde 1994 in das Strafgesetzbuch eingefugt um offentliche Rassendiskriminierung und Volksverhetzung unter Strafe zu stellen Daher wurde sie als Rassismus Strafnorm Antirassismusgesetz oder Rassismusartikel bezeichnet Im Februar 2020 wurde die Bestimmung um die Kategorie der sexuellen Orientierung erweitert Beide Male stimmten die Schweizer Stimmberechtigten der neuen Strafnorm in einer von rechtskonservativen Gruppen verlangten Referendumsabstimmung zu 1994 mit rund 55 und 2020 mit rund 63 Ja Stimmen Die Vorschrift schutzt als Rechtsgut die Menschenwurde der Einzelnen und mittelbar den offentlichen Frieden aller 1 Nicht nach dieser Bestimmung verboten ist namentlich die Diskriminierung von Menschen wegen ihrer Geschlechtsidentitat etwa von Transmenschen oder wegen ihrer Eigenschaft als Auslander oder Asylbewerber Inhaltsverzeichnis 1 Wortlaut 2 Strafbarkeitsvoraussetzungen 2 1 Aufruf zu Hass und Diskriminierung Abs 1 2 2 Verbreiten von diskriminierenden Inhalten Abs 2 2 3 Propagandaaktionen Abs 3 2 4 Offentliche Herabsetzung oder Diskriminierung Abs 4 am Anfang 2 5 Bestreiten oder Verharmlosen von Verbrechen gegen die Menschlichkeit Abs 4 am Ende 2 6 Tatige Diskriminierung Abs 5 3 Geschichte 3 1 Erlass der Rassismus Strafnorm 1995 3 2 Erweiterung um das Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung 2020 4 Anwendung 4 1 Holocaust Leugner 4 2 Leugnung des Volkermords an den Armeniern 4 3 Andere Ausserungen 4 4 Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung 5 Siehe auch 6 Quellen 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseWortlaut BearbeitenDie Bestimmung lautet in der seit 1 Juli 2020 geltenden Fassung wie folgt Diskriminierung und Aufruf zu Hass Art 261bis Wer offentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse Ethnie Religion oder sexuellen Orientierung zu Hass oder zu Diskriminierung aufruft wer offentlich Ideologien verbreitet die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung dieser Personen oder Personengruppen gerichtet sind wer mit dem gleichen Ziel Propagandaaktionen organisiert fordert oder daran teilnimmt wer offentlich durch Wort Schrift Bild Gebarden Tatlichkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse Ethnie Religion oder sexuellen Orientierung in einer gegen die Menschenwurde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert oder aus einem dieser Grunde Volkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet groblich verharmlost oder zu rechtfertigen sucht wer eine von ihm angebotene Leistung die fur die Allgemeinheit bestimmt ist einer Person oder einer Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse Ethnie Religion oder sexuellen Orientierung verweigert wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft Strafbarkeitsvoraussetzungen BearbeitenAufruf zu Hass und Diskriminierung Abs 1 Bearbeiten Hass meint in Art 261bis StGB das Schuren von Emotionen um gegenuber den Betroffenen Hassgefuhle zu entwickeln oder diesen freien Lauf zu lassen Diskriminierung umschreibt Aufrufe zu Verhalten die Andere in ihrer Menschenwurde beeintrachtigen 2 Um nach dieser Vorschrift strafbar zu sein mussen sich Hass und Diskriminierung auf die Rasse Ethnie Religion oder sexuelle Orientierung von Personen beziehen Angriffe auf Personen wegen anderer Eigenschaften wie etwa auf Auslander oder Asylbewerber sind nicht von der Strafnorm erfasst 3 Schimpfworte wie Sauauslander und Dreckasylant sind daher nicht nach dieser Vorschrift strafbar 4 Als Rasse im Sinne der Strafnorm gelten erbliche Merkmale die auch falschlicherweise einer bestimmten Gruppe von Menschen zugeschrieben werden 5 als Ethnie die Gesamtheit soziokultureller Merkmale die eine Gruppe von Menschen ebenso falschlicherweise zu einer unterscheidbaren Gemeinschaft machen 6 Als Religion gelten alle Uberzeugungen mit Bezug zum Transzendentalen auch der Atheismus kleine Gruppen oder Sekten aber nur wenn sie eine gewisse Dauerhaftigkeit aufweisen Nicht als Religion gelten Gruppen die den Glauben nur zur Verfolgung wirtschaftlicher Interessen vorschieben so etwa im Urteil des St Galler Kantonsgerichts Scientology 7 oder destruktive abhangig machende Kulte 8 Offentlich und damit strafbar sind alle Handlungen die nicht im privaten Rahmen erfolgen also nicht im Familien und Freundeskreis oder in einem ahnlich durch personliches Vertrauen gepragten Umfeld Je grosser der Kreis der Anwesenden ist desto enger muss die personliche Beziehung unter ihnen sein damit die Handlung noch als privat gilt ein Gesprach unter vier Augen ist immer privat Eine auch geschlossene Veranstaltung unter Gesinnungsgenossen z B Neonazis die sich nicht auch personlich verbunden sind gilt dagegen als offentlich 9 Verbreiten von diskriminierenden Inhalten Abs 2 Bearbeiten Als Ideologie deren Verbreitung strafbar sein kann gelten nicht nur ganze weltanschauliche Systeme z B der Nationalsozialismus sondern jedes Gedankengut Das Tatbestandsmerkmal des Verbreitens setzt Handlungen voraus die die Ausdehnung des fraglichen Gedankengutes im Sinne eines Werbens dafur fordern Ein blosses Bekenntnis oder eine Zustimmung zu den verponten Ideen genugt nicht 10 Das Zeigen des Hitlergrusses unter Gleichgesinnten beispielsweise ist nicht strafbar 11 Mit Herabsetzung ist dasselbe gemeint wie mit Diskriminierung im ersten Absatz und der Begriff der Offentlichkeit ist auch derselbe 10 Propagandaaktionen Abs 3 Bearbeiten Auch die Tatbestandsvariante der Vorbereitung und Teilnahme an Propagandaaktionen setzt eine aktive Unterstutzung der Propagandahandlungen voraus Die Anwesenheit als Zuhorer oder der blosse Besitz von Propagandamaterial genugt zur Strafbarkeit nicht Die strafbaren Handlungen mussen aber nicht offentlich erfolgen 12 Offentliche Herabsetzung oder Diskriminierung Abs 4 am Anfang Bearbeiten Bei offentlichen herabsetzenden oder diskriminierenden Handlungen ist es fur die Strafbarkeit ausschlaggebend welcher Sinn die Handlungen unter den Umstanden unter denen sie abgegeben wurden haben Eine Gewalttatigkeit oder Korperverletzung kann auch Art 261bis StGB verletzen wenn sie fur unbeteiligte Dritte als rassendiskriminierender Akt erscheint Nicht strafbar ist sachliche Kritik an der Einstellung oder am Verhalten von ethnischen oder religiosen Gruppen selbst verbunden mit Werturteilen wie verbrecherisch 13 Bestreiten oder Verharmlosen von Verbrechen gegen die Menschlichkeit Abs 4 am Ende Bearbeiten Hauptanwendungsfall des offentlichen Bestreitens oder Verharmlosens von historisch belegten Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist die Holocaustleugnung Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung dagegen nicht nach der des Europaischen Gerichtshofs fur Menschenrechte siehe unten ist auch die Leugnung des Volkermords an den Armeniern strafbar Der Tater muss in der Absicht handeln Menschen wegen von Art 261bis StGB geschutzten Eigenschaften zu diskriminieren Straflos bleibt daher wer aus Unwissen uber die historischen Tatsachen handelt aber auch wer nur aus Gewinnstreben handelt z B durch Verkauf von Propagandamaterial 14 Tatige Diskriminierung Abs 5 Bearbeiten Der Tatbestand der Verweigerung von Leistungen die fur die Allgemeinheit bestimmt sind will den gesellschaftlichen Grundkonsens durchsetzen wonach offentliche Segregation und Apartheid verboten sind Die Vorschrift gilt fur Leistungen die grundsatzlich allen offenstehen wie die Benutzung von Theatern Kinos Hotels und Restaurants aber auch fur Leistungen die normalerweise nicht allen Menschen unterschiedslos angeboten werden wie Stellenausschreibungen Wohnungsangebote und Heiratsannoncen Richtet sich das Angebot der Leistung von vornherein nur an eine bestimmte Gruppe z B nur an Schweizer dann ist dies strafbar wenn diese Einschrankung sachlich unbegrundet ist und der Umgehung des Diskriminierungsverbots dient 15 Geschichte BearbeitenErlass der Rassismus Strafnorm 1995 Bearbeiten Um den Beitritt der Schweiz zum Internationalen Ubereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung von 1965 zu ermoglichen wurde das Strafgesetzbuch 1995 um Art 261bis erganzt 16 Die Strafnorm ist vor allem im rechtskonservativen politischen Lager umstritten wo sie wegen ihrer offenen Formulierung als zu einschneidende Beschrankung der Meinungsausserungsfreiheit gilt Die Befurworter der Bestimmung machen dagegen geltend die Meinungsausserungsfreiheit werde zwar eingeschrankt musse aber hinter den Schutz der Betroffenen vor Rassendiskriminierung zurucktreten Gegen den Artikel formierten sich mehrere Gruppierungen Aktion fur freie Meinungsausserung gegen UNO Bevormundung AfM gegrundet von Publizist Emil Rahm SVP vom antisemitischen Schriftsteller Walter Fischbacher vom Holocaustleugner Ernst Indlekofer vom Historiker Wolfgang von Wartburg und von Reto Kind Identitat Schweiz Fischbacher ubernahm das Prasidium Indlekofer das Vizeprasidium wahrend Emil Rahm als Sekretar und Pressesprecher fungierte Nachdem in den Medien die extremen politischen Positionen der Mitgrunder Fischbacher und Indlekofer bekannt wurden zogen sie sich auf Anraten Rahms aus der Gruppe zuruck 17 18 Komitee fur eine liberale Gesetzgebung gegrundet von Gregor A Rutz Philipp Rhomberg und Dieter Nigg Komitee fur Freiheit im Denken und Reden gegrundet vom Abendland Redaktor Herbert MeierDie Schweizer Demokraten reichten mit Unterstutzung von AfM vom Komitee fur eine liberale Gesetzgebung vom Komitee fur Freiheit im Denken und Reden und der Ligue vaudoise ein Referendum gegen die Gesetzgebung ein 19 20 21 Bei der Volksabstimmung vom 25 September 1994 wurde das Gesetz schliesslich mit einem Stimmenanteil von 54 6 Prozent Ja Stimmen angenommen 22 23 Nach dem Referendum reichte Emil Rahm 1997 1999 und 2000 Petitionen zur Anderung des neuen Gesetzes ein 24 25 26 Die offentliche Debatte um Art 261bis StGB flammte im Oktober 2006 erneut auf nachdem der damalige Schweizer Justizminister Christoph Blocher bei einem Besuch in Ankara die schweizerische Antirassismus Strafnorm vor den Medien kritisiert und die Strafverfolgung von Yusuf Halacoglu und Dogu Perincek zwei wegen Leugnung des Volkermords an den Armeniern in der Schweiz angeklagte Turken bedauert hatte und gleichzeitig mitteilte eine Anderung der Strafbestimmung werde vom Eidgenossischen Justizdepartement gepruft 27 Blochers Aussagen vor der turkischen Presse stiessen in der Schweiz auf heftige Kritik und wurden von allen Regierungsparteien mit Ausnahme der Schweizerischen Volkspartei Blochers eigener Partei gerugt Der Gesamtbundesrat hielt in einer Erklarung fest dass eine Streichung der Antirassismusstrafnorm nicht in Frage komme 28 Am 7 August 2007 lancierten die Schweizer Demokraten die Eidgenossische Volksinitiative Fur freie Meinungsausserung weg mit dem Maulkorb durch welche die Rassismus Strafnorm ersatzlos aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden sollte Die Initiative kam jedoch nicht zu Stande da die benotigten 100 000 Unterschriften innerhalb der Frist bis am 7 Februar 2009 nicht erreicht wurden 29 Erweiterung um das Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung 2020 Bearbeiten nbsp Ergebnis der Volksabstimmung vom 9 Februar 2020 pro BezirkAm 14 Dezember 2018 beschloss das Parlament die Rassismus Strafnorm Artikel 261bis StGB und 171c des Militarstrafgesetzes um den Diskriminierungsgrund der sexuellen Orientierung zu erganzen Zukunftig sollte bestraft werden konnen wer Personen oder Gruppen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert oder ihnen deswegen eine Leistung verweigert Gegen diese Anderung ergriffen rechtskonservative und evangelikale Gruppen das Referendum weil sie das Gesetz als einschneidende Einschrankung der Meinungsfreiheit und als Zensurgesetz empfanden 30 Die Gegner des Gesetzes argumentierten dass es bereits genugend Gesetze zum Schutz vor Ehrverletzung Beschimpfung und ubler Nachrede gebe Die Befurworter hielten dem entgegen dass diese Gesetze nur fur Einzelne gelten und nicht fur eine Gruppe als Ganzes z B die Homosexuellen 31 In der eidgenossischen Volksabstimmung vom 9 Februar 2020 stimmten 63 1 aller Stimmenden der Erweiterung der Strafnorm zu dies bei einer Stimmbeteiligung von 41 7 32 33 Die neue Fassung der Strafnorm trat am 1 Juli 2020 in Kraft 34 Anwendung BearbeitenHolocaust Leugner Bearbeiten Bis anhin 2006 wurden vor allem Holocaust Leugner und Neonazis nach dieser Bestimmung verurteilt Das Bundesgericht hat in seinen Leitentscheiden zu Art 261bis 35 u a entschieden dass auch geschlossene Veranstaltungen mit geladenen Gasten in casu Skinheads als offentlich im Sinne der Bestimmung gelten 36 Leugnung des Volkermords an den Armeniern Bearbeiten Im Jahr 2005 sorgten die aufgrund des Antirassismusgesetzes in Lausanne eingeleiteten Strafverfahren gegen den turkischen Historiker Yusuf Halacoglu Leiter der Turkischen Historischen Gesellschaft und den turkischen Politiker Dogu Perincek fur diplomatische Verstimmungen zwischen der Schweiz und der Turkei Die beiden Angeklagten hatten an mehreren Veranstaltungen in der Schweiz den Volkermord an den Armeniern geleugnet 27 Perincek wurde am 9 Marz 2007 vom Polizeigericht des Bezirks Lausanne zu 90 Tagessatzen Geldstrafe zu je 100 Franken auf Bewahrung und einer Busse von 3000 Franken verurteilt Zudem musste er der Gesellschaft Schweiz Armenien GSA eine symbolische Genugtuung von 1000 Franken zahlen und die Verfahrenskosten ubernehmen 37 Das Urteil wurde vom Strafkassationshof des Kantons Waadt im Juni 2007 38 sowie letztinstanzlich vom Schweizer Bundesgericht im Dezember desselben Jahres bestatigt 39 Mit Urteil vom 17 Dezember 2013 i S Perincek v Switzerland Fall 27510 08 entschied der Europaische Gerichtshof fur Menschenrechte EGMR dass die Verurteilung von Perincek die von Art 10 der Europaischen Menschenrechtskonvention garantierte Meinungsausserungsfreiheit verletzte Der EGMR hielt fest dass das Recht kontroverse und sensitive Fragen offen zu diskutieren in toleranten und pluralistischen Gesellschaften von grundlegender Bedeutung sei 40 Die Grosse Kammer des EGMR bestatigte diesen Entscheid im Oktober 2015 41 Siehe auch Leugnung des Volkermords an den Armeniern Andere Ausserungen Bearbeiten 2009 bestatigte das Bundesgericht eine Verurteilung wegen Rassendiskriminierung zum Nachteil der ethnischen Gruppe der Deutschschweizer Der Verurteilte hatte Ausserungen der Art Deutschschweizer werden nicht mit Fremdenhass und Ubermenschlichkeit geboren sie werden in den schweizerischen Fremdenhass nationalistischen Schulen dazu erzogen die Schweiz ist ein krebsartiger Klumpen auf der Erdoberflache und muss entfernt werden koste es was es wolle auf einer Website publiziert 42 Dieses Urteil zeigt dass eine Rassendiskriminierung nicht nur Minderheiten sondern auch die Bevolkerungsmehrheit betreffen kann Die Strafnorm wird verschiedentlich auch durch private Interessengruppen angerufen um als rassendiskriminierend empfundene politische Ausserungen strafrechtlich beurteilen zu lassen So musste etwa Jurg Scherrer ehemaliger Berner Grossrat der Auto Partei und fruherer Polizeidirektor von Biel wegen seiner abschatzigen Ausserungen uber Schwarzafrikaner bereits mehrfach vor Gericht erscheinen 43 Das Bundesgericht bestatigte im April 2017 die Verurteilung des SVP Generalsekretars Martin Baltisser und seiner Stellvertreterin Silvia Bar wegen eines Plakates zur Masseneinwanderungsinitiative auf dem Kosovaren schlitzen Schweizer auf zu lesen war 44 2022 bestatigte das Bundesgericht auch die Verurteilung der Co Prasidenten der Jungen SVP Bern Nils Fiechter und Adrian Spahr wegen eines Plakats mit dem Text Wir sagen Nein zu Transitplatzen fur auslandische Zigeuner auf dem sich ein Schweizer vor einem Abfallhaufen die Nase zuhalt wahrend eine dunkelhautige Person im Freien ihre Notdurft verrichtet 45 46 Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung Bearbeiten Im April 2022 wurde der rechtsextreme Autor Alain Soral als Erster wegen des Verbots der Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung verurteilt In einem Internetvideo beschimpfte er eine Frau als fette Lesbe und ausserte sich diffamierend uber Homosexuelle Dafur verurteilte ihn die Staatsanwaltschaft des Kantons Waadt per Strafbefehl zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von drei Monaten und einer Geldstrafe von 1550 Franken 47 Im August 2022 verurteilte ein Zurcher Gericht einen selbsternannten Bussprediger der an der Zurcher Bahnhofstrasse unter Berufung auf die Bibel lauthals gegen Homosexuelle gepredigt hatte zu einer bedingten Geldstrafe 48 Im Marz 2023 verurteilte die Tessiner Staatsanwaltschaft Manfred Hauke Professor der katholischen Theologie an der Universitat Lugano zu einer bedingten Geldstrafe Als Herausgeber der traditionalistischen Zeitschrift Theologisches hatte er einen Aufsatz eines polnischen Priesters veroffentlicht in dem Homosexuelle als Plage Parasiten und Krebsgeschwur bezeichnet wurden Hauke erhob Einspruch gegen den Strafbefehl 49 Siehe auch BearbeitenZur Situation in anderen Landern Volksverhetzung Holocaustleugnung NegationismusQuellen BearbeitenGunter Stratenwerth Wolfgang Wohlers Kommentar zu Art 261bis StGB in Schweizerisches Strafgesetzbuch Handkommentar 3 Auflage 2013 Stampfli Verlag AG Bern ISBN 978 3 7272 8856 2Weblinks BearbeitenArt 261bis Rassendiskriminierung Systematische Rechtssammlung Abstimmung Strafgesetzbuch und Militarstrafgesetz Diskriminierung und Aufruf zu Hass aufgrund der sexuellen Orientierung in der Datenbank Swissvotes Eidgenossische Kommission gegen Rassismus mit Link zu Die Antirassismusstrafnorm kurz vorgestellt Materialien zur Antirassismus Strafnorm Hrsg Humanrights chEinzelnachweise Bearbeiten Stratenwerth Wohlers N 1 m Nw BGE 123 IV 206 126 IV 24 128 I 222 130 IV 118 Stratenwerth Wohlers N 2 m Nw BGE 123 IV 207 124 IV 124 Stratenwerth Wohlers N 2 m Nw BGE 123 IV 202 Urteil 6B 715 2012 des Bundesgerichts vom 6 Februar 2014 zur Publikation vorgesehen Stratenwerth Wohlers N 4 m Nw BGE 124 IV 124 Stratenwerth Wohlers N 5 m Nw BGE 123 IV 207 Urteil vom 12 Februar 1997 SJZ 93 1997 S 205 Stratenwerth Wohlers N 6 m Nw BGE 119 Ia 183 123 IV 209 124 IV 124 Stratenwerth Wohlers N 6 m Nw BGE 130 IV 119 a b Stratenwerth Wohlers N 9 m Nw Urteil 6B 697 2013 des Bundesgerichtes vom 28 April 2014 zur Publikation vorgesehen Stratenwerth Wohlers N 11 m Nw Stratenwerth Wohlers N 11 m Nw BGE 133 IV 315 126 IV 25 131 IV 26 Stratenwerth Wohlers N 15f m Nw BGE 126 IV 26 121 IV 85 127 IV 205 Stratenwerth Wohlers N 17 m Nw Stratenwerth Wohlers N 1 zentralplus ch SVPler wettert uber Politseuche Memento des Originals vom 23 Februar 2017 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www zentralplus ch Damir Skenderovic The Radical Right in Switzerland Berghaan Books 2009 published with the support of the Swiss National Science Foundation S 294f Die jungen Handlanger der alten Rassisten Sie sind jung rechts und auf Abwegen In SonntagsBlick 3 Juli 1994 Vereint zuschlagen Die Volksabstimmung uber ein Antirassismus Gesetz deckt Abgrunde von Fremdenhass auf In Der Spiegel Nr 38 1994 online Stimmen zur Abstimmung uber das Antirassismusgesetz Nicht mehr online verfugbar Archiviert vom Original am 2 Oktober 2015 abgerufen am 1 Januar 2014 Vorlage Nr 414 Anderung vom 18 Juni 1993 Eidg Volksabstimmungen Asyl und Auslanderpolitik interaktive raumliche Analysen Memento vom 22 Februar 2011 im Internet Archive 97 2028 Petition Rahm Emil Hallau Schutz der freien Meinungsbildung Nationalrat Fruhjahrssession 1998 Sechzehnte Sitzung Nicht mehr online verfugbar Amtliches Bulletin Die Wortprotokolle von Nationalrat und Standerat 20 Marz 1998 archiviert vom Original am 28 September 2011 abgerufen am 12 April 2011 99 2007 Petition Rahm Emil Auslegung von Artikel 5 Absatz 4 der neuen Bundesverfassung Standerat Fruhjahrssession 2000 Elfte Sitzung Amtliches Bulletin Die Wortprotokolle von Nationalrat und Standerat 23 Marz 2000 abgerufen am 12 April 2011 00 2012 Petition Rahm Emil Artikel 261bis StGB Rassismus Strafartikel Standerat Sommersession 2000 Zwolfte Sitzung Amtliches Bulletin Die Wortprotokolle von Nationalrat und Standerat 22 Juni 2000 abgerufen am 12 April 2011 a b Blochers Aussagen in der Turkei provozieren die Schweiz Memento des Originals vom 12 Marz 2007 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www swissinfo org Swissinfo 5 Oktober 2006 Regierung rugt Christoph Blocher Memento des Originals vom 12 Marz 2007 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www swissinfo org Swissinfo 18 Oktober 2006 Eidgenossische Volksinitiative Fur freie Meinungsausserung weg mit dem Maulkorb Erlauterungen des Bundesrates zur Volksabstimmung vom 9 Februar 2020 Seite 22 Erlauterungen des Bundesrates zur Volksabstimmung vom 9 Februar 2020 Seite 21 Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung In bfs admin ch 9 Februar 2020 abgerufen am 10 Februar 2020 Ja zum Schutz Homosexueller vor Diskriminierung In abstimmungen tagesanzeiger ch 9 Februar 2020 abgerufen am 10 Februar 2020 AS 2020 1609 3 April 2020 abgerufen am 5 Dezember 2021 Leitentscheide zu Art 261bis BGE 130 IV 113 Urteil des Tribunal de Police des Bezirks Lausanne PDF 97 kB abgerufen am 14 Februar 2009 Beschluss des Strafkassationshof des Kantons Waadt PDF 89 kB abgerufen am 14 Februar 2009 Verurteilung von Genozid Leugner Perincek bestatigt swissinfo 19 Dezember 2007 abgerufen am 18 Juni 2012 Judgment Perincek v Switzerland unjustified criminal conviction for challenging the legal characterisation of the Armenian genocide Pressemitteilung des EGMR vom 17 Dezember 2013 abgerufen am 17 Dezember 2013 Urteil vom 15 Oktober 2015 6B 591 2008 6B 592 2008 6B 593 2008 sst Urteil vom 26 Dezember 2008 Nicht mehr online verfugbar Bundesgericht Strafrechtliche Abteilung archiviert vom Original am 11 Februar 2020 abgerufen am 11 Februar 2020 Kritische Ausserung ist keine Rassendiskriminierung In NZZ ch 12 November 2004 abgerufen am 11 Februar 2020 Richard Clavadetscher Schlitzer Plakat der SVP ist rassistisch In St Galler Tagblatt Online 13 April 2017 abgerufen am 7 Mai 2017 Urteil des Bundesgerichts Prasidium der JSVP Bern wegen Rassendiskriminierung verurteilt In Schweizer Fernsehen 10 Marz 2022 abgerufen am 6 April 2022 Medienmitteilung des Bundesgerichts vom 10 Marz 2022 6B 636 2020 6B 637 2020 Daniel Gerny Bemerkenswertes Urteil nach Hassattacke gegen Homosexuelle Rechtsextremer beschimpfte Frau als fette Lesbe jetzt soll er ins Gefangnis In NZZ 6 April 2022 abgerufen am 6 April 2022 Brigitte Hurlimann Irrglaube In Republik 17 August 2022 republik ch abgerufen am 17 August 2022 Anzeige von Pink Cross Schwulenfeindlicher Text Theologieprofessor vor Gericht In Schweizer Radio und Fernsehen 9 Marz 2023 abgerufen am 9 Marz 2023 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Artikel 261bis StGB amp oldid 234519925