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Das Internationale Ubereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung kurz UN Rassendiskriminierungskonvention internationale Abkurzung ICERD ist eines der sieben Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen und richtet sich gegen jede rassistische Diskriminierung aufgrund von Rasse Hautfarbe Abstammung nationaler und ethnischer Herkunft Internationales Ubereinkommen zur Beseitigung jeder Form von RassendiskriminierungKurztitel UN RassendiskriminierungskonventionTitel engl International Convention on the Elimination of All Forms of Racial DiscriminationAbkurzung ICERDDatum 21 Dez 1965Inkrafttreten 4 Jan 1969Fundstelle PDF Memento vom 13 September 2001 im Internet Archive Fundstelle deutsch LR Nr 0 104 1 in LILEXBGBl 1969 II S 961Vertragstyp MultinationalRechtsmaterie MenschenrechteUnterzeichnung Ratifikation 177 2015 Deutschland Erklarung 2001Osterreich Ratifikation 1972Schweiz Ratifikation 1994Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung Mitgliedschaft Erkennen Komitee nach Artikel 14 an Erkennen Komitee nach Artikel 14 nicht an nur gezeichnet nicht ratifiziert nicht gezeichnetDieser volkerrechtliche Vertrag wurde am 21 Dezember 1965 von der UN Generalversammlung verabschiedet und trat als erstes Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen in Kraft am 4 Januar 1969 sieben Jahre vor den fur das Menschenrechtssystem der UNO grundlegenden Abkommen Sozialpakt und Zivilpakt 2019 hatten 180 Staaten die Konvention ratifiziert 1 Inhaltsverzeichnis 1 Vertragsgegenstand und aus dem Abkommen erwachsende Verpflichtungen 2 Uberwachung der Einhaltung des Abkommens 3 Vertragserfullung deutschsprachiger Lander 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseVertragsgegenstand und aus dem Abkommen erwachsende Verpflichtungen BearbeitenVertragsgegenstand ist nicht nur die Diskriminierung aufgrund von Rasse sondern auch aufgrund weiterer Merkmale Hautfarbe Abstammung nationaler und ethnischer Herkunft Nicht erfasst werden die Kriterien Sprache Religion politische und sonstige Anschauung oder Geburt wie z B bei der Europaischen Menschenrechtskonvention Die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts ist Gegenstand der Frauendiskriminierungskonvention Diskriminierung bedeutet nach Artikel 1 der Konvention jede auf den genannten Merkmalen beruhende Unterscheidung Ausschliessung Beschrankung oder Bevorzugung mit dem Ziel oder der Folge dass dadurch ein gleichberechtigtes Anerkennen Geniessen oder Ausuben von Menschenrechten und Grundfreiheiten im Bereich des offentlichen Lebens vereitelt oder beeintrachtigt wird Das Abkommen verbietet rassistische Handlungen und Gesetze sowie die Verbreitung rassistischer Ideen Rassenhass und rassistischer Propaganda mussen die Vertragsstaaten entgegentreten Es legt den Vertragsstaaten auf einen wirksamen Rechtsschutz zu leisten und gegebenenfalls angemessene Entschadigung Sie sind verpflichtet Massnahmen zum Abbau von Vorurteilen und zur Forderung der Verstandigung zwischen unterschiedlichen Bevolkerungsgruppen zu ergreifen Artikel 2 Absatz 2 sieht eine Positivdiskriminierung d h Fordermassnahmen zum Schutz diskriminierter Gruppen vor bis ihre Gleichberechtigung erreicht worden ist Uberwachung der Einhaltung des Abkommens Bearbeiten Hauptartikel UN Ausschuss fur die Beseitigung der Rassendiskriminierung Die rechtliche Umsetzung erfolgte in den verschiedenen Staaten auf sehr unterschiedliche Weise Uber die Umsetzung dieser Verpflichtungen wacht der aus achtzehn gewahlten unabhangigen Sachverstandigen bestehende UN Ausschuss fur die Beseitigung der Rassendiskriminierung das fur die Rassendiskriminierungskonvention zustandige Vertragsorgan international gangige Abkurzung CERD kurz Antidiskriminierungsausschuss Ihm stehen dazu drei Mechanismen zur Verfugung das Staatenberichtsverfahren das Staatenbeschwerdeverfahren und das Individualbeschwerdeverfahren Das Staatenberichtsverfahren Art 9 Der Ausschuss berat die von den Vertragsstaaten zweijahrlich vorzulegenden Staatenberichte und kann dazu weitere Auskunfte verlangen Seit den neunziger Jahren berucksichtigt er verstarkt die Informationen zivilgesellschaftlicher Organisationen Das Vertragsorgan kann den Vertragsstaaten Vorschlage unterbreiten oder allgemeine Empfehlungen abgeben Das Staatenbeschwerdeverfahren Art 11 ff Die Beschwerden eines Vertragsstaats uber einen anderen werden in einer vom Ausschuss eigens eingesetzten Vergleichskommission verhandelt Diese formuliert abschliessend ihre Empfehlungen die den beteiligten Staaten ubermittelt werden Wegen seiner Schwerfalligkeit kam diesem Verfahren in der Praxis bisher noch kaum Bedeutung zu Individualbeschwerdeverfahren Art 14 Einzelpersonen aus dem Hoheitsgebiet des Vertragsstaats haben die Moglichkeit wegen einer rassistischen Diskriminierung die sie erfahren haben Beschwerde zu fuhren Das geht nur dann wenn alle Moglichkeiten innerstaatlichen Rechtsbehelfs erschopft sind Der Vertragsausschuss behandelt die in diesem Zusammenhang an ihn gerichteten Petitionen Er ubermittelt seine etwaigen Vorschlage und Empfehlungen dem Beschwerdefuhrer und dem betroffenen Vertragsstaat Der Vertragsstaat muss sich zuvor allerdings gegenuber dem UNO Generalsekretar grundsatzlich mit diesem Mechanismus einverstanden erklart haben Das haben bislang 45 Staaten getan Bei keinem der drei Verfahren sieht das Abkommen Sanktionsmoglichkeiten vor De jure besteht keine Bindungswirkung de facto haben die Urteile der UNO Organe aber Urteilskraft Beschwerden haben aufschiebende Wirkung und geben der UNO die Moglichkeit zu vorsorglichen Massnahmen Fur Streitigkeiten uber die Auslegung oder Anwendung des Ubereinkommens die nicht auf dem Verhandlungsweg oder nach den in diesem Ubereinkommen ausdrucklich vorgesehenen Verfahren beigelegt werden konnen ermoglicht Art 22 die Vorlage an den Internationalen Gerichtshof Vertragserfullung deutschsprachiger Lander BearbeitenDeutschland kam seinen Staatenberichtspflichten bisher nach bisweilen allerdings mit Verspatung Der 2005 fallige funfzehnte periodische Bericht wurde erst im Sommer 2006 verfasst Zu fruheren periodischen Berichten Deutschlands hatte der Ausschuss in seine Abschliessenden Bemerkungen einige kritische Kommentare aufgenommen Eine Erklarung sich dem Individualbeschwerdeverfahren zu unterwerfen hat Deutschland erst 2001 abgegeben nbsp Thilo Sarrazin im Juli 2009Am 26 Februar 2013 endete das erste Individualverfahren gegen Deutschland mit einer Ruge des zustandigen UN Ausschusses wegen Vertragsverletzung Hintergrund war eine Beschwerde des Turkischen Bundes Berlin Brandenburg TBB vertreten durch die Rechtsanwaltin Jutta Hermanns 2 und unterstutzt vom Deutschen Institut fur Menschenrechte 3 uber die Staatsanwaltschaft Berlin welche die im Jahre 2009 uber turkische und arabische Migranten getatigten Interviewaussagen Thilo Sarrazins als freie Meinungsausserung einstufte und daraufhin den Strafantrag des TBB wegen Volksverhetzung niederschlug Der UN Ausschuss forderte Deutschland auf binnen 90 Tagen Stellung zu nehmen 4 Die deutsche Bundesregierung kundigte im April 2013 eine Stellungnahme durch das Justizministerium an 5 Im Juli 2013 stellte die deutsche Bundesregierung Anderungen der Gesetzgebung gegen Rassismus in Aussicht In einer Verbalnote an den Antirassismus Ausschuss der Vereinten Nationen in Genf hiess es die Bundesregierung prufe aktuell die deutsche Gesetzgebung zur Strafbarkeit rassistischer Ausserungen im Lichte der Ausserungen des Ausschusses Die Bedeutung des Rechts auf freie Meinungsausserung werde dabei zu berucksichtigen sein 6 Zwischenzeitlich hatte das Bundesjustizministerium die Berliner Staatsanwaltschaft aufgefordert die Sach und Rechtslage nochmals zu prufen und dabei alle Moglichkeiten zu nutzen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Thilo Sarrazin zu uberdenken Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin gab im Juli 2013 bekannt dass es im Ergebnis der Prufung bei der Einstellung des Verfahrens geblieben sei 7 Osterreich ratifizierte die Rassendiskriminierungskonvention 1972 und akzeptiert auch die Zustandigkeit des Rassendiskriminierungsausschusses fur Individualbeschwerden Die Schweiz trat der Konvention erst 1994 bei und meldete dabei auch einige Vorbehalte an Gleichzeitig erklarte sie die Zulassung von Individualbeschwerden Ihren zweiten und dritten periodischen Bericht gab die Schweiz 2002 ab Literatur BearbeitenDavid Nii Addy Rassistische Diskriminierung Internationale Verpflichtungen und Herausforderungen fur die Menschenrechtsarbeit in Deutschland hrg Deutsches Institut fur Menschenrechte Berlin 2005 Patrick Thornberry Confronting Racial Discrimination A CERD Perspective In Human Rights Law Review 5 2 2005 S 239 269 Der Autor ist Mitglied des UN Ausschusses zur Abschaffung aller Formen Rassischer Diskriminierung Patrick Thornberry The International Convention on the Elimination of All Forms of Racial Discrimination A Commentary Oxford 2016 Atsuko Tanaka Yshinobu Nagamine The International Convention on the Elimination of All Forms of Racial Discrimination A Guide for NGOs Hrsg von International Movement Against All Form of Discrimination and Racism und Minority Rights Group International London Januar 2001 PDFWeblinks BearbeitenInternational Convention on the Elimination of All Forms of Racial Discrimination Internationales Ubereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung PDF 513 KiB UN Ausschuss zur Abschaffung jeder Form von Rassendiskriminierung Humanrights ch Uberblick und weitere Informationen Informationen zu den deutschen Staatenberichten und zu den Abschliessenden Bemerkungen des Ausschusses fur die Beseitigung der Rassendiskriminierung sind erhaltlich beim Deutschen Institut fur Menschenrechte Schattenbericht des Forums Menschenrechte von 2007 PDF 1 3 MB Beitritt zur Rassendiskriminierungskonvention durch die Schweiz Zweiter und dritter Staatenbericht der SchweizEinzelnachweise Bearbeiten International Convention on the Elimination of All Forms of Racial Discrimination Nicht mehr online verfugbar In Vertragsdatenbank der Vereinten Nationen Vereinte Nationen archiviert vom Original am 4 Marz 2016 abgerufen am 13 Mai 2019 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot treaties un org Rechtsanwaltin Jutta Hermanns Stellungnahme H Cremer B Rudolf Stellungnahme des Deutschen Instituts fur Menschenrechte im Verfahren vor dem UN Antirassismus Ausschuss Turkischer Bund in Berlin Brandenburg e V Deutschland Beschwerde Nr 48 2010 PDF 214 kB Dezember 2011 Text der United Nations AZ CERD C 82 D 48 2010 Entscheidung in englischer Sprache PDF 288 kB Fatina Keilani UN rugen Deutschland wegen Sarrazin In Der Tagesspiegel 18 April 2013 Andrea Dernbach Bundesregierung antwortet auf Rassismus Vorwurf der UN In Der Tagesspiegel 11 Juli 2013 Andrea Dernbach Kein Verfahren gegen Sarrazin In Der Tagesspiegel 16 Juli 2013 Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen Allgemeine Erklarung der MenschenrechteUN Volkermordkonvention Genfer Fluchtlingskonvention UN Sozialpakt UN Zivilpakt UN Rassendiskriminierungskonvention UN Frauenrechtskonvention UN Antifolterkonvention UN Kinderrechtskonvention UN Wanderarbeiterkonvention UN Konvention gegen Verschwindenlassen UN Behindertenrechtskonvention Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4517640 1 lobid OGND AKS LCCN n50056572 VIAF 177803082 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Internationales Ubereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung amp oldid 239403530