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Die UN Antifolterkonvention englisch United Nations Convention against Torture and Other Cruel Inhuman or Degrading Treatment or Punishment CAT franzosisch Convention contre la torture et autres peines ou traitements cruels inhumains ou degradants ist das von den Vereinten Nationen beschlossene Ubereinkommen gegen Folter und andere grausame unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe FoK vom 10 Dezember 1984 Sie beruft sich in der Praambel auf das Folterverbot in Art 5 AEMR und Art 7 IPbpR Die UN Antifolterkonvention beruht auf der vorangegangenen UN Resolution 3452 xxx 1 der Erklarung uber den Schutz aller Personen vor Folter und anderer grausamer unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe vom 9 Dezember 1975 Ubereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder StrafeKurztitel UN AntifolterkonventionTitel engl United Nations Convention against Torture and Other Cruel Inhuman or Degrading Treatment or PunishmentAbkurzung CATDatum 10 Dez 1984Inkrafttreten 26 Juni 1987Fundstelle Chapter IV Treaty 9 PDF 245 kB UNTSFundstelle deutsch BGBl 1990 II S 246BGBl Nr 492 1987SR 0 105Vertragstyp MultinationalRechtsmaterie MenschenrechteUnterzeichnung 83Ratifikation 173 Aktueller Stand 11 Januar 2023 Deutschland Ratifikation 1 Okt 1990Liechtenstein Ratifikation 2 Nov 1990Osterreich Ratifikation 29 Juli 1987Schweiz Ratifikation 2 Dez 1986Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung Weltkarte mit den Staaten bezuglich der Antifolterkonvention Unterzeichnet und ratifiziert Unterzeichnet jedoch nicht ratifiziert Nicht unterzeichnet und nicht ratifiziertEs gibt auch eine Europaische Antifolterkonvention CPT vom 26 November 1987 welche jedoch nur der Pravention der Verhinderung von Verstossen gegen das Folterverbot dient und der OPCAT entspricht Inhaltsverzeichnis 1 Gultigkeit 2 Artikelauszuge 3 Innerstaatliche Umsetzung 3 1 Deutschland 3 2 Osterreich 3 3 Liechtenstein 3 4 Schweiz 4 Uberwachung der Vertragsbedingungen 5 Kritik 6 Siehe auch 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseGultigkeit BearbeitenDie UN Antifolterkonvention trat am 26 Juni 1987 nach der Ratifizierung durch 21 Mitgliedsstaaten in Kraft Zurzeit Stand Januar 2023 haben 173 2 Staaten die Konvention ratifiziert Die Einhaltung des Vertragswerks wird vom UN Ausschuss gegen Folter uberwacht Die Konvention ist volkerrechtlich verbindlich Sie erganzt die Allgemeine Erklarung der Menschenrechte von 1948 und die Genfer Konventionen von 1949 und deren Zusatzprotokoll von 1977 indem sie Folter genau definiert und Massnahmen zu ihrer Verhinderung Verfolgung und Bestrafung regelt Am 18 Dezember 2002 hat die UN Generalversammlung ein Protokoll zur UN Antifolterkonvention angenommen Das Optional Protocol to the Convention Against Torture OPCAT enthalt einen praventiven Ansatz zum Schutz vor Folter und steht seit Anfang 2003 zur Ratifizierung bereit Mit der 20 Ratifizierung ist das Fakultativprotokoll am 22 Juni 2006 in Kraft getreten Es sieht die Einrichtung eines internationalen Gremiums vor das dem UN Ausschuss gegen Folter untersteht und Untersuchungen in Gefangnissen oder anderen Orten an denen Gefangene festgehalten werden durchfuhren kann Besuche mussen allerdings angemeldet werden so dass betroffene Regierungen auf Vorwurfe reagieren und sich vorbereiten konnen Die Europaische Antifolterkonvention enthalt dieses praventive Element bereits in ihrer Erstfassung Artikelauszuge BearbeitenLaut Artikel 1 bezeichnet Folter jede Handlung durch die einer Person vorsatzlich grosse korperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefugt werden zum Beispiel um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Gestandnis zu erlangen um sie fur eine tatsachlich oder mutmasslich von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen oder um sie oder einen Dritten einzuschuchtern oder zu notigen oder aus einem anderen auf irgendeiner Art von Diskriminierung beruhenden Grund wenn diese Schmerzen oder Leiden von einem Angehorigen des offentlichen Dienstes oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrucklichem oder stillschweigendem Einverstandnis verursacht werden Der Ausdruck umfasst nicht Schmerzen oder Leiden die sich lediglich aus gesetzlich zulassigen Sanktionen ergeben dazu gehoren oder damit verbunden sind Artikel 2 bis 4 legen fest dass jeder Vertragsstaat dafur sorgt Folter in seinem Hoheitsgebiet zu verhindern und unter Strafe zu stellen Er darf eine Person aber nicht in einen anderen Staat ausweisen abschieben oder an diesen ausliefern wenn stichhaltige Grunde fur die Annahme bestehen dass sie dort Gefahr liefe gefoltert zu werden Aussergewohnliche Umstande wieKrieg oder Kriegsgefahr innenpolitische Instabilitat oder ein sonstiger offentlicher Notstand durfen nicht als Rechtfertigung fur Folter geltend gemacht werden Eine von einem Vorgesetzten oder einem Trager offentlicher Gewalt erteilte Weisung darf nicht als Rechtfertigung fur Folter geltend gemacht werden Artikel 13 verpflichtet die Staaten zustandige Stellen zu schaffen damit jeder der behauptet er sei im jeweiligen Staat gefoltert oder misshandelt worden das Recht auf Anrufung dieser Stelle hat woraufhin diese Behorden den Fall umgehend und unparteiisch prufen Artikel 16 verbietet jegliche sonstige grausame und unmenschliche Behandlung die unterhalb der Schwelle zur in Artikel 1 definierten Folter liegt Erhalt der Anti Folter Ausschuss nach Artikel 20 wohlbegrundete Hinweise darauf dass im Hoheitsgebiet eines Vertragsstaats systematisch Folterungen stattfinden so fordert der Ausschuss diesen Vertragsstaat auf bei der Prufung der Informationen mitzuwirken und zu diesem Zweck Stellungnahmen zu den Informationen abzugeben Wenn es der Ausschuss fur gerechtfertigt halt kann er eines oder mehrere seiner Mitglieder beauftragen eine vertrauliche Untersuchung durchzufuhren und ihm sofort zu berichten Nach Artikel 28 kann jeder Staat bei der Unterzeichnung oder der Ratifikation dieses Ubereinkommens oder dem Beitritt zu diesem erklaren dass er die in Artikel 20 vorgesehene Zustandigkeit des Ausschusses nicht anerkennt Innerstaatliche Umsetzung BearbeitenDie Staaten haben sich mit Art 4 FoK verpflichtet Verstosse gegen das Folterverbot strafrechtlich zu ahnden Deutschland Bearbeiten 340 StGB DE Korperverletzung im Amt 343 StGB DE Aussageerpressung Eine unabhangige Untersuchungsstelle gem Art 13 FoK ist ausstehend Deutschland wurde diesbezuglich vom UN Ausschuss gegen Folter CAT mehrfach gemahnt 3 Osterreich Bearbeiten 312 StGB AT Qualen oder Vernachlassigen eines Gefangenen 312a StGB AT Folter Osterreich hatte gem Art 13 FoK das Buro fur Interne Angelegenheiten BIA damit beauftragt Laut Bericht des osterreichischen Menschenrechtsbeirat MRB genugte diese Stelle nicht dem Gebot der Unabhangigkeit und den Kriterien einer wirksamen Untersuchung 4 Dann wurde der Unabhangiger Verwaltungssenat damit beauftragt welcher ebenfalls ungenugend war und auf den 1 Janner 2014 aufgelost wurde Osterreich wurde diesbezuglich vom UN Ausschuss gegen Folter CAT mehrfach gemahnt 3 Liechtenstein Bearbeiten 312 StGB FL 5 Qualen oder Vernachlassigen eines Gefangenen Eine unabhangige Untersuchungsstelle gem Art 13 FoK ist ausstehend Schweiz Bearbeiten Die Schweiz hat die UN Anti Folterkonvention ratifiziert aber nicht umgesetzt Weder Folter noch die Misshandlung von Gefangenen ist in der Schweiz ein Straftatbestand In den Kantonen Zurich 148 GoG 6 vgl BGE 137 IV 269 7 St Gallen und Appenzell Innerrhoden geniessen Beamte die relative Immunitat vgl Art 7 Abs 2 lit b StPO CH Bei Misshandlungen in Polizeigewahrsam pruft jeweils eine nichtrichterliche Stelle ob aus Opportunitatsgrunden die Immunitat der fehlbaren Polizeibeamten aufgehoben werden soll oder nicht Den Polizeibeamten wird bei Verstossen gegen das Folterverbot Misshandlung der Gefangenen so gut wie immer die Immunitat gewahrt Eine unabhangige Untersuchungsstelle gemass Art 13 FoK ist ausstehend Die Schweiz wurde diesbezuglich vom UN Ausschuss gegen Folter CAT mehrfach gemahnt 8 Uberwachung der Vertragsbedingungen BearbeitenDie Einhaltung der Bestimmungen der Konvention uberwacht das zustandige UN Vertragsorgan der UN Ausschuss gegen Folter Committee against Torture CAT der periodisch die Berichte der Unterzeichnerstaaten entgegennimmt und auswertet Am 22 Juni 2006 ist das Fakultativprotokoll OPCAT zur Anti Folter Konvention in Kraft getreten welches fur die Unterzeichnenden Staaten als weiteres Kontrollorgan den UN Unterausschuss zur Verhutung von Folter einsetzt Kritik BearbeitenKritiker bemangeln im Folterbegriff luckenhafte Formulierungen denn es erfolgen fragwurdige Ausnahmen Als Folter gelte nur wenn diese Schmerzen oder Leiden von einem Angehorigen des offentlichen Dienstes oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrucklichem oder stillschweigendem Einverstandnis verursacht werden Folter konne in diesem Sinne nur von einem funktionierenden Staat ausgehen der aber in Burgerkriegen oft faktisch nicht mehr existiert Folter die wahrend der Aufhebung der zivilen Ordnung stattfindet fiele so nicht unter die UN Konvention Die Einschrankung der Ausdruck umfasse nicht Schmerzen oder Leiden die sich lediglich aus gesetzlich zulassigen Sanktionen ergeben dazu gehoren oder damit verbunden sind schutze ausserdem diejenigen Staaten deren Gesetze z B das Auspeitschen oder die Steinigung als Bestrafung oder Elektrokrampftherapie als Therapie vorsehen Die Konvention lasse Staaten in denen Folterregime an der Macht sind die Moglichkeit offen ihre Mitwirkung an diesen Verfahren sogar noch nach Unterzeichnung aufzukundigen Die Lander setzen die UN Antifolterkonvention nur widerwillig um So hat kaum ein Land den Art 13 FoK umgesetzt und eine unabhangige Untersuchungsstelle geschaffen an welche sich Betroffene wenden konnen und der Fall dann tatsachlich und wirksam untersucht wird Der UN Ausschuss gegen Folter halt in seinen Empfehlungen zu den Staatenberichten regelmassig fest Der Ausschuss bringt daher erneut seine Besorgnis daruber zum Ausdruck dass keine unabhangigen und wirksamen Ermittlungen bei Misshandlungsvorwurfen stattfinden Artikel 12 13 und 16 Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat alle geeigneten Massnahmen zu ergreifen um sicherzustellen dass alle Vorwurfe uber Folter und Misshandlungen durch Polizeibeamte unverzuglich und grundlich von unabhangigen Stellen untersucht werden ohne dass dabei institutionelle oder hierarchische Verbindungen zwischen den Ermittlern und den mutmasslichen Tatern aus den Reihen der Polizei bestehen Siehe bspw Pkt 19 im 5 Staatenbericht Deutschland vom 12 Dezember 2011 Somit bleibt es nur eine Absichtserklarung Befurworter betonen eine Verbesserung des internationalen Menschenrechtsschutzes Sie verweisen auf die Strafbarkeit des Folterns unter allen Umstanden sowie die Pflicht uberfuhrte Tater auszuliefern Abschreckend wirke auch die Moglichkeit unabhangiger Vor Ort Untersuchungen Zudem seien die Staaten verpflichtet nicht nur eigene Burger strafrechtlich zu verfolgen sondern im Zweifelsfall auch Burger fremder Staaten selbst wenn keine eigenen Staatsburger die Opfer sind Nach diesem Prinzip wurde z B in Deutschland der bosnische Staatsburger Dusko Tadic festgenommen der anschliessend an den Internationalen Strafgerichtshof fur das ehemalige Jugoslawien in Den Haag ausgeliefert wurde Siehe auch BearbeitenUN Sonderberichterstatter uber Folter Committee for the Prevention of Torture Association pour la prevention de la torture fur das Zusatzprotokoll Weblinks BearbeitenDeutscher Text der Anti Folter Konvention PDF 44 kB Convention against Torture and Other Cruel Inhuman or Degrading Treatment or Punishment englisch Humanrights ch Uberblick und weitere InformationenEinzelnachweise Bearbeiten UN Resolution 3452 xxx United Nations Treaty Collection Abgerufen am 11 Januar 2023 englisch a b Siehe 5 Staatenbericht des CAT Bericht des osterreichischen Menschenrechtsbeirats 312 StGB FL 148 GoG BGE 137 IV 269 Siehe 6 Staatenbericht 1 2 Vorlage Toter Link www bj admin ch Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Juni 2017 Suche in Webarchiven des CAT Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen Allgemeine Erklarung der MenschenrechteUN Volkermordkonvention Genfer Fluchtlingskonvention UN Sozialpakt UN Zivilpakt UN Rassendiskriminierungskonvention UN Frauenrechtskonvention UN Antifolterkonvention UN Kinderrechtskonvention UN Wanderarbeiterkonvention UN Konvention gegen Verschwindenlassen UN Behindertenrechtskonvention Normdaten Werk GND 4223209 0 lobid OGND AKS LCCN n87865133 VIAF 181495016 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title UN Antifolterkonvention amp oldid 233381857