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Die Konvention uber die Verhutung und Bestrafung des Volkermordes auch Ubereinkommen uber die Verhutung und Bestrafung des Volkermordes offiziell Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide CPPCG 3 wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen als Resolution 260 A III am 9 Dezember 1948 beschlossen Sie trat am 12 Januar 1951 in Kraft und wurde bisher von 147 Staaten ratifiziert Stand Dezember 2015 In Artikel II der Konvention wurde der Begriff des Volkermordes erstmals volkervertraglich definiert Die Regelungen der Volkermordkonvention haben seitdem weitgehend den Status von Volkergewohnheitsrecht erlangt Das Genozidverbot ist heute eine zwingende Regel des Volkerrechts ius cogens Konvention vom 9 Dezember 1948 uber die Verhutung und Bestrafung des VolkermordesKurztitel UN Volkermordkonvention nicht amtlich Titel engl Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide Kurztitel Genocide Convention 1 nicht amtlich Datum 9 Dezember 1948Inkrafttreten 12 Januar 1951Fundstelle UN Doc A RES 3 260 1948 Fundstelle deutsch BGBl 1954 II S 729BGBl Nr 91 1958SR 0 311 11Vertragstyp MultinationalRechtsmaterie Volkerrecht VolkerstrafrechtUnterzeichnung 41Ratifikation 147 2 Deutschland Inkrafttreten 22 Februar 1955Liechtenstein Inkrafttreten 22 Juni 1994Osterreich Inkrafttreten 17 Juni 1958Schweiz Inkrafttreten 6 Dezember 2000Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung Staaten die die Volkermordkonvention unterzeichnet und ratifiziert haben oder ihr beigetreten sindDie Bundesrepublik Deutschland erklarte ihren Beitritt am 9 August 1954 Die Deutsche Demokratische Republik folgte am 27 Marz 1973 mit Vorbehalten wie alle Ostblockstaaten Inhaltsverzeichnis 1 Entstehungsgeschichte 2 Inhalt 3 Internationale Strafjustiz 4 Innerstaatliche Umsetzung 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseEntstehungsgeschichte Bearbeiten source source source source source source source source track track Raphael Lemkin Der Ursprung des Begriffs Genozid Der Text der Konvention wurde massgeblich von Raphael Lemkin formuliert der den Begriff des Genozids 1944 unter dem Eindruck der Vernichtung der Armenier 1915 1916 und der Vernichtung der Juden 1941 1945 gepragt hatte Inhalt BearbeitenArtikel I der Konvention bestatigt den Charakter des Genozids als Volkerrechtsverbrechen und statuiert die Pflicht der Vertragsparteien zu dessen Verhutung und Bestrafung In Artikel II wird der Begriff des Volkermordes definiert Volkermord ist hiernach 4 eine der folgenden Handlungen die in der Absicht begangen wird eine nationale ethnische rassische oder religiose Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstoren a Totung von Mitgliedern der Gruppe b Verursachung von schwerem korperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe c vorsatzliche Auferlegung von Lebensbedingungen fur die Gruppe die geeignet sind ihre korperliche Zerstorung ganz oder teilweise herbeizufuhren d Verhangung von Massnahmen die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind e gewaltsame Uberfuhrung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe Nach Artikel III der Konvention sind folgende Handlungen zu bestrafen a Volkermord b Verschworung zur Begehung von Volkermord c unmittelbare und offentliche Anreizung zur Begehung von Volkermord d Versuch Volkermord zu begehen e Teilnahme am VolkermordInternationale Strafjustiz BearbeitenDie Volkermord Definition der Konvention wurde wortgleich in die Statuten der ad hoc Gerichtshofe des Jugoslawientribunals und des Ruandatribunals aufgenommen Bei den Verhandlungen um den standigen internationalen Strafgerichtshof gab es Bestrebungen politische und soziale Gruppen in den Schutz einzubeziehen man einigte sich aber auf die volkergewohnheitsrechtlich anerkannte Definition der Konvention die wortgleich in Art 6 IstGH Statut von 1998 einging 5 Mit dem am 2 September 1998 im Zusammenhang mit dem Volkermord in Ruanda ergangenen Akayesu Urteil wurde der Straftatbestand erstmals praktisch angewendet Der Internationale Strafgerichtshof fur Ruanda befand Jean Paul Akayesu in neun von 15 Anklagepunkten fur schuldig und verurteilte ihn wegen Genozids zu lebenslanger Haft Zwei Tage spater wurde Jean Kambanda als erstes Staatsoberhaupt wegen Genozids verurteilt ebenfalls zu lebenslanger Haft Der Internationale Strafgerichtshof fur das ehemalige Jugoslawien verurteilte mehrere Personen wegen Volkermordes im Zusammenhang mit dem Massaker von Srebrenica Vor dem Internationalen Strafgerichtshof wird seit 2005 gegen den ehemaligen sudanesischen Prasidenten Umar al Baschir wegen des Verdachts auf Volkermord im Zuge des Darfur Konfliktes ermittelt 6 Innerstaatliche Umsetzung BearbeitenZur Umsetzung der Kriminalisierungs und Strafverfolgungspflichten aus der Konvention haben eine Vielzahl von Staaten entsprechende Tatbestande in ihren nationalen Strafgesetzen geschaffen Teilweise gehen die nationalen Gesetze uber die volkerrechtliche Definition hinaus In Deutschland wurde Volkermord zunachst in 220a Strafgesetzbuch eingefugt Seit Einfuhrung des Volkerstrafgesetzbuches ist der Straftatbestand in 6 VStGB normiert Die Aufstachelung zum Volkermord ist nach 130 als Volksverhetzung strafbar Osterreich kriminalisiert den Volkermord in seinem nationalen Recht nach 321 osterreichisches Strafgesetzbuch In der Schweiz ist Volkermord in Art 264 des Strafgesetzbuches geregelt uber die Volkermordkonvention hinausgehend sind auch politische Gruppen vom Tatbestand erfasst Literatur BearbeitenChristian J Tams Lars Berster Bjorn Schiffbauer Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide A Commentary C H Beck Munchen 2014 John Quigley The Genocide Convention an international law analysis Ashgate Aldershot 2006 Weblinks Bearbeiten Wikisource Konvention uber die Verhutung und Bestrafung des Volkermordes Quellen und Volltexte Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide in der Vertragsdatenbank der Vereinten Nationen mit aktuellem Ratifikationsstand englisch oder in pdf Eintrag zur Volkermordkonvention in der Audiovisual Library of International Law der Vereinten Nationen mit einer Einfuhrung von William Schabas englisch Ubereinkommen vom 9 Dezember 1948 uber die Verhutung und Bestrafung des Volkermordes deutsche Ubersetzung auf der Website der Schweizer Bundesregierung PDF 487 kB Liste der Nicht Unterzeichner englisch Prevention and punishment are key 60 th anniversary of the Genocide Convention vom Buro des UN Hochkommissars fur Menschenrechte englisch Spektrum de Ein folgenschwerer Kompromiss 8 Dezember 2018Einzelnachweise Bearbeiten http legal un org avl ha cppcg cppcg html Einleitung zur UN Volkermordkonvention Stand der Unterzeichnung Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide PDF Zertifizierte Vertragskopie In United Nations Treaty Series Hrsg Vertragssammlung der UNO S 277 abgerufen am 27 Marz 2019 zitiert nach BGBl 1954 II S 730 oder Bundesgesetzblatt Gerhard Werle Volkerstrafrecht Mohr Siebeck 2007 ISBN 978 3 16 149372 0 S 267 Internationaler Strafgerichtshof Fall ICC 02 05 abgerufen am 13 Marz 2019 Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen Allgemeine Erklarung der MenschenrechteUN Volkermordkonvention Genfer Fluchtlingskonvention UN Sozialpakt UN Zivilpakt UN Rassendiskriminierungskonvention UN Frauenrechtskonvention UN Antifolterkonvention UN Kinderrechtskonvention UN Wanderarbeiterkonvention UN Konvention gegen Verschwindenlassen UN Behindertenrechtskonvention Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4162049 5 lobid OGND AKS LCCN n50072872 VIAF 183873516 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Konvention uber die Verhutung und Bestrafung des Volkermordes amp oldid 233392409