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Der Grundsatz der Nichtzuruckweisung auch Schutz vor Zuruckweisung oder Verbot der Ausweisung und Zuruckweisung frz principe de non refoulement engl non refoulement 1 ist ein im Volkerrecht verankerter Grundsatz der die Ruckfuhrung von Fluchtlingen in ein Land in dem ihnen Verfolgung droht verbietet 2 Der Schutz vor Zuruckweisung resultiert aus den elementaren Grundsatzen der Humanitat in der Volkerrechtsgemeinschaft und der Pflicht zum Schutz der Menschenwurde Es beruht auf der Uberzeugung der Staatengemeinschaft dass keine Person in einen Staat zuruckgewiesen werden darf in dem ihr eine Verletzung fundamentaler Menschenrechte droht 3 Das Prinzip entstand aus der Erinnerung an das Versagen der Staaten wahrend des Zweiten Weltkrieges nicht zuletzt den Verfolgten des Nazi Regimes einen Zufluchtsort zu bieten Auch wenn das Non Refoulement Prinzip 1951 ursprunglich in der Genfer Fluchtlingskonvention verankert wurde gilt es inzwischen nicht nur fur Fluchtlinge sondern fur alle Migranten unabhangig vom ihrem Migrationsstatus 4 Inhaltsverzeichnis 1 Genfer Fluchtlingskonvention und UN Antifolterkonvention 2 Regionale Vereinbarungen 2 1 Europaische Menschenrechtskonvention 2 2 Europaische Union 2 3 Afrikanische Fluchtlingskonvention 2 4 Amerikanische Menschenrechtskonvention 3 Zuruckweisung auf hoher See 3 1 Europaische Union 3 2 Vereinigte Staaten 4 Praktische Bedeutung in der Europaischen Union 4 1 Zugang zum Asylverfahren 4 2 Push Backs 4 3 Abschiebungsschutz 4 3 1 Deutschland 4 3 2 Osterreich 4 3 3 Schweiz 5 Verstosse 6 Siehe auch 7 Literatur 8 EinzelnachweiseGenfer Fluchtlingskonvention und UN Antifolterkonvention BearbeitenDer Grundsatz ist in Artikel 33 der Genfer Fluchtlingskonvention vom Juli 1951 erganzt durch das New Yorker Protokoll vom 31 Januar 1967 verankert Keiner der vertragschliessenden Staaten wird einen Fluchtling auf irgendeine Weise uber die Grenzen von Gebieten ausweisen oder zuruckweisen in denen sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse Religion Staatsangehorigkeit seiner Zugehorigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Uberzeugung bedroht sein wurde Auf die Vergunstigung dieser Vorschrift kann sich jedoch ein Fluchtling nicht berufen der aus schwerwiegenden Grunden als eine Gefahr fur die Sicherheit des Landes anzusehen ist in dem er sich befindet oder der eine Gefahr fur die Allgemeinheit dieses Staates bedeutet weil er wegen eines Verbrechens oder eines besonders schweren Vergehens rechtskraftig verurteilt wurde 5 Artikel 3 der UN Antifolterkonvention verbietet ebenfalls die Zuruckweisung Ein Vertragsstaat darf eine Person nicht in einen anderen Staat ausweisen abschieben oder an diesen ausliefern wenn stichhaltige Grunde fur die Annahme bestehen dass sie dort Gefahr liefe gefoltert zu werden Bei der Feststellung ob solche Grunde vorliegen berucksichtigen die zustandigen Behorden alle massgeblichen Erwagungen einschliesslich des Umstands dass in dem betreffenden Staat eine standige Praxis grober offenkundiger oder massenhafter Verletzungen der Menschenrechte herrscht 6 Regionale Vereinbarungen BearbeitenEuropaische Menschenrechtskonvention Bearbeiten Das Ruckweisungsverbot ist durch Artikel 3 der Europaischen Menschenrechtskonvention absolut gefasst und lasst keine Ausnahmen zu und ergibt sich aus 7 Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden 8 Diese massgebend strengere Vorschrift lasst auch die Ausweisung von verurteilten Straftatern in unsichere Herkunftslander in Europa nicht mehr zu was auch dem Strafanspruch des verurteilenden Landes entgegenkommt 9 Europaische Union Bearbeiten Die Asylpolitik der Europaischen Union soll die Einhaltung des Grundsatzes der Nicht Zuruckweisung gewahrleisten Art 78 Abs 1 AEU Vertrag 10 Im europaischen Sekundarrecht wird dieser Grundsatz in Art 21 der Anerkennungsrichtinie Art 9 Abs 3 der Richtlinie 2013 32 EU Asylverfahrensrichtlinie Art 3 Abs 2 der Verordnung EU Nr 604 2013 Dublin III 11 und in Art 5 der Ruckfuhrungsrichtlinie bestatigt Die Frontex Leitlinien von 2010 nahmen in Punkt 1 2 auf den Grundsatz der Nichtzuruckweisung Bezug 12 der Beschluss dieser Leitlinien wurde jedoch vom Europaischen Gerichtshof im September 2012 fur nichtig erklart da er sowohl wesentliche Bestimmungen des Schengener Grenzkodex als auch den Inhalt der Frontex Verordnung andere aber ohne die erforderliche Beteiligung des EU Parlaments zustande kam Die Seeaussengrenzenverordnung EU 656 2014 vom Juli 2014 regelt nun die volkerrechtliche Verpflichtung zur Seenotrettung und das Refoulement Verbot bei Grenzuberwachungseinsatzen unter operativer Frontex Koordination genauer 13 Afrikanische Fluchtlingskonvention Bearbeiten Die Fluchtlingskonvention der Afrikanischen Union von 1969 enthalt in Art 2 Abs 3 ein Refoulement Verbot mit verpflichtendem Charakter Der Fluchtlingsbegriff ist dabei weiter gefasst als in der Genfer Fluchtlingskonvention die Zuruckweisung an der Grenze fallt ausdrucklich unter das Refoulement Verbot und es gibt keine umfassenden Ausnahmeklauseln Fluchtlinge die im Zufluchtsstaat ein schweres Verbrechen verubt haben bleiben geschutzt 14 Amerikanische Menschenrechtskonvention Bearbeiten Die Amerikanische Menschenrechtskonvention von 1969 statuiert in Art 22 Ziff 8 ein umfangreiches Refoulement Verbot Auslander durfen nicht in ein Land abgeschoben oder zuruckgeschickt werden wenn dort ihr Recht auf Leben oder personliche Freiheit verletzt zu werden droht Offen gelassen wird ob das Refoulement Verbot auch fur Abweisungen an der Grenze gilt Eine Ausnahmeregel wie in Art 33 Abs 2 Genfer Fluchtlingskonvention gibt es nicht 15 Zuruckweisung auf hoher See BearbeitenEuropaische Union Bearbeiten Unklar war jedoch wie im Zuge von Abfang Kontroll oder Rettungsmassnahmen mit Personen umgegangen werden soll die auf dem Seeweg nach Europa zu gelangen versuchten da das europaische Sekundarrecht dafur keine Regelungen enthielt 16 Im Fall Hirsi Jamaa und andere gegen Italien stellte der Europaische Gerichtshof fur Menschenrechte 2012 dann in einer Grundsatzentscheidung fest dass gemass Art 3 der europaischen Menschenrechtskonvention EMRK der ruckfuhrende Staat eine Misshandlung im Zielland verhindern muss die Inkaufnahme einer Weiterschiebung in das folternde Herkunftsland gegen Art 3 EMRK verstosst Kollektivausweisungen auch auf hoher See und von Bootsfluchtlingen gegen Art 4 des Protokolls 4 der EMRK verstossen und auch Bootsfluchtlingen gegen ihre Ruckschiebung Rechtsmittel gemass Art 13 EMRK zustehen Das Urteil betrifft nicht nur das verurteilte Italien sondern auch den Umgang anderer europaischer Staaten mit Fluchtlingen und Migranten 17 Vereinigte Staaten Bearbeiten Seit 1993 wird Asylsuchenden die auf dem offenen Meer von Schiffen der US Kustenwache gefunden werden die Einreise in die Vereinigten Staaten verweigert Vorausgegangen war ein seit 1981 anwachsender Migrationsstrom durch den 21 800 Haitianer in die USA kamen aber nur 6 asylberechtigt waren Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten bestatigte in dem Urteil Sale Acting Commissioner Immigration and Naturalization Service et al Petitioners v Haitian Centers Council Inc et al die Praxis Demnach gilt der Grundsatz der Nichtzuruckweisung nur auf amerikanischem Staatsgebiet nicht aber auf hoher See 18 Praktische Bedeutung in der Europaischen Union BearbeitenDer Grundsatz der Nichtzuruckweisung stellt im gesamten nationalen Asylverfahren eine wesentliche und entscheidende Garantie dar 11 Er sichert das Recht der Antragsteller auf Verbleib im Aufnahmeland zum Zwecke der Antragstellung auf internationalen Schutz bis zur Entscheidung der Asylbehorde im Verwaltungsverfahren Der Grundsatz bildet ferner die Grundlage fur das Recht auf Verbleib bis zur Entscheidung uber einen eventuellen Rechtsbehelf gegen die Behordenentscheidung Er ist von allen Gerichten bei der Entscheidung ob ein Antragsteller im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats verbleiben darf zu berucksichtigen 11 Zugang zum Asylverfahren Bearbeiten Art 6 der Asylverfahrensrichtlinie VRL ermoglicht einen Antrag auf internationalen Schutz unabhangig von der Einhaltung formaler Voraussetzungen Jeder Antrag ist entweder als Antrag auf Anerkennung als Fluchtling oder als Antrag auf Gewahrung subsidiaren Schutzes auszulegen Nach Art 9 Absatz 1 VRL durfen Antragsteller ausschliesslich zum Zwecke des Verfahrens so lange im Mitgliedstaat verbleiben bis die Asylbehorde uber den Antrag entschieden hat Dieses Recht erstreckt sich grundsatzlich auch auf Folgeantrage die nach Rucknahme oder unanfechtbarer Ablehnung eines fruheren Asylantrags aufgrund neuer Tatsachen gestellt werden Art 40 VRL ausserdem ein gerichtliches Rechtsbehelfsverfahren Art 46 VRL Push Backs Bearbeiten Das Refoulement Verbot steht jedenfalls einer Zuruckweisung uber die Grenze entgegen sog heisse Abschiebung oder Push Back wenn die betreffende Person sich bereits auf dem Territorium eines Mitgliedstaates befindet aber keine Moglichkeit hatte einen Asylantrage zu stellen bzw ihre Schutzwurdigkeit nicht individuell gepruft wurde 19 20 21 22 Nach Auffassung der volkerrechtlichen Literatur und des Europaischen Gerichtshofs fur Menschenrechte EGMR steht das Refoulement Verbot auch einer Ruckschiebung von Fluchtlingen entgegen die das Staatsgebiet noch nicht betreten haben aber an der Grenze um Schutz ersuchen 23 Konsequenterweise steht das Refoulement Verbot auch einer Abschottung von Grenzen entgegen die den Zugang zu einem Mitgliedstaat verhindern 24 In Ausnahmefallen mag jedoch die Zustandigkeiten der Mitgliedstaaten fur die Aufrechterhaltung der offentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit gem Art 72 AEUV eine vorubergehende Grenzschliessung rechtfertigen 25 Auch die Abschiebung in einen EMRK Vertragsstaat kann unter bestimmten Umstanden eine Verletzung des Zuruckweisungsverbot bedeuten Nach Auffassung des EGMR durfe nicht von den formalen Rechtsbindungen denen ein EMRK Mitgliedstaat unterliegt auf die tatsachlichen Zustande im Land geschlossen werden Eine Uberprufung des Einzelfalles bleibe unerlasslich 26 Ahnlich verhalt es sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei Zuruckfuhrungen in sichere Drittstaaten um sicherzustellen dass der Drittstaat den Betroffenen nicht willkurlich weiterschiebt und damit eine Kettenabschiebung auslost Die Einstufung eines Staates als sicherer Drittstaat kann jedenfalls im Einzelfall widerlegbar sein 27 Abschiebungsschutz Bearbeiten Das Refoulement Verbot beschrankt des Weiteren die Ruckfuhrung illegal aufhaltiger Drittstaatsangehoriger in ihre Herkunftslander einschliesslich potenzieller Antragsteller und bestimmter Personen deren Antrag auf internationalen Schutz abgelehnt wurde 11 28 Deutschland Bearbeiten 60 Abs 5 und Abs 7 des Aufenthaltsgesetzes normieren verschiedene Grunde fur ein Abschiebungsverbot Der Schutz ist zu erteilen wenn sich aus der Anwendung der Europaischen Menschenrechtskonvention ergibt dass die Abschiebung des Auslanders unzulassig ist 60 Abs 5 AufenthG Der Abschiebungsschutz soll zudem erteilt werden wenn in dem Staat in den die Abschiebung erfolgen musste fur den Auslander eine erhebliche konkrete Gefahr fur Leib Leben oder Freiheit besteht 60 Abs 7 AufenthG 29 Der Abschiebungsschutz ist auch nach Ausschluss und Widerruf der Schutzberechtigung moglich 29 Der Schutz des 60 Abs 5 AufenthG greift nach der Rechtsprechung des Europaischen Gerichtshofs fur Menschenrechte EGMR selbst dann ein wenn der Verbleib im Inland die nationale Sicherheit gefahrdet und der Auslander in besonders schwerer Weise straffallig geworden ist 30 Im Rahmen der Prufung nationalen Abschiebungsschutzes nach 60 Abs 5 AufenthG i V m Art 3 EMRK ist eine Gefahrenprognose anzustellen Massstab ist grundsatzlich ob der vollziehbar ausreisepflichtige Auslander nach seiner Ruckkehr gegebenenfalls durch ihm gewahrte Ruckkehrhilfen in der Lage ist seine elementarsten Bedurfnisse uber einen absehbaren Zeitraum zu befriedigen Nicht entscheidend ist hingegen ob das Existenzminimum eines Auslanders in dessen Herkunftsland nachhaltig oder gar auf Dauer sichergestellt ist 31 Osterreich Bearbeiten 45a des Fremdenpolizeigesetzes 2005 FPG enthalt die Grunde fur ein Verbot der Zuruckweisung und Zuruckschiebung Refoulementverbot 32 33 Schweiz Bearbeiten Art 5 Abs des Asylgesetzes AsylG sieht vor dass keine Person in irgendeiner Form zur Ausreise in ein Land gezwungen werden in dem ihr Leib ihr Leben oder ihre Freiheit aus einem Grund nach Artikel 3 Absatz 1 gefahrdet ist oder in dem sie Gefahr lauft zur Ausreise in ein solches Land gezwungen zu werden Art 5 Abs 2 AsylG nimmt davon Personen aus bei denen erhebliche Grunde fur die Annahme vorliegen dass sie die Sicherheit der Schweiz gefahrden oder wenn sie als gemeingefahrlich einzustufen ist weil sie wegen eines besonders schweren Verbrechens oder Vergehens rechtskraftig verurteilt worden sind sog Asylunwurdigkeit im Sinne des Art 53 AsylG Art 1 F der Genfer Fluchtlingskonvention 34 Verstosse BearbeitenNach einem Bericht von Pro Asyl von 2013 beteiligte sich Frontex an Push Back Operationen als Fluchtlingsboote in die Turkei zuruckgedrangt wurden 35 Nach Ansicht von Amnesty International verstiessen 2015 mindestens 30 Staaten darunter Australien die Niederlande Russland und Saudi Arabien gegen die Genfer Fluchtlingskonvention durch Zuruckweisungen in potentiell unsichere Lander 36 Der Europaische Gerichtshof fur Menschenrechte verurteilte Spanien im Februar 2018 wegen Kollektivabschiebung von Fluchtlingen Zwei betroffene Manner hatten geklagt da sie von der spanischen Guardia Civil aufgegriffen worden und sofort uber die spanisch marokkanische Grenze zuruckgeschoben worden waren Das Urteil gilt als Prazedenzfall gegen die spanische Praxis systematischer Push Backs in den Enklaven Ceuta und Melilla 37 Auch Russland umging seine diesbezuglichen Verpflichtungen in mehreren Fallen 38 Der Europaische Gerichtshof fur Menschenrechte wies unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung eine Klage gegen Push Backs im Februar 2020 ab 39 Am 13 Februar 2020 wurde die Beschwerde zweier Afrikaner uber ihre Zuruckweisung durch Spanien die sie mit Hilfe des European Center for Constitutional and Human Rights vor den Europaischen Gerichtshof gebracht hatten abgewiesen weil die Manner nach Auffassung des Gerichtes die Moglichkeit gehabt hatten Visa oder Schutzantrage an dafur vorgesehenen Ortlichkeiten zu stellen namentlich in spanischen Konsulaten oder an Grenzubergangen Sie uberkletterten stattdessen im August 2014 den Grenzzaun nach Melilla Ihre dann folgende Abschiebung durch Spanien ohne vorherige individuelle Prufung sei demnach Konsequenz ihres eigenen Handelns Menschenrechtsorganisationen erklarten das Urteil verkenne die Realitat an den Aussengrenzen der Europaischen Union und ausserten die Befurchtung die Entscheidung konnte als Rechtfertigung fur weitere Zuruckweisungen auch an anderen Grenzen der EU benutzt werden 40 Siehe auch BearbeitenAusweisung Vereinte Nationen Fluchtabwehr Sicherer HerkunftsstaatLiteratur BearbeitenBianca Hofmann Grundlagen und Auswirkungen des volkerrechtlichen Refoulement Verbots 1999 PDF 21 MB Menschenrechtszentrum der Universitat Potsdam ISSN 1435 9154 Jean Allain Insisting on the Jus Cogen Nature of Non Refoulement In The Refugee Convention at Fifty A View from Forced Migration Studies Hrsg Selm Kamanga u a Lexington 2003 ISBN 0 7391 0566 3 englisch Silja Klepp Europa zwischen Grenzkontrolle und Fluchtlingsschutz Eine Ethnographie der Seegrenze auf dem Mittelmeer Transcript Verlag Bielefeld 2011 Volltext Richterliche Analyse Asylverfahren und der Grundsatz der Nichtzuruckweisung EASO Publikationen zur Fortbildung der Mitglieder der Gerichte 2018 Volltext Lisa Marie Luhrs Uberstellungsschutz und gegenseitiges Vertrauen Tubingen Mohr Siebeck 2021 ISBN 978 3 16 160137 8 Einzelnachweise Bearbeiten vgl non refoulement Europaische Kommission Glossar abgerufen am 8 Oktober 2023 Leitlinien zur Verringerung des Risikos der Zuruckweisung im Rahmen des Aussengrenzenmanagements in oder in Zusammenarbeit mit Drittlandern Agentur der Europaischen Union fur Grundrechte 2016 Bianca Hofmann Grundlagen und Auswirkungen des volkerrechtlichen Refoulement Verbots S 5 Elia Jareno Non Refoulement Menschenrechtliches Grundprinzip in Gefahr Deutsche Gesellschaft fur die Vereinten Nationen 30 Marz 2020 Verbot der Ausweisung und Zuruckweisung Memento des Originals vom 14 Oktober 2017 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www jurion de Jurion abgerufen am 14 Oktober 2017 Ubereinkommen gegen Folter Memento des Originals vom 13 Oktober 2017 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www institut fuer menschenrechte de PDF Institut fur Menschenrechte abgerufen am 17 Oktober 2017 Volker und menschenrechtliche Vorgaben fur Abschiebung von straffallig gewordenen Fluchtlingen PDF 287 kB Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags S 10 f Verbot der Ausweisung und Zuruckweisung dejure org abgerufen am 17 Oktober 2017 Volker und menschenrechtliche Vorgaben fur Abschiebung von straffallig gewordenen Fluchtlingen PDF 287 kB Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags S 11 Oliver Diggelmann Nina Hadorn Das Refoulement Verbot als Brandmauer fur das Unverhandelbare In Michael Anderheiden Helena Brzozka Ulrich Hufeld Stefan Kirste Hrsg Asylrecht und Asylpolitik in der Europaischen Union Eine deutsch ungarische Perspektive Nomos Verlag 2018 S 75 102 a b c d Richterliche Analyse Asylverfahren und der Grundsatz der Nichtzuruckweisung EASO Publikationen zur Fortbildung der Mitglieder der Gerichte 2018 S 26 ff Volltext Beschluss des Rates vom 26 April 2010 zur Erganzung des Schengener Grenzkodex hinsichtlich der Uberwachung der Seeaussengrenzen im Rahmen der von der Europaischen Agentur fur die operative Zusammenarbeit an den Aussengrenzen der Mitgliedstaaten der Europaischen Union koordinierten operativen Zusammenarbeit 2010 252 EU PDF bei EUR Lex Mechthild Baumann Frontex Fragen und Antworten Bundeszentrale fur politische Bildung 15 Juni 2016 abgerufen am 17 Oktober 2017 Bianca Hofmann Grundlagen und Auswirkungen des volkerrechtlichen Refoulement Verbots S 16 Bianca Hofmann Grundlagen und Auswirkungen des volkerrechtlichen Refoulement Verbots S 17 Silja Klepp Europa zwischen Grenzkontrolle und Fluchtlingsschutz Eine Ethnographie der Seegrenze auf dem Mittelmeer transcript Verlag 2011 ISBN 978 3 8376 1722 1 S 66 ff transcript verlag de PDF EU Italien Starkung des Fluchtlingsschutzes auf hoher See Bundeszentrale fur politische Bildung 1 Marz 2012 abgerufen am 5 Oktober 2017 Anne T Gallagher Fiona David The International Law of Migrant Smuggling Cambridge University Press 2014 ISBN 978 1 107 01592 0 S 100 EGMR Sharifi u a gegen Italien und Griechenland Urteil vom 21 Oktober 2014 Beschwerde Nr 16643 09 Andreas v Arnauld Volkerrecht Heidelberg Muller 4 Aufl 2019 Rdnr 791 Gilbert Gornig Das Refoulement Verbot im Volkerrecht Wien Braumuller 1987 Grabenwarter Pabel Europaische Menschenrechtskonvention Munchen Beck 6 Aufl 2016 20 Rdnr 75 ff EGMR M A u a gegen Litauen Urteil vom 11 Dezember 2018 Rdnr 105 115 Push Backs an der turkisch griechischen Grenze im Lichte des Volkerrechts Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Ausarbeitung vom 31 Marz 2020 S 11 ff Grenzschliessungen im Lichte des EU Asylrecht Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Ausarbeitung vom 24 April 2020 EGMR GK Urteil vom 21 Januar 2011 Beschwerde Nr 30696 09 M S S gegen Belgien und Griechenland BVerfGE 94 49 Sichere Drittstaaten Volker und menschenrechtliche Vorgaben fur Abschiebung von straffallig gewordenen Fluchtlingen In WD 2 3000 002 16 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags 18 Januar 2016 abgerufen am 8 Juni 2023 S 6 a b Ausschluss und Widerruf von fluchtlingsrechtlichem Schutz Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Ausarbeitung vom 4 Oktober 2018 S 11 f EGMR Urteil vom 17 Dezember 1996 NVwZ 1997 1100 1101 EGMR Urteil vom 15 November 1996 NVwZ 1997 1093 1094 Senge in Erbs Kohlhaas Strafrechtliche Nebengesetze Kommentar 219 EL April 2018 60 AufenthG Rn 13 BVerwG Urteil vom 21 April 2022 1 C 10 21 LS 1 45a FPG Verbot der Zuruckweisung und Zuruckschiebung Refoulementverbot jusline at abgerufen am 8 Oktober 2023 vgl auch Michael Seufzer Asylaberkennungen und menschenrechtliche Schranken fur Ruckkehrentscheidungen unter der geltenden Rechtslage in Osterreich Diplomarbeit Karl Franzens Universitat Graz 2021 Handbuch Asyl und Ruckkehr Artikel D4 Die Asylunwurdigkeit und der Ausschluss von der Fluchtlingseigenschaft Eidgenossisches Justiz und Polizeidepartement EJPD Staatssekretariat fur Migration SEM ohne Jahr abgerufen am 8 Oktober 2023 Mechthild Baumann Frontex Fragen und Antworten Bundeszentrale fur politische Bildung 15 Juni 2016 abgerufen am 17 Oktober 2017 Australia among 30 countries illegally forcing return of refugees Amnesty says Guardian 24 Februar 2016 abgerufen am 16 Oktober 2017 Wolfgang Kaleck Vera Wriedt Gewalt im Grenzbereich In Die Zeit Nr 9 2018 Das Spiel ohne Regel 39 Nowaja Gaseta 16 September 2018 Hans Gunter Kellner Push Backs Grundsatzurteil erlaubt direkte Abschiebung nach Grenzubertritt 14 Februar 2020 abgerufen am 13 November 2021 Sam Jones European court under fire for backing Spain s express deportations The Guardian vom 12 Februar 2020 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Grundsatz der Nichtzuruckweisung amp oldid 238081592