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Die Verordnung EU Nr 656 2014 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 15 Mai 2014 zur Festlegung von Regelungen fur die Uberwachung der Seeaussengrenzen im Rahmen der von der Europaischen Agentur fur die operative Zusammenarbeit an den Aussengrenzen der Mitgliedstaaten der Europaischen Union koordinierten operativen Zusammenarbeit auch EU Seeaussengrenzenverordnung genannt ist eine Verordnung EU des Europaischen Parlamentes die die Durchfuhrung von Grenzuberwachungseinsatzen auf See die durch die EU Agentur Frontex koordiniert werden regelt Die Verordnung trat am 17 Juli 2014 in Kraft Verordnung EU Nr 656 2014Titel Verordnung EU Nr 656 2014 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 15 Mai 2014 zur Festlegung von Regelungen fur die Uberwachung der Seeaussengrenzen im Rahmen der von der Europaischen Agentur fur die operative Zusammenarbeit an den Aussengrenzen der Mitgliedstaaten der Europaischen Union koordinierten operativen ZusammenarbeitBezeichnung nicht amtlich SeeaussengrenzenverordnungGeltungsbereich EURechtsmaterie GrenzregimeGrundlage AEUV insbesondere Art 77 Abs 2 lit dVerfahrensubersicht Europaische Kommission Europaisches Parlament IPEX WikiAnzuwenden ab 17 Juli 2014Fundstelle ABl L 189 vom 27 6 2014 S 93 107Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung ist in Kraft getreten und anwendbar Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Die Verordnung bezieht sich auf die Richtlinie 2013 32 EU Asylverfahrensrichtlinie Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt 2 Kritik 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseInhalt BearbeitenArtikel 6 regelt die Befugnis von Einsatzkraften ein Schiff oder Boot bei Aufgriff im Kustenmeer gegebenenfalls anzuweisen seinen Kurs in Richtung eines Bestimmungsorts ausserhalb des Kustenmeers oder der Anschlusszone zu andern beziehungsweise diese zu verlassen einschliesslich Eskortieren oder Geleiten des Schiffs bis bestatigt wird dass sich das Schiff an den vorgegebenen Kurs halt Artikel 7 regelt bei Aufgriff auf Hoher See die Befugnis der Einsatzkrafte zur Warnung und Anweisung an das Schiff nicht in das Kustenmeer oder die Anschlusszone einzulaufen und erforderlichenfalls Aufforderung an das Schiff seinen Kurs in Richtung eines Bestimmungsorts ausserhalb des Kustenmeers oder der Anschlusszone zu andern Die Einsatzkrafte werden zudem ermachtigt gegebenenfalls die Beforderung des Schiffs oder der an Bord befindlichen Personen zu einem Drittstaat zu veranlassen oder andernfalls Uberstellung des Schiffs oder der an Bord befindlichen Personen an die Behorden eines Drittstaats Artikel 9 beinhaltet eine Pflicht zur Seenotrettung Er regelt Such und Rettungseinsatze fur den Fall dass ein Schiff oder eine sich an Bord befindliche Person in einer Notsituation sind Die Verordnung bestatigt den in Artikels 33 der Genfer Fluchtlingskonvention festgelegten Grundsatz der Nichtzuruckweisung indem sie den Pushback verbietet 1 Die Verordnung gestattet den Einsatzkraften nicht Boote abzudrangen oder zur Umkehr aufs offene Meer zu zwingen Sie verbietet das Ausschiffen in solche Lander wo den Aufgegriffenen oder Geretteten eine Gefahr fur Leben oder Freiheit droht 2 3 4 Kritik BearbeitenKritiker heben hervor beim Ausschiffen in Drittstaaten fehlten Garantien fur Dolmetscher und fur juristischen Beistand sowie Verfahrensgarantien mit aufschiebender Wirkung sollte eine betroffene Person tatsachlich ein Recht auf Asyl haben Dadurch konne das Prinzip der Nichtzuruckweisung untergraben werden 1 Die Nichtregierungsorganisation ProAsyl halt das Nichtzuruckweisungsgebot angesichts der weitreichenden Befugnisse von Frontex nicht durchsetzbar und sieht darin eine fehlende Umsetzung der Vorgaben des Europaischen Gerichtshofs fur Menschenrechte vom 23 Februar 2012 5 ProAsyl kritisierte zudem dass die Verordnung nur fur die von Frontex koordinierten Grenzuberwachungseinsatze gilt nicht aber fur andere Grenzuberwachungseinsatze der Mitgliedstaaten Bei Einsatzen innerhalb der 12 Meilen Zone eines Mitgliedsstaates konnen daher weiterhin Push Backs stattfinden Dies betrifft insbesondere Push Backs in Richtung Turkei aus der 12 Meilen Zone Griechenlands 1 Weblinks BearbeitenVerordnung EU Nr 656 2014 PDF Einzelnachweise Bearbeiten a b c EU Grenzschutz Kein Push Back Strengere Regeln fur Frontex Nicht mehr online verfugbar Wiener Zeitung 17 April 2014 archiviert vom Original am 27 April 2014 abgerufen am 24 Januar 2015 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www tagblatt wienerzeitung at Protokoll Mittwoch 16 April 2014 Strassburg Vorlaufige Ausgabe 7 22 Uberwachung der Seeaussengrenzen Abstimmung Europaisches Parlament 16 April 2014 abgerufen am 24 Januar 2015 Bendel Ausschiffen von Fluchtlingen verletzt ihr Recht auf Asyl Deutsche Welle 15 April 2014 abgerufen am 24 Januar 2015 Kommentar Frontex im Mittelmeer Kein Asyl auf Hoher See taz de 2 April 2014 abgerufen am 24 Januar 2015 EU Parlament stimmt uber Regelungen fur Frontex an den Seeaussengrenzen ab Nicht mehr online verfugbar ProAsyl 15 April 2014 archiviert vom Original am 28 Januar 2015 abgerufen am 24 Januar 2015 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www proasyl de Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verordnung EU Nr 656 2014 Seeaussengrenzenverordnung amp oldid 235214439