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Der Ausschuss gegen Folter englisch Committee Against Torture CAT ist ein von der UNO eingesetztes Kontrollorgan 3 4 welches die Umsetzung und Einhaltung des Ubereinkommens gegen Folter und andere grausame unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe Antifolterkonvention FoK 5 6 durch die Vertragsstaaten uberwacht Stellt er bei der Kontrolle Mangel fest kann er den Staaten Vorschlage und Empfehlungen unterbreiten wie sie die Umsetzung des Vertrags verbessern konnen Art 62 Abs 3 UN Charta 7 8 9 Der CAT setzt sich aus 10 Sachverstandigen 10 zusammen und tagt viermal jahrlich in Genf 11 Ausschuss gegen FolterCommittee Against Torture Organisationsart AusschussKurzel CAT 1 Leitung Jens MODVIGGegrundet 26 Juni 1987 2 Hauptsitz GenfOberorganisation UN Hochkommissariat fur Menschenrechte UNHCHR Neben dem Ausschuss gegen Folter gibt es auch den Unterausschuss zur Verhutung von Folter SPT welcher die Einhaltung des Fakultativprotokolls OPCAT 12 zur Antifolterkonvention uberwacht Inhaltsverzeichnis 1 Aufgaben und Tatigkeiten 1 1 Vertragsgrundlage 1 2 Ratifikationen 2 Verfahrensordnung des CAT 3 Prufung der Staatenberichte 4 Untersuchungsverfahren 5 Staatenbeschwerden 6 Individualbeschwerden 6 1 Vorsorgliche Massnahmen 6 2 Beschwerden beim CAT und EGMR 7 Allgemeine Bemerkungen 8 Mitglieder des CAT 9 Entscheide des CAT 9 1 Statistik der Beschwerden 9 2 Deutschland 10 Siehe auch 11 Rapporte zu den Staatenberichten 12 Literatur 13 Weblinks 14 EinzelnachweiseAufgaben und Tatigkeiten BearbeitenDie Schaffung des Ausschusses und dessen Aufgaben 13 sind im Teil II FoK 5 enthalten Seine Zustandigkeit 11 bezieht sich ausschliesslich auf Staaten welche die entsprechenden Abkommen ratifizierten 14 Art 25 FoK dazu ist es auch abhangig davon welche Erklarungen und Vorbehalte 15 die Staaten bei Vertragsabschluss machten So machte u a Pakistan wegen der Sharia Vorbehalte zu den Artikeln 3 4 6 8 12 13 16 28 und 30 FoK Nach heftigem Protest durch die westlichen Staaten zogen Pakistan die Vorbehalte zu Art 3 4 6 12 13 16 FoK zuruck Auch die USA machte unzahlige Vorbehalte und Uminterpretationen Siehe auch Wiener Ubereinkommen uber das Recht der Vertrage Seine diesbezugliche Aufgaben beziehen sich auf 11 13 Staatenberichte gem Art 19 FoK Untersuchungsverfahren 16 17 18 gem Art 20 FoK Staatenbeschwerden 19 gem Art 21 FoK Individualbeschwerden 20 21 22 gem Art 22 FoKVertragsgrundlage Bearbeiten Die Antifolterkonvention FoK 5 ist ein von der UNO geschaffenes Menschenrechtsabkommen 23 Der Vertragsentwurf 24 wurde am 9 Dezember 1975 bei der UNO eingereicht und nach Abanderungen am 10 Dezember 1984 wurde sie von der UN Generalversammlung verabschiedet wurde Resolution 39 46 25 und trat am 26 Juni 1987 volkerrechtlich in Kraft 6 Laut Praambel der FoK ist die Grundlage dieses Abkommens das in Art 7 i V m Art 4 Abs 2 IPbpR 26 27 als zwingendes Volkerrecht definiert Folterverbot Durch die FoK wurde das absolute Folterverbot konkretisiert 28 Art 1 FoK Die Definition von Folter enthalt auch Weisse Folter Art 3 FoK Ausweisungsverbot bei drohender Folter non refoulement Art 4 FoK Folter ist eine Straftat Art 12 FoK Untersuchungspflicht Art 13 FoK Schaffung einer unabhangigen Untersuchungs und Beschwerdestelle 29 30 Art 14 FoK Entschadigung Schadenersatz Art 16 FoK Unmenschliche erniedrigende BehandlungSiehe auch FoK Innerstaatliche Umsetzung Laut Definition ist Folter eine Tat welche von Staatsorganen begangen wird wenn diese Tat durch Dritte begangen wird handelt es sich um Korperverletzung auch wenn das Tatmotiv dasselbe ist Die FoK legt fest dass jeder der der Ansicht ist es liege ein Verstoss gegen das Folterverbot durch Beamte vor sich an die dafur zustandige Untersuchungsstelle wenden kann Art 13 amp 16 FoK 29 bei Korperverletzung durch Dritte ware die Polizei dafur zustandig Zu diesem Zweck wurde von der UNO das Istanbul Protokoll zur Untersuchung und Dokumentation von Folter 31 32 geschaffen Die wenigsten Staaten haben diese Stelle geschaffen da sie nicht gegen sich selbst ermitteln wollen Das absolute Folterverbot fuhrte dazu dass die Staaten hauptsachlich Weisse Folter anwenden damit ihnen nichts nachgewiesen werden kann so wie bspw die USA in Abu Graib Wenn es diese Untersuchungsstelle nicht gibt muss der Betroffene gegen den Staat ermitteln und Beweise erheben 31 Wenn alle innerstaatlichen Rechtsbehelfe erschopft sind kann er sich mit einer Beschwerde an den Ausschuss wenden welcher die Beschwerde wegen fehlender Beweise nicht entgegennimmt Im Entwurf 24 war das non refoulement Prinzip Art 3 FoK noch nicht enthalten und wurde von der GA hinzugefugt Der Ausschuss pruft zum grossten Teil Beschwerden wegen Verstosses gegen diese Bestimmung Hauptartikel UN Antifolterkonvention Ratifikationen Bearbeiten Bei deren Ratifikation des Abkommens mussten die Staaten dem Staaten und Individualbeschwerdeverfahren ausdrucklich zustimmen das Untersuchungsverfahren und den Intern Gerichtshof mussten sie ausdrucklich ablehnen wenn sie damit nicht einverstanden waren so wie bspw Polen deutschsprachige Lander Deutschland nbsp Deutschland 33 Liechtenstein nbsp Liechtenstein 34 Osterreich nbsp Osterreich 35 Schweiz nbsp Schweiz 36 Antifolterkonvention 01 10 1990 02 11 1990 29 07 1987 02 12 1986Untersuchungsverfahren Art 20 FoK kein Vorbehalt kein Vorbehalt kein Vorbehalt kein VorbehaltStaatenbeschwerden 21 FoK ja ja ja jaIndividualbeschwerden Art 22 FoK ja ja ja jaIntern Gerichtshof Art 30 FoK kein Vorbehalt kein Vorbehalt kein Vorbehalt kein VorbehaltKeiner dieser Staaten hat die unabhangige Untersuchungs und Beschwerdestelle 31 geschaffen womit es bei Folter keinen wirksamen Rechtsbehelf gibt Verfahrensordnung des CAT BearbeitenZur Ausfuhrung seiner in Teil II FoK 5 definierten Aufgaben erstellte der Ausschuss eine Verfahrensordnung VerfO engl Rules of procedure 37 in welcher die Organisation Verfahrensablaufe und Zustandigkeiten beim Ausschuss geregelt wurden Art 18 Abs 2 FoK Sie beruht auch auf der Addis Ababa Richtlinie 38 uber die Unabhangigkeit und Unparteilichkeit der UN Vertragsorgane Sie besteht aus 2 Teilen dem Teil I Allgemeine Bestimmungen und Teil II Bestimmungen im Zusammenhang mit den Aufgaben des Ausschusses Dazu ist es weiter unterteilt in 19 Kapitel und enthalt 121 Regeln Version C 3 Rev 6 Diese sind durchnummeriert und bei einer Revision der VerfO erhalten die Regeln neue Nummern In der Revision am 21 Februar 2011 wurde im Kap 17 und 21 ein Anschlussverfahren Follow up 39 40 41 42 zur Uberprufung der Umsetzung der Empfehlungen des Ausschusses eingefuhrt da er feststellte dass die Staaten seine Empfehlungen ignorierten Die massgeblichen Kapitel der VerfO sind Kap 17 Berichte der Vertragsstaaten nach Art 19 FoK Kap 19 Untersuchungsverfahren nach Art 20 FoK Kap 20 Behandlung von Staatenbeschwerden nach Art 21 FoK Kap 21 Prufung von Individualbeschwerden nach Art 22 FoKPrufung der Staatenberichte BearbeitenDie uberwiegende Tatigkeit besteht in der Prufung der Rechenschaftsberichte 43 der Vertragsstaaten in welchen diese darlegen mussen 44 wie sie den Vertrag umsetzten Art 19 FoK 45 46 5 Der Ablauf der Prufung ist im Kap 17 der VerfO 37 geregelt Die Staaten mussen innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss beim Ausschuss einen Erstbericht engl Initial report 47 einreichen danach etwa alle vier Jahre einen periodischen Staatenbericht engl Periodical reports 48 Wenn ein Staat keinen Bericht einreicht so vermerkt der Ausschuss dies in seinem Jahresbericht an die UN Generalversammlung Regel 67 VerfO Wegen Uberlastung der Ausschusse wurde von der UN Generalversammlung das vereinfachte Staatenberichtsverfahren engl Simplified Reporting procedure eingefuhrt 49 50 51 Wenn bei der letzten Prufung eines Staatenberichts keine erheblichen Mangel festgestellt wurden kann der Ausschuss nun das vereinfachte Verfahren durchfuhren 52 53 in welchem er den Vertragsstaaten eine Liste mit Fragen zustellt englisch list of issues prior to reporting LOIPR 54 dessen Antworten engl Replies to LOIs 55 gelten dann als periodische Staatenberichte Regel 66 VerfO 45 Am Staatenberichtsverfahren konnen sich auch Nichtregierungsorganisationen NGOs 56 und nationalen Menschenrechtsorganisationen NHRIs 57 aktiv beteiligen 58 und Parallelberichte zu den Staatenberichten einreichen um eine unzureichende Umsetzung des Zivilpaktes durch die Vertragsstaaten aufzuzeigen Dabei konnen Lucken oder Fehler des Staatenberichts verdeutlicht und auf Defizite hingewiesen werden Die Berichtsprufung findet in offentlichen Sitzungen statt in welcher der Ausschuss pruft ob der Vertragsstaat die Antifolterkonvention korrekt umsetzte und wie er bestehende Mangel beheben konnte Regel 70 VerfO Fur die Teilnahme Dritter an der offentlichen Verhandlung ist eine Zulassung erforderlich engl Accreditation 59 Wenn ein Staat trotz Mahnung keinen Bericht einreicht so pruft der Ausschuss die Umsetzung der FoK aufgrund der von den NGOs und NHRIs eingereichten Parallelberichte und vermerkt dies in seinem Jahresbericht an die UN Generalversammlung Regel 67 VerfO Stellt der Ausschuss bei der Berichtsprufung fest dass der Staat das Abkommen ungenugend umsetzte so kann er ihm Vorschlage zur Behebung der Mangel unterbreiten Art 19 Abs 3 FoK Regel 71 VerfO Diese Vorschlage werden als Abschliessenden Beobachtungen engl Concluding Observations 60 bezeichnet Diese Vorschlage des CCPR sind rechtlich nicht bindend 61 die Umsetzung kann nicht erzwungen werden und es ist nur ein Anschlussverfahren engl Follow up 41 39 vorgesehen in welchem ein Berichterstatter die Umsetzung durch den Staat pruft Regel 72 VerfO Gegebenenfalls werden beim nachsten Staatenbericht wieder dieselben Vorschlage gemacht Da einige Staaten keine oder verspatet ihre Berichte einreichen erstellte das UN Hochkommissariat fur Menschenrechte UNHCHR 62 eine Liste mit den Staaten die ihre Berichte punktlich einreichen z B Italien die Schweiz usw und eine Liste mit denjenigen die in Verzug sind z B Deutschland Lichtenstein Osterreich der Vatikan etc 63 Untersuchungsverfahren BearbeitenDie Antifolterkonvention beinhaltet ebenfalls ein Untersuchungsverfahren engl Inquiry procedure 17 16 welches dem Ausschuss die Befugnis gibt Untersuchungen durchzufuhren wenn zuverlassige Informationen uber schwerwiegende oder systematische Verstosse gegen die Antifolterkonvention durch einen Vertragsstaat vorliegen die Mitwirkung des betreffenden Vertragsstaats wird dabei angestrebt Art 20 FoK 5 Dieses Untersuchungsverfahren ist im Kapitel 19 der VerfO 37 geregelt Die Voraussetzung dazu ist dass der Staat bei der Ratifikation des Vertrags 6 dies ausdrucklich ablehnte Art 28 Abs 1 FoK Der Staat wird vom Ausschuss gebeten beim Untersuchungsverfahren mitzuwirken und Angaben zu diesen Verdachtigungen zu machen Art 20 Abs 1 FoK Regel 82 ff VerfO Zuerst werden die erhaltenen Informationen gepruft Regel 81 ff VerfO und falls sich der Verdacht erhartete wird eine Untersuchung durchgefuhrt dabei kann der Ausschuss auch vor Ort im betroffenen Staat Abklarungen vornehmen sofern der Staat dem zustimmt Nach Abschluss der Untersuchung ubermittelt der Ausschuss dem betroffenen Staat den Untersuchungsbericht und falls er Missstande feststellte entsprechende Empfehlungen wie diese zu beheben seien Regel 89 VerfO Bisher wurden 10 solcher Untersuchungen durchgefuhrt 18 Dies waren Agypten 2017 Libanon 2014 Nepal 2012 Brasilien 2008 Serbien und Montenegro 2004 Mexico 2003 Sri Lanka 2002 Peru 2001 Agypten 1996 Turkei 1994 Die Empfehlungen des Ausschusses sind rechtlich nicht bindend 61 ihre Umsetzung kann nicht erzwungen werden Abgesehen davon dass er ein Anschlussverfahren Follow up 39 41 42 zur Uberprufung der Umsetzung der Empfehlungen durchfuhren kann oder beim nachsten Staatenbericht deren Umsetzung thematisiert wird sind keine weiteren Massnahmen vorgesehen Art 20 Abs 5 FoK Regel 90 VerfO Wenn der Ausschuss mit solchen schwerwiegenden oder systematischen Folterungen durch einen Staat konfrontiert wird kann er die Angelegenheit auch der UN Generalversammlung zur Kenntnis bringen Diese entscheidet dann uber das weitere Vorgehen denn ausgedehnte oder systematische Verstosse gegen das Folterverbot gelten laut Art 7 Abs 1 Romer Statut 64 als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und dafur ist der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag zustandig sofern der fehlbare Staat den Internationalen Strafgerichtshof anerkannte 65 Staatenbeschwerden BearbeitenDieses Verfahren ist im Kapitel 20 der VerfO 37 geregelt Der Ausschuss ist befugt Staatenbeschwerden 19 zu prufen wenn ein Vertragsstaat geltend macht ein anderer Vertragsstaat komme seinen Verpflichtungen aus der Antifolterkonvention nicht nach Art 21 FoK 5 Die Voraussetzung dazu ist dass beide Staaten bei der Ratifikation des Vertrags in einer Erklarung die Zustandigkeit des Ausschusses explizit anerkannten Art 21 Abs 1 FoK Regel 91 97 VerO 6 Im Gegensatz zu den Individualbeschwerden 21 gibt es bei Staatenbeschwerden 19 keine hohen formellen Anforderungen und das Sekretariat des UNHCHR ist nicht befugt Staatenbeschwerden fur unzulassig zu erklaren so wie bei den Individualbeschwerden Art 22 Abs 5 FoK Individualbeschwerden Regel 111 ff VerfO Die Aufgabe des Ausschusses besteht darin den Streit zu schlichten Art 21 Abs 1 lit e FoK Regel 98 VerfO Kommt keine gutliche Einigung zustande wird ein Abschlussbericht erstellt womit das Verfahren fur den Ausschuss abgeschlossen ist Art 21 Abs 1 lit h ii FoK Regel 101 VerfO Fur internationale Streitigkeiten gibt es Regelungen u a das Abkommen zur friedlichen Erledigung internationaler Streitfalle 66 Die Staaten konnen sich dann binnen sechs Monaten an den Internationalen Gerichtshofs 67 wenden sofern keiner der beiden Staaten bei der Ratifikation des Vertrags einen diesbezuglichen Vorbehalt machte Art 30 FoK 6 Bei Vertragsabschluss lehnten vorsorglich 12 Staaten die Zustandigkeit des Internationalen Gerichtshofs ab Art 30 Abs 1 FoK Die Staaten mussen sich nicht zwingend an den Internationalen Gerichtshof wenden es gibt auch ein Europaisches Ubereinkommen zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten 68 So reichte Irland am 16 Dezember 1971 bei der EKMR eine Staatenbeschwerde gegen England ein wegen Verstosses gegen das Folterverbot gemass Art 3 EMRK 69 Irland konnte die Beschwerde weder beim CAT noch beim CCPR Art 7 IpbpR einreichen da diese erst rund 10 Jahre spater in Kraft traten Hinweis zu diesem Urteil des EGMR und die Folgen Guantanamo Abu Graib Die USA stutzte sich in ihren Tortur Memos 70 71 72 zu den Foltermethoden in Guantanamo usw auch auf dieses Urteil 69 des EGMR ab da die USA einen Vorbehalt zu unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gem Art 7 IPbpR und Art 16 FoK machten 27 Aus dem Urteil des EGMR folgerte die USA diese von England angewandten Foltermethoden five techniques of interrogation seien nach amerikanischem Recht zulassig da es nicht Folter sondern laut EGMR nur unmenschliche und erniedrigende Behandlung somit nach amerikanischem Recht erlaubt sei 73 Irland verlangte am 4 Dezember 2014 beim EGMR die Revision jenes Urteils wonach es sich um Folter und nicht nur um unmenschliche und erniedrigende Behandlung gehandelt habe die Revision wurde vom EGMR abgelehnt 74 Offensichtliches Versehen der UNOBei der Voraussetzung fur eine Staatenbeschwerde wonach alle in der Sache zur Verfugung stehenden innerstaatlichen Rechtsbehelfe eingelegt und erschopft sein mussen ausser wenn das Verfahren bei der Anwendung der Rechtsbehelfe unangemessen lange dauert Art 21 Abs 1 lit c FoK 5 handelt es sich um ein offensichtliches Versehen der UNO da der beschwerdefuhrende Staat den anderen Staat nur durch eine schriftliche Mitteilung auf die Missstande hinweisen muss und wenn die Sache nicht innerhalb von sechs Monaten geregelt wurde kann er sich direkt an den Ausschuss wenden Art 21 Abs 1 lit a b IPbpR Individualbeschwerden BearbeitenDie Individualbeschwerden 22 gem Art 22 FoK 5 werden euphemistisch als Mitteilungen bezeichnet individual communications versus state to state complaints Sofern ein Staat bei Vertragsabschluss dem Individualbeschwerdeverfahren ausdrucklich zustimmte 6 kann der Ausschuss auch Individualbeschwerden gegen diesen Vertragsstaat prufen Art 22 Abs 1 FoK Regel 102 VerfO Die Ablaufe des Beschwerdeverfahrens 20 sind im Kapitel 21 der VerfO 37 aufgefuhrt wie auch die formellen Anforderungen an die Individualbeschwerden Regel 104 VerfO und die Voraussetzung an deren Zulassigkeit Regel 113 VerfO 21 Das UNHCHR schuf dazu ein Beschwerdeformular engl Model complaint form 75 und ein dazugehorendes Informationsblatt 76 Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht werden sie darf nicht anonym sein und muss in einer der Arbeitssprachen des Ausschusses verfasst sein dazu muss der nationale Rechtsweg erfolglos durchlaufen sein Erst dann kann beim Ausschuss eine Beschwerde eingereicht werden eine Beschwerdefrist ist nicht vorgesehen dennoch wird ublicherweise eine Beschwerde nach funf Jahren nicht mehr entgegengenommen ratione temporis Die Beschwerde kann mit der Begrundung abgelehnt werden der Ausschuss sei nicht zustandig da die geltend gemachte Verletzung nicht in der FoK enthalten sei ratione materiae oder sie wurde ein Missbrauch des Beschwerderechts darstellen Die gleiche Beschwerde darf auch nicht auch bei einem anderen internationalen Organ z B beim EGMR einem anderen UN Vertragsorgan o a eingereicht werden Art 22 Abs 5 FoK Regel 104 113 VerfO Die bei der UNO eingereichten Beschwerden werden zuerst vom Sekretariat des UNHCHR formell gepruft Dann wird die Beschwerde entweder abgelehnt oder registriert 77 und an den Ausschuss weitergeleitet Regel 104 VerfO Uber die Anzahl der bereits vom Sekretariat abgelehnten Beschwerden wird keine Statistik gefuhrt Wurde die Beschwerde vom Sekretariat abgelehnt wird dies dem Beschwerdefuhrer in einem Standardschreiben mitgeteilt Es benutzt fur die Ablehnung der beim CERD CAT und dem CCPR eingereichte Beschwerde dasselbe Formular in welchem meistens ungenugende Begrundung angekreuzt wird obwohl dies gar nicht vorgesehen ist und stattdessen Informationen eingeholt werden mussten Regel 105 VerfO Falls die Beschwerde entgegengenommen wurde erstellt das Sekretariat eine Zusammenfassung welche die Beschwerde verfremden kann und leitet sie an den Ausschuss weiter Regel 106 VerfO Daraufhin pruft der Ausschuss die materielle Zulassigkeit der Beschwerde Zusammenfassung Art 22 Abs 5 FoK Regel 113 116 VerfO Wenn er die Beschwerde fur unzulassig erklarte dann begrundet er im Gegensatz zum Sekretariat seinen Entscheid der Unzulassigkeit der Beschwerde 77 Wenn sie zugelassen wurde wird die Zusammenfassung an den betreffenden Staat zur Stellungnahme weitergeleitet woraufhin dieser die Einrede der Unzulassigkeit einbringen kann Regel 115 VerfO Der Ausschuss versucht auch eine gutliche Einigung zu erreichen Wenn der Vertragsstaat dem zustimmt wird dies in einem Entscheid festgehalten engl Discontinuance decision und der Fall ist erledigt Erst nachher setzt er sich mit der Beschwerde inhaltlich auseinander Regel 118 VerfO Hatte der Ausschuss eine Vertragsverletzung festgestellt erteilt er dem Staat Vorschlagen und Empfehlungen wie er diese beheben konne Art 22 Abs 7 FoK Die Empfehlungen sind rechtlich nicht bindend 61 ihre Umsetzung kann nicht erzwungen werden es ist nur ein Anschlussverfahren engl Follow up 40 78 42 vorgesehen in welchem die Umsetzung der Empfehlungen durch den Staat gepruft wird und es gegebenenfalls im nachsten Staatenberichtsverfahren thematisiert wird Sanktionen sind gegen fehlbare Staaten nicht vorgesehen Obwohl in der Praambel vom FoK das Folterverbot gem Art 7 IPbpR als Grundlage angegeben wurde und laut Art 4 Abs 2 IpBPR gehort das Folterverbot zum zwingenden Volkerrecht hat es fur den fehlbaren Staat keine Folgen vom CAT wird ihm nur empfohlen damit aufzuhoren Vorsorgliche Massnahmen Bearbeiten Bei der Einreichung der Beschwerde konnen auch gleichzeitig Vorsorgliche Massnahmen Interim measures 79 verlangt werden falls ein nichtwiedergutzumachender Schaden entstehen kann Solche Antrage mussen so schnell wie moglich mit dem Vermerk Urgent Interim measures eingereicht werden damit der Ausschuss genugend Zeit hat das Begehren zu prufen und solche Massnahmen anzuordnen Der Ausschuss kann auch von sich aus vorsorgliche Massnahmen anordnen sie stellen jedoch keinen Entscheid uber die Zulassigkeit der Beschwerde oder der Feststellung einer Vertragsverletzung durch den Staat dar Regel 114 VerfO Beschwerden beim CAT und EGMR Bearbeiten Eine Beschwerde bspw wegen Verstosses gegen das Folterverbot gemass Art 7 IPbpR Art 1 FoK und Art 3 EMRK darf nicht gleichzeitig beim Ausschuss 80 dem EGMR 81 oder einem anderen UN Vertragsorgan eingereicht werden sogenannter same matter Vorbehalt Art 22 Abs 5 lit a FoK Es ist jedoch zulassig beim Ausschuss eine Beschwerde wegen Verstosses gegen Art 1 FoK Verstoss gegen das Folterverbot und beim EGMR eine Beschwerde wegen Verstosses gegen Art 11 EMRK Versammlungs und Vereinigungsfreiheit einzureichen da es keine Uberschneidung gibt sondern verschiedene Vertragsverletzungen durch denselben Staat betrifft Es gibt Beschwerden welche zuerst beim EGMR eingereicht von diesem jedoch nicht entgegengenommen wurden mit der Standardbegrundung die Beschwerde hat keinen Anschein einer Verletzung der in der Konvention EMRK oder ihren Zusatzprotokollen garantierten Rechte und Freiheiten 82 83 84 Die daraufhin beim UN Ausschuss eingereichte Beschwerde wurden dann mit der Begrundung abgelehnt sie sei angeblich vom EGMR gepruft worden obwohl der EGMR die Beschwerde gar nicht materiell prufte sondern nicht entgegennahm Sinngemass der Entscheid No 577 2013 85 des CAT Ausschusses vom 9 Februar 2016 i S N B c Russland wegen Folter Der Beschwerdefuhrer hatte gleichzeitig beim EGMR eine identische Beschwerde eingereicht No 33772 13 weswegen der CAT Ausschuss die Beschwerde ablehnte siehe Entscheid RZ 8 2 In der Urteilsdatenbank HUDOC des EGMR gibt es jedoch kein Urteil mit der No 33772 13 da die Beschwerde von der Kanzlei verweigert und aus dem Register gestrichen wurde somit vom EGMR nicht gepruft wurde Zwischenzeitlich gibt es Entscheide vom Ausschuss in welchen er solche Beschwerden dennoch prufte Allgemeine Bemerkungen BearbeitenZur Auslegung und Prazisierung der einzelnen Bestimmungen in der Antifolterkonvention veroffentlicht der Ausschuss Allgemeine Bemerkungen engl General comments 86 87 Sie sollen Missverstandnisse ausraumen und die Vertragsstaaten bei der Erfullung ihrer vertraglichen Verpflichtungen behilflich sein Bis heute hat der Ausschuss vier General Comments GC verfasst GC Nr 1 1997 Umsetzung von Art 3 FoK Refoulement Verbot im Zusammenhang mit Art 22 FoK Individualbeschwerderecht 88 GC Nr 2 Umsetzung von Art 2 FoK Verhinderung von Folter 89 GC Nr 3 2012 Umsetzung von Art 14 FoK Wiedergutmachung 90 GC Nr 4 2017 Umsetzung von Art 3 FoK Refoulement Verbot im Zusammenhang mit Art 22 FoK Individualbeschwerderecht 91 Mitglieder des CAT BearbeitenDie nach Art 17 FoK fur jeweils 4 Jahre eingesetzten Mitglieder Mitglieder des Ausschusses 10 Name Land bisTodd Buchwald Vereinigte Staaten nbsp Vereinigte Staaten 2025Claude Heller Mexiko nbsp Mexiko 2023Erdogan Iscan Turkei nbsp Turkei 2023Liu Huawen China Volksrepublik nbsp Volksrepublik China 2025Maeda Naoko Japan nbsp Japan 2025Ilvija Puce Lettland nbsp Lettland 2023Ana Racu Moldau Republik nbsp Moldau 2023Abderrazak Rouwane Marokko nbsp Marokko 2025Sebastien Touze Frankreich nbsp Frankreich 2023Bakhtiyar Tuzmukhamedov Russland nbsp Russland 2025Entscheide des CAT BearbeitenStatistik der Beschwerden Bearbeiten Entscheide des CAT Ausschuss 92 Staaten Hangige unzulassige eingestellte Verstoss Kein Verstoss RegistriertDeutschland nbsp Deutschland 1 0 0 1 1 3Liechtenstein nbsp Liechtenstein 0 0 0 0 0 0Osterreich nbsp Osterreich 0 1 1 1 1 4Schweiz nbsp Schweiz 22 8 65 16 57 168Total 66 Staaten 158 70 197 107 165 697Die Zahlen sind ohne die bereits vom Sekretariat des UN Hochkommissars fur Menschen rechte OHCHR abgelehnten Beschwerden Die einzelnen Entscheide konnen auch in der Datenbank der UNO abgerufen werden 93 Deutschland Bearbeiten In einer am 27 Juni 2013 veroffentlichten Entscheidung stellte der Ausschuss fest dass Deutschland durch die Auslieferung des franzosisch tunesischen Staatsangehorigen Onsi Abichou an Tunesien gegen Art 3 FoK verstossen habe weil diesem dort Folter drohe Refoulement Verbot Die Beschwerde beim CAT wurde von dessen Ehefrau Inass Abichou am 25 August 2010 erhoben 94 95 96 Laut CAT Entscheid 95 wandte sich Frau Abichou am 20 August 2010 an den EGMR berief sich auf Art 3 und 6 EMRK und verlangte vorsorgliche Massnahmen gem Art 39 VerfO EGMR Bereits am 23 August 2010 sandte ihr der EGMR den Nichteintretensentscheid Application No 33841 10 mit der Standardbegrundung die Beschwerde hat keinen Anschein einer Verletzung der in der Konvention EMRK oder ihren Zusatzprotokollen garantierten Rechte und Freiheiten siehe CAT Entscheid RZ 2 11 97 und 4 3 98 In der Urteilsdatenbank HUDOC des EGMR gibt es jedoch kein Urteil mit der No 33772 13 da die Beschwerde von der Kanzlei verweigert und aus dem Register gestrichen wurde somit vom EGMR nicht gepruft wurde Art 22 Abs 5 lit a FoK same matter Vorbehalt Bereits am 25 August 2010 wandte sich Frau Abichou mit derselben Beschwerde an den CAT und am selben Tag wurde ihr Mann von Deutschland nach Tunesien ausgeliefert Der CAT prufte die Beschwerde von Frau Abichou und berief sich auf das Urteil 246 07 des EGMR i S Ben Khemais c Italien vom 24 Februar 2009 CAT Entscheid No 430 2010 95 S 5 Fussnote 9 European Court of Human Rights Ben Khemais v Italy Case No 247 07 24 February 2009 Weswegen der CAT zum Schluss kam dass Deutschland Onsi Abichou nicht hatte an Tunesien ausliefern durfen CAT Entscheid No 430 2010 RZ 11 4 Tunesien hatte die Antifolterkonvention am 23 September 1988 ratifiziert und sowohl Staatenbeschwerden gem Art 21 FoK und Individualbeschwerden gem Art 22 FoK zugestimmt Weder Deutschland noch Italien hatten beim CAT eine Staatenbeschwerde gegen Tunesien eingereicht Siehe auch BearbeitenUN Antifolterkonvention FoK Wiener Ubereinkommen uber das Recht der Vertrage WVK UN Hochkommissariat fur Menschenrechte UNHCHR Menschenrechtsabkommen UN Vertragsorgane die als Kontrollorgane eingesetzten Ausschusse der UN UN Sonderberichterstatter uber FolterRapporte zu den Staatenberichten BearbeitenDeutschland Rapporte und Berichte in der Datenbank des CAT Liechtenstein Rapporte und Berichte in der Datenbank des CAT Osterreich Rapporte und Berichte in der Datenbank des CAT Schweiz Rapporte und Berichte in der Datenbank des CATLiteratur BearbeitenABC der Vereinten Nationen PDF 4 2 MB Auswartiges Amt Menschenrechtspakte und ihre Uberprufungsorgane S 155 ff Mai 2017 9 Auflage 308 S CPT Standards PDF CPT S 95 Kap VII Straflosigkeit der Folter bekampfen 108 S Zur unabhangigen und effektiven Untersuchung von Beschwerden gegen die Polizei Europarat CommDH 2009 4 12 Marz 2009 19 S Manfred Nowak Einfuhrung in das internationale Menschenrechtssystem Neuer Wissenschaftlicher Verlag Wien 2002 ISBN 3 7083 0080 7 The Istanbul Protocol PDF 1 0 MB UNHCHR Manual on the Effective Investigation and Documentation of Torture and Other Cruel Inhuman or Degrading Treatment Punishment New York Genf 2004 englisch 81 S The United Nations Human Rights Treaty System PDF UNHCHR Fact Sheet No 30 Rev 1 New York Genf 2012 74 S Individual Complaint Procedures under the United Nations Human Rights Treaties PDF 242 kB UNHCHR Fact Sheet No 7 Rev 2 20 S A Handbook for Civil Society PDF UNHCHR Working with the United Nations Human Rights Programme New York Genf 2012 2008 englisch 206 S Handbook for Human Rights Treaty Body Members PDF UNHCHR New York Genf 2015 englisch 98 S The Committee against Torture PDF 291 kB CAT Fact Sheet No 17 New York Genf 10 S Weblinks BearbeitenCommittee against Torture CAT Internetseite vom Ausschuss gegen Folter UNO Ausschuss gegen Folter Internetseite Humanrights ch Rechtsprechung des CAT Humanrights ch Aus der Praxis des UNO Ausschusses gegen Folter Einzelnachweise Bearbeiten Die Kurzbezeichnung CAT wird ausser in russisch in allen anderen Amtssprachen des Ausschusses benutzt inkl arabisch und chinesisch dazu auch vom Auswartigen Amt Deutschlands Am 26 06 1987 trat der Vertrag in Kraft siehe Art 27 Abs 1 FoK Die erste Wahl fand nach 6 Monaten statt Art 17 Abs 4 FoK Human Rights Bodies Menschenrechtsorgane der UNO UN Hochkommissariat fur Menschenrechte UNHCHR abgerufen am 3 April 2019 englisch The Core International Human Rights Instruments and their monitoring bodies UNHCHR abgerufen am 3 April 2019 englisch a b c d e f g h i Ubereinkommen gegen Folter und andere grausame unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe In Liechtensteinische Gesetzessammlung Abgerufen am 3 April 2019 a b c d e f Ratifikationsstand vom FoK Status of treaties In Vertragssammlung der UNO Abgerufen am 3 April 2019 englisch Charta der Vereinten Nationen In Liechtensteinische Gesetzessammlung Abgerufen am 3 April 2019 UNO Ausschuss gegen Folter In UNO Menschenrechts Organe Humanrights ch abgerufen am 3 April 2019 Ausschuss gegen Folter In CAT Institutionen Praetor Intermedia UG abgerufen am 3 April 2019 a b Membership of the CAT Mitglieder des CAT CAT abgerufen am 3 April 2019 englisch a b c Monitoring the prevention of torture CAT abgerufen am 3 April 2019 englisch Fakultativprotokoll zur UN Antifolterkonvention In Liechtensteinische Gesetzessammlung Abgerufen am 3 April 2019 a b Working methods Arbeitsweise des CAT CAT abgerufen am 3 April 2019 englisch Der Staat ist erst nach der Ratifizierung volkerrechtlich verpflichtet den Vertrag einzuhalten In Deutschland gilt das dualistische System in welchem der Vertrag zuerst in nationales Recht transformatiert werden muss bevor es justiziabel wird In Lichtenstein Osterreich und der Schweiz gilt das monistische System wonach der Vertrag mit der Ratifikation sogleich anwendbar wird laut Art 2 WVK ist ein Vorbehalt eine von einem Staat beim Beitritt zu einem Vertrag abgegebene einseitige Erklarung durch die der Staat bezweckt die Rechtswirkung einzelner Vertragsbestimmungen in der Anwendung auf diesen Staat auszuschliessen oder zu andern a b Inquiries Untersuchungsverfahren bei system Vertragsverletzungen In Human Rights Bodies UNHCHR abgerufen am 3 April 2019 englisch a b InquiryProcedure Confidential inquiries under article 20 of the Convention In Human Rights Bodies CAT abgerufen am 3 April 2019 englisch a b Completed inquiries and related documentation by State party Reports under article 20 CAT abgerufen am 3 April 2019 a b c Inter State Complaints Staatenbeschwerden In Human Rights Bodies UNHCHR abgerufen am 3 April 2019 englisch a b Procedure for complaints by individuals under the human rights treaties Beschwerdeverfahren In Human Rights Bodies UNHCHR abgerufen am 3 April 2019 englisch a b c The admissibility of the complaint Die Zulassigkeit von Individualbeschwerden In Human Rights Bodies UNHCHR abgerufen am 3 April 2019 englisch a b Procedures of the individual Committees In Human Rights Bodies CAT abgerufen am 3 April 2019 englisch Menschenrechtsabkommen Deutsches Institut fur Menschenrechte abgerufen am 3 April 2019 a b 3452 xxx Erklarung uber den Schutz aller Personen vor Folter und anderer grausamer unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe PDF Entwurf der Antifolterkonvention Deutscher Ubersetzungsdienst der UNO 9 Dezember 1975 abgerufen am 3 April 2019 Resolution adopted by the General Assembly UN Res A RES 39 46 FoK UN Generalversammlung 10 Dezember 1984 abgerufen am 3 April 2019 englisch Internationaler Pakt uber burgerliche und politische Rechte Zivilpakt IPbpR Liechtensteinische Gesetzessammlung LILEX abgerufen am 3 April 2019 a b Ratifikationsstand vom IPbpR Status of treaties In Vertragssammlung der UNO Abgerufen am 3 April 2019 englisch Die Antifolterkonvention und der UN Zivilpakt In CAT Historie Praetor Intermedia UG abgerufen am 3 April 2019 a b Right to remedy and duty to investigate complaints Art 12 13 and 16 PDF In Schattenbericht von Amnesty International Deutschland CAT S 35 38 abgerufen am 3 April 2019 englisch Ist exemplarisches Beispiel der Missstand ist uberall derselbe D A CH LI Zur unabhangigen und effektiven Untersuchung von Beschwerden gegen die Polizei PDF Menschenrechtskommissar des Europarates abgerufen am 3 April 2019 a b c Istanbul Protocol PDF Manual on the Effective Investigation and Documentation of Torture and Other Cruel Inhuman or Degrading Treatment or Punishment High Commissioner for Human Rights abgerufen am 3 April 2019 englisch Holger Furtmayr Andreas Frewer Das Istanbul Protokoll und die Dokumentation von Folter PDF Abgerufen am 3 April 2019 Germany Reporting status Acceptance of individual complaints Acceptance of the inquiry procedure Zusammenfassung zu allen Vertragen UNHCHR abgerufen am 3 April 2019 fur nahere Angaben siehe Status of treaties Liechtenstein Reporting status Acceptance of individual complaints Acceptance of the inquiry procedure Zusammenfassung zu allen Vertragen UNHCHR abgerufen am 3 April 2019 fur nahere Angaben siehe Status of treaties Austria Reporting status Acceptance of individual complaints Acceptance of the inquiry procedure Zusammenfassung zu allen Vertragen UNHCHR abgerufen am 3 April 2019 fur nahere Angaben siehe Status of treaties Switzerland Reporting status Acceptance of individual complaints Acceptance of the inquiry procedure Zusammenfassung zu allen Vertragen UNHCHR abgerufen am 3 April 2019 fur nahere Angaben siehe Status of treaties a b c d e Rules of procedure In Human Rights Bodies CAT abgerufen am 3 April 2019 englisch Addis Ababa guidelines Guidelines on the independence and impartiality of members of the human rights treaty bodies In Human Rights Bodies UNHCHR abgerufen am 3 April 2019 englisch a b c IV Follow up to concluding observations In Working methods CAT abgerufen am 3 April 2019 englisch a b Follow up Reports to the Complaints Procedure In Human Rights Bodies CAT abgerufen am 3 April 2019 englisch a b c Follow up to concluding observations procedure In Human Rights Bodies CAT abgerufen am 3 April 2019 englisch a b c Guidelines for follow up to concluding observations In Human Rights Bodies CAT abgerufen am 3 April 2019 englisch Fassung CAT C 55 3 vom 17 September 2015 States parties reports Eingereichte Staatenberichte CAT abgerufen am 3 April 2019 englisch guidelines on a common core document and treaty specific document when submitting a report to any human rights treaty body CAT abgerufen am 3 April 2019 englisch a b Berichtsmodus In Anti Folter Konvention Deutsches Institut fur Menschenrechte abgerufen am 3 April 2019 Behandlung von Staatenberichten In UNO Ausschuss gegen Folter Humanrights ch abgerufen am 3 April 2019 Guidelines on the form and content of initial reports Version CAT C 4 Rev 3 vom 18 Juli 2005 CAT abgerufen am 3 April 2019 englisch General guidelines regarding the form and contents of periodic reports to be submitted by states parties Version CAT C 14 Rev 1 vom 02 Juni 1998 CAT abgerufen am 3 April 2019 englisch UN Res 68 268 Strengthening and enhancing the effective functioning of the human rights treaty body system PDF UN Generalversammlung 21 April 2014 abgerufen am 3 April 2019 englisch UN Res 68 268 Starkung und Verbesserung der wirksamen Arbeitsweise des Systems der Menschenrechtsvertragsorgane PDF deutsche Ubersetzung In Refworld org UN Generalversammlung 21 April 2014 abgerufen am 3 April 2019 Simplified reporting procedure vereinfachtes Staatenberichtsverfahren In Human Rights Bodies CAT abgerufen am 3 April 2019 englisch V Strategies to encourage reporting by States parties including the List of Issues Prior Reporting LOIPR In Working methods CAT abgerufen am 3 April 2019 englisch Optional reporting procedure Status of the optional reporting procedure of the CAT and proposals for its revision CAT abgerufen am 3 April 2019 englisch Fassung CAT C 47 2 vom 27 September 2011 Lists of issues LOIs amp LOIPR CAT abgerufen am 3 April 2019 englisch Replies to LOIs Beantwortung der Fragen des CCPR die neuen periodischen Staatenberichte CAT abgerufen am 3 April 2019 englisch Info from Civil Society Organizations In Human Rights Bodies CAT abgerufen am 3 April 2019 englisch Info from NHRIs In Human Rights Bodies CAT abgerufen am 3 April 2019 englisch Information for Civil Society Organisations and National Human Rights Institutions In Human Rights Bodies CAT abgerufen am 3 April 2019 englisch Zulassung fur die Verhandlungen beim Ausschuss CCPR abgerufen am 3 April 2019 englisch Concluding Observations Abschliessenden Beobachtungen CAT abgerufen am 3 April 2019 englisch a b c Rechtliche Instrumente PDF In ABC der Menschenrechte Eidgenossisches Departement fur auswartige Angelegenheiten EDA S 10 abgerufen am 3 April 2019 Hochkommissariat fur Menschenrechte der UNO Deutsches Institut fur Menschenrechte abgerufen am 3 April 2019 List of States parties without overdue reports Late and non reporting States UNHCHR abgerufen am 3 April 2019 englisch Romer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs Liechtensteinische Gesetzessammlung LILEX abgerufen am 3 April 2019 Rome Statute of the International Criminal Court Ratifikationsstand Status of treaties In Vertragssammlung der UNO Abgerufen am 3 April 2019 englisch Abkommen zur friedlichen Erledigung internationaler Streitfalle In Liechtensteinische Gesetzessammlung Abgerufen am 3 April 2019 Der Internationale Gerichtshof Kapitel XIV der Satzung der Vereinigten Nationen In Liechtensteinische Gesetzessammlung Abgerufen am 3 April 2019 Europaisches Ubereinkommen zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten In Liechtensteinische Gesetzessammlung Abgerufen am 3 April 2019 a b Urteil Nr 5310 71 des EGMR vom 18 Januar 1978 i S Irland c England wegen Verstoss gegen Art 1 3 5 6 und Art 15 EMRK In HUDOC EGMR abgerufen am 3 April 2019 Diane E Beaver Legal Brief on Proposed Counter Resistance Strategies PDF In Torture Memos Departement of Defense der USA 11 Oktober 2002 abgerufen am 3 April 2019 englisch S 7 Pkt 1 amp 2 der US zum Vorbehalt im IPbpR und Pkt 6 der Verweis auf das Urteil des EGMR i S Irland c England Web Archiv Beaver Memo PDF wikisource Beaver Memo of Oct 11 2002 Legal Brief on Proposed Counter Resistance Strategies General Jay S Bybee Memorandum for A Gonzales Re Standards for Conduct for Interrogation under 18 U S C 2340 2340A PDF In Torture Memos US Department of Justice Office of Legal Counsel 1 August 2002 archiviert vom Original am 18 Juli 2011 abgerufen am 3 April 2019 englisch S 27 unten European Court of Human Rights S 28 f das Urteil des EGMR i S Irland c England und die von Engand angewandten Foltermethoden The European Court of Human Rights concluded that these techniques used in combination and applied for hours at a time were inhuman and degrading but did not amount to torture nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot dspace wrlc org Faksimile PDF Steven G Bradbury Memorandum for John Rizzo N 13 Re Application of 18 U S c 2340 2340A to the Combined Use of Certain Techniques in the Interrogation of High Value al Qaeda Detainees PDF about waterboarding and other techniques In Torture Memos US Department of Justice Office of Legal Counsel 10 Mai 2005 abgerufen am 3 April 2019 englisch S 31 unten Urteil des EGMR i S Irland c England die von England angewandten Foltermethoden seien nach amerik Recht zulassig da sie laut EGMR keine Folter sondern nur unmenschliche Behandlung sei Memorandum for John Rizzo PDF Web Archiv Steven G Bradbury Memorandum for John Rizzo N 11 Re Application of 18 U S C 2340 2340A to the Combined Use of Certain Techniques in the Interrogation of High Value al Qaeda Detainees PDF In Torture Memos US Department of Justice Office of Legal Counsel 30 Mai 2005 abgerufen am 3 April 2019 englisch Web Archiv Memorandum for John Rizzo N 11 PDF Urteil Nr 5310 71 des EGMR vom 20 Marz 2018 i S Irland c England Revisionsbegehren von Irland In HUDOC EGMR abgerufen am 3 April 2019 Model complaint form doc Beschwerdeformular fur den CERD CAT CCPR Ausschuss UNHCHR abgerufen am 3 April 2019 Fact Sheet No 17 Informationsblatt uber das Beschwerdeverfahren PDF Beschwerdeformular ab S 8 UNHCHR abgerufen am 3 April 2019 englisch a b Recent jurisprudence Die neueren Entscheide des Ausschusses CAT abgerufen am 3 April 2019 Sie enthalt nur die vom Sekretariat registrierten und an den Ausschuss weitergeleiteten Beschwerden Follow up to concluding observations CAT abgerufen am 3 April 2019 englisch Special circumstances of urgency or sensitivity Vorsorgliche Massnahmen In Human Rights Bodies UNHCHR abgerufen am 3 April 2019 englisch Application CAT C 5 D 5 1990 Rev 1 by Walter Franz Leopold JEDINGER against Austria CAT abgerufen am 3 April 2019 Beschwerde wegen Art 13 FoK Folterverbot wurde wegen same matter fur unzulassig erklart that the same matter has not been examined under another procedure of international investigation or settlement the author has submitted the same matter to the ECHR which has registered the case as application No 16121 90 Application No 16121 90 by Walter Franz Leopold JEDINGER against Austria European Commission of Human Rights abgerufen am 3 April 2019 Beschwerde wegen Art 3 EMRK Folterverbot wurde fur unzulassig erklart The Commission is not competent to examine complaints alleging that domestic court decisions are based on errors of law or fact unless such errors involve a violation of Convention rights Wegen Standardabsage des EGMR abgelehnt Entscheid No 642 2014 des CAT vom 9 Oktober 2015 i S M T c Schweden CAT abgerufen am 3 April 2019 Beschwerde wurde vom EGMR nach 3 Tagen ungelesen mit einem Serienbrief abgelehnt RZ 2 10 the Court sitting in a single judge formation found that they did not disclose any appearance of violation of the rights and freedoms set out in the Convention or its Protocols and declared your application inadmissible Standardabsage des EGMR Entscheid No 643 2014 des CAT vom 16 Februar 2016 i S Mr U c Schweden CAT abgerufen am 3 April 2019 Beschwerde wurde ungelesen bereits am nachsten Tag vom EGMR mit einem Serienbrief abgelehnt RZ 2 6 the Court sitting in a single judge formation found that they did not disclose any appearance of violation of the rights and freedoms set out in the Convention or its Protocols and declared your application inadmissible Trotz Standardabsage des EGMR gepruft Verstoss gegen Folterverbot Entscheid No 478 2011 des CAT vom 19 Juni 2014 i S Sergei Kirsanov c Russland CAT abgerufen am 3 April 2019 Beschwerde wurde vom EGMR mit einem Serienbrief abgelehnt RZ 10 2 the European Court rejected it with the statement that it contained no violation of the rights and freedoms enshrined in the European Convention or its protocols The Committee therefore concludes that the European Court has not examined the same matter Entscheid No 577 2013 des CAT i S N B c Russland wegen Folter Abgerufen am 3 April 2019 englisch General comments Allgemeine Bemerkungen CAT abgerufen am 3 April 2019 englisch General Comments des UNO Menschenrechtsausschusses In General Comments des CAT Humanrights ch abgerufen am 3 April 2019 GC Nr 1 1997 Umsetzung von Art 3 FoK Refoulement Verbot In General comments CAT abgerufen am 3 April 2019 englisch GC Nr 2 Umsetzung von Art 2 FoK Verhinderung von Folter In General comments CAT abgerufen am 3 April 2019 englisch GC Nr 3 Umsetzung von Art 14 FoK Wiedergutmachung In General comments CAT abgerufen am 3 April 2019 englisch GC Nr 4 2017 Umsetzung von Art 3 FoK Refoulement Verbot In General comments CAT abgerufen am 3 April 2019 englisch Statistik des Ausschusses In ohchr org Abgerufen am 8 Juni 2017 CAT Jurisprudence CAT Entscheid No 430 2010 i S Onsi Abichou c Deutschland PDF In Deutsches Institut fur Menschenrechte DIMR abgerufen am 3 April 2019 a b c CAT Entscheid No 430 2010 i S Onsi Abichou c Deutschland In UNHCHR CAT abgerufen am 3 April 2019 Diplomatische Zusicherung gefahrden das Non Refoulement Prinzip Onis Abichou In Rechtsprechung des CAT Humanrights ch abgerufen am 3 April 2019 RZ 2 11 On 20 August 2010 Mr Abichou submitted a request for interim measures 6 to the European Court of Human Rights pursuant to rule 39 of the Rules of Court The application was rejected by the Court on 23 August 2010 with no reason for the rejection being given RZ 4 3 Consequently on 23 August 2010 Mr Abichou submitted an application to the European Court of Human Rights Application No 33841 10 under articles 3 and 6 of the Convention for the Protection of Human Rights and Fundamental Freedoms European Convention on Human Rights and under Protocol No 7 of that same Convention although it has not been ratified by the State party In the same application Mr Abichou also submitted a request for interim measures under rule 39 of the Rules of Court The Court rejected his request however Normdaten Korperschaft GND 1218965 0 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title UN Ausschuss gegen Folter amp oldid 236165466