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Die Liechtensteinische Gesetzessammlung LILEX ist eine im Rahmen des E Government der Allgemeinheit unentgeltlich und ohne Registrierung zugangliche Online Dokumentation des gesamten Datenbestandes der Rechtsvorschriften des Furstentums Liechtenstein Inhaltsverzeichnis 1 Umfang und Leistung 2 Entwicklung und Aktualisierung 3 Aufbau der Lilex Datenbank 4 Weiterentwicklung elektronische Datenbank 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseUmfang und Leistung BearbeitenIn der Gesetzesdatenbank Lilex konnen samtliche Rechtsvorschriften des Furstentums Liechtenstein kostenlos abgerufen werden Die Datenbank erlaubt die einfache sowie die kombinierte Volltextsuche in der Systematischen aktuell geltende konsolidierte Erlasse und in der Chronologischen Sammlung Die Suche erfolgt standardmassig im Landesrecht kann aber wahlweise auch im Staatvertragsrecht oder im gesamten Rechtsbestand durchgefuhrt werden Ebenso kann die Suche auf Erlasstitel oder Abkurzungen beschrankt werden Die Daten werden in den Datenformaten HTML und PDF zur Verfugung gestellt Die Datenbank wird im Hinblick auf die konsolidierten Fassungen 1 in der Regel monatlich aktualisiert Menupunkt Einfache Suche und Erweiterte Suche Im Menupunkt Landesgesetzblatt authentisch wird tagesaktuell aktualisiert soweit neue Landesgesetzblatter erschienen sind Seit 1 Januar 2013 kommen den in der Rechtsdatenbank Lilex veroffentlichten Rechtsvorschriften verbindliche Geltung zu wie im osterreichischen RIS Lilex beinhaltet keine Rechtsprechung von liechtensteinischen Gerichten oder des EFTA Gerichtshofes Die Judikatur liechtensteinischer Gerichte ist teilweise kostenlos auf einer eigenen Webseite abrufbar Daneben gibt es auch kostenpflichtige Services von spezialisierten Verlagen und juristischen Zeitschriften Entwicklung und Aktualisierung BearbeitenDie Aufgabe der Entwicklung und Aktualisierung der Lilex Datenbank obliegt dem Rechtsdienst der Regierung RDR Dieser ist eine auf Dauer eingerichtete Stabsstelle der liechtensteinischen Regierung und dem Regierungschef direkt unterstellt Dem Rechtsdienst obliegt neben der Aktualisierung und Entwicklung von Lilex die Herausgabe des Landesgesetzblattes LGBl des Registers LR sowie der Textausgaben Damit verbunden sind unter anderem die technischen Vorarbeiten und das Korrekturlesen der im Landesgesetzblatt zu veroffentlichenden Rechtsvorschriften Aufbau der Lilex Datenbank BearbeitenDie liechtensteinische Gesetzessammlung folgt der Systematik der schweizerischen Gesetzessammlung Folgende Zahlengruppen sind in Gebrauch wobei Erlasse aus der Sammlung der Staatsvertrage mit einer vorangestellten Ziffer 0 gekennzeichnet werden Landesrecht1 Staat Volk Behorden 2 Privatrecht Zivilrechtspflege Vollstreckung 3 Strafrecht Strafrechtspflege Strafvollzug 4 Schule Wissenschaft Kultur 5 Landesverteidigung 6 Finanzen 7 Bauwesen Offentliche Werke Energie Verkehr 8 Gesundheit Arbeit Soziale Sicherheit 9 WirtschaftStaatsvertrage0 1 Internationales Recht im Allgemeinen 0 2 Privatrecht Zivilrechtspflege Vollstreckung 0 3 Strafrecht Rechtshilfe 0 4 Schule Wissenschaft Kultur 0 5 Krieg Neutralitat 0 6 Finanzen 0 7 Offentliche Werke Energie Verkehr 0 8 Gesundheit Arbeit Soziale Sicherheit 0 9 WirtschaftWeiterentwicklung elektronische Datenbank BearbeitenAm 25 April 2012 wurde eine Revision des Kundmachungsgesetzes vom Landtag verabschiedet und damit die Rechtsgrundlage fur die rechtswirksame elektronische Kundmachung von Rechtsvorschriften im Landesgesetzblatt geschaffen vgl LGBl 2012 Nr 172 Ab dem 1 Januar 2013 ist damit allein die elektronische Kundmachung von Rechtsvorschriften im Internet rechtsverbindlich Die Kundmachung in Papierform entfallt Zur Gewahrleistung der Authentizitat und Integritat der Rechtsvorschriften werden die entsprechenden Dateien mit einer elektronischen Signatur versehen und in einem aufwartskompatiblen Format erstellt vgl dazu den Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag zur Abanderung des Kundmachungsgesetzes BuA Nr 2011 132 2 Die neue liechtensteinische Regelung orientiert sich diesbezuglich an der osterreichischen Regelung Rechtsinformationssystem des Bundes welche international nach wie vor als vorbildlich gilt und sich in der Praxis bewahrt hat Weblinks BearbeitenLilex Datenbank Kostenlose Datenbank ausgewahlter Gerichtsentscheidungen in LiechtensteinEinzelnachweise Bearbeiten Gemass LILEX ist eine konsolidierte Rechtsvorschrift ein Grunderlass in welchen samtliche Abanderungen eingearbeitet sind Diese Daten dienen ausschliesslich der Information und entfalten keine Rechtswirkung BuA im Webauftritt der Liechtensteinischen Landesverwaltung Memento vom 24 Marz 2014 im Internet Archive Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Liechtensteinische Gesetzessammlung amp oldid 232722243