www.wikidata.de-de.nina.az
Der EFTA Gerichtshof ist ein supranationaler Gerichtshof fur die EFTA Staaten Er wurde von der Europaischen Union nach dem Beitritt der drei EFTA Mitgliedstaaten Norwegen Island und Liechtenstein zum Europaischen Wirtschaftsraum EWR errichtet um die einheitliche Anwendung des EU Rechts in diesen drei Staaten zu sichern Er hat ebenso wie der Europaische Gerichtshof EuGH seinen Sitz in Luxemburg Gegrundet wurde er 1994 auf der Grundlage des Abkommens uber den EWR 1 Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen und Zustandigkeit 2 Homogenitat der Rechtsauslegung 3 Richter 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseRechtsgrundlagen und Zustandigkeit BearbeitenRechtsgrundlage fur die Einsetzung des EFTA Gerichtshofes ist insbesondere Art 108 Abs 2 des EWR Abkommens 2 3 mit allen hierzu ergangenen und beschlossenen Protokollen und Erganzungen Die Bestimmungen des EWR Abkommens sind bei der Durchfuhrung und Anwendung durch den EFTA Gerichtshof im Einklang mit den einschlagigen Entscheidungen auszulegen die der Europaische Gerichtshof EuGH bereits vor dem Zeitpunkt der Unterzeichnung des EWR Abkommens am 2 Mai 1992 erlassen hat 4 Der EFTA Gerichtshof ist zustandig fur Klagen wegen des die EFTA Staaten betreffenden Uberwachungsverfahrens Rechtsmittel gegen Entscheidungen der EFTA Uberwachungsbehorde in Wettbewerbssachen und die Beilegung von Streitigkeiten zwischen zwei oder mehr EFTA Staaten 5 Die Tatigkeit des Gerichtshofs ist in einer Satzung geregelt 6 Homogenitat der Rechtsauslegung BearbeitenDurch das Bestehen zweier supranationaler Gerichte EFTA Gerichtshof und EuGH die beide im Rahmen des Europaischen Binnenmarktes zur Rechtsprechung berufen sind stellt die Vermeidung von Divergenzen in der Judikatur dieser Gerichtshofe eine besondere Herausforderung dar 7 Zur Vermeidung solcher Judikaturdivergenzen zwischen EuGH und EFTA Gerichtshof wurde eine standige Information des Gemeinsamen EWR Ausschusses vorgesehen damit die Entwicklung der Rechtsprechung homogen verlauft Art 105 Abs 1 EWR Abkommen 8 Gemass Art 105 Abs 2 EWR Abkommen verfolgt der EWR Ausschuss standig die Entwicklung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europaischen Gemeinschaften und des in Art 108 Abs 2 EWR Abkommen genannten EFTA Gerichtshofs Zu diesem Zweck werden die Urteile dieser Gerichte dem Gemeinsamen EWR Ausschuss ubermittelt dieser setzt sich dafur ein dass die homogene Auslegung des Abkommens gewahrt bleibt Gelingt es dem Gemeinsamen EWR Ausschuss nicht innerhalb von zwei Monaten nachdem ihm eine Abweichung in der Rechtsprechung der beiden Gerichte vorgelegt wurde die homogene Auslegung des Abkommens zu wahren so konnen die Verfahren des Art 111 9 angewendet werden Art 105 Abs 3 EWR Abkommen Dadurch dass beide Gerichte weisungsfrei und unabhangig sind ist eine direkte Einflussnahme nicht moglich und muss der oben bezeichnete Weg beschritten werden Durch den gegenseitigen Austausch von Informationen uber Urteile des EFTA Gerichtshofs des Gerichtshofs der Europaischen Gemeinschaften und des Gerichts erster Instanz der Europaischen Gemeinschaften sowie der Gerichte letzter Instanz der EFTA Staatenuber den gemeinsamen EWR Ausschuss soll die einheitliche Auslegung des EWR Abkommens bei voller Wahrung der Unabhangigkeit der Gerichte weiters gesichert werden Art 106 Abs 1 EWR Abkommen Die EFTA Staaten konnen zudem auch einem nationalen Gericht oder Gerichtshof gestatten den Gerichtshof der Europaischen Gemeinschaften zu ersuchen uber die Auslegung einer EWR Bestimmung zu entscheiden Art 107 EWR Abkommen 10 Richter BearbeitenDer EFTA Gerichtshof setzt sich derzeit aus drei Richtern 11 zusammen je einem aus den EFTA Staaten die dem EWR beigetreten sind Norwegen Liechtenstein und Island Seit 1 Januar 2018 ist Pall Hreinsson fur Island in den EFTA Gerichtshof entsandt Prasident des EFTA Gerichtshofes Die beiden anderen Richter sind Per Christiansen Norwegen und Bernd Hammermann Liechtenstein Die Amtszeit eines Richters betragt sechs Jahre Die Aufgabe des EFTA Gerichtshofes ist die Auslegung des EWR Abkommens fur die EFTA Staaten Er ist damit das Pendant zum EuGH der hierfur auf EU Seite zustandig ist Seit der Grundung 1994 wurden mehr als 280 Falle registriert Literatur BearbeitenWaldemar Hummer Der Europaische Wirtschaftsraum und Osterreich Rechtliche und okonomische Auswirkungen des EWR 1 Auflage Bohlau Verlag Wien 1994 ISBN 3 205 98191 X Weblinks BearbeitenOffizielle Seite THE EFTA COURT 15 YEARS ONEinzelnachweise Bearbeiten Marianne Wuthrich EFTA Gerichtshof hat mit der EFTA nichts zu tun Memento des Originals vom 4 September 2019 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www zeit fragen ch Zeit Fragen 10 November 2015 Vertragstext Abkommen uber den Europaischen Wirtschaftsraum abgerufen am 5 Juli 2017 Abkommen uber den Europaischen Wirtschaftsraum Zusammenfassung der Gesetzgebung In EUR Lex Amt fur Veroffentlichungen der Europaischen Union abgerufen am 24 Mai 2016 vgl Art 6 EWR Abkommen Art 108 Abs 2 Buchst a bis c EWR Abkommen Protokoll 5 des Uberwachungsbehorde Gerichtshof Abkommens uber die Satzung des EFTA Gerichtshofs Stand 2010 Der EuGH sieht sich als die massgebliche Einrichtung zur Wahrung des Gemeinschaftsrechtes Siehe dazu die EuGH Rechtsgutachten 1 91 und 1 92 Diese Ansicht wird auch durch Art 111 EWR Abkommen gestutzt Art 105 Abs 1 EWR Abkommen In Verfolgung des Ziels der Vertragsparteien eine moglichst einheitliche Auslegung des Abkommens und der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen die in ihrem wesentlichen Gehalt in das Abkommen ubernommen werden zu erreichen wird der Gemeinsame EWR Ausschuss nach Massgabe dieses Artikels tatig Hier wesentlich vor allem Art 111 Abs 3 EWR Abkommen Betrifft die Streitigkeit die Auslegung von Bestimmungen dieses Abkommens die in ihrem wesentlichen Gehalt identisch sind mit entsprechenden Bestimmungen des Vertrags zur Grundung der Europaischen Wirtschaftsgemeinschaft des Vertrags uber die Grundung der Europaischen Gemeinschaft fur Kohle und Stahl oder der aufgrund dieser Vertrage erlassenen Rechtsakte und wird die Streitigkeit nicht innerhalb von drei Monaten nach der Anrufung des Gemeinsamen EWR Ausschusses beigelegt so konnen die an dem Streit beteiligten Vertragsparteien vereinbaren den Gerichtshof der Europaischen Gemeinschaften um eine Entscheidung uber die Auslegung der einschlagigen Bestimmungen zu ersuchen Hat der Gemeinsame EWR Ausschuss in einer solchen Streitigkeit innerhalb von sechs Monaten nach der Einleitung dieses Verfahrens keine Einigkeit uber eine Losung erzielt oder haben die Streitparteien bis dahin nicht beschlossen eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europaischen Gemeinschaften einzuholen so kann eine Vertragspartei zum Ausgleich etwaiger Ungleichgewichte entweder nach dem Verfahren des Art 113 eine Schutzmassnahme gemass Art 112 Abs 2 ergreifen oder Art 102 sinngemass anwenden Die Bestimmungen hieruber sind in Protokoll 34 zum EWR Abkommen festgelegt Osterreich und Schweden sind am 1 Januar 1995 aus dem EWR ausgeschieden und der EU beigetreten Normdaten Korperschaft GND 5265773 5 lobid OGND AKS LCCN nr97025314 VIAF 161200547 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title EFTA Gerichtshof amp oldid 232929176