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Die eidgenossische Volksinitiative gegen die Abzockerei auch Abzocker Initiative oder Minder Initiative genannt ist eine Schweizer Volksinitiative die 2005 von Thomas Minder lanciert wurde Die Initiative war eine Reaktion auf die als exorbitant empfundenen Vergutungen einzelner Manager in grossen Schweizer Unternehmen und Banken Einer der Hauptausloser war das Swissair Grounding im Jahre 2001 Wahrend der damalige Chef der Swissair Mario Corti funf Jahresgehalter im Voraus bezogen hatte blieb Minder zumindest anfanglich als Lieferant fur Kosmetikartikel auf seinen unbezahlten Rechnungen sitzen 1 Die Initiative kam am 3 Marz 2013 zur Abstimmung und wurde mit einem Ja Stimmen Anteil von 67 9 angenommen Dies war die dritthochste Zustimmungsrate zu einer Volksinitiative in der Schweiz uberhaupt 2 Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt 2 Initiativtext 3 Geschichte 4 Ergebnisse 5 Umsetzung 6 Weblinks 7 FussnotenInhalt BearbeitenDie Initiative bezweckt das Verbot von Abgangsentschadigungen und Vorauszahlungen fur Verwaltungsrate borsenkotierter Unternehmen ein Verbot des Organ und Depotstimmrechts und verlangt dass die Pensionskassen im Sinne ihrer Mitglieder an den Generalversammlungen abstimmen mussen Gleichzeitig fordert sie die jahrliche Wahl des Verwaltungsratsprasidenten und der einzelnen Verwaltungsratsmitglieder durch die Aktionare und verlangt die Einfuhrung der elektronischen Fernabstimmung Initiativtext BearbeitenIDie Bundesverfassung vom 18 April 1999 wird wie folgt geandert Art 95 Abs 3 neu 3 Zum Schutz der Volkswirtschaft des Privateigentums und der Aktionarinnen und Aktionare sowie im Sinne einer nachhaltigen Unternehmensfuhrung regelt das Gesetz die im In oder Ausland kotierten Schweizer Aktiengesellschaften nach folgenden Grundsatzen a Die Generalversammlung stimmt jahrlich uber die Gesamtsumme aller Vergutungen Geld und Wert der Sachleistungen des Verwaltungsrates der Geschaftsleitung und des Beirates ab Sie wahlt jahrlich die Verwaltungsratsprasidentin oder den Verwaltungsratsprasidenten und einzeln die Mitglieder des Verwaltungsrates und des Vergutungsausschusses sowie die unabhangige Stimmrechtsvertreterin oder den unabhangigen Stimmrechtsvertreter Die Pensionskassen stimmen im Interesse ihrer Versicherten ab und legen offen wie sie gestimmt haben Die Aktionarinnen und Aktionare konnen elektronisch fernabstimmen die Organ und Depotstimmrechtsvertretung ist untersagt b Die Organmitglieder erhalten keine Abgangs oder andere Entschadigung keine Vergutung im Voraus keine Pramie fur Firmenkaufe und verkaufe und keinen zusatzlichen Berater oder Arbeitsvertrag von einer anderen Gesellschaft der Gruppe Die Fuhrung der Gesellschaft kann nicht an eine juristische Person delegiert werden c Die Statuten regeln die Hohe der Kredite Darlehen und Renten an die Organmitglieder deren Erfolgs und Beteiligungsplane und deren Anzahl Mandate ausserhalb des Konzerns sowie die Dauer der Arbeitsvertrage der Geschaftsleitungsmitglieder d Widerhandlung gegen die Bestimmungen nach den Buchstaben a c wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und Geldstrafe bis zu sechs Jahresvergutungen bestraft IIDie Ubergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt erganzt Art 197 Ziffer 8 neu 8 Ubergangsbestimmung zu Artikel 95 Absatz 3Bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Bestimmungen erlasst der Bundesrat innerhalb eines Jahres nach Annahme von Artikel 95 Absatz 3 durch Volk und Stande die erforderlichen Ausfuhrungsbestimmungen 3 Geschichte BearbeitenZu Beginn des 21 Jahrhunderts kam es in vielen weltweit tatigen Grossunternehmen zu weithin als ubertrieben empfundenen Vergutungen und Abfindungen von Managern wahrend ihre Unternehmen zum Teil Verluste schrieben 2005 lancierte der Schaffhauser Kleinunternehmer Thomas Minder die eidgenossische Volksinitiative gegen die Abzockerei die er schliesslich am 26 Februar 2008 mit 118 583 beglaubigten Unterschriften einreichte 4 Es folgte eine mehrjahrige Diskussion im Parlament das schliesslich entschied keine Empfehlung zur Initiative herauszugeben und im Marz 2012 in Form eines Gesetzesartikels einen indirekten Gegenvorschlag beschloss der automatisch in Kraft getreten ware hatte niemand das Referendum ergriffen und sollte die Volksinitiative abgelehnt werden Er sah vor dass in borsenkotierten Unternehmen der Verwaltungsrat ein Vergutungsreglement erlasst welches von den Aktionaren genehmigt werden musste Die jahrlichen Vergutungen sollten in einem Vergutungsbericht offengelegt werden Bei der Ruckerstattung von ungerechtfertigten Vergutungen ging der Gegenvorschlag weiter als die Initiative Laut den Initianten wurden in diesem Gesetzesartikel den sie als zahnlosen Papiertiger bezeichnen wesentliche Forderungen nicht umgesetzt So blieben uberrissene Abgangsentschadigungen weiterhin moglich und auch die Organ und Depotstimmrechtsvertretung werde nicht verboten Die Pensionskassen wurden weiterhin nicht verpflichtet an den Generalversammlungen die Interessen ihrer Versicherten wahrzunehmen Der indirekte Gegenvorschlag wurde erst nach Ablauf der Referendumsfrist und im Falle eines Referendums nach der entsprechenden Abstimmung in Kraft gesetzt werden Uberdies wurde er den Publikumsgesellschaften eine zweijahrige Ubergangsfrist zur Umsetzung der neuen Gesetzesbestimmungen gewahren Minder verzichtete auf einen Ruckzug der Initiative 5 Somit kam diese am 3 Marz 2013 zur Abstimmung Bei einer Annahme wurde die Initiative spatestens am 3 Marz 2014 gesetzliche Wirkung erlangen denn sie verlangt dass der Bundesrat innert eines Jahres die Ubergangsverordnung zu erlassen hat Wahrend dem Initiativkomitee im Abstimmungskampf etwa 200 000 Franken zur Verfugung standen investierten die Gegner der Initiative allen voran der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse acht Millionen Franken 6 7 Trotz dieses Ungleichgewichts hatte die Initiative nach Umfragen von Anfang Februar eine Zustimmung von 64 der Stimmberechtigten bei einer Ablehnung von 27 8 Kommentatoren rechneten mit einem weiteren Anstieg der Zustimmung zur Initiative nachdem zwei Wochen vor der Abstimmung bekannt geworden war dass der scheidende Novartis Verwaltungsratsprasident Daniel Vasella fur ein Konkurrenzverbot mit Beratertatigkeit 12 Millionen pro Jahr total maximal 72 Millionen Franken in sechs Jahren erhalten hatte 9 Ergebnisse Bearbeiten nbsp Ergebnisse nach KantonenAbzockerinitiative vorlaufige amtliche Endergebnisse 10 Kanton Ja Nein Beteiligung Aargau Kanton Aargau nbsp Aargau 66 8 33 2 44 4 Appenzell Ausserrhoden Kanton Appenzell Ausserrhoden nbsp Appenzell Ausserrhoden 66 3 33 7 51 8 Appenzell Innerrhoden Kanton Appenzell Innerrhoden nbsp Appenzell Innerrhoden 61 0 39 0 41 9 Basel Landschaft Kanton Basel Landschaft nbsp Basel Landschaft 67 5 32 5 44 5 Basel Stadt Kanton Basel Stadt nbsp Basel Stadt 67 3 32 7 49 4 Bern Kanton Bern nbsp Bern 70 3 29 7 42 8 Freiburg Kanton Freiburg nbsp Freiburg 70 3 29 7 44 5 Genf Kanton Genf nbsp Genf 67 7 32 3 46 5 Glarus Kanton Glarus nbsp Glarus 69 6 30 4 36 1 Graubunden Kanton Graubunden nbsp Graubunden 65 5 34 5 56 2 Jura Kanton Jura nbsp Jura 77 1 22 9 40 6 Luzern Kanton Luzern nbsp Luzern 66 3 33 7 46 2 Neuenburg Kanton Neuenburg nbsp Neuenburg 71 9 28 1 41 7 Nidwalden Kanton Nidwalden nbsp Nidwalden 57 7 42 3 49 0 Obwalden Kanton Obwalden nbsp Obwalden 56 1 43 9 51 6 Schaffhausen Kanton Schaffhausen nbsp Schaffhausen 75 9 24 1 64 9 Schwyz Kanton Schwyz nbsp Schwyz 60 8 39 2 49 2 Solothurn Kanton Solothurn nbsp Solothurn 67 9 32 1 48 6 St Gallen Kanton St Gallen nbsp St Gallen 66 4 33 6 44 0 Tessin Kanton Tessin nbsp Tessin 70 7 29 3 41 5 Thurgau Kanton Thurgau nbsp Thurgau 70 5 29 5 43 1 Uri Kanton Uri nbsp Uri 64 3 35 7 41 4 Waadt Kanton Waadt nbsp Waadt 66 5 33 5 41 4 Wallis Kanton Wallis nbsp Wallis 63 7 36 3 67 8 Zug Kanton Zug nbsp Zug 58 2 41 8 51 9 Zurich Kanton Zurich nbsp Zurich 70 2 29 8 47 0 nbsp UUU Schweizerische Eidgenossenschaft 67 9 32 1 46 0 Umsetzung BearbeitenNach der Annahme der Volksinitiative durch die Stimmberechtigten war der Bundesrat verpflichtet bis Marz 2014 ubergangsweise die zur Umsetzung erforderlichen Bestimmungen zu erlassen Die Verordnung gegen ubermassige Vergutungen bei borsenkotierten Aktiengesellschaften abgekurzt VeguV war ab dem 1 Januar 2014 fur Schweizer Aktiengesellschaften verbindlich anzuwenden 11 Auf Anfang 2023 wurden die Bestimmungen der Verordnung in Gesetzesrecht uberfuhrt 12 13 Weblinks Bearbeiten nbsp Commons Eidgenossische Volksinitiative gegen die Abzockerei Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Volksinitiative gegen die Abzockerei in der Datenbank Swissvotes Website der Initianten der eidgenossischen Volksinitiative gegen die Abzockerei Website des Unterstutzungskomitees bei der Abstimmung und der Umsetzung Jakob Augstein Anti Gier Gesetz Die wahren Clowns sind wir Deutschen SPD fordert Anti Gier Gesetz fur Deutschland 4 Marz 2013 Andreas Kohli 10 Jahre Abzocker Initiative Die Cheflohne steigen weiter aber ohne Ausreisser nach oben In srf ch 4 Marz 2023 abgerufen am 4 Marz 2023 Fussnoten Bearbeiten Iwan Stadler Der Minder kann nicht anders In Tages Anzeiger 14 Dezember 2012 abgerufen am 5 Marz 2013 Marc Brupbacher Die Demokratie explodiert In Tages Anzeiger 3 Marz 2013 abgerufen am 3 Marz 2013 Der Text der eidgenossischen Volksinitiative gegen die Abzockerei auf der Website des Bundes admin ch Initiativkomitee gegen die Abzockerei Einreichung gegen die Abzockerei Memento vom 28 Januar 2013 imInternet Archive 26 Februar 2008 abzockerinitiativeja ch Iwan Stadler Interview Wir ziehen die Initiative nicht zuruck In Tages Anzeiger 28 Juni 2012 abgerufen am 3 Marz 2013 Peer Teuwsen Initiative gegen Abzocker Minders Kampf In Die Zeit Nr 5 24 Januar 2013 zeit de Andreas Fagetti Eine Watsche fur die da oben In WOZ Die Wochenzeitung Nr 5 31 Januar 2013 online Zustimmung zur Abzocker Initiative stabil In Neue Zurcher Zeitung Band 234 Nr 43 21 Februar 2013 ISSN 0376 6829 S 9 NZZ Archiv 1780 abgerufen am 4 Marz 2022 Nur mit Abo Abzocker Initiative dank Vasella wohl auf der Zielgeraden angelangt Nicht mehr online verfugbar In Cash 17 Februar 2013 archiviert vom Original am 7 April 2013 abgerufen am 3 Marz 2013 Vorlage Nr 568 vorlaufige amtliche Endergebnisse Bundeskanzlei 3 Marz 2013 abgerufen am 3 Marz 2013 admin ch Verordnung gegen ubermassige Vergutungen bei borsenkotierten Aktiengesellschaften VeguV auf der Website des Bundes 20 November 2013 abgerufen am 26 Mai 2014 admin ch Obligationenrecht Aktienrecht Anderung vom 19 Juni 2020 Abgerufen am 21 Marz 2013 Verordnung gegen ubermassige Vergutungen bei borsenkotierten Aktiengesellschaften VeguV Aufhebung vom 2 Februar 2022 Abgerufen am 21 Marz 2013 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Eidgenossische Volksinitiative gegen die Abzockerei amp oldid 239364605