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Die eidgenossische Volksinitiative Fur die Ausschaffung krimineller Auslander Ausschaffungsinitiative war eine Volksinitiative der Schweizerischen Volkspartei SVP Sie kam zusammen mit einem direkten Gegenentwurf am 28 November 2010 zur Abstimmung und wurde mit einer Mehrheit von 52 9 Prozent der Stimmenden und 17 5 Standen angenommen 1 Die Initiative verlangt die Ausweisung von rechtmassig in der Schweiz anwesenden auslandischen Staatsburgern die rechtskraftig fur eines aus einer Liste von Delikten verurteilt wurden schwere Delikte gegen Leib und Leben sowie Sozialhilfemissbrauch Drogenhandel und Einbruch Sie bezog sich damit auf Auslanderkriminalitat Bereits das Auslandergesetz von 2005 AuG sah die Moglichkeit der Ausweisung von Straftatern vor diese Entscheidung lag aber in jedem Fall im Ermessen der zustandigen Behorden Die Initianten wollten erreichen dass bei bestimmten Delikten eine Verurteilung automatisch mit einer Ausweisung verbunden wird Der eigentliche Vollzug der Ausweisung durch Ausschaffung wird trotz des Titels von der Initiative nicht beruhrt sondern bleibt wie bisher durch Art 69 71 AuG geregelt Der Gegenentwurf sah wie die Initiative die zwingende Ausweisung bei rechtskraftiger Verurteilung fur schwere Delikte vor Er schwachte aber die Forderung der Initiative nach zwingender Ausweisung bei Sozialhilfemissbrauch ab indem in solchen Fallen eine Ausweisung erst bei Verhangung einer Freiheitsstrafe von mindestens 18 Monaten zwingend wird Dagegen ging der Gegenvorschlag uber die Forderungen der Initiative hinaus wo er eine zwingende Abschiebung bei Verhangung einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren auch bei Kumulation kurzerer Freiheitsstrafen innerhalb einer Zeitspanne von zehn Jahren vorsah unabhangig von der Art des bestraften Delikts Am 15 Oktober 2007 teilte die SVP mit dass innert drei Monaten bereits 200 000 Unterschriften gesammelt werden konnten 2 Im Februar 2008 gab die SVP bekannt dass die Ausschaffungsinitiative mit rund 211 000 Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht wurde 3 Am 15 Februar 2008 bestatigte die Bundeskanzlei dass die Initiative mit 210 919 gultigen von 212 028 total eingereichten Unterschriften zustande gekommen ist 4 Inhaltsverzeichnis 1 Die Initiative 1 1 Inhalt und Wortlaut 1 2 Staatsrechtliche Bedenken 1 3 Kontroverse um juristische Mangel 1 4 Anwendung auf EU Burger 2 Gegenvorschlag 2 1 Direkter Gegenvorschlag 2 2 Ursprunglicher indirekter Gegenvorschlag des Bundesrates 3 Politische Debatte und Abstimmungskampf 3 1 Unterschriftensammlung 2007 3 2 Stellungnahme des Bundesrates 4 Ergebnisse 5 Umsetzung 6 Siehe auch 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseDie Initiative BearbeitenInhalt und Wortlaut Bearbeiten Die Initiative sah vor dass in der Schweiz ansassige Auslander ihr Aufenthaltsrecht verlieren wenn sie rechtlich fur schuldig befunden wurden ein schweres Delikt begangen zu haben Gewaltdelikte Drogenhandel oder Einbruch oder wenn sie missbrauchlich Sozialhilfe oder Leistungen der Sozialversicherungen bezogen haben Wie die 2009 angenommene Volksinitiative Gegen den Bau von Minaretten kam diese Initiative von der Schweizerischen Volkspartei SVP Die Volksinitiative hatte folgenden Wortlaut 5 IDie Bundesverfassung vom 18 April 1999 wird wie folgt geandert Art 121 Abs 3 6 neu 3 Sie die Auslanderinnen und Auslander verlieren unabhangig von ihrem auslanderrechtlichen Status ihr Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsanspruche auf Aufenthalt in der Schweiz wenn sie wegen eines vorsatzlichen Totungsdelikts wegen einer Vergewaltigung oder eines anderen schweren Sexualdelikts wegen eines anderen Gewaltdelikts wie Raub wegen Menschenhandels Drogenhandels oder eines Einbruchsdelikts rechtskraftig verurteilt worden sind odermissbrauchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben 4 Der Gesetzgeber umschreibt die Tatbestande nach Absatz 3 naher Er kann sie um weitere Tatbestande erganzen 5 Auslanderinnen und Auslander die nach den Absatzen 3 und 4 ihr Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsanspruche auf Aufenthalt in der Schweiz verlieren sind von der zustandigen Behorde aus der Schweiz auszuweisen und mit einem Einreiseverbot von 5 15 Jahren zu belegen Im Wiederholungsfall ist das Einreiseverbot auf 20 Jahre anzusetzen 6 Wer das Einreiseverbot missachtet oder sonstwie illegal in die Schweiz einreist macht sich strafbar Der Gesetzgeber erlasst die entsprechenden Bestimmungen IIDie Ubergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt geandert Art 197 Ziff 8 neu 8 Ubergangsbestimmung zu Art 121 Aufenthalt und Niederlassung von Auslanderinnen und Auslandern Der Gesetzgeber hat innert funf Jahren seit Annahme von Artikel 121 Absatze 3 6 durch Volk und Stande die Tatbestande nach Artikel 121 Absatz 3 zu definieren und zu erganzen und die Strafbestimmungen bezuglich illegaler Einreise nach Artikel 121 Absatz 6 zu erlassen Staatsrechtliche Bedenken Bearbeiten Einige Staatsrechtler hatten Zweifel an der Gultigkeit der Ausschaffungsinitiative geaussert da sie zwingendes Volkerrecht verletze 6 Verletzt eine Initiative zwingendes Volkerrecht so ist sie gemass Art 139 Abs 3 Bundesverfassung 7 von der Bundesversammlung fur ungultig zu erklaren Zum zwingenden Volkerrecht wird unter anderem das Non Refoulement Prinzip gezahlt Das Initiativkomitee vertrat die Ansicht dass seine Initiative mit dem zwingenden Volkerrecht vereinbar sei 8 Der Bundesrat vertrat die Meinung die Volksinitiative verstosse nicht gegen zwingendes Volkerrecht Sie wurde aber zu erheblichen Kollisionen mit dem ubrigen Volkerrecht und der Bundesverfassung fuhren 9 Kontroverse um juristische Mangel Bearbeiten Die Gegner der Initiative bemangelten dass die Tatbestande Einbruch und missbrauchlicher Leistungsbezug der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe keine Tatbestande gemass Schweizer Strafrecht seien Die Befurworter hielten indessen fest dass ohnehin ein Ausfuhrungsgesetz zu erlassen und es Aufgabe des Gesetzgebers sei die Initiative zu konkretisieren Anwendung auf EU Burger Bearbeiten Neben staatsrechtlichen Bedenken wurden auch Einwande geaussert die die Kompatibilitat mit dem bestehenden Freizugigkeitsabkommen mit der Europaischen Union betreffen Die Freizugigkeit ist eines der sieben sektoriellen Abkommen der Bilateralen I Am 1 Juli 2002 trat sie in Kraft und alle geltenden Bestimmungen des Europaischen Gerichtshofes EuGH im Bereich der Personenfreizugigkeit bis zu diesem Zeitpunkt wurden ubernommen Dies gilt aber nicht fur die danach verfugten Bestimmungen Die Personenfreizugigkeit vermittelt einen individuellen Anspruch auf Einreise und Aufenthalt fur alle Burger der Europaischen Union in der Schweiz Dieser Anspruch kann unter bestimmten Voraussetzungen gemass dem Abkommen beschrankt werden Mogliche Voraussetzungen sind der Schutz der offentlichen Ordnung die Sicherheit und die Gesundheit Die Ausweisung entzieht das Recht auf freie Einreise und Aufenthalt Sie ist eine Beschrankung dieses individuellen Anspruchs Die Definition des Begriffs Schutz der offentlichen Ordnung kann fur jedes Land eine andere Bedeutung haben Fur die Schweiz wurden diese Interpretationen bis zum 1 Juli 2002 durch die Judikative EuGH uberpruft und festgelegt Der Schutz der offentlichen Ordnung entspricht dabei unter anderem dem Schutz der Art 8 11 der Europaischen Menschenrechtskonvention EMRK Gemass Interpretation von Foraus 10 muss eine Ausweisung aufgrund eines individuellen Fehlverhaltens eines EU Auslanders verfugt werden Sie darf aber nicht generalpraventiv eingesetzt werden Gemass Art 3 Abs 2 der Richtlinie 64 221 EWG welche jedoch fur die Schweiz als Nicht EU Mitglied nicht verbindlich ist und nicht in die Bilateralen ubernommen wurde reicht eine strafrechtliche Verurteilung nicht um sich auf den Begriff Schutz der offentlichen Ordnung zu berufen Dazu braucht es zusatzlich die Schwere der Straftat und das Vorliegen einer Wiederholungs bzw Ruckfallgefahr fur eine Gefahrdung der offentlichen Ordnung Nach Foraus 10 stellt Sozialhilfemissbrauch keine ausreichende Gefahrdung fur eine Ausweisung dar Ein Ausweisungsautomatismus wurde vom Europaischen Gerichtshof im Jahre 2007 11 fur EU Mitgliedstaaten verboten Fall C 50 06 Kommission gegen die Niederlande Gemass Bilateralen ist die Rechtsprechung des EuGH nur bis 1 Juli 2002 fur die Schweiz gultig Somit ist das Verbot des Ausweisungsautomatismus fur die Schweiz im Rahmen der Bilateralen nicht bindend Gegenvorschlag BearbeitenDirekter Gegenvorschlag Bearbeiten Die Bundesverfassung wird wie folgt geandert Gliederungstitel vor Art 1219 Abschnitt Auslander und AsylrechtArt 121 Sachuberschrift und Abs 2 Aufenthalt Niederlassung und Asyl2 AufgehobenArt 121a neu Integration1 Das Ziel der Integration ist der Zusammenhalt der einheimischen und der auslandischen Bevolkerung 2 Die Integration erfordert von allen Beteiligten die Respektierung der Grundwerte der Bundesverfassung und der offentlichen Sicherheit und Ordnung den Willen zu eigenverantwortlicher Lebensfuhrung sowie die Verstandigung mit der Gesellschaft 3 Die Forderung der Integration bezweckt die Schaffung von gunstigen Rahmenbedingungen fur die chancengleiche Teilhabe der auslandischen Bevolkerung am wirtschaftlichen sozialen und kulturellen Leben 4 Bund Kantone und Gemeinden stellen bei Erfullung ihrer Aufgaben die Berucksichtigung der Anliegen der Integration sicher 5 Der Bund legt die Grundsatze der Integration fest und fordert Integrationsmassnahmen der Kantone Gemeinden und von Dritten 6 Der Bund uberpruft in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden periodisch den Stand der Integration Werden die Anliegen der Integrationsforderung nicht erfullt so kann der Bund nach Anhorung der Kantone die notwendigen Vorschriften erlassen Art 121b neu Aus und Wegweisung1 Auslanderinnen und Auslander konnen aus der Schweiz ausgewiesen werden wenn sie die Sicherheit des Landes gefahrden 2 Auslanderinnen und Auslander verlieren ihr Aufenthaltsrecht und werden weggewiesen wenn sie a einen Mord eine vorsatzliche Totung eine Vergewaltigung eine schwere Korperverletzung einen qualifizierten Raub eine Geiselnahme einen qualifizierten Menschenhandel einen schweren Verstoss gegen das Betaubungsmittelgesetz oder eine andere mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bedrohte Straftat begangen haben und dafur rechtskraftig verurteilt wurden b fur einen Betrug oder eine andere Straftat im Bereich der Sozialhilfe der Sozialversicherungen oder der offentlich rechtlichen Abgaben oder fur einen Betrug im Bereich der Wirtschaft zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 18 Monaten rechtskraftig verurteilt wurden oder c fur eine andere Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren oder zu mehreren Freiheitsstrafen oder Geldstrafen von insgesamt mindestens 720 Tagen oder Tagessatzen innerhalb von zehn Jahren rechtskraftig verurteilt wurden 3 Beim Entscheid uber die Aus und Wegweisung sowie den Entzug des Aufenthaltsrechts sind die Grundrechte und die Grundprinzipien der Bundesverfassung und des Volkerrechts insbesondere der Grundsatz der Verhaltnismassigkeit zu beachten IIDieser Gegenentwurf wird Volk und Standen zur Abstimmung unterbreitet Sofern die Volksinitiative fur die Ausschaffung krimineller Auslander Ausschaffungsinitiative nicht zuruckgezogen wird wird er zusammen mit der Volksinitiative nach dem Verfahren gemass Artikel 139b der Bundesverfassung Volk und Standen zur Abstimmung unterbreitet 12 Der Bundesrat hatte beschlossen die Volksinitiative Fur die Ausschaffung krimineller Auslander Ausschaffungsinitiative und als direkten Gegenentwurf den Bundesbeschluss uber die Aus und Wegweisung krimineller Auslanderinnen und Auslander im Rahmen der Bundesverfassung am 28 November 2010 zur Abstimmung zu bringen 13 14 Der Gegenvorschlag enthielt einen neuen Art 121b Aus und Wegweisung im Auslander und Asylrecht Im Unterschied zur Initiative machte der Gegenvorschlag die zwingende Ausweisung teilweise vom verhangten Strafmass abhangig fur schwere Delikte die von einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bedroht sind zwingende Ausweisung bei rechtskraftiger Verurteilung kein Unterschied zur Initiative fur Betrug oder andere Straftaten im Bereich der Sozialhilfe zwingende Ausweisung bei einer Freiheitsstrafe von mindestens 18 Monaten Abschwachung der Initiative fur beliebige andere Delikte zwingende Ausweisung bei einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren Verscharfung gegenuber der Initiative Drogenhandel und Einbruchsdelikte werden nicht mehr gesondert genannt das Delikt Einbruch existiert im Schweizer Strafrecht ohnehin nicht und fallen unter die allgemeine Bestimmung von Ausweisung ab Freiheitsstrafen von zwei Jahren Abschwachung der Initiative Daneben fuhrte der Bundesbeschluss einen Art 121a ins Auslander und Asylrecht der den Begriff der Integration definiert Ursprunglicher indirekter Gegenvorschlag des Bundesrates Bearbeiten Der Bundesrat liess zur Initiative zunachst einen indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe erarbeiten welcher die Bedenken gegenuber dem Volkerrecht und der Verfassung respektierte Zusatzlich sollten einheitliche Integrationsstandards definiert werden was auf Forderungen der Nationalrate Philipp Muller und Gerhard Pfister zuruckzufuhren war 15 Die Vernehmlassung wurde vom Eidgenossischen Justiz und Polizeidepartement EJPD unter Bundesratin Eveline Widmer Schlumpf durchgefuhrt Die Frist fur Stellungnahmen durch Kantone und Parteien war auf den 15 April 2009 angesetzt 16 Der indirekte Gegenvorschlag veranderte die Kriterien fur eine Ausweisung weder Initiative noch Gegenvorschlag betreffen die eigentliche Ausschaffung gegenuber der Initiative Er enthielt die zwingende Ausschaffung fur Freiheitsstrafen ab zwei Jahren Unter dieses Kriterium fielen in der Schweiz 2007 ca 200 Auslander 17 Auf den indirekten Gegenvorschlag wurde schliesslich zugunsten des direkten Gegenvorschlags verzichtet Politische Debatte und Abstimmungskampf BearbeitenUnterschriftensammlung 2007 Bearbeiten Siehe auch Schafchenplakat Die mit der Unterschriftensammlung verbundene Kampagne koinzidierte mit dem Wahlkampf der SVP zu den Schweizer Parlamentswahlen 2007 Das fur die Initiative werbende umstrittene Schafchenplakat zeigte wie ein schwarzes Schaf von seinen weissen Artgenossen von dem als Schweizerfahne dargestellten Weidegrund gestossen wird Das Bildmotiv wurde zum Teil als rassistisch bzw fremdenfeindlich aufgefasst und sorgte fur internationale Schlagzeilen der UN Sonderberichterstatter fur Rassismus Doudou Diene richtete diesbezuglich eine Anfrage an den Schweizer Bundesrat Am 18 September 2007 fuhrte eine Demonstration gegen die Initiative anlasslich der Anwesenheit von Christoph Blocher in Lausanne zu gewalttatigen Ausschreitungen In den Wochen vor den Parlamentswahlen verscharften sich die Proteste linker und linksautonomer Gruppen gegen die Ausschaffungsinitiative und gegen die SVP 18 Am 6 Oktober 2007 versuchten Autonome in Bern einen Umzug von etwa 10 000 SVP Anhangern aufzuhalten Bei den nachfolgenden Strassenkrawallen wurden 18 Polizisten und drei Demonstranten verletzt 19 Die Ausschreitungen in Bern sorgten weltweit fur Aufmerksamkeit und erschienen sogar auf der Titelseite der New York Times welche rassistische Tendenzen in der Schweiz ins Zentrum ihrer Berichterstattung stellte 20 Stellungnahme des Bundesrates Bearbeiten Der Bundesrat vertreten durch Justizministerin Eveline Widmer Schlumpf empfahl den Gegenvorschlag des Parlaments uber die Initiative mit dem Argument die Liste der Delikte sei eher zufallig entscheidend uber den Verlust des Aufenthaltsrechts solle die Schwere der Tat sein Der Gegenentwurf des Parlaments nehme die Anliegen der Initiative auf indem er den Entzug des Aufenthaltsrechts straffalliger Auslander verbindlich regle und damit den Ermessensspielraum der Gerichte einschranke er sei aber klarer und umfassender als die Initiative 21 Staatsrechtler verschiedener Schweizer Universitaten kritisierten die bundesratlichen Stellungnahmen gegen die Initiative namentlich den Vorwurf dass auch fur geringfugige Delikte wie Einbruch eine Ausschaffung verfugt werden musse als unzutreffend 22 Ergebnisse Bearbeiten nbsp Nur in den franzosischsprachigen Kantonen Genf Waadt Freiburg Neuenburg Jura und im deutschsprachigen Kanton Basel Stadt wurde die Initiative abgelehnt Die Initiative wurde mit einer Mehrheit von 52 9 der Stimmen angenommen Am hochsten war die Zustimmung in den landlich gepragten Kantonen Schwyz 66 3 Appenzell Innerrhoden 65 7 Tessin 61 3 Uri 61 3 Thurgau 61 1 Glarus 60 8 Nidwalden 60 8 und Obwalden 60 3 In der Romandie franzosischsprachige Schweiz wurde die Initiative mehrheitlich abgelehnt Als einziger mehrheitlich deutschsprachiger Kanton lehnte Basel Stadt ebenfalls die Initiative ab 23 Die Auslandschweizer lehnten die Ausschaffungsinitiative dagegen mehrheitlich ab namlich in 7 von 8 Kantonen in denen ihre Stimmen separat erfasst werden Dabei ist zum Beispiel die Diskrepanz im Kanton Appenzell Innerrhoden eklatant Wahrend die Schweizer Bevolkerung die Initiative mit 65 7 annahm waren es nur 39 3 der Auslandschweizer 24 Ja 15 5 2 Stande Nein 5 1 2 Stande Chancenlos war der von der CVP der FDP der BDP den Grunliberalen und Teilen der SP sowie vom Bundesrat unterstutzte Gegenvorschlag der von 54 2 der Stimmenden und samtlichen Kantonen abgelehnt wurde Die Nein Quoten lagen zwischen 50 6 Zug und 60 9 Schwyz 23 Interessanterweise erhielt der Gegenvorschlag jedoch in der Stichfrage die bei einem doppelten Ja wirksam geworden ware mit 50 4 eine Mehrheit der Volksstimmen Bei den Standesstimmen schwang aber ebenfalls die Initiative mit 15 8 obenaus 25 Ausschaffungsinitiative amtliche Endergebnisse 26 Kanton Ja Nein Beteiligung Aargau Kanton Aargau nbsp Aargau 57 3 42 7 52 9Appenzell Ausserrhoden Kanton Appenzell Ausserrhoden nbsp Appenzell Ausserrhoden 56 0 44 0 57 4Appenzell Innerrhoden Kanton Appenzell Innerrhoden nbsp Appenzell Innerrhoden 65 7 34 3 50 6Basel Landschaft Kanton Basel Landschaft nbsp Basel Landschaft 53 5 46 5 51 7Basel Stadt Kanton Basel Stadt nbsp Basel Stadt 43 4 56 6 56 2Bern Kanton Bern nbsp Bern 53 7 46 3 50 8Freiburg Kanton Freiburg nbsp Freiburg 48 6 51 4 47 3Genf Kanton Genf nbsp Genf 44 2 55 8 54 3Glarus Kanton Glarus nbsp Glarus 60 8 39 2 45 2Graubunden Kanton Graubunden nbsp Graubunden 52 6 47 4 45 5Jura Kanton Jura nbsp Jura 42 7 57 3 42 1Luzern Kanton Luzern nbsp Luzern 55 9 44 1 57 2Neuenburg Kanton Neuenburg nbsp Neuenburg 44 0 56 0 47 8Nidwalden Kanton Nidwalden nbsp Nidwalden 60 8 39 2 61 0Obwalden Kanton Obwalden nbsp Obwalden 60 3 39 7 58 5Schaffhausen Kanton Schaffhausen nbsp Schaffhausen 56 3 43 7 67 9Schwyz Kanton Schwyz nbsp Schwyz 66 3 33 7 57 9Solothurn Kanton Solothurn nbsp Solothurn 58 1 41 9 55 1St Gallen Kanton St Gallen nbsp St Gallen 59 6 40 4 53 7Tessin Kanton Tessin nbsp Tessin 61 3 38 7 46 1Thurgau Kanton Thurgau nbsp Thurgau 61 1 38 9 51 6Uri Kanton Uri nbsp Uri 61 3 38 7 49 4Waadt Kanton Waadt nbsp Waadt 41 8 58 2 51 9Wallis Kanton Wallis nbsp Wallis 51 8 48 2 54 3Zug Kanton Zug nbsp Zug 55 0 45 0 57 9Zurich Kanton Zurich nbsp Zurich 50 8 49 2 55 8 nbsp UUU Schweizerische Eidgenossenschaft 52 9 47 1 52 9Umsetzung BearbeitenDas Bundesgericht hat im Oktober 2012 eine Entscheidung gefallt nach dem die Verfassungsbestimmung die durch die Initiative eingefuhrt wurde nicht unmittelbar anwendbar ist sondern zuerst vom Parlament konkretisiert werden muss 27 Nach einigen Diskussionen 28 hat das Parlament in der Schlussabstimmung vom 20 Marz 2015 eine Umsetzungsvorlage verabschiedet Anpassung des Strafgesetzbuches und des Militarstrafgesetzes 29 Die Referendumsfrist ist am 9 Juli 2015 abgelaufen Schon fruh wahrend der Parlamentsdebatten zur Ausarbeitung eines Gesetzestextes zur Umsetzung der Initiative war die SVP jedoch der Meinung dass die Mehrheit des Parlaments nicht die Absicht hatte die Initiative wort und sinngetreu umzusetzen 30 Deshalb lancierte die SVP die eidgenossische Volksinitiative Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Auslander Durchsetzungsinitiative welche am 28 Dezember 2012 zustande kam jedoch am 28 Februar 2016 von Volk und Standen verworfen wurde Seit dem 1 Oktober 2016 sind die Gesetzesbestimmungen zur Ausschaffungsinitiative in Kraft Die Schweizerischen Staatsanwalte Konferenz SSK hat dazu eine Empfehlung zur einheitlichen Anwendung abgegeben 31 Darin wird explizit auf die kontroverse Hartefallklausel eingegangen und fur Haftantrage ab einem Jahr die Ausschaffung gefordert als Regelfall Siehe auch BearbeitenAuslanderrecht Abschiebung Recht Bilaterale Vertrage zwischen der Schweiz und der Europaischen UnionWeblinks BearbeitenUbersicht zur Initiative der Bundesversammlung Parlament Website zur Initiative der Bundeskanzlei Ausschaffungsinitiative deren Gegenentwurf und der Stichentscheid in der Datenbank Swissvotes Komitee Pro Volksinitiative fur die Ausschaffung krimineller Auslander Ausschaffungsinitiative Komitee Gegenvorschlag Ja Memento vom 8 November 2010 im Internet Archive Komitee Contra Ausschaffungsinitiative 2xNEIN 2xNEIN zu Ausschaffungsinitiative und Gegenvorschlag Stichfrage Gegenvorschlag Memento vom 20 November 2010 im Internet Archive Uberblick uber die Initiative von VimentisEinzelnachweise Bearbeiten Volksabstimmung vom 28 11 2010 In Website der Bundesverwaltung der hier angegebene Anteil der Ja und Nein Stimmen in Prozent geht von der Anzahl gultiger Stimmzettel aus die gultige Prozentzahl ist die in der Kantonsubersicht genannte die vom Total der Ja und Nein Stimmen ausgeht Ausschaffungsinitiative Gegen 200 000 Unterschriften Website der SVP 15 Oktober 2007 Memento vom 8 Februar 2014 im Webarchiv archive today SVP lanciert Abstimmungskampf Ja zur Ausschaffungsinitiative In Website der SVP Seeland Memento vom 22 Februar 2014 im Internet Archive Eidgenossische Volksinitiative fur die Ausschaffung krimineller Auslander Ausschaffungsinitiative In Website der Bundesverwaltung Bekanntmachungen der Departemente und der Amter PDF 474 kB Wortlaut der Volksinitiative In Website der Bundeskanzlei Ausschaffungsinitiative eingereicht Memento vom 2 Januar 2011 im Internet Archive In Tages Anzeiger Online 15 Februar 2008 Wortlaut von Art 139 BV In Website der Bundesverwaltung Volksinitiative fur die Ausschaffung krimineller Auslander Ausschaffungsinitiative Argumentarium SVP Schweiz 1 Oktober 2010 PDF Memento vom 16 Januar 2016 im Internet Archive sda Bundesrat will Gegenvorschlag zum SVP Begehren 20 Minuten 15 Oktober 2008 abgerufen am 4 August 2022 a b Ausschaffungsinitiative Memento vom 28 November 2010 auf WebCite PDF 593 kB Rechtssache C 50 06 Urteil des Gerichtshofes Dritte Kammer vom 7 Juni 2007 Kommission der Europaischen Gemeinschaften gegen Konigreich der Niederlande In EUR Lex Bundesbeschluss uber die Aus und Wegweisung krimineller Auslanderinnen und Auslander im Rahmen der Bundesverfassung Gegenentwurf zur Volksinitiative fur die Ausschaffung krimineller Auslander Ausschaffungsinitiative In fedlex admin ch Bundeskanzlei 10 Juni 2010 abgerufen am 22 Januar 2022 Vorlagen zur Eidgenossischen Volksabstimmung vom 28 November 2010 Memento vom 6 Januar 2016 im Internet Archive In Website der Bundesverwaltung 30 Juni 2010 Bundesbeschluss uber die Aus und Wegweisung krimineller Auslanderinnen und Auslander im Rahmen der Bundesverfassung Gegenentwurf zur Volksinitiative fur die Ausschaffung krimineller Auslander Ausschaffungsinitiative vom 10 Juni 2010 In Website der Bundesverwaltung PDF 486 kB Ausschaffung SPK NR wartet indirekten Gegenentwurf ab und lehnt FDP Vorschlag ab Memento vom 14 Januar 2016 im Internet Archive In Website des Vereins Unser Recht Notre Droit Nostro Diritto Noss Dretg 20 November 2008 Anderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches Online Zugriffe VOSTRA In Website der Bundesverwaltung Anderung des BG uber die Auslanderinnen und Auslander als indirekter Gegenvorschlag zur Ausschaffungsinitiative Bericht zur Anderung des Bundesgesetzes uber die Auslanderinnen und Auslander als indirekter Gegenvorschlag zur Ausschaffungsinitiative In Bundesamt fur Migration heute Staatssekretariat fur Migration Januar 2009 PDF 219 kB Proteste und ein netter Christoph Blocher In Neue Zurcher Zeitung 18 September 2007 Strassenschlachten in Bern In ARD Tagesschau 6 Oktober 2007 Elaine Sciolino Immigration Black Sheep and Swiss Rage In New York Times 8 Oktober 1970 Ausschaffungsinitiative ware schwer umsetzbar Justizministerin Widmer Schlumpf lanciert Abstimmungsdebatte In Neue Zurcher Zeitung 4 Oktober 2010 Andrea Sommer Professoren uben harte Kritik am Bundesrat und verstecken sich In Tages Anzeiger 18 November 2010 a b Olivia Kuhni Ja zur SVP Initiative Desaster fur Gegenvorschlag In Tages Anzeiger 28 November 2010 Resultate der eidgenossischen Abstimmung vom 28 November 2010 Memento vom 3 April 2013 im Internet Archive In Website der Auslandschweizer Organisation 6 Dezember 2010 abgerufen am 11 Februar 2013 Vorlage Nr 552 Ubersicht Detailangaben In Website der Bundesverwaltung der hier angegebene Anteil der Ja und Nein Stimmen in Prozent geht von der Anzahl gultiger Stimmzettel aus die gultige Prozentzahl ist die in der Kantonsubersicht genannte die vom Total der Ja und Nein Stimmen ausgeht Vorlage Nr 552 Resultate in den Kantonen In Website der Bundeskanzlei abgerufen am 29 November 2010 SVP Ausschaffungsinitiative ist nicht anwendbar In Tages Anzeiger 12 Oktober 2012 abgerufen am 14 Dezember 2012 sda Zank um die Ausschaffungsinitiative Bundesrat verlangt neuen Vorschlag zur Umsetzung In Neue Zurcher Zeitung 25 April 2012 abgerufen am 14 Dezember 2012 Schweizerisches Strafgesetzbuch und Militarstrafgesetz Umsetzung von Art 121 Abs 3 6 BV uber die Ausschaffung krimineller Auslanderinnen und Auslander In Website der Bundesverwaltung 20 Marz 2015 Umsetzungsvorlage zur Ausschaffungsinitiative PDF 161 5 kB Andrea Geissbuhler Nationalratin Selbstbestimmungs Initiative als Rettungsanker der Volksrechte Website der SVP 9 Juli 2015 Memento vom 14 Januar 2016 im Internet Archive Empfehlungen zu Art 66a bis 66d StGB vom Vorstand der Schweizerischen Staatsanwalte Konferenz In Website vom SSK Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Eidgenossische Volksinitiative Fur die Ausschaffung krimineller Auslander Ausschaffungsinitiative amp oldid 232328351