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Das doppelte Ja mit Stichfrage ist in der Schweiz die Moglichkeit in Abstimmungen zu Volksinitiativen mit Gegenentwurf beiden Vorlagen zuzustimmen und in einer Stichfrage anzugeben welche umgesetzt werden soll wenn beide angenommen werden Es wurde auf Bundesebene 1987 eingefuhrt Die meisten Kantone ohne Landsgemeinde kannten die Moglichkeit schon fruher 1 andere wie Thurgau und Freiburg fuhrten sie danach ein die Kantone Nidwalden Appenzell Ausserrhoden und Obwalden bei der Aufhebung der Landsgemeinde Auch verschiedene Kommunen erlauben das doppelte Ja mit Stichfrage Das doppelte Ja mit Stichfrage gibt es auch bei kantonalen oder kommunalen Abstimmungen Stimmzettel vom 14 Juni 2015 der Stadt ZurichInhaltsverzeichnis 1 Grunde fur die Einfuhrung 2 Bisherige Anwendungen auf Bundesebene 3 Wirkung der Stichfrage auf Bundesebene 4 Prozentanteil der Ja und Nein Stimmen 5 EinzelnachweiseGrunde fur die Einfuhrung BearbeitenDer Stimmburger der in jedem Fall eine Anderung wollte konnte diesen Willen vor der Einfuhrung des doppelten Ja nicht aussern weil er nur zu der einen Vorlage Ja sagen durfte und bei der anderen leer einlegen musste Stimmzettel die zu beiden Vorlagen Ja sagten waren ungultig Die Leer Stimmen wirkten jedoch wie ein Nein weil sie das absolute Mehr erhohten Es kam deshalb mehrmals vor dass sowohl Initiative wie Gegenentwurf abgelehnt wurden obwohl nur eine Minderheit aller Stimmenden gegen eine Neuerung war So konnten beispielsweise bei der Abstimmung vom 28 September 1986 uber die Eidgenossische Kulturinitiative und den Gegenentwurf die Stimmen von nahezu 300 000 Stimmberechtigten nicht so ausgezahlt werden wie es deren Willen entsprochen hatte Rund 10 000 doppelte Ja mussten fur ungultig erklart werden und 289 000 Leer Stimmen erhohten das absolute Mehr so dass der Gegenentwurf es nicht erreichte und damit zusammen mit der Initiative abgelehnt wurde 2 Die bestehenden Regeln begunstigten somit jene die am geltenden Recht festhalten wollten gegenuber denen die eine Anderung wunschten 3 Immer wieder wurde auch der Vorwurf erhoben der chancenlose Gegenvorschlag werde nur ausgearbeitet um dank dem Verbot des doppelten Ja eine Initiative zu Fall zu bringen 3 Bisherige Anwendungen auf Bundesebene BearbeitenIn der Volksabstimmung vom 5 April 1987 wurde das doppelte Ja mit Stichfrage von einer Mehrheit von 63 3 der Stimmburger und mit 21 2 Standesstimmen deutlich angenommen 4 Das doppelte Ja mit Stichfrage war in bisher drei Abstimmungen zu eidgenossischen Volksinitiativen moglich Stand Mitte 2017 2000 eidgenossische Volksinitiative fur einen Solarrappen Solar Initiative 2002 eidgenossische Volksinitiative Uberschussige Goldreserven in den AHV Fonds Goldinitiative 2010 eidgenossische Volksinitiative Fur die Ausschaffung krimineller Auslander Ausschaffungsinitiative In keinem der Falle wurden sowohl die Initiative als auch der Gegenentwurf angenommen sodass die Stichfrage jeweils bedeutungslos war Wirkung der Stichfrage auf Bundesebene BearbeitenBei der Einfuhrung des doppelten Ja mit Stichfrage 1987 wurde festgelegt dass bei einem doppelten Ja beide Vorlagen falls sie die doppelte Hurde des Volks und Standemehrs uberwinden mussen bei Volksinitiativen und obligatorischen Referenden als abgelehnt galten wenn das Resultat der Stichfrage bei Volk und Standen unterschiedlich ausfiel Diese Regelung wurde bald als unbefriedigend empfunden Eine Ende 2000 von Nationalrat Ruedi Aeschbacher eingereichte parlamentarische Initiative 5 verlangte deshalb dass fur die Stichfrage nur noch das Volksmehr ausschlaggebend sein solle Aeschbacher zog die Initiative im Hinblick auf die Volksabstimmung uber die Anderung der Volksrechte von 2003 jedoch zuruck In dieser wahlte das Parlament die Losung dass diejenige Vorlage in Kraft tritt bei welcher der prozentuale Anteil der Volksstimmen und der prozentuale Anteil der Standesstimmen die grossere Summe ergeben Art 139b Abs 3 der Bundesverfassung 6 In der Volksabstimmung vom 9 Februar 2003 wurde die Anderung der Volksrechte die neben der Prozentregel auch die Einfuhrung der 2009 wieder gestrichenen allgemeinen Volksinitiative und andere Modifikationen enthielt von einer Mehrheit von 70 4 der Stimmburger und mit 23 0 Standesstimmen deutlich angenommen 7 Kritisiert wird dass mit der Prozentregel bei einer Stichfrage die Standesstimmen hoher gewichtet werden als die Volksstimmen 8 In Kantonen und Kommunen stellt sich die Problematik nicht da es keine doppelte Hurde gibt Eine Motion des Landrats Georges Thuring SVP im Kanton Basel Landschaft im Hinblick auf die Abstimmung uber die Wiedervereinigung von Basel Stadt und Basel Landschaft ein Bezirksmehr einzufuhren 9 zog Thuring wieder zuruck weil ein Bezirksmehr gegen Art 51 Abs 1 Satz 2 der Bundesverfassung verstossen wurde Prozentanteil der Ja und Nein Stimmen BearbeitenBei Abstimmungen uber eine Vorlage ohne Gegenentwurf entspricht das Total der Ja und Nein Stimmen stets der Anzahl gultiger Stimmzettel da nach Gesetz 10 leere Stimmzettel ausser Betracht fallen Die Ermittlung der Prozentanteile der Ja und Nein Stimmen ist somit eindeutig Bei Abstimmungen mit Gegenentwurf ist die Anzahl gultiger Stimmzettel jedoch stets hoher als das Total der Ja und Nein Stimmen da auch Stimmzettel gultig sind die die Frage zu einer der Vorlagen leer lassen die andere aber beantworten oder auch nur die Stichfrage beantworten womit jeweils bei der leer gelassenen Vorlage ein gultiger Stimmzettel aber keine Ja oder Nein Stimme zustande kommt Bei der Ermittlung des Prozentanteils der Ja und Nein Stimmen ergeben sich daher andere Resultate je nachdem ob man von der Anzahl gultiger Stimmzettel oder vom Total der Ja und Nein Stimmen ausgeht z B Anteil Ja Stimmen bei der Ausschaffungsinitiative von 2010 52 3 bzw 52 9 Die Bundeskanzlei ermittelt in zwei Ubersichten 11 die Prozentanteile von der Anzahl gultiger Stimmzettel bei der Kantonsubersicht 12 jedoch vom Total der Ja und Nein Stimmen Die Prozentanteile vom Total der Ja und Nein Stimmen sind die offiziell gultigen Einzelnachweise Bearbeiten Adrian Vatter Kantonale Demokratien im Vergleich Leske Budrich Opladen 2002 ISBN 978 3 8100 3431 1 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Bundesbeschluss vom 20 Dezember 1985 uber die Eidgenossische Kulturinitiative In Website der Bundeskanzlei a b Volksabstimmung vom 5 April 1987 Erlauterungen des Bundesrates In Website der Bundeskanzlei PDF 9 9 MB Volksabstimmung vom 05 April 1987 Bundesbeschluss vom 19 Dezember 1986 uber das Abstimmungsverfahren bei Volksinitiativen mit Gegenentwurf In Website der Bundeskanzlei Stichfrage bei doppeltem Ja Volksmehr als alleiniges Kriterium In Website der Schweizerischen Bundesversammlung Volksabstimmung vom 9 Februar 2003 Erlauterungen des Bundesrates In Abstimmungsbuchlein S 4 7 abgerufen am 16 April 2023 Volksabstimmung vom 9 Februar 2003 Bundesbeschluss uber die Aenderung der Volksrechte In Website der Bundeskanzlei Jan Fluckiger Das doppelt falsche Argument In Neue Zurcher Zeitung 21 Januar 2016 David Thommen Initiative fur Bezirksmehr angekundigt In Basler Zeitung 8 September 2012 Bundesgesetz uber die politischen Rechte Art 13 In Website der Bundesverwaltung z B Ausschaffungsinitiative 2010 Volksabstimmung vom 28 November 2010 und Volksabstimmung vom 28 November 2010 Vorlage Nr 552 Ubersicht In Website der Bundesverwaltung z B Ausschaffungsinitiative 2010 Volksabstimmung vom 28 November 2010 Ubersicht Vorlage Nr 552 Resultate in den Kantonen In Website der Bundesverwaltung Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Doppeltes Ja mit Stichfrage amp oldid 238851763