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Der Landrat des Kantons Basel Landschaft ist das Kantonsparlament des Kantons Basel Landschaft in der Schweiz Ihm gehoren 90 Mitglieder an Er tritt in der Regel einmal alle zwei Wochen donnerstags im Regierungsgebaude in Liestal zur offentlichen Sitzung zusammen Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1 1 1832 1838 1 2 1832 1850 1 3 1850 1863 1 4 1863 1892 1 5 1892 1984 1 6 1984 heute 2 Aufgaben 3 Parteien 3 1 Parteiengeschichte 3 2 Wahlergebnisse seit 1917 4 Mitglieder 5 Wahlverfahren 5 1 Zuteilung der Abgeordneten auf die Wahlkreise 5 2 Listengrosse 5 3 Stimmenzahl 5 4 Stimmenvergabe 5 5 Mandatsvergabe 5 5 1 Oberverteilung 5 5 2 Unterverteilung 6 Siehe auch 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenDer Landrat trat das erste Mal am 28 Mai 1832 in Liestal zusammen 1832 1838 Bearbeiten Die erste Kantonsverfassung von 1832 gab in den Artikeln 40 bis 54 folgende Regelungen vor 1 Die Zahl der Mitglieder war zunachst nicht festgelegt sondern durch eine Reprasentationszahl in der Kantonsverfassung definiert auf 500 Seelen ein Mitglied Diese wurden zunachst in seinerzeit neun Wahlkreisen gewahlt 1833 in dreizehn Wahlkreisen ab 1834 dann in zehn Wahlkreisen Daraus ergab sich dass der erste Landrat aus 45 Mitgliedern bestand Seinerzeit trat der Landrat einmal alle drei Monate zusammen Ausserordentliche Tagungen waren moglich wenn dies der Landratsprasident die Regierung oder aber zwolf Landrate unter Angabe von Grunden verlangten Um beschlussfahig zu sein mussten drei Viertel aller Mitglieder anwesend sein Wer ohne wichtige Grunde drei aufeinander folgende Sitzungen versaumte verlor sein Landratsmandat Des Weiteren galt eine Amtsdauer von sechs Jahren jedoch mussten alle zwei Jahre ein Drittel aller Mitglieder sich der Wiederwahl stellen In Abhangigkeit von der Entfernung zu ihrem Heimatort bezogen die Landrate seinerzeit Taggelder von 1 2 oder 3 Franken 1832 1850 Bearbeiten Mit der zweiten Kantonsverfassung von 1838 ergaben sich folgende Anderungen 2 Die Reprasentationszahl wurde von 500 auf 600 erhoht Zur Beschlussfahigkeit des Landrats reichte es nun aus wenn die absolute Mehrheit aller Mitglieder anwesend war Die Amtsdauer der Landrate wurde nun auf einheitlich drei Jahre begrenzt die Teilerneuerungswahlen durch Gesamterneuerungswahlen ersetzt 1850 1863 Bearbeiten 1850 wurde die dritte Kantonsverfassung im Zuge der Bundesstaatsgrundung verabschiedet 3 Mit dieser wurde die Reprasentationszahl abermals erhoht auf 800 Seelen ein Mitglied in den Landrat Die Vergutungen wurden erhoht in Abhangigkeit von der Entfernung zum Wohnort standen einem Landrat nun 1 50 3 4 oder 5 neue Schweizer Franken an Taggeldern zu Zusatzlich gab es einmal im Jahr fur den Prasidenten 200 Franken fur den Vizeprasidenten 100 Franken 1863 1892 Bearbeiten Durch die vierte Kantonsverfassung von 1863 ergaben sich geringfugige Veranderungen 4 Es blieb bei der Reprasentationszahl von 800 jedoch mit dem Zusatz und auf eine Bruchzahl uber 400 Seelen Der Mandatsanspruch eines Wahlkreises wurde von nun an nicht mehr abgerundet sondern standardgerundet Neu geschaffen wurde die Moglichkeit den Landrat vorzeitig neu zu wahlen wenn dies von 1500 Stimmburgern zunachst verlangt und dann von der Mehrheit per Volksabstimmung beschlossen wurde Die Vergutung blieb unverandert doch sollten nun auch die Reisekosten bei Benutzung von Post oder Eisenbahn berucksichtigt werden 1892 1984 Bearbeiten Die funfte Kantonsverfassung von 1892 welche in vielen Bereichen stark uberarbeitet wurde machte keine Vorgaben mehr zur Legislaturperiode des Landrates 5 Auch daruber in welchen zeitlichen Abstanden der Landrat zusammentreten soll wurden keine Vorgaben mehr gemacht Ebenso wurden auch die Vergutungsanspruche aus der Verfassung gestrichen All dies sollte kunftig per Gesetz geregelt werden Die Reprasentationszahl von 800 blieb zunachst noch bestehen Per Volksentscheid im Jahre 1926 wurde dann erstmals die Zahl an Landratsmitgliedern auf 80 festgeschrieben Im Jahre 1981 wurde diese Zahl auf 84 erhoht Neu bestand nun auch die Moglichkeit dass 1500 Stimmburger eine Gesetzesinitiative Volksbegehren starteten Der Landrat musste sich dann mit dem Erlass eines neuen Gesetzes oder der Uberarbeitung oder Aufhebung eines bestehenden Gesetzes befassen Wurde innerhalb von zwei Monaten vom Landrat kein entsprechender Beschluss verabschiedet kam es zu einer Volksabstimmung uber die Initiative 1969 wurde diese Frist von zwei Monaten auf sechs Monate erhoht und zusatzlich die Moglichkeit geschaffen dass der Landrat einen Gegenvorschlag ausarbeitete 1984 heute Bearbeiten Durch die 1984 verabschiedete und bis heute gultige sechste Kantonsverfassung gab es folgende Anderungen 6 Die Zahl der Mandate wurde auf die heutige Zahl von 90 festgeschrieben Die Amtsperiode wurde wieder in die Verfassung aufgenommen und nun auf vier Jahre festgelegt Fur Landratsmitglieder galt zunachst auch eine Beschrankung auf drei Amtsperioden 1989 wurde dies auf vier Amtsperioden verlangert Ein Volksbegehren musste nunmehr innerhalb von zwei Jahren bearbeitet werden um dann gegebenenfalls der Abstimmung vorgelegt zu werden Seit 2002 gilt jedoch dass ein formuliertes Begehren im Gegensatz zu einem unformulierten nun innerhalb von 18 Monaten zur Volksabstimmung vorgelegt werden muss Im Zuge der Coronavirus Pandemie von 2020 mussten die Sitzungen des Landrates unter Schutzmassnahmen durchgefuhrt werden So bedingte der notwendige Abstand zwischen den Teilnehmern einen deutlich grosseren Sitzungssaal So wurden Sitzungen im Congress Center Basel abgehalten Der Basler Grossrat entschied sich zu derselben Losung Aufgaben BearbeitenAls Legislative erlasst das Kantonsparlament Gesetze die dem Volk zur Genehmigung oder Ablehnung unterbreitet werden mussen wenn nicht mindestens 80 der Landrate der Gesetzesvorlage zugestimmt haben Zudem kontrolliert und uberwacht es die Arbeit der Regierung Der Landrat versammelt sich in der Regel zwei Mal im Monat ausser Juli und August donnerstags im Liestaler Regierungsgebaude zu seinen Sitzungen Diese sind offentlich Gemass 61 ff der Kantonsverfassung sind die Aufgaben und Kompetenzen des Landrats die folgenden Er erlasst alle grundlegenden und wichtigen Bestimmungen in der Form von Gesetzen Ausfuhrende Bestimmungen erlasst er in Form von Dekreten sofern er durch das Gesetz dazu ermachtigt worden ist Er genehmigt die der Volksabstimmung unterliegenden Staatsvertrage sowie die ubrigen Vertrage soweit nicht der Regierungsrat zustandig ist Er genehmigt die grundlegenden Plane der kantonalen Tatigkeit insbesondere das Regierungsprogramm und den Finanzplan Er erlasst die kantonalen Richtplane Er beschliesst unter Vorbehalt des Finanzreferendums neue Ausgaben und setzt im Rahmen des Finanzplans den jahrlichen Voranschlag fest Er verleiht das Kantonsburgerrecht an Auslander Er wahlt die kantonalen Gerichte die Staatsanwalte den Finanzkontrolleur den Ombudsmann den Landschreiber und die eidgenossischen Geschworenen Er regelt die vom Kanton auszurichtenden Besoldungen und ubt weitere Rechte aus die ihm durch das Gesetz gegeben werden Wie alle anderen Parlamente der Schweiz inklusive der beiden Bundeskammern National und Standerat ist auch der Landrat ein Milizparlament Dieses System soll sicherstellen dass die Parlamentarier eine engere Realitats und Volksbindung haben als in den Berufsparlamenten Kritiker sehen jedoch darin die Gefahr der zeitlichen und fachlichen Uberforderung Wie oben erwahnt sind Beschlusse des Landrats dem Volk zur Abstimmung vorzulegen wenn sie nicht von mindestens 80 der Landrate abgesegnet wurden Beschlusse sind unter anderem auch dann vom Volk abzusegnen wenn es sich um Verfassungsanderungen oder Staatsvertrage mit verfassungsanderndem Inhalt handelt obligatorisches Referendum Art 30 Kantonsverfassung Gegen Gesetzesbeschlusse Ausgabenbeschlusse uber mehr als 500 000 Franken einmalig oder 50 000 Franken jahrlich wiederkehrend und anderes kann das fakultative Referendum erhoben werden Hierzu ist die Unterstutzung durch 1500 Stimmberechtigte notig welche dies innerhalb von acht Wochen nach Publikation des Beschlusses kundtun mussen Art 31 Kantonsverfassung Der Landrat kann per Volksinitiative zu Gesetzes und Verfassungsanderungen aufgefordert werden wenn dies von 1500 Stimmberechtigten als formuliertes oder nichtformuliertes Begehren verlangt wird Parteien BearbeitenParteiengeschichte Bearbeiten Nach der Kantonsgrundung im Jahr 1833 bildeten sich zwei eher lose organisierte politische Gruppierungen heraus die zumeist regierende Ordnungspartei und die oppositionelle weiter links orientierte Bewegungspartei Lediglich von 1854 bis 1857 und 1863 1866 errang die Bewegungspartei die sich der Demokratischen Bewegung angeschlossen hatte die Mehrheit Ab 1873 vereinigten sich beide Gruppierungen vorubergehend im freisinnig gepragten Schweizerischen Volksverein 7 Ab den 1870er Jahren entstanden zudem katholische Vereine siehe Kulturkampf in der Schweiz und ab den 1880er Jahren Grutlivereine 1892 entstand der Bauern und Arbeiterbund Ab den 1890ern geriet die Landratsmehrheit mit der konservativeren Regierung zunehmend in Konflikt Aus dem Umfeld der Landratspartei nun auch wieder Bewegungspartei genannt wurde 1905 mit der Jungfreisinnigen Partei die erste moderne Partei gegrundet ab 1908 Freisinnige Volkspartei Zusammen mit den Katholiken und den Arbeitern bildete sie die Demokratische Fortschrittsfraktion Die Regierungspartei organisierte sich daraufhin ab 1910 in der Demokratisch volkswirtschaftlichen Vereinigung Die Arbeiter und Grutlivereine nannten sich ab 1913 Sozialdemokratische Partei SP wobei sich zwischen 1916 und 1925 gemassigte Grutlianer von der SP abspalteten Auf der linken Seite wiederum spaltete sich die Kommunistische Partei ab 1944 Partei der Arbeit ab Ebenfalls 1913 formierten die katholischen Vereine die Katholische Volkspartei ab 1961 Christlich soziale Volkspartei ab 1970 Christlichdemokratische Volkspartei 8 Die Freisinnige Volkspartei und die Demokratisch volkswirtschaftliche Vereinigung schlossen sich 1919 zur Demokratischen Fortschrittspartei zusammen ab 1927 Freisinnig Demokratische Partei Trotz der Einfuhrung des Proporzwahlrechts 1919 konnte die Demokratische Fortschrittspartei zunachst die absolute Mehrheit verteidigen verlor sie jedoch ab 1926 aufgrund der Abspaltung von Bauern und Mitteparteien 7 9 Die Evangelische Volkspartei EVP wurde 1921 gegrundet und vereinigte sich 1938 mit der Freiwirtschaftsbewegung zum Bund fur wirtschaftlichen Aufbau 1925 entstand die Bauernpartei ab 1953 Bauern Gewerbe und Burgerpartei ab 1976 Schweizerische Volkspartei die anfangs teils mit der FDP gemeinsame Listen stellte 10 Weitere regionale Bauernparteien und die Bauernheimatbewegung schlossen sich 1945 mit den ubrigen Mitteparteien Bund fur wirtschaftlichen Aufbau Landesring der Unabhangigen LdU Freie Demokratische Vereinigung zur Demokratischen Partei zusammen Ab 1950 spaltete sich jedoch der freiwirtschaftliche Flugel wieder zur Freien Politischen Vereinigung ab auch die EVP und der LdU traten spater wieder eigenstandig auf 11 Die 1974 gegrundeten Progressiven Organisationen Baselland gingen spater in den Grunen auf Ebenfalls bis heute im Landrat vertreten sind die 2007 gegrundeten Grunliberalen Nur vorubergehend in Erscheinung getreten sind ansonsten die Aktion Kanton Basel deren Ziel die 1969 an der Urne gescheiterte Fusion der beiden Kantonsteile war die rechtspopulistische Nationale Aktion spater Schweizer Demokraten die Liberale Partei und die Burgerlich Demokratische Partei Wahlergebnisse seit 1917 Bearbeiten Sitzverteilung 202312 20 6 4 10 17 21 12 20 6 4 10 17 21 Insgesamt 90 Sitze Grune 12 SP 20 GLP 6 EVP 4 Mitte 10 FDP 17 SVP 21 Nachfolgend sind die Sitzverteilungen seit 1917 dargestellt 12 13 14 15 16 17 18 19 20 Mitglieder BearbeitenDer Landrat besteht aus 90 Mitgliedern 21 Diese werden nach dem Proporzsystem in vier Wahlregionen und zwolf Wahlkreisen alle vier Jahre gewahlt die letzten Wahlen waren am 12 Februar 2023 22 Die Verteilung der 90 Abgeordneten auf die zwolf Wahlkreise berechnet sich nach der Anzahl stimmberechtigter Burger eines jeden Wahlkreises jeder Wahlkreis entsendet jedoch mindestens 6 Abgeordnete in den Landrat 23 Es gilt zudem eine Beschrankung auf vier Amtsperioden also maximal 16 Jahre Die Mitglieder des Landrates werden fur Amt wie folgt entschadigt 4400 Franken jahrlicher Grundbetrag 50 Franken Sitzungsgeld pro Stunde Wegentschadigung von 70 Rappen pro Kilometer oder in Hohe des Jahresabonnements des TNW 24 Zudem mussen sie ihre Interessenverbindungen offenlegen Die Teilnahme an Sitzungen ist Pflicht Jedoch gibt es keinen ausdrucklichen Verlust des Mandates mehr sollte man drei aufeinanderfolgenden Sitzungen fernbleiben wie dies noch in fruheren Zeiten der Fall war Die aktuelle Legislaturperiode dauert vom 1 Juli 2019 bis 30 Juni 2023 Nachfolgend die Mitglieder der aktuellen Legislaturperiode 25 Stand 24 September 2022 Name Partei Wohnort Jahrgang Wahljahr FunktionSimone Abt SP Bottmingen 1964 2015 MitgliedStephan Ackermann Grune Pratteln 1973 2018 Fraktionsprasident Grune EVP Marco Agostini Grune Pfeffingen 1964 2019 MitgliedJacqueline Bader Ruedii FDP Reinach 1970 2018 MitgliedRahel Banziger Grune Binningen 1966 2010 MitgliedAlain Bai FDP Die Liberalen Muttenz 1993 2022 MitgliedAndreas Bammatter SP Allschwil 1960 2011 MitgliedAnita Biedert SVP Muttenz 1953 2017 MitgliedRolf Blatter FDP Die Liberalen Aesch 1962 2015 MitgliedRoger Boerlin SP Muttenz 1953 2019 MitgliedPatricia Brautigam Die Mitte Binningen 1993 2019 MitgliedPeter Brodbeck SVP Arlesheim 1950 2007 MitgliedMarkus Brunner SVP Muttenz 1969 2019 MitgliedRoman Brunner SP Birsfelden 1980 2015 Fraktionsprasident SP Michael Burgin Grune Bennwil 1969 2022 MitgliedStephan Burgunder FDP Die Liberalen Pratteln 1975 2019 MitgliedThomas Buser EVP Muttenz 1960 2021 MitgliedLinard Candreia SP Laufen 1957 2015 MitgliedTania Cuce SP Lausen 1989 2019 MitgliedMartin Datwyler FDP Die Liberalen Laufen 1969 2019 MitgliedMichel Degen SVP Liedertswil 1975 2017 MitgliedStefan Degen FDP Die Liberalen Gelterkinden 1981 2018 MitgliedFredy Dinkel Grune Ziefen 1957 2021 MitgliedMarkus Dudler Die Mitte Arlesheim 1981 2015 MitgliedAndreas Durr FDP Die Liberalen Biel Benken 1962 2012 Fraktionsprasident FDP Erika Eichenberger Grune Liestal 1961 2018 MitgliedDieter Epple SVP Liestal 1955 2011 MitgliedErhart Dominique SVP Oberwil 1963 2019 MitgliedThomas Eugster FDP Die Liberalen Liestal 1970 2015 MitgliedChristine Frey FDP Die Liberalen Munchenstein 1967 2015 MitgliedMarkus Graf SVP Maisprach 1970 2015 MitgliedLaura Grazioli Grune Sissach 1985 2019 MitgliedAnna Tina Groelly Grune Gelterkinden 1989 2019 MitgliedChristoph Hanggi SP Therwil 1960 2009 MitgliedPeter Hartmann Grune Muttenz 1970 2019 2 VizeprasidentAndrea Heger EVP Holstein 1974 2015 MitgliedWerner Hotz EVP Allschwil 1964 2016 MitgliedErmando Imondi SVP Zwingen 1962 2019 MitgliedSven Inabnit FDP Die Liberalen Binningen 1964 2013 MitgliedRonja Jansen SP Frenkendorf 1995 2022 MitgliedDesiree Jaun SP Birsfelden 1987 2018 MitgliedChristina Rita Jeanneret Gris Iseli FDP Die Liberalen Oberwil 1957 2019 MitgliedKatrin Joos Reimer Grune Reinach 1959 2022 MitgliedMartin Karrer SVP Pfeffingen 1967 2015 MitgliedAndrea Kaufmann FDP Die Liberalen Waldenburg 1977 2015 MitgliedUrs Kaufmann SP Frenkendorf 1961 2015 MitgliedFelix Keller Die Mitte Allschwil 1956 2009 MitgliedJan Kirchmayr SP Aesch 1993 2016 MitgliedJulia Kirchmayr Gosteli Grune Aesch 1967 2019 MitgliedAdil Koller SP Munchenstein 1993 2017 MitgliedYves Krebs GLP Oberwil 1980 2019 MitgliedHeinz Lerf FDP Die Liberalen Liestal 1956 2015 MitgliedMiriam Locher SP Munchenstein 1982 2014 MitgliedBianca Maag Streit SP Reinach 1953 2011 MitgliedCaroline Mall SVP Reinach 1967 2011 MitgliedMarkus Meier SVP Ormalingen 1961 2013 MitgliedPascale Meschberger SP Liestal 1974 2019 MitgliedFranz Meyer Die Mitte Grellingen 1962 2010 MitgliedLucia Mikeler Knaack SP Bottmingen 1958 2015 LandratsprasidentinThomas Noack SP Bubendorf 1961 2018 MitgliedSimon Oberbeck Die Mitte Birsfelden 1983 2015 Fraktionsprasident Mitte GLP Peter Riebli SVP Buckten 1956 2015 Fraktionsprasident SVP Matthias Ritter SVP Diegten 1955 2015 MitgliedUrs Roth SP Niederdorf 1960 2019 MitgliedPascal Ryf Die Mitte Oberwil 1979 2015 1 VizeprasidentSaskia Schenker FDP Die Liberalen Itingen 1979 2015 MitgliedMarc Scherrer Die Mitte Laufen 1986 2015 MitgliedMarc Schinzel FDP Die Liberalen Binningen 1963 2015 MitgliedUrs Schneider SVP Pratteln 1974 2016 MitgliedErnst Schurch SP Runenberg 1964 2019 MitgliedFlorian Spiegel SVP Allschwil 1989 2019 MitgliedRegula Steinemann GLP Fullinsdorf 1980 2015 MitgliedLotti Stokar Grune Oberwil 1955 2010 MitgliedSusanne Strub SVP Hafelfingen 1966 2010 MitgliedSandra Struby Schaub SP Buckten 1971 2016 MitgliedBalz Stuckelberger FDP Die Liberalen Arlesheim 1972 2011 MitgliedAndi Trussel SVP Frenkendorf 1952 2013 MitgliedReto Tschudin SVP Lausen 1984 2015 MitgliedRobert Vogt FDP Die Liberalen Allschwil 1961 2021 MitgliedBeatrix von Sury d Aspremont Die Mitte Reinach 1961 2017 MitgliedRegula Waldner Grune Wenslingen 1966 2019 MitgliedHanspeter Weibel SVP Bottmingen 1953 2010 MitgliedChristina Wicker Hageli GLP Reinach 1960 2019 MitgliedEtienne Winter SP Allschwil 1993 2019 MitgliedIrene Wolf EVP Fullinsdorf 1959 2019 MitgliedJacqueline Wunderer SVP Roschenz 1964 2014 MitgliedUrsula Wyss SP Oberwil 1955 2019 MitgliedKarl Heinz Zeller Grune Arlesheim 1960 2019 MitgliedMarcel Zimmermann Die Mitte Tenniken 1967 2022 MitgliedSamuel Zimmermann SVP Oberwil 1959 2019 MitgliedWahlverfahren BearbeitenDie 90 Mitglieder des Landrats werden in den zwolf Wahlkreisen per Listenwahl bestimmt Die Grosse der Wahlkreise orientiert sich an den Gemeindegrenzen Welche Gemeinde zu welchem Wahlkreis gehort ist in den Artikeln 47 bis 49 des Gesetzes uber die politischen Rechte GpR festgelegt 26 Wahlkreis zugehorige GemeindenAllschwil Allschwil SchonenbuchBinningen Binningen BottmingenOberwil Biel Benken Ettingen Oberwil TherwilLaufen Blauen Brislach Burg Dittingen Duggingen Grellingen Laufen Liesberg Nenzlingen Roggenburg Roschenz Wahlen ZwingenMunchenstein Arlesheim MunchensteinMuttenz Birsfelden MuttenzReinach Aesch Pfeffingen ReinachLiestal Bubendorf Lausen Liestal Lupsingen Ramlinsburg Seltisberg ZiefenPratteln Arisdorf Augst Frenkendorf Fullinsdorf Giebenach Hersberg PrattelnGelterkinden Anwil Buus Gelterkinden Hemmiken Kilchberg Maisprach Oltingen Ormalingen Rickenbach Rothenfluh Runenberg Tecknau Wenslingen ZeglingenSissach Bockten Buckten Diepflingen Hafelfingen Itingen Kanerkinden Laufelfingen Nusshof Rumlingen Sissach Tenniken Thurnen Wintersingen Wittinsburg ZunzgenWaldenburg Arboldswil Bennwil Bretzwil Diegten Eptingen Holstein Lampenberg Langenbruck Lauwil Liedertswil Niederdorf Oberdorf Reigoldswil Titterten WaldenburgDie zwolf Wahlkreise sind des Weiteren wie folgt zu Regionen zusammengefasst und innerhalb einer Region miteinander verbunden Art 40 GpR Region Wahlkreise1 Allschwil Binningen Oberwil2 Laufen Munchenstein Muttenz Reinach3 Liestal Pratteln4 Gelterkinden Sissach WaldenburgZuteilung der Abgeordneten auf die Wahlkreise Bearbeiten Das Gesetz uber die politischen Rechte des Kantons Basel Landschaft GpR bestimmt in Art 49 Abs 1 dass die Zahl der Stimmberechtigten uber die Anzahl der Mandate eines jeden Wahlkreises entscheidet und nicht wie sonst ublich die Zahl der Einwohner Jeder Wahlkreis entsendet aber mindestens sechs Abgeordnete Art 49 Abs 2 Die Zuteilung geschieht analog dem Hare Niemeyer Verfahren Es wird zunachst die erste Verteilzahl bestimmt als aufgerundeter Quotient aus Anzahl aller Stimmberechtigten und der Anzahl der Gesamtmandate des Kantons Dafur wird die Zahl der Stimmberechtigten zum Zeitpunkt der letzten Abstimmung herangezogen die mindestens sechs Monate vor dem angesetzten Wahltermin stattgefunden hat Im Falle der 2023 stattfindenden Landratswahlen wurde auf die Daten der Volksabstimmung vom 15 Mai 2022 zuruckgegriffen Die Zahl der Stimmberechtigten in jedem Wahlkreis wird nun durch die erste Verteilzahl geteilt und abgerundet Wahlkreise denen auf diese Weise weniger als sechs Mandate zustehen erhalten sechs Mandate und sind vom weiteren Verteilungsprozedere ausgeschlossen In einem nachsten Schritt wird aus der Anzahl der Stimmberechtigten der verbliebenen Wahlkreise und der noch verbliebenen zu verteilenden Mandate eine zweite Verteilzahl als aufgerundeter Quotient gebildet Nun wird die Zahl der Stimmberechtigten der verbliebenen Wahlkreise durch diese zweite Verteilzahl dividiert Die so erhaltenen Quotienten stellen mit ihrem ganzzahligen Anteil den jeweiligen vorlaufigen Sitzanspruch eines Wahlkreises dar Noch verbliebene zu verteilende Mandate werden nun nach der Grosse der Bruchteilsanspruche gemass Hare Niemeyer Verfahren vergeben Von 2007 bis 2022 gab es keine Veranderungen Bei der Neuberechnung anhand der Anzahl der Stimmberechtigten vom 15 Mai 2022 ergab sich nun eine Veranderung fur die Wahlkreise Oberwil Munchenstein Muttenz und Sissach Wahlkreis Mandate bis 2022 Mandate ab 2023Allschwil 7 7Binningen 7 7Oberwil 9 10Laufen 6 6Munchenstein 7 6Muttenz 9 8Reinach 10 10Liestal 9 9Pratteln 8 8Gelterkinden 6 6Sissach 6 7Waldenburg 6 6Listengrosse Bearbeiten In jedem Wahlkreis reichen die antretenden Parteien Listen ein die maximal so viele Kandidaten aufweisen wie der Wahlkreis Abgeordnete entsenden kann Stimmenzahl Bearbeiten Die Zahl der Stimmen die ein Stimmberechtigter vergeben kann ist identisch mit der Anzahl der zu vergebenden Mandate seines Wahlkreises Sie liegt also je nach Wahlkreis zwischen sechs und zehn Stimmenvergabe Bearbeiten Der Stimmburger kann die Liste einer Partei unverandert einlegen Er gibt damit all seine Stimmen dieser Partei Der Stimmburger kann in der Liste einer Partei einzelne Kandidaten streichen und durch andere Kandidaten derselben Partei oder auch einer anderen Partei ersetzen Panaschieren Er kann aber den Namen eines Kandidaten maximal zweimal auf eine Liste setzen Kumulieren Ebenso kann er auf der Liste einer Partei den Parteinamen aus dem Listenkopf streichen und durch einen anderen Parteinamen ersetzen siehe Art 38 GpR Es besteht auch die Moglichkeit die sogenannte freie Liste mit ausgewahlten Kandidaten aller anderen Parteien auszufullen und in den Listenkopf einen Parteinamen zu setzen Fur die Ermittlung des Wahlergebnisses werden zunachst die Parteienstimmen zusammengezahlt Art 39 GpR Diese setzen sich zusammen aus Personenstimmen fur die Kandidaten der einzelnen Parteien und leeren Stimmen die durch leer gelassene Listenplatze entstehen Die Wahlerstimmen entfalten ihre Wirkung nur innerhalb einer Region Die Regionen sind also fur sich abgeschlossene Wahlgebiete Mandatsvergabe Bearbeiten Die Mandatsvergabe ist ein sehr komplizierter zweiteiliger Vorgang Er besteht zunachst aus der Oberverteilung von Parteimandaten getrennt in jeder der vier Regionen Der zweite Schritt ist der Unterverteilung der Mandate innerhalb jeder Region auf die verbundenen Wahlkreise und die jeweiligen Parteien Oberverteilung Bearbeiten In einem ersten Schritt werden zunachst samtliche Parteienstimmen fur jeden Wahlkreis zusammengestellt Art 39 Abs 1 GpR Fur die Wahl am 27 Marz 2011 ergaben sich folgende Zahlen Parteienstimmen der WahlkreiseWahlkreis Mandategesamt FDP SP SVP EVP CVP Grune GLP BDP SDAllschwil 7 5 427 8 003 5 912 1 551 4 346 4 082 1 604 0 0Binningen 7 7 375 7 292 8 180 1 782 3 151 4 353 2 810 1 580 0Oberwil 9 10 184 12 759 13 070 1 813 9 455 10 767 1 804 3 459 0Laufen 6 3 562 4 597 7 362 294 6 718 1 612 549 1 026 376Munchenstein 7 5 715 7 818 5 074 727 3 179 5 280 2 448 1 362 770Muttenz 9 5 353 16 324 10 673 4 022 5 812 6 508 1 568 2 465 1 184Reinach 10 9 410 13 537 15 951 2 136 10 639 7 728 2 000 5 006 1 068Liestal 9 8 658 12 381 14 471 5 055 2 383 8 374 4 682 3 833 1 172Pratteln 8 6 808 9 920 10 974 1 412 1 592 5 572 2 403 2 186 1 654Gelterkinden 6 2 800 5 316 8 688 1 482 0 4 410 535 1 177 0Sissach 6 5 528 6 000 7 618 1 552 0 5 797 663 2 378 0Waldenburg 6 3 013 4 745 7 905 1 618 0 2 606 1 139 2 743 0Da die Zahl der Stimmen die ein Wahler abgeben kann von Wahlkreis zu Wahlkreis unterschiedlich ist muss als Nachstes aus der Stimmenanzahl die Parteiwahlerzahl ermittelt werden Dazu werden die Parteienstimmen durch die Anzahl der Mandate des jeweiligen Wahlkreises geteilt Art 40 Abs 2 GpR Die abgerundeten Ergebnisse ergeben die Parteiwahlerzahlen Parteiwahlerzahlen der WahlkreiseWahlkreis FDP SP SVP EVP CVP Grune GLP BDP SDAllschwil 775 1143 844 221 620 583 229 0 0Binningen 1053 1041 1168 254 450 621 401 225 0Oberwil 1131 1417 1452 201 1050 1196 200 384 0Laufen 593 766 1227 49 1119 268 91 171 62Munchenstein 816 1116 724 103 454 754 349 194 62Muttenz 594 18313 1185 446 645 723 174 273 131Reinach 941 1353 1595 213 1063 772 200 500 106Liestal 962 1375 1607 561 264 930 520 425 130Pratteln 851 1240 1371 176 199 696 300 273 206Gelterkinden 466 886 1448 247 0 735 89 196 0Sissach 921 1000 1269 258 0 966 110 369 0Waldenburg 502 790 1317 269 0 434 189 457 0In jeder Region werden nun die Parteiwahlerzahlen der betreffenden Wahlkreise addiert Als nachstes wird jeweils durch die entsprechende 1 Wahlzahl geteilt und abgerundet Es ergibt sich eine erste Anzahl an Mandaten einer jeden Partei pro Region Jedoch konnen noch nicht alle Mandate verteilt werden Vorlaufige MandatszahlRegion mit Wahlkreisen FDP SP SVP EVP CVP Grune GLP BDP SD zugeteilteMandate Rest mandate1 Allschwil Binningen Oberwil 4 5 4 0 3 3 1 0 0 20 32 Laufen Munchenstein Muttenz Reinach 4 7 7 1 4 3 1 1 0 28 43 Liestal Pratteln 2 3 4 1 0 2 1 1 0 14 34 Gelterkinden Sissach Waldenburg 2 3 5 1 0 3 0 1 0 15 3Fur die noch zu verteilenden Restmandate schreibt das Gesetz uber die politischen Rechte Folgendes vor die Wahlerzahlen jeder Partei durch die Zahl bereits zugeteilter Mandate plus eins teilen und das erste Restmandat jener Partei mit dem grossten Quotienten zuteilen Dieses Verfahren wird fortgesetzt bis alle Mandate verteilt sind Aus Platzgrunden wird dies hier nur am Beispiel der Region 2 erlautert RestmandatsverteilungRegion 2 Laufen Munchenstein Muttenz Reinach FDP SP SVP EVP CVP Grune GLP BDP SD SummeMandate Rest mandateWahlerzahlen 2944 5048 4731 811 3281 2517 814 1138 409bereits zugeteilte Mandate 4 7 7 1 4 3 1 0 1 28 4Quotient 589 631 591 406 656 629 407 569 409bereits zugeteilte Mandate 4 7 7 1 5 3 1 1 0 29 3Quotient 589 631 591 406 547 629 407 569 409bereits zugeteilte Mandate 4 8 7 1 5 3 1 1 0 30 2Quotient 589 561 591 406 547 629 407 569 409bereits zugeteilte Mandate 4 8 7 1 5 4 1 1 0 31 1Quotient 589 561 591 406 547 503 407 569 409bereits zugeteilte Mandate 4 8 8 1 5 4 1 1 0 32 0definitive Zuteilung der Mandate 4 8 8 1 5 4 1 1 0Nach dem gleichen Verfahren ergibt sich dann fur alle vier Regionen folgende Mandatsverteilung Definitive MandatszahlRegion mit Wahlkreisen FDP SP SVP EVP CVP Grune GLP BDP SD1 Allschwil Binningen Oberwil 4 5 5 1 3 3 1 1 02 Laufen Munchenstein Muttenz Reinach 4 8 8 1 5 4 1 1 03 Liestal Pratteln 3 4 5 1 0 2 1 1 04 Gelterkinden Sissach Waldenburg 3 4 6 1 0 3 0 1 0Summe 14 21 24 4 8 12 3 4 0Damit ist die Oberverteilung abgeschlossen Die in der Summenzeile aufgefuhrten Zahlen geben nun an mit wie vielen Mandaten die einzelnen Parteien im neu gewahlten Landrat vertreten sein werden Unterverteilung Bearbeiten Bei der Unterverteilung geht es nun darum die Sitzanspruche der Parteien in den Regionen so auf die unterverbundenen Wahlkreise zu verteilen dass ein dem Stimmenergebnis eines jeden Wahlkreises moglichst konformes Ergebnis entsteht Andererseits durfen jedoch auch nicht mehr Sitze auf einen Wahlkreis vergeben werden als diesem laut Gesetz zustehen Fur jede Region muss die Unterverteilung separat durchgefuhrt werden In einem ersten Schritt werden zunachst die Wahlerzahlen der Parteien einer Region durch die jeweiligen Sitzanspruche geteilt Der Quotient wird aufgerundet Das Ergebnis ist die sogenannte zweite Wahlzahl Art 41 Abs 1 GpR Aufgrund dessen dass die SD in keiner Region vertreten sein wird wird sie in den folgenden Tabellen nicht mehr aufgefuhrt Region 1FDP SP SVP EVP CVP Grune GLP BDPWahlerzahl 2959 3601 3464 676 2120 2400 830 609Sitzanspruche 4 5 5 1 3 3 1 1Quotient 739 75 720 2 692 8 676 700 67 800 830 6092 Wahlzahl 740 721 693 676 701 800 830 609Art 41 Abs 2 GpR schreibt nun vor dass jede Partei in jedem Wahlkreis so viele Mandate erhalt wie die zweite Wahlzahl vollstandig in der Wahlerzahl enthalten ist Restmandate gehen an jene Wahlkreisparteien die bei der Teilung ihrer Wahlerzahlen durch die zweite Wahlzahl die grossten Bruchzahlen aufweisen Hierbei mussen jedes Mal zwei Sachverhalte gepruft werden Ist ein zu vergebendes Restmandat noch mit dem Sitzanspruch einer Partei in der Region vereinbar Ist im betreffenden Wahlkreis noch ein freies Mandate vorhanden Nur wenn beide Bedingungen erfullt sind wird das Mandat vergeben Sind beide Bedingungen nicht erfullt wird das Mandat nicht vergeben Dieses Verfahren lauft so lange bis alle Mandate verteilt sind In der folgenden Tabelle sind alle Mandate welche die Zuteilungsbedingungen erfullen blau hinterlegt jene welche die Bedingungen nicht erfullen sind rot hinterlegt Region 1 Allschwil Binningen OberwilFDP SP SVP EVP CVP Grune GLP BDP Rest Summe FDP SP SVP EVP CVP Grune GLP BDP Rest Summe FDP SP SVP EVP CVP Grune GLP BDP Rest SummeWahlerzahl 775 1143 844 221 620 583 229 0 1053 1041 1168 254 450 621 401 225 1131 1417 1452 201 1050 1196 200 3842 Wahlzahl 740 721 693 676 707 800 830 609 740 721 693 676 707 800 830 609 740 721 693 676 707 800 830 609Quotient 1 047 1 585 1 218 0 327 0 877 0 729 0 276 0 1 423 1 444 1 685 0 376 0 636 0 776 0 483 0 369 1 528 1 965 2 095 0 297 1 485 1 495 0 241 0 631vorlaufige Mandate 1 1 1 0 0 0 0 0 1 1 1 0 0 0 0 0 1 1 2 0 1 1 0 0Restmandate 4 4 3Bruchzahl 0 047 0 585 0 218 0 327 0 877 0 729 0 276 0 000 0 423 0 444 0 685 0 376 0 636 0 776 0 483 0 369 0 528 0 965 0 095 0 297 0 485 0 495 0 241 0 6311 Restmandat 4 4 1 2Bruchzahl 0 047 0 585 0 218 0 327 0 877 0 729 0 276 0 000 0 423 0 444 0 685 0 376 0 636 0 776 0 483 0 369 0 528 0 965 0 095 0 297 0 485 0 495 0 241 0 6312 Restmandat 1 3 4 1 2Bruchzahl 0 047 0 585 0 218 0 327 0 877 0 729 0 276 0 000 0 423 0 444 0 685 0 376 0 636 0 776 0 483 0 369 0 528 0 965 0 095 0 297 0 485 0 495 0 241 0 6313 Restmandat 1 3 1 3 1 2Bruchzahl 0 047 0 585 0 218 0 327 0 877 0 729 0 276 0 000 0 423 0 444 0 685 0 376 0 636 0 776 0 483 0 369 0 528 0 965 0 095 0 297 0 485 0 495 0 241 0 6314 Restmandat 1 1 1 2 1 3 1 2Bruchzahl 0 047 0 585 0 218 0 327 0 877 0 729 0 276 0 000 0 423 0 444 0 685 0 376 0 636 0 776 0 483 0 369 0 528 0 965 0 095 0 297 0 485 0 495 0 241 0 6315 Restmandat 2 1 1 2 1 1 2 1 2Bruchzahl 0 047 0 585 0 218 0 327 0 877 0 729 0 276 0 000 0 423 0 444 0 685 0 376 0 636 0 776 0 483 0 369 0 528 0 965 0 095 0 297 0 485 0 495 0 241 0 6316 Restmandat 3 1 1 2 1 1 1 1 1 2Bruchzahl 0 047 0 585 0 218 0 327 0 877 0 729 0 276 0 000 0 423 0 444 0 685 0 376 0 636 0 776 0 483 0 369 0 528 0 965 0 095 0 297 0 485 0 495 0 241 0 6317 Restmandat 4 1 1 2 1 1 1 1 1 1 1Bruchzahl 0 047 0 585 0 218 0 327 0 877 0 729 0 276 0 000 0 423 0 444 0 685 0 376 0 636 0 776 0 483 0 369 0 528 0 965 0 095 0 297 0 485 0 495 0 241 0 6318 Restmandat 5 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1Bruchzahl 0 047 0 585 0 218 0 327 0 877 0 729 0 276 0 000 0 423 0 444 0 685 0 376 0 636 0 776 0 483 0 369 0 528 0 965 0 095 0 297 0 485 0 495 0 241 0 6319 Restmandat 6 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0Bruchzahl 0 047 0 585 0 218 0 327 0 877 0 729 0 276 0 000 0 423 0 444 0 685 0 376 0 636 0 776 0 483 0 369 0 528 0 965 0 095 0 297 0 485 0 495 0 241 0 63110 Restmandat 7 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0 1 0Bruchzahl 0 047 0 585 0 218 0 327 0 877 0 729 0 276 0 000 0 423 0 444 0 685 0 376 0 636 0 776 0 483 0 369 0 528 0 965 0 095 0 297 0 485 0 495 0 241 0 63111 Restmandat 8 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0 0 1 0Bruchzahl 0 047 0 585 0 218 0 327 0 877 0 729 0 276 0 000 0 423 0 444 0 685 0 376 0 636 0 776 0 483 0 369 0 528 0 965 0 095 0 297 0 485 0 495 0 241 0 63112 Restmandat 1 1 1 1 1 1 1 1 0 1 1 0 0 1 0Anmerkungen 1 letzter Sitzanspruch der Grunen 2 letzter Sitzanspruch der SVP 3 letzter Sitzanspruch der CVP 4 letzter Sitzanspruch der BDP 5 letzter Sitzanspruch der SP 6 letzter Sitzanspruch der FDP und zugleich letzter zu vergebender Sitz im Wahlkreis Oberwil 7 wird nicht vergeben da samtliche Sitzanspruche der Grunen und im Wahlkreis Oberwil alle Mandate vergeben sind 8 wird nicht vergeben da samtliche Sitzanspruche der CVP und im Wahlkreis Oberwil alle Mandate vergeben sind Das Verteilungsverfahren kann nun fur die Region 1 abgeschlossen werden denn es verbleibt nur noch ein Sitzanspruch fur die EVP und es ist nur noch ein Sitz im Wahlkreis Allschwil frei Demzufolge geht dieser letzte Sitz an die EVP in Allschwil Es ergibt sich damit fur die Region 1 folgende Sitzverteilung der Parteien in den verbundenen Wahlkreisen Region 1FDP SP SVP EVP CVP Grune GLP BDPAllschwil 1 2 1 1 1 1 0 0Binningen 1 1 2 0 1 1 1 0Oberwil 2 2 2 0 1 1 0 1Der letzte Schritt besteht nun in der Zuteilung der Mandate an die einzelnen Kandidaten Hierzu bestimmt Art 42 GpR dass diejenigen Kandidaten gewahlt sind welche die hochsten Personen Stimmenzahlen erhalten haben Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los Nicht gewahlte Kandidaten werden in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahlen als Ersatzleute bezeichnet Im Falle dass ein gewahlter Abgeordneter im Laufe der Amtsdauer ausscheidet ruckt automatisch derjenige unter den Ersatzleuten der gleichen Liste nach der die meisten Stimmenzahlen erhielt Sollten keine Ersatzleute mehr zur Verfugung stehen darf im Falle eines zu besetzenden Mandats ein Wahlvorschlag von der betreffenden Partei eingereicht werden Dazu mussen von den ursprunglichen Unterzeichnern der Liste mindestens zehn ihre Zustimmung erteilen Der betreffende Kandidat gilt dann nach dem Grundsatz der stillen Wahl als fur den Rest der Legislaturperiode gewahlt Kann auf diesem Weg kein Wahlvorschlag eingereicht werden findet eine Ersatzwahl im betreffenden Wahlkreis statt die dann aber nach den Grundsatzen der Mehrheitswahl erfolgt Siehe auch BearbeitenListe der Regierungsrate des Kantons Basel Landschaft Liste der Gesandten von Basel Landschaft an die eidgenossische TagsatzungWeblinks BearbeitenWebsite des Landrats des Kantons Basel LandschaftEinzelnachweise Bearbeiten 1 Kantonsverfassung von 1832 auf verfassungen ch 2 Kantonsverfassung von 1838 auf verfassungen ch 3 Kantonsverfassung von 1850 auf verfassungen ch 4 Kantonsverfassung von 1863 auf verfassungen ch 5 Kantonsverfassung von 1892 auf verfassungen ch 6 Kantonsverfassung von 1984 auf verfassungen ch a b Sibylle Rudin Buhlmann Basel Landschaft Der Staat Verfassungs und politische Geschichte In Historisches Lexikon der Schweiz 29 Mai 2017 abgerufen am 12 Marz 2022 Bildung von Volks Parteien Staatsarchiv Basel Landschaft abgerufen am 12 Marz 2022 Abspaltung Richtung Mitte Staatsarchiv Basel Landschaft abgerufen am 12 Marz 2022 Baselbieter Mittelparteien II Staatsarchiv Basel Landschaft abgerufen am 12 Marz 2022 Baselbieter Mittelparteien III Staatsarchiv Basel Landschaft abgerufen am 12 Marz 2022 Kanton Basel Landschaft nationale und kantonale Wahlen seit 1919 Bundesamt fur Statistik 30 April 2019 abgerufen am 25 Februar 2022 Schweiz Basellandschaftliche Landratswahlen In Freiburger Nachrichten 9 Mai 1950 S 3 abgerufen am 24 September 2022 Basel Land Das Endresultat der Landratswahlen In Neue Zurcher Nachrichten 2 Blatt 22 Mai 1947 S 1 abgerufen am 25 Februar 2022 Die Ergebnisse der Basler Landratswahlen In Der Bund Morgen Ausgabe 8 Juni 1944 S 3 abgerufen am 25 Februar 2022 Die basellandschaftlichen Landratswahlen Erfolg der Unabhangigen In Oberlander Tagblatt 27 Mai 1941 S 3 abgerufen am 25 Februar 2022 Baselland Die Ergebnisse der Landratswahlen In Neue Zurcher Nachrichten 2 Blatt 14 Juni 1938 S 1 abgerufen am 25 Februar 2022 Die Landratswahlen in Baselland Auftreten der Freigeldler als politische Partei und Fraktion In Der Bund Morgen Ausgabe 6 Juni 1935 S 3 abgerufen am 25 Februar 2022 Baselland Die Landratswahlen In Neue Zurcher Nachrichten 1 Blatt 31 Mai 1932 S 3 abgerufen am 25 Februar 2022 Baselland Die Landratswahlen In Neue Zurcher Nachrichten 1 Blatt 28 Mai 1929 S 2 abgerufen am 25 Februar 2022 5 2 Landrat 61 Stellung In Verfassung des Kantons Basel Landschaft Website des Kantons Basel Landschaft Kanton Basel Landschaft Nach Wahlpanne Buser verzichtet auf Landrats Sitz In SRF News 20 Februar 2023 abgerufen am 20 Februar 2023 49 Zuteilung der Mandate an die Wahlkreise In Gesetz uber die politischen Rechte Website des Kantons Basel Landschaft 2 Pflichten und Rechte der Ratsmitglieder 11 Entschadigung In Gesetz uber die Organisation und die Geschaftsfuhrung des Landrats Landratsgesetz Website des Kantons Basel Landschaft Landratsmitglieder Website des Kantons Basel Landschaft 4 3 Verhaltniswahlverfahren 47 49 In Gesetz uber die politischen Rechte Website des Kantons Basel Landschaft Kantonsparlamente der Schweizerischen Eidgenossenschaft Aargau Appenzell Ausserrhoden Appenzell Innerrhoden Bern Basel Landschaft Basel Stadt Freiburg Genf Glarus Graubunden Jura Luzern Neuenburg Nidwalden Obwalden St Gallen Schaffhausen Schwyz Solothurn Tessin Thurgau Uri Waadt Wallis Zug Zurich Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Landrat Basel Landschaft amp oldid 236712346