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Der Grosse Rat des Kantons Appenzell Innerrhoden ist das Kantonsparlament des schweizerischen Kantons Appenzell Innerrhoden Er hat seinen Sitz an der Marktgasse 2 in Appenzell und tritt jahrlich funfmal zusammen Die Zahl seiner Mitglieder liegt seit 2015 unveranderlich bei 50 Grossratssaal in Appenzell Inhaltsverzeichnis 1 Aufgaben 2 Geschaftsordnung 3 Mitglieder 3 1 Wahlkreise 4 EinzelnachweiseAufgaben BearbeitenLaut Kantonsverfassung ist im Kanton Appenzell Innerrhoden die Landsgemeinde die oberste Behorde Art 19 Kantonsverfassung 1 Ihr obliegt es in der Regel einmal im Jahr uber Gesetzesentwurfe zu entscheiden obligatorisches Referendum sowie die Mitglieder der Standeskommission Kantonsregierung und des Kantonsgerichtes zu wahlen Art 20 Kantonsverfassung Der Grosse Rat arbeitet Gesetzesentwurfe und Verfassungsentwurfe aus welche dann der Landsgemeinde zur Abstimmung vorgelegt werden und pruft Antrage welche etwa von der Standeskommission anderen Behorden oder einzelnen Stimmberechtigten zur Erledigung durch den Grossen Rat oder die Landsgemeinde gestellt wurden Art 26 Kantonsverfassung Er bestimmt sodann die Geschaftsordnung der Landsgemeinde Da das Verabschieden von Gesetzen ein entsprechend aufwendiger Prozess ist wird der Grosse Rat in der Regel in den Gesetzen dazu ermachtigt Verordnungen und Reglemente zur Durchfuhrung der Gesetze zu verabschieden da diese keiner Abstimmungspflicht unterliegen Art 27 Kantonsverfassung Ebenfalls entscheidet der Grosse Rat uber den Beitritt zu Konkordaten oder deren Kundigung legt die Grenzen der Bezirke und Gemeinden fest entscheidet uber Begnadigungsgesuche im Rahmen der vom Gesetz vorgesehenen Falle und erteilt Landrecht Art 28 Kantonsverfassung Zudem ist er zustandig fur die Uberwachung der Behorden im Kanton So pruft und genehmigt er beispielsweise die Staatsrechnung Art 29 Kantonsverfassung Gemass Artikel 7 der Kantonsverfassung besteht fur jeden Stimmberechtigten das Initiativrecht Eine solche Initiative muss bis 1 Oktober eines Jahres an den Grossen Rat eingereicht werden um bei der nachsten Landsgemeinde unterbreitet werden zu konnen Ausgabenbeschlusse in einmaliger Hohe ab 1 000 000 Franken mussen vom Volk abgesegnet werden ebenso wahrend mindestens funf Jahren wiederkehrende Ausgaben in Hohe ab 200 000 Franken Finanzreferendum Dem fakultativen Referendum unterstehen einmalige Ausgaben ab 250 000 Franken oder wahrend mindestens funf Jahren wiederkehrende Ausgaben in Hohe ab 50 000 Franken Ein solches Referendum muss innerhalb von dreissig Tagen von 200 Stimmburgern unterzeichnet werden Ausgaben zur Besoldung des Staatspersonals sind dem fakultativen Referendum jedoch entzogen Art 7ter Kantonsverfassung Als Wahlbehorde wahlt der Grosse Rat die Mitglieder des Jugendgerichts Art 6 Gerichtsorganisationsgesetz 2 Geschaftsordnung BearbeitenFunf Sessionen pro Jahr schreibt die Verfassung vor Zur Juni Session wahlt der Grosse Rat seinen Prasidenten den Vizeprasidenten und drei Stimmenzahler fur die Dauer von einem Jahr Art 29bis Eine Wiederwahl ist moglich wenn man in der Rangordnung aufsteigt der Prasident ist nicht wiederwahlbar Art 8 Geschaftsreglement des Grossen Rates GGR 3 Nach einer Neuwahl wird die konstituierende Sitzung vom altesten anwesenden Grossratsmitglied geleitet Art 6 GGR Als beschlussfahig gilt der Grosse Rat wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist Art 14 GGR Fur die Annahme eines Antrages oder einer Vorlage gilt die relative Mehrheit sofern die Verfassung nichts anderes gebietet Abstimmungen im Grossen Rat erfolgen per Handheben sofern keine geheime Abstimmung beschlossen wurde Auf die Stimmenauszahlung kann bei offensichtlichem Mehr verzichtet werden wenn dies nicht ausdrucklich von einem Mitglied verlangt wird oder das Resultat fur das Landsgemeindemandat benotigt wird Art 28 GGR Bei Wahlen von Vertretern fur Kommissionen und andere Amter hingegen gilt als gewahlt wer die absolute Mehrheit auf sich vereint Art 29 GGR Fur den Grossen Rat von Appenzell Innerrhoden gilt die Besonderheit dass auf eine Anlobung oder Vereidigung eines Neumitgliedes verzichtet wird im Gegensatz zu fast allen anderen Kantonsparlamenten Einzig im Kanton Basel Stadt wird auf ein solches Gelobnis ebenfalls verzichtet Fur die Entschadigung von Staatsangestellten gilt im Kanton Appenzell Innerrhoden die Behordenverordnung 4 Der Grossratsprasident erhalt zunachst eine jahrliche feste Entschadigung von 3 100 Franken Fur samtliche Ratsmitglieder gibt es ein Sitzungsgeld von 80 Franken fur einen halben und 160 Franken fur einen ganzen Tag Der Prasident erhalt einen Zuschlag von 20 Franken je Halbtag Bis 1995 amtierte der Landammann Regierungsprasident zugleich als Prasident des Grossen Rates Mitglieder BearbeitenMit einer 2011 beschlossenen Verfassungsanderung wurde die Anzahl der Mitglieder des Grossen Rates auf 50 festgelegt diese Regelung fand erstmals so bei den Erneuerungswahlen 2015 Anwendung Neu gilt dass jeder Bezirk Anspruch auf mindestens vier Sitze hat unter Anrechnung von 4 50 der Einwohnerzahl Die verbleibenden 26 Sitze werden proportional den Restbevolkerungsanteilen zugewiesen unter Abrundung von Bruchteilen Restmandate werden den Bezirken nach Grosse der abgerundeten Bruchteile zugewiesen Grundlage bildet die Einwohnerzahl der kantonalen Einwohnerkontrolle am letzten Tag des Vorjahres zur Erneuerungswahl Art 22 Kantonsverfassung Bis zur Legislaturperiode 2011 2015 galt die Regelung dass jeder Bezirk politische Gemeinde pro 300 Einwohner einen Abgeordneten in den Grossen Rat wahlte Bei einem Rest von mehr als 150 wurde ein weiteres Mitglied gewahlt Massgebend war fur die alte Regelung das Ergebnis der jeweils letzten Volkszahlung die Zahl der Abgeordneten konnte sich also nach jedem neuen Volkszahlungsergebnis andern Bis 1995 waren die damals neun Mitglieder der Standeskommission Kantonsregierung stimmberechtigte Mitglieder des Grossen Rates Wahlkreise Bearbeiten Die Wahlkreisgrenzen entsprechen den Grenzen der funf Bezirke im Kanton Stand 2023 waren die Mandate wie folgt auf die Bezirke verteilt Bezirk Einwohner 2022 MandateAppenzell 5864 18Schwende Rute 6050 18Oberegg 1928 6Gonten 1466 4Schlatt Haslen 1108 4Einzelnachweise Bearbeiten Verfassung fur den Eidgenossischen Stand Appenzell I Rh vom 24 Wintermonat 1872 Gerichtsorganisationsgesetz vom 25 April 2010 Geschaftsreglement des Grossen Rates vom 21 November 1994 Behordenverordnung des Kantons Appenzell Innerrhoden vom 15 Juni 1998 Kantonsparlamente der Schweizerischen Eidgenossenschaft Aargau Appenzell Ausserrhoden Appenzell Innerrhoden Bern Basel Landschaft Basel Stadt Freiburg Genf Glarus Graubunden Jura Luzern Neuenburg Nidwalden Obwalden St Gallen Schaffhausen Schwyz Solothurn Tessin Thurgau Uri Waadt Wallis Zug Zurich Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Grosser Rat Appenzell Innerrhoden amp oldid 237543861