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Die Reform der Volksrechte war einer Anderung der demokratischen Mitbestimmungsrechte in der Schweiz die Abstimmung fand im Jahr 2003 statt Sie erfolgte weil die Eidgenossischen Rate die Bundesverfassung andern wollten und jede Anderung Volk und Standen zur Abstimmung unterbreiten werden muss obligatorisches Referendum Art 140 BV Die Vorlage hatte zum Ziel punktuell die Volksrechte anzupassen wo sich praktische Schwierigkeiten erweisen Die wesentlichen Neuerungen betrafen die Einfuhrung der allgemeinen Volksinitiative sowie die Anderung des fakultativen Staatsvertragsreferendums Die Vorlage wurde am 9 Februar 2003 vom Volk mit 70 4 und allen Standen angenommen Inhaltsverzeichnis 1 Abstimmungstext 2 Inhalt der Vorlage 2 1 Allgemeine Volksinitiative 2 2 Staatsvertragsreferendum 3 Verfahren 3 1 Vorgeschichte 3 2 Stellungnahme des Bundesrates 3 3 Beratung in den Eidgenossischen Raten 4 Volksabstimmung 4 1 Haltungen der Parteien 4 2 Ergebnisse 5 Siehe auch 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseAbstimmungstext BearbeitenArt 138 Abs 11 100 000 Stimmberechtigte konnen innert 18 Monaten seit der amtlichen Veroffentlichung ihrer Initiative eine Totalrevision der Bundesverfassung vorschlagen Art 139 Formulierte Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung1 100 000 Stimmberechtigte konnen innert 18 Monaten seit der amtlichen Veroffentlichung ihrer Initiative in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfs eine Teilrevision der Bundesverfassung verlangen 2 Verletzt die Initiative die Einheit der Form die Einheit der Materie oder zwingende Bestimmungen des Volkerrechts so erklart die Bundesversammlung sie fur ganz oder teilweise ungultig 3 Die Initiative wird Volk und Standen zur Abstimmung unterbreitet Die Bundesversammlung empfiehlt die Initiative zur Annahme oder zur Ablehnung Sie kann der Initiative einen Gegenentwurf gegenuberstellen Art 139a Allgemeine Volksinitiative1 100 000 Stimmberechtigte konnen innert 18 Monaten seit der amtlichen Veroffentlichung ihrer Initiative in der Form einer allgemeinen Anregung die Annahme Anderung oder Aufhebung von Verfassungs oder Gesetzesbestimmungen verlangen 2 Verletzt die Initiative die Einheit der Form die Einheit der Materie oder zwingende Bestimmungen des Volkerrechts so erklart die Bundesversammlung sie fur ganz oder teilweise ungultig 3 Ist die Bundesversammlung mit der Initiative einverstanden so setzt sie diese durch eine entsprechende Anderung der Bundesverfassung oder der Bundesgesetzgebung um 4 Die Bundesversammlung kann der Anderung im Sinne der Initiative einen Gegenentwurf gegenuberstellen Die Anderung der Bundesverfassung und der Gegenentwurf werden Volk und Standen zur Abstimmung unterbreitet die Anderungder Bundesgesetzgebung und der Gegenentwurf werden dem Volk zur Abstimmungunterbreitet 5 Lehnt die Bundesversammlung die Initiative ab so legt sie diese dem Volk zur Abstimmung vor Wird die Initiative angenommen so setzt die Bundesversammlung sie durch eine entsprechende Anderung der Bundesverfassung oder der Bundesgesetzgebung um Art 139b Verfahren bei Initiative und Gegenentwurf1 Die Stimmberechtigten stimmen gleichzeitig ab uber a die Volksinitiative oder die ihr entsprechende Anderung und b den Gegenentwurf der Bundesversammlung 2 Sie konnen beiden Vorlagen zustimmen In der Stichfrage konnen sie angeben welcher Vorlage sie den Vorrang geben falls beide angenommen werden 3 Erzielt bei angenommenen Verfassungsanderungen in der Stichfrage die eine Vorlage mehr Volks und die andere mehr Standesstimmen so tritt die Vorlage in Kraft bei welcher der prozentuale Anteil der Volksstimmen und der prozentuale Anteil der Standesstimmen in der Stichfrage die grossere Summe ergeben Art 140 Abs 2 Bst abis und b2 Dem Volk werden zur Abstimmung unterbreitet abis die Gesetzesvorlage samt Gegenentwurf der Bundesversammlung zu einer allgemeinen Volksinitiative b die von der Bundesversammlung abgelehnten allgemeinen Volksinitiativen Art 141 Abs 1 Einleitungssatz und Bst d Ziff 3 sowie Abs 21 Verlangen es 50 000 Stimmberechtigte oder acht Kantone innerhalb von 100 Tagen seit der amtlichen Veroffentlichung des Erlasses so werden dem Volk zur Abstimmung vorgelegt d volkerrechtliche Vertrage die3 wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert dd 2 AufgehobenArt 141a Umsetzung von volkerrechtlichen Vertragen1 Untersteht der Genehmigungsbeschluss eines volkerrechtlichen Vertrags dem obligatorischen Referendum so kann die Bundesversammlung die Verfassungsanderungen die der Umsetzung des Vertrages dienen in den Genehmigungsbeschluss aufnehmen 2 Untersteht der Genehmigungsbeschluss eines volkerrechtlichen Vertrags dem fakultativen Referendum so kann die Bundesversammlung die Gesetzesanderungen die der Umsetzung des Vertrages dienen in den Genehmigungsbeschluss aufnehmen Art 156 Abs 33 Das Gesetz sieht Bestimmungen vor um sicherzustellen dass bei Uneinigkeit der Rate Beschlusse zu Stande kommen uber a die Gultigkeit oder Teilungultigkeit einer Volksinitiative b die Umsetzung einer vom Volk angenommenen allgemeinen Volksinitiative c die Umsetzung eines vom Volk gutgeheissenen Bundesbeschlusses zur Einleitung einer Totalrevision der Bundesverfassung d den Voranschlag oder einen Nachtrag Art 189 Abs 1bis1bis Es beurteilt Beschwerden wegen Missachtung von Inhalt und Zweck einer allgemeinen Volksinitiative durch die Bundesversammlung 1 Inhalt der Vorlage BearbeitenAllgemeine Volksinitiative Bearbeiten Neu eingefuhrt wurde mit der Vorlage die allgemeine Volksinitiative mit der 100 000 Stimmberechtigte eine Gesetzes oder Verfassungsanderung in Form einer allgemeinen Anregung erwirken konnen Art 139a BV Das heisst die Initianten legten keinen Entwurf mit einem konkreten Text vor sondern wiesen die Bundesversammlung an etwas im geforderten Bereich zu unternehmen Der Grund fur die Schaffung dieses Instrumentes das auch schon der Bundesrat vorgeschlagen hatte war dass viele Bestimmungen die per Volksinitiative gefordert werden nicht in die Verfassung gehorten sondern auf Gesetzesebene besser aufgehoben waren Die allgemeine Volksinitiative wurde jedoch mit der eidgenossischen Volksabstimmung vom 27 Februar 2009 aufgehoben wurde ohne dass sie jemals in Kraft getreten war Die neuen Verfassungsbestimmungen konnten noch nicht in Kraft gesetzt werden weil die Verfahren zur Behandlung einer allgemeinen Volksinitiative zuerst im Gesetz prazisiert werden mussten Diese Ausfuhrungsgesetzgebung waren aber derartig komplex und nicht praxistauglich dass sich die Staatspolitische Kommission des Nationalrates entschied Art 139a BV die Absatze abis und b von Art 140 sowie Abs 1bis von Art 189 wieder aufzuheben Dafur lancierte sie eine parlamentarische Initiative der die Bundesversammlung stattgab 2 Staatsvertragsreferendum Bearbeiten Die zweite grosse Anderung betraf das fakultative Staatsvertragsreferendum Hierbei wurde zu Art 141 Abs 1 Bst d eine weitere Ziffer angefugt wonach ebenso jene volkerrechtlichen Vertrage dem fakultativen Referendum unterstehen die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert Die zuvor geltende Ziffer 3 nach der diejenigen Vertrage dem Referendum zu unterstellen sind die eine multilaterale Rechtsvereinheitlichung vorsehen wurde restlos durch die neue ersetzt Die Staatspolitischen Kommissionen begrundeten die Anderung so Im Rahmen von Staatsvertragen werden zunehmend Grundsatzentscheide fur die nationale Gesetzgebung getroffen Das Volk sollte sich daruber aussprechen konnen ob eine internationale Verpflichtung uberhaupt eingegangen werden soll Damit soll verhindert werden dass erst mittels Referendum zur Ausfuhrungsgesetzgebung nachtraglich der Staatsvertrag torpediert wird Es muss ein System gefunden werden das sowohl die Mitspracherechte des Volkes wie auch die Glaubwurdigkeit der Schweiz als volkerrechtlicher Partner sicherstellt 3 Oft ist fur die Umsetzung eines volkerrechtlichen Vertrages eine Anderung des innerstaatlichen Rechts erforderlich Die Bundesversammlung hat deswegen den Art 141a BV geschaffen der es erlaubt die entsprechenden Anpassungen in den Genehmigungsbeschluss des Vertrages aufzunehmen Das gilt sowohl fur Gesetzes als auch fur Verfassungsanderungen Es muss aber beachtet werden dass Verfassungsanderungen nur in den Bundesbeschluss integriert werden konnen wenn der Vertrag dem obligatorischen Referendum untersteht Denn konnte eine Verfassungsanderung auch in den Genehmigungsbeschluss eines Vertrages integriert werden der dem fakultativen Referendum untersteht wurde das Art 140 BV widersprechen wonach jede Verfassungsanderung des doppelten Mehrs bedarf Das gilt auch fur Gesetzesanderungen Sie durfen in Vertrage integriert werden die dem fakultativen Referendum unterstehen Eine Uberkreuzung von Normen die dem fakultativen Referendum und solchen die dem obligatorischen Referendum unterstehen ist nicht zulassig Der Grund weshalb diese Norm 2003 geschaffen wurde ist primar um sich widersprechende Volksentscheiden zu verhindern wenn beispielsweise der Vertrag angenommen die Umsetzungsgesetzgebung aber abgelehnt wird 4 Verfahren BearbeitenVorgeschichte Bearbeiten Der Bundesrat schlug in seiner Botschaft vom 20 November 1996 zur Totalrevision der Bundesverfassung vor die Volksrechte umfassend zu andern Er wollte damit vor allem der zunehmenden Internationalisierung des Rechts entgegenwirken Das vorgeschlagene Reformpaket wurde in den Verfassungskommissionen von National und Standerat eingehend diskutiert jedoch scheiterte der Vorstoss in der Eintrittsdebatte im Plenum der Eidgenossischen Rate Dass eine Reform der Volksrechte notig sei war jedoch unbestritten Die Verfassungskommission des Standerats war der Ansicht dass gewisse Elemente des bundesratlichen Vorschlag ubernommen werden sollte vor allem die nicht umstrittenen Dem stimmte der Standerat zu und nahm die parlamentarische Initiative der Verfassungskommission an Die parlamentarische Initiative forderte jedoch weder eine Erweiterung noch eine Einschrankung der Volksrechte Viel mehr sollten bestehende Mangel behoben werden 5 An ihrer Tagung vom 17 Januar 2000 beschloss die Staatspolitische Kommission des Standerates SPK S die Umsetzung der parlamentarischen Initiative selbst vorzunehmen und setzte eine Subkommission ein die eine Vorlage ausarbeiten sollte Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates SPK N setzte einen Monat spater ebenfalls eine Subkommission ein die mit derjenigen des Standerates zusammenarbeiten sollte Die Subkommissionen hielten an ihren gemeinsamen Sitzungen wie auch schon die SPK sowie der Bundesrat fest dass ein Ausbau des direktdemokratischen Instrumentariums nicht das Ziel der angestrebten Reform sei Sie erachteten es anders als der Bundesrat nicht fur notwendig umfangreiche Veranderungen an den Volksrechten vorzunehmen es gelte dort punktuell Anpassungen vorzunehmen wo sie sich in der Praxis Schwierigkeiten zeigen Das sei vor allem beim fehlenden Initiativrecht unterhalb der Verfassungsgebung der Fall 6 Stellungnahme des Bundesrates Bearbeiten In einigen Fragen stimmte der Bundesrat mit der SPK S uberein Er befurwortete ebenfalls die Einfuhrung der allgemeinen Volksinitiative die Einfuhrung eines Art 139b BV die verfassungsrechtliche Regelung der Ausnahmen vom Erfordernis ubereinstimmender Beschlusse und die Beschwerde ans Bundesgericht wegen Missachtung von Inhalt und Zweck einer allgemeinen Volksinitiative durch die Bundesversammlung Er wollte aber zusatzlich eine Kantonsinitiative analog zum Kantonsreferendum und den Art 141a einfuhren sowie die Unterschriftenzahl fur eine Volksinitiative von 100 000 auf 50 000 herabsetzen 7 Beratung in den Eidgenossischen Raten Bearbeiten Siehe auch Gesetzgebungsverfahren Schweiz Im Standerat blieb die wichtigste Neuerung der Reform die Einfuhrung der allgemeinen Volksinitiative unbestritten Abgelehnt wurde die Verkurzung der Sammelfrist von 18 auf 12 Monate und zwar mit 20 zu 17 Stimmen In der Frage der Unterschriftenzahl entschied sich der Rat fur 100 000 Was die Einfuhrung der Kantonsinitiative betraf stimmte er mit 26 zu 12 Stimmen dem ursprunglichen Vorschlag des Bundesrates zu wonach acht Kantone eine Verfassungsinitiative oder eine allgemeine Initiative auslosen konnen Bei den Bestimmungen uber das Staatsvertragsreferendum wurde ein Antrag von Thomas Pfisterer FDP angenommen Ein Referendum ist neu unter anderem moglich bei volkerrechtlichen Vertragen die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert Bei Artikel 141a stimmte der Rat dem Vorschlag des Bundesrates zu der dem Parlament die Moglichkeit gibt den volkerrechtlichen Vertrag und die Gesetzesanderung die zu dessen Umsetzung dient als Gesamtpaket vorzulegen Der Nationalrat hiess die allgemeine Volksinitiative mit 99 zu 46 Stimmen gut Das Quorum fur die Unterschriftensammlung bei Volksinitiativen setzte der Nationalrat ebenfalls auf 100 000 Unterschriften fest und folgte damit dem Standerat Die von der kleinen Kammer eingefuhrte Kantonsinitiative wurde mit 86 zu 60 Stimmen abgelehnt Die anschliessende Debatte im Standerat drehte nochmals um die Einfuhrung der Kantonsinitiative Die Kommission beantragte auf das Projekt zu verzichten das drei Monate vorher vom Nationalrat abgelehnt worden war Dennoch bestand der Standerat darauf Als sie der Nationalrat erneut ablehnte gab der Standerat nach und verzichtete auf die Einfuhrung 8 Volksabstimmung BearbeitenHaltungen der Parteien Bearbeiten Ja Parole CVP FDP EDU FPS SDNein Parole SVP SP EVP Grune Lega LPS CSPStimmfreigabe PdA 9 Ergebnisse Bearbeiten Kanton Stimmberechtigte Stimmbeteiligung in Prozent Ja Stimmen Ja Stimmen Ja Anteil in Prozent Schweiz 4 755 703 28 7 934 005 393 638 70 4Zurich 807 476 33 0 172 385 85 491 66 8Bern 681 855 24 0 120 059 40 953 74 6Luzern 236 186 28 9 49 449 17 753 73 6Uri 25 495 31 2 4 312 3 211 57 3Schwyz 89 187 36 4 19 659 11 563 63 0Obwalden 22 863 25 6 3 795 1 885 66 8Nidwalden 27 956 28 4 5 425 2 223 70 9Glarus 24 847 19 0 2 646 2 010 56 8Zug 66 568 30 5 14 592 5 457 72 8Freiburg 162 997 21 4 26 380 7 732 77 3Solothurn 165 701 27 2 32 983 11 621 73 9Basel Stadt 117 007 43 3 37 369 12 069 75 6Basel Landschaft 177 936 28 6 35 992 13 900 72 1Schaffhausen 47 980 52 2 12 175 9 474 56 2Appenzell A Rh 35 862 42 7 9 836 5 250 65 2Appenzell I Rh 10 173 22 6 1 481 792 65 2St Gallen 289 986 28 5 56 681 24 980 69 4Graubunden 129 155 19 5 17 128 7 187 70 4Aargau 361 381 24 8 61 387 26 935 69 5Thurgau 145 238 39 2 39 169 14 576 72 9Tessin 198 284 19 6 24 275 12 776 65 5Waadt 372 764 30 6 83 180 27 412 75 2Wallis 188 111 14 8 16 673 9 960 62 6Neuenburg 104 635 38 6 30 347 8 981 77 2Genf 217 821 36 1 49 288 27 027 64 6Jura 48 239 21 1 7 339 2 420 75 2Siehe auch BearbeitenListe der eidgenossischen Volksabstimmungen Direkte Demokratie in der SchweizWeblinks BearbeitenDossier der Vorlage auf SwissvotesEinzelnachweise Bearbeiten BBl 2002 6485 Bundesbeschluss uber die Anderung der Volksrechte In Bundesblatt Bundeskanzlei 4 Oktober 2022 abgerufen am 29 Juli 2022 06 458 Verzicht auf die Einfuhrung der allgemeinen Volksinitiative In Curia Vista Abgerufen am 1 August 2022 BBl 2001 4803 Parlamentarische Initiative Beseitigung von Mangeln der Volksrechte Bericht der Staatspolitischen Kommission des Standerates In Bundesblatt Bundeskanzlei 2 April 2001 S 4826 abgerufen am 20 November 2022 Giovanni Biaggini Thomas Gachter Regina Kiener Andreas Glaser Alain Griffel Christine Kaufmann Helen Keller Regina Kiener Andreas Kley Matthias Mahlmann Daniel Moeckli Johannes Reich Felix Uhlmann Staatsrecht 3 aktualisierte und erganzte Auflage Zurich 2021 ISBN 978 3 03891 315 3 S 356 Wolf Linder Roswitha Dubach Christian Bolliger Yvan Rielle Handbuch der eidgenossischen Volksabstimmungen 1848 2007 1 Auflage Haupt Verlag Bern 2010 ISBN 978 3 258 07564 8 S 626 Parlamentarische Initiative Beseitigung von Mangeln der Volksrechte Bericht der Staatspolitischen Kommission des Standerates In Bundesblatt Bundeskanzlei 2 April 2001 S 4808 4810 abgerufen am 1 August 2022 BBl 2001 6080 Parlamentarische Initiative Kommission 96 091 SR Beseitigung von Mangeln der Volksrechte Bericht vom 2 April 2001 Stellungnahme des Bundesrates In Bundesblatt Bundeskanzlei 15 Juni 2001 abgerufen am 20 November 2022 99 436 Beseitigung von Mangeln der Volksrechte In Curia Vista Parlamentsdienste abgerufen am 10 November 2022 Bundesbeschluss uber die Anderung der Volksrechte In Swissvotes Institut fur Politikwissenschaft der Universitat Bern abgerufen am 20 November 2022 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Reform der Volksrechte amp oldid 238184035