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Die Totalrevision der Schweizer Bundesverfassung 1999 war das Thema einer Volksabstimmung in der Schweiz Sie fand am 18 April 1999 statt und betraf die zweite Totalrevision der seit 1848 bestehenden und 1874 zum ersten Mal total revidierten Bundesverfassung Die Revision war das Ergebnis eines uber drei Jahrzehnte dauernden und anfanglich zogerlichen Prozesses Nachdem ein 1977 prasentierter Vorschlag bereits in der Vernehmlassung gescheitert war setzte sich die Erkenntnis durch dass sich die Revision auf die Neuordnung des bestehenden Inhalts die sprachliche Vereinheitlichung sowie die Nachfuhrung des geltenden geschriebenen und ungeschriebenen Verfassungsrechts beschranken musse Auf substanzielle inhaltliche Neuerungen verzichtete man sodass die Grundzuge des Staates im Wesentlichen weiterhin auf der Verfassung von 1874 basieren Nach der Zustimmung von Volk und Standen trat die heute noch gultige Verfassung am 1 Januar 2000 in Kraft Inhaltsverzeichnis 1 Gescheiterte Totalrevision von 1977 2 Neuauflage der Totalrevision 3 Ubersicht der Anderungen 4 Abstimmung 5 Ergebnis 5 1 Gesamtergebnis 5 2 Ergebnisse in den Kantonen 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseGescheiterte Totalrevision von 1977 BearbeitenBis 1996 wurde die Bundesverfassung von 1874 uber 140 Mal geandert womit sie sich uber die Jahrzehnte immer heterogener prasentierte und zuletzt als Flickwerk galt 1964 veroffentlichte der Staatsrechtler Max Imboden den viel beachteten Aufsatz Helvetisches Malaise in dem er das zunehmende Desinteresse an der Politik unter anderem auf die Unubersichtlichkeit der Bundesverfassung und den fehlenden Reformwillen zuruckfuhrte 1 Als Reaktion darauf reichte Standerat Karl Obrecht FDP Solothurn am 13 Oktober 1965 eine Motion ein mit der er nach grundlicher Vorarbeit die Einleitung einer Totalrevision verlangte Im Nationalrat tat Peter Durrenmatt LDP Basel Stadt am 30 November 1965 dasselbe Bundesrat Ludwig von Moos nahm die Motionen in der Sommersession 1966 entgegen 2 Der Gesamtbundesrat ernannte am 16 Mai 1967 eine Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz des fruheren Bundesrats Friedrich Traugott Wahlen Sie sollte Gedanken und Vorschlage fur eine kunftige Bundesverfassung sammeln ihre Grundlagen und massgebenden Elemente bestimmen das Modell einer Bundesverfassung nach Inhalt und Struktur umschreiben und dem Eidgenossischen Justiz und Polizeidepartement EJPD daruber umfassenden Bericht erstatten 1970 publizierte sie die Stellungnahmen verschiedener befragter Institutionen in vier Quellenbanden In ihrem Schlussbericht den sie am 6 September 1973 prasentierte hielt die Arbeitsgruppe ihre Vorstellungen und Reformvorschlage fest Dazu gehorten die Konkretisierung der Grundrechte eine ausfuhrliche Wirtschaftsverfassung ein massvoller Katalog an Sozialrechten eine Prazisierung des Foderalismus die Einfuhrung der Gesetzesinitiative auf Bundesebene und eine Strukturreform des Standerats 3 Daraufhin ernannte das EJPD am 8 Marz 1974 eine 46 kopfige Expertenkommission unter dem Vorsitz von Bundesrat Kurt Furgler Sie bildete drei Subkommissionen und hielt von Mai 1974 bis September 1977 sechzehn dreitagige und drei sechstagige Plenarsitzungen ab Auftragsgemass lag Ende 1977 der formulierte Entwurf einer totalrevidierten Bundesverfassung samt Begleitbericht vor 4 In der Vernehmlassung stiess er jedoch in den meisten der rund 900 Stellungnahmen auf Ablehnung Kritisiert wurden vor allem von burgerlicher Seite die Sozial Eigentums und Wirtschaftsordnung Daraufhin gerieten die Revisionsbemuhungen fur mehrere Jahre ins Stocken 5 Immerhin diente der gescheiterte Vorentwurf als Vorbild fur die Totalrevision verschiedener Kantonsverfassungen 1985 schlug der Bundesrat die Fortfuhrung der Revisionsarbeiten vor In der parlamentarischen Debatte zwei Jahre spater zeigte sich dass wohl nur die Nachfuhrung des geltenden geschriebenen und ungeschriebenen Verfassungsrechts erfolgversprechend sein wurde Am 3 Juni 1987 erhielt der Bundesrat einen entsprechenden Auftrag doch drangendere politische Fragen liessen die Totalrevision der Bundesverfassung erneut fur einige Jahre in den Hintergrund rucken 6 Neuauflage der Totalrevision BearbeitenAm 28 April 1993 brachte eine von Standeratin Josi Meier CVP Luzern eingereichte Motion wieder Schwung in die Sache Sie forderte den Bundesrat auf die Totalrevision so voranzutreiben dass auf das 150 Jahr Jubilaum des Bundesstaates 1998 hin eine entsprechende Vorlage durch die Bundesversammlung verabschiedet werden konne Der Standerat uberwies die Motion am 16 Dezember 1993 ohne Gegenstimme der Nationalrat genau ein Jahr spater mit 105 zu 54 Stimmen 7 Am 26 Juni 1995 prasentierte der Bundesrat einen Entwurf und gab diesen in die Vernehmlassung wobei er darauf achtete diese so breit gestreut wie moglich durchzufuhren Zu diesem Zweck fand nach dem Vorbild des Kantons Appenzell Ausserrhoden eine Art Volksdiskussion statt an der sich alle Burger beteiligen konnten Aus uber elftausend Antworten wurden die wichtigsten Ergebnisse im Juni 1996 in einer Broschure zusammengefasst und am 20 November 1996 lag die Botschaft des Bundesrates vor 8 Obwohl die Nachfuhrung des geltenden Rechts weitgehend unbestritten war zog sich die Debatte in die Lange Der zweite Teil der Revision sah eine Uberarbeitung der Volksrechte vor Doch besonders in den Reihen der SVP und der SP umstritten war der Vorschlag die Unterschriftenzahlen fur Volksinitiativen und fakultative Referenden zu erhohen Der Nationalrat beschloss mit 134 zu 15 Stimmen auf diesen Teil der Revision gar nicht erst einzutreten worauf der Standerat auf eine weitere Behandlung verzichtete Bei der Justizreform dem dritten Teil des Reformpakets verzichtete das Parlament nach langem Hin und Her auf die umstrittene Verfassungsgerichtsbarkeit Am 18 Dezember 1998 stimmte der Nationalrat der uberarbeiteten Verfassung mit 134 zu 14 Stimmen bei 31 Enthaltungen zu der Standerat sagte am selben Tag mit 44 zu 0 Stimmen Ja 9 Ubersicht der Anderungen BearbeitenIm formalen Bereich umfasste die Revision Anpassungen der Formulierungen an den modernen Sprachgebrauch sowie eine systematische und ubersichtliche Gliederung mit Sachtiteln fur jeden Artikel Materiell strebte man die vollstandige Wiedergabe des geltenden Verfassungsrechts durch die Ubernahme ungeschriebener Bestimmungen an Diese basierten auf der bundesgerichtlichen Rechtsprechung der Behordenpraxis und dem von der Schweiz ubernommenen internationalen Recht Wichtigen Elementen die in der bisherigen Verfassung nicht enthalten waren sollte nun der Verfassungsrang zuerkannt werden Dazu gehorten unter anderem Nachhaltigkeit und Forderung der Chancengleichheit als Ziele staatlichen Handelns Grundsatze staatlichen Handelns wie Verhaltnismassigkeitsprinzip offentliches Interesse Treu und Glauben sowie Beachtung des Volkerrechts ausfuhrlicher Katalog der Grundrechte wie Schutz der Menschenwurde Diskriminierungsverbot Schutz vor Willkur Recht auf Leben und auf personliche Freiheit Schutz der Kinder und Jugendlichen Recht auf Hilfe in Notlagen Schutz der Privatsphare Meinungs und Informationsfreiheit Medienfreiheit Sprachenfreiheit Wissenschaftsfreiheit Kunstfreiheit Versammlungsfreiheit Schutz vor Auslieferung und Ausschaffung Koalitionsfreiheit Wahl und Abstimmungsfreiheit sowie Garantien in gerichtlichen Verfahren beim Freiheitsentzug und im Strafverfahren Zusammenfassung der bisher in verschiedenen Kompetenzbestimmungen sowie in internationalen Vertragen verstreuten Sozialziele grundsatzliche und ausfuhrliche Umschreibung der foderalistischen Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen ausdruckliches Festhalten der Zustandigkeit des Bundes in der Aussenpolitik bessere Gliederung und Verdeutlichung des Wirtschaftsverfassungrechts Vorrang des zwingenden Volkerrechts 10 In den Beratungen nahm das Parlament einige inhaltliche Neuerungen vor bei denen ein breiter Konsens bestand Unter anderem umfassten sie den Verzicht auf das obligatorische Referendum auf Bundesebene bei Gebietsveranderungen zwischen einzelnen Kantonen die Abschaffung der generellen Genehmigungspflicht des Bundes bei Vertragen der Kantone mit dem Ausland die Aufhebung des Ausschlusses von Personen geistlichen Standes fur Wahlen in den Nationalrat und in den Bundesrat neue Bestimmungen bezuglich Behindertenintegration Statistik Berufsbildung Kunst Forderung der Mehrsprachigkeit Seilbahnen und parlamentarische Verfahren 11 Bestimmte Gesetze von grundlegender Bedeutung wurden zu Verfassungsartikeln heraufgestuft darunter der Anspruch auf Datenschutz die Trager des gemeinnutzigen Wohnungsbaus die Grunde fur den Ausschluss vom Stimmrecht die Amtszeit von Bundesrichtern sowie verschiedene parlamentarische Verfahren 12 Ausserdem strich man verschiedene Normen die jegliche Bedeutung verloren hatten und nicht mehr ubernommen werden sollten Sie betrafen das Verbot von Untertanenverhaltnissen das Verbot fur die Kantone mehr als 300 Mann stehende Truppen zu halten die gegenseitige militarische Hilfe der Kantone die Pflicht der Kantone den freien Durchzug der Truppen zu gewahren die gesetzliche Regelung von Auswanderungsagenturen die Einlosungspflicht fur Banknoten und die Golddeckung fur die ausgegebenen Banknoten die Verfugung uber die Begrabnisplatze die Brauteinzugsgebuhr eine altere Bezeichnung fur die Heiratsgebuhr die zu zahlen war wenn ein Mann eine am Burgerort nichtheimatberechtigte Braut ehelichte 13 Abzugs und Zugrechte die Freizugigkeit im Guterverkehr den Vollzug von Vergleichen oder schiedsrichterlichen Spruchen uber Streitigkeiten zwischen Kantonen sowie die Bundesassisen 14 Schliesslich betrachtete man verschiedene Bestimmungen nicht mehr als verfassungswurdig weshalb sie neu auf gesetzlicher Ebene geregelt werden sollten Dazu gehorten unter anderem das Verbot von Militarkapitulationen das Verbot der Annahme von Orden die Unentgeltlichkeit der personlichen militarischen Ausrustung und deren Aufbewahrung die Verbilligung von Brotgetreide Wasserrechte das Verbot von Absinth die Autobahnvignette Fuss und Wanderwege Geld und Wahrungspolitik Steuerbefreiung der Nationalbank Waffen und Kriegsmaterial sowie die Mehrwertsteuer 15 Abstimmung BearbeitenMit Ausnahme der Partei der Arbeit der Freiheitspartei und der Schweizer Demokraten sprachen sich alle nationalen Parteien und Interessenverbande fur die neue Verfassung aus Zu den Gegnern gehorten jedoch auch acht Kantonalparteien der SVP sowie die rechts aussen stehenden Organisationen Pro Libertate und VPM wahrend die Junge SVP Stimmfreigabe beschloss Die vorwiegend rechtsburgerlichen Kritiker waren der Ansicht dass die Totalrevision uber eine Nachfuhrung hinausgehe und Ausdruck eines von der politischen Mitte und der Linken gepragten Politikverstandnisses sei Die Schweiz wurde sich internationalem Recht beugen und die neue Verfassung wurde zu einem nicht finanzierbaren Ausbau des Staates fuhren Ausserdem habe sich die alte Verfassung bewahrt sodass eine neue gar nicht notwendig sei Obwohl der Bundesrat beschlossen hatte dass die Bundesverfassung in Anbetracht ihrer besonderen Bedeutung am 18 April 1999 als einzige Vorlage zur Abstimmung stand zeigten die Befurworter wenig Enthusiasmus Dies schlug sich in einer sehr tiefen Stimmbeteiligung nieder Beispielsweise gaben in den Kantonen Waadt und Jura weniger als ein Funftel der Stimmberechtigten ihre Stimme ab 9 Zwar nahmen fast drei Funftel der Abstimmenden die neue Verfassung an doch das Standemehr fiel nur relativ knapp zu ihren Gunsten aus Dafur verantwortlich war die ablehnende Haltung der meisten zentral und ostschweizerischen Kantone wo die Argumente der Gegner mehr Anklang gefunden hatten Die Vox Analyse ergab dass die Ablehnung dort am grossten war wo auch die Skepsis gegenuber einer aussenpolitischen Offnung uberwog sowie die Verbundenheit mit den Grundungsmythen der Schweiz sowie den traditionellen politischen Institutionen noch ausgepragt war Diese Haltung fand sich vor allem bei SVP Sympathisanten und Personen die sich als weit rechts stehend einordneten Auf der anderen Seite fand die Verfassungsvorlage bei jenen Personen starke Unterstutzung die der Regierung vertrauten und eine weltoffenere Schweiz befurworteten die traf vor allem auf Anhanger der SP zu aber auch der CVP und der FDP 9 Ergebnis BearbeitenGesamtergebnis Bearbeiten Nr Art Stimm berechtigte Abgegebene Stimmen Beteiligung Gultige Stimmen Ja Nein Ja Anteil Nein Anteil Stande Ergebnis453 16 OR 4 643 521 1 666 869 35 89 1 638 468 969 310 669 158 59 16 40 84 13 10 jaErgebnisse in den Kantonen Bearbeiten Quelle Bundeskanzlei 17 Ja 13 Stande Nein 10 Stande Kanton Ja Stimmen Ja Anteil Nein Stimmen Nein Anteil BeteiligungKanton Aargau Aargau 0 57 779 49 06 0 60 016 50 94 33 09 Kanton Appenzell Ausserrhoden Appenzell Ausserrhoden 00 7 946 44 90 00 9 750 55 10 50 32 Kanton Appenzell Innerrhoden Appenzell Innerrhoden 00 1 549 34 01 00 3 006 65 99 46 12 Kanton Basel Landschaft Basel Landschaft 0 36 998 65 97 0 19 087 34 03 32 44 Kanton Basel Stadt Basel Stadt 0 38 672 76 31 0 12 008 23 69 42 01 Kanton Bern Bern 131 661 61 88 0 81 091 38 12 31 71 Kanton Freiburg Freiburg 0 27 564 72 80 0 10 297 27 20 24 59 Kanton Genf Genf 0 47 438 85 89 00 7 806 14 11 27 39 Kanton Glarus Glarus 00 2 934 30 08 00 6 819 69 92 39 82 Kanton Graubunden Graubunden 0 20 083 51 79 0 18 697 48 21 31 00 Kanton Jura Jura 00 6 674 76 19 00 2 086 23 81 18 69 Kanton Luzern Luzern 0 67 814 57 18 0 50 792 42 82 52 42 Kanton Neuenburg Neuenburg 0 17 907 70 32 00 7 558 29 68 24 82 Kanton Nidwalden Nidwalden 00 4 641 40 92 00 6 702 59 08 43 18 Kanton Obwalden Obwalden 00 4 892 47 24 00 5 463 52 76 47 80 Kanton Schaffhausen Schaffhausen 0 12 098 41 95 0 16 744 58 05 63 22 Kanton Schwyz Schwyz 0 12 036 33 88 0 23 491 66 12 42 75 Kanton Solothurn Solothurn 0 40 172 52 66 0 36 113 47 34 47 17 Kanton St Gallen St Gallen 0 49 210 48 11 0 53 070 51 89 36 34 Kanton Tessin Tessin 0 82 443 71 98 0 32 095 28 02 62 50 Kanton Thurgau Thurgau 0 24 522 40 13 0 36 589 59 87 44 46 Kanton Uri Uri 00 3 490 39 89 00 5 258 60 11 35 08 Kanton Waadt Waadt 0 47 750 75 85 0 15 206 24 15 17 50 Kanton Wallis Wallis 0 18 905 49 78 0 19 073 50 22 21 24 Kanton Zug Zug 0 14 693 53 94 0 12 546 46 06 42 82 Kanton Zurich Zurich 189 439 61 66 117 795 38 34 40 18 Schweiz 969 310 59 16 669 158 40 84 35 90 Literatur BearbeitenHans Ulrich Walder Beatrice Grob Andermacher Schweizerische Bundesverfassung 1874 1999 ein Vergleich mit Nachfuhrungen Verlag Bewegung fur Unabhangigkeit Oberwil 2011 ISBN 978 3 9523759 0 7 18 Wolf Linder Christian Bolliger und Yvan Rielle Hrsg Handbuch der eidgenossischen Volksabstimmungen 1848 2007 Haupt Verlag Bern 2010 ISBN 978 3 258 07564 8 EJPD Hrsg Was bringt die neue Bundesverfassung Ben 1998 Online PDF Eidgenossische Drucksachen und Materialzentrale Hrsg Bericht der Expertenkommission fur die Vorbeitung einer Totalrevision der Bundesverfassung Bern 1977 Online PDF Weblinks BearbeitenMaterialiensammlung zur Verfassungsrevision Bundesamt fur Justiz Chronologie Volksabstimmungen mit allen Abstimmungen auf Bundesebene seit 1848 admin ch Datenblatt swissvotes ch Universitat Bern Verfassungstext von 1999 Karte im Politischen Atlas der Schweiz Bundesamt fur Statistik Einzelnachweise Bearbeiten Max Imboden Helvetisches Malaise PDF 1 2 MB The Anthology of Swiss Legal Culture abgerufen am 1 Mai 2021 Bericht der Expertenkommission fur die Vorbeitung einer Totalrevision der Bundesverfassung S 1 2 Bericht der Expertenkommission fur die Vorbeitung einer Totalrevision der Bundesverfassung S 2 3 Bericht der Expertenkommission fur die Vorbereitung einer Totalrevision der Bundesverfassung S 3 6 Andreas Kley Die Bundesverfassung von 1999 In Artikel Bundesverfassung BV Historisches Lexikon der Schweiz 3 Mai 2011 abgerufen am 1 Mai 2021 Felix Hafner Die neue Bundesverfassung im Kontext der Verfassungen Entwurfe und Reformversuche seit 1798 PDF 2 0 MB Universitat Basel 2001 S 39 40 abgerufen am 1 Mai 2021 Reform der Bundesverfassung 1987 1999 parlament ch abgerufen am 1 Mai 2021 Botschaft uber eine neue Bundesverfassung PDF 26 6 MB admin ch 20 November 1996 S 78 79 abgerufen am 1 Mai 2021 a b c Brigitte Menzi Wenig Interesse aber immerhin eine Mehrheit fur die renovierte Bundesverfassung In Handbuch der eidgenossischen Volksabstimmungen 1848 2007 S 575 577 EJPD Was bringt die neue Bundesverfassung S 4 7 EJPD Was bringt die neue Bundesverfassung S 8 9 EJPD Was bringt die neue Bundesverfassung S 9 10 Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts BGE Bd 3 S 714 725 Urtheil vom 13 Dezember 1877 in Sachen Bund gegen Aargau und Luzern hier S 723 EJPD Was bringt die neue Bundesverfassung S 10 11 EJPD Was bringt die neue Bundesverfassung S 11 12 Vorlage Nr 453 In Chronologie Volksabstimmungen Bundeskanzlei 2021 abgerufen am 1 Mai 2021 Vorlage Nr 453 Resultate in den Kantonen In Chronologie Volksabstimmungen Bundeskanzlei 2020 abgerufen am 1 Mai 2021 Grob Andermacher Synopsis Vergleich Bundesverfassung Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Totalrevision der Schweizer Bundesverfassung 1999 amp oldid 232146491