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Die Volksdiskussion ist ein Instrument der direkten Demokratie in der Schweiz das zurzeit nur im Kanton Appenzell Ausserrhoden existiert Gemass Artikel 56 der Ausserrhoder Kantonsverfassung steht dieses Recht allen im Kanton wohnhaften Personen zu also auch Auslandern 1 Es kann bei Sachgeschaften angewendet werden die im Kantonsrat zweimal beraten wurden und somit dem obligatorischen oder fakultativen Referendum unterstehen Dazu gehoren Verfassungsrevisionen Initiativen Gesetze interkantonale und internationale Vertrage Grundsatzbeschlusse und grossere Ausgaben Nach der ersten Lesung konnen innerhalb einer bestimmten Frist schriftliche Antrage gestellt werden die dem zustandigen Departement und allen Kantonsratsmitgliedern zugestellt werden Seit 1995 konnen die Teilnehmer einer Volksdiskussion auf Wunsch ihre Antrage auch personlich bei der zweiten Lesung im Kantonsrat begrunden Der Kantonsrat ist verpflichtet zu den Antragen Stellung zu nehmen Im Allgemeinen wird die Moglichkeit zur Volksdiskussion eher selten genutzt Nur wenige Gesetze die in einigen Artikeln besondere Interessen beruhren losen eine grossere Anzahl von Beitragen aus 2 Die Moglichkeit zur Volksdiskussion besteht auch auf kommunaler Ebene entweder im Dialog mit den Gemeinderaten der Appenzeller Gemeinden 3 oder zwischen zwei Lesungen des Einwohnerrats des Kantonshauptorts Herisau 4 Einzelnachweise Bearbeiten Volksdiskussionen Kanton Appenzell Ausserrhoden 2021 abgerufen am 9 April 2021 Volksdiskussion St Galler Tagblatt 3 Marz 2010 abgerufen am 9 April 2021 Gemeindeordnung PDF 148 kB Gemeinde Gais 2021 abgerufen am 9 April 2021 Volksdiskussionen Gemeinde Herisau 2021 abgerufen am 9 April 2021 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Volksdiskussion amp oldid 222965683