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Die Verfassung des Kantons Appenzell Ausserrhoden beschreibt die rechtliche Grundordnung des schweizerischen Kantons Appenzell Ausserrhoden Als Kantonsverfassung legt sie das Fundament des kantonalen Staats und Verwaltungsrechts Die heute gultige Verfassung datiert vom 30 April 1995 und trat am 1 Mai 1996 in Kraft Regierungsgebaude in HerisauNach der Landteilung des Landes Appenzell im Jahr 1597 schuf sich Ausserrhoden eine eigene Rechtsgrundlage die sich von jener in Innerrhoden unterschied auch wenn es viele Gemeinsamkeiten gab wie z B die Landsgemeinde Animositaten zwischen dem Hinterland im Westen und dem Vorderland im Osten insbesondere um die Frage des Hauptorts fuhrten 1647 zu einer Doppelbesetzung der meisten Landesbehorden um beide Regionen zufriedenzustellen dieses komplexe System hielt sich bis 1858 Die erste Verfassung im modernen Sinn war in der Mediationsakte von 1803 enthalten 1834 gab sich Ausserrhoden seine erste eigene Verfassung die damals als sehr liberal galt Weitere Verfassungsrevisionen folgten 1858 1876 1908 und 1995 Zurzeit lauft eine Totalrevision die voraussichtlich 2022 abgeschlossen sein soll Inhaltsverzeichnis 1 Aktuelle Verfassung 1 1 Aufbau und Inhalt 1 2 Besondere Merkmale 2 Historische Entwicklung 2 1 Erkampfung der Souveranitat und Landteilung 2 2 Zweiteilung der ausseren Rhoden 2 3 Helvetik und Restauration 2 4 Liberale Errungenschaften 2 5 Moderne Verfassungen 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseAktuelle Verfassung BearbeitenAufbau und Inhalt Bearbeiten Gegliedert ist die Verfassung in die Praambel und in 14 Abschnitte mit insgesamt 118 Artikeln Aus Grunden der Ubersichtlichkeit sind mehrere Abschnitte weiter in Unterabschnitte gegliedert Praambel 1 Grundsatze 2 Grundrechte 3 Sozialrechte und Sozialziele 4 Personliche Pflichten 5 Offentliche Aufgaben5 1 Grundsatze 5 2 Die offentlichen Aufgaben im Einzelnen dd 6 Volksrechte6 1 Stimmrecht 6 2 Volksinitiative 6 3 Mitwirkungsrechte dd 7 Die Stimmberechtigten 8 Behorden8 1 Allgemeines 8 2 Der Kantonsrat 8 3 Der Regierungsrat 8 4 Die Gerichte dd 9 Finanzordnung 10 Gemeinden 11 Korperschaften und Anstalten des offentlichen Rechts 12 Staat und Kirche12 1 Offentlich rechtliche Religionsgemeinschaften 12 2 Andere Religionsgemeinschaften dd 13 Revision der Verfassung 14 Schluss und UbergangsbestimmungenBesondere Merkmale Bearbeiten Die ausfuhrliche Praambel nimmt Bezug auf Gott und erklart dass die Ausserrhoder eine freiheitliche friedliche und gerechte Lebensordnung mitgestalten wollen Der Katalog der Grundrechte entspricht im Wesentlichen jenem der Bundesverfassung Zusatzlich postuliert er ein Willkurverbot und ein Ruckwirkungsverbot ebenso gewahrleistet er explizit die Wahl eines nichtehelichen gemeinschaftlichen Zusammenlebens In den Artikeln 24 und 25 werden Sozialrechte und ziele kurz umrissen Die Verfassung gewahrt den Gemeinden das Recht fur kommunale Angelegenheiten das Stimm und Wahlrecht fur Auslander einzufuhren Art 105 bisher haben nur Rehetobel Speicher Trogen und Wald davon Gebrauch gemacht Als einziger Kanton kennt Appenzell das direktdemokratische Instrument der Volksdiskussion Artikel 56 Historische Entwicklung BearbeitenErkampfung der Souveranitat und Landteilung Bearbeiten Seit dem Fruhmittelalter ubte die Furstabtei St Gallen jahrhundertelang einen grossen Einfluss auf das Appenzellerland aus 1401 weckte der Versuch von Abt Kuno von Stoffeln ausser Gebrauch geratene Abgaben wieder konsequent einzufordern den Widerstand der Appenzeller und fuhrte zu Abwehrbundnissen mit der Stadt St Gallen sowie dem eidgenossischen Ort Schwyz Der Konflikt um die Rechte auf Freizugigkeit Eheschliessung Vererbbarkeit und Verausserbarkeit von Lehen der Abtei sowie um Jagd und Fischereirechte eskalierte in den Appenzellerkriegen 1401 1429 Diese erfuhren 1403 eine fur die Folgezeit bedeutsame Ausweitung durch die Einflussnahme des Landes Schwyz das mit einem eigenen Hauptmann bzw Landammann vorubergehend die militarische und auch politische Fuhrung der Appenzeller wahrnahm Durch Burg und Landrechte verbundete sich Appenzell mit sieben Orten der Eidgenossenschaft ohne Bern und besass ab 1411 den Status eines zugewandten Ortes 1 Ein eidgenossischer Schiedsspruch sprach den Appenzellern 1421 die niedere Gerichtsbarkeit sowie Zwing und Bann zu Mit dem Frieden von Konstanz von 1429 musste Appenzell zwar die bekampften Abgaben teilweise wieder leisten aber es hatte sich als souveranes Staatswesen gegenuber der Abtei behauptet Es stand nun nicht mehr unter dessen Grundherrschaft und durfte sein Bundnis mit den Eidgenossen fortsetzen Bis 1437 blieben eidgenossische Hauptleute aus Schwyz und Glarus den einheimischen Ammannern vorgesetzt 1513 bildete der Beitritt des noch ungeteilten Landes Appenzell zur Eidgenossenschaft den Abschluss einer rund hundertjahrigen von Ruckschlagen St Gallerkrieg usw gepragten Bundnispolitik 1 Wahrend der Reformation kam es zum Streit der beiden konfessionellen Lager Wahrend sich die ausseren Rhoden mehrheitlich der neuen Konfession zuwandten blieben die inneren Rhoden mit dem Hauptort Appenzell katholisch Jede Kirchhore Kirchgemeinde entschied selbstandig welcher Konfession sie angehoren wollte und stellte es der andersglaubigen Minderheit daraufhin frei sich in einer Kirchhore ihres Bekenntnisses niederzulassen Aufgrund des Konflikts um den Beitritt zu Bundnissen der katholischen Orte der Eidgenossenschaft mit dem Borromaischen Bund und Spanien der damaligen Vormacht des Katholizismus beschloss das Land Appenzell die Landteilung um einen Bruderkrieg abzuwenden Der 17 Artikel umfassende Landteilungsbrief legte das genaue Vorgehen dazu fest und ermoglichte am 8 September 1597 die Spaltung in das reformierte Ausserrhoden und das katholische Innerrhoden 1 Zweiteilung der ausseren Rhoden Bearbeiten Die ausseren Rhoden Gais Herisau Hundwil Teufen Trogen und Urnasch ubernahmen zunachst meist unverandert die Bestimmungen des 1585 verfassten Silbernen Landbuchs Um 1600 erfolgte die erste Niederschrift des Ausserrhoder Landbuchs Ahnlich wie in Innerrhoden prasentierten sich damals die politischen und juristischen Institutionen Zweifacher Landrat oder Neu und Alt Rat Grosser Rat oder Gebotener Rat Kleiner Rat oder Wochenrat Geschworenen und Gassengericht Das 17 und 18 Jahrhundert standen im Zeichen der Bildung autonomer Gemeinden die durch die Auftrennung der Rhoden entstanden Als zentrale Institution unbestritten war die Landsgemeinde 2 Die erste fand am 22 November 1597 in Hundwil statt und entschied mit einer knappen Mehrheit dass Rathaus Stock und Galgen in Trogen errichtet werden sollten Dieser Beschluss der faktisch den Hauptort festlegte ist bis heute nie aufgehoben oder revidiert worden 3 Herisau Hundwil und Urnasch die sich vergeblich um diese Ehre bemuht hatten wollten sich damit nicht abfinden Uber die Jahre entstand eine Animositat zwischen den Rhoden hinter und vor der Sitter die das Land in zwei Halften teilte das westliche Hinterland und das ostliche Vorderland 4 Um die andauernden Feindseligkeiten beidseits der Sitterschranke zu uberwinden fiel 1647 der Beschluss eine Art Doppelregiment zu schaffen Mit Ausnahme der Schreiber und Weibel wurden alle Landesamter zweifach besetzt und fur beide Landesteile je ein Kleiner Rat 10 20 Personen bestellt Die je funf Landesbeamten wechselten sich im Turnus als regierende bzw stillstehende Landeshaupter ab Das Regiment fuhrten der Zweifache Landrat 87 100 Personen als hochste Ratsversammlung mit Wahl und Satzungsgewalt sowie der Grosse Rat 30 37 Mitglieder als oberste richterliche Instanz und Exekutivorgan zur Besorgung der laufenden Geschafte Im 18 Jahrhundert setzte sich der Grosse Rat aus den zehn Landesbeamten den zwei Bauherren dem Siechenpfleger den regierenden Gemeindehauptleuten dem Landweibel und dem Landschreiber zusammen Er kam meist mehrmals jahrlich in Trogen und in Herisau sowie jedes zweite Jahr einmal in Hundwil zusammen die jahrliche Rechnungsablage fand jeweils am Wohnort des regierenden Landammanns statt Die Kleinen Rate bestehend aus zwei Landesbeamten und mehreren Klein und Gemeinderaten beurteilten niedere Straf und Zivilfalle Der Kleine Rat vor der Sitter tagte stets in Trogen jener hinter der Sitter abwechselnd in Herisau Hundwil und Urnasch 2 Durch offene Wahlen auf Landes bzw Gemeindeebene erfolgte die Bestellung der Landesbeamten und Rate deren Regiment zunehmend autoritare Zuge trug Die im Laufe des 17 Jahrhunderts zahlenmassig reduzierten Ratsversammlungen fallten die Sachentscheide meist ohne Beizug der Stimmburger Das Initiativrecht der abwechselnd in Hundwil und Trogen tagenden Landsgemeinde blieb erhalten wurde aber infolge rigoroser Reglementierung nur in wenigen Fallen ausgeubt Die Behorden waren vielfaltig verflochten Sowohl in den Kleinen Raten als auch im Grossen Rat dominierten die Vertreter der Gemeinden Die kommunalen Ratsversammlungen wurden durch einen ortsansassigen Landesbeamten prasidiert Die Gemeindehauptleute stellten zwei Drittel der Grossratsmitglieder und standen an der Landsgemeinde auf einem reservierten Platz Das Anliegen einer ausgeglichenen Vertretung der Landesteile sorgte trotz des Ubergewichts von Trogen und Herisau fur eine personell weite Streuung Auf Gemeindeebene bestimmten jedoch zumeist wenige Familien das Geschehen einzelne Geschlechter waren uber Generationen hinweg im Rat vertreten 2 Helvetik und Restauration Bearbeiten Unter dem Eindruck der Franzosischen Revolution kam es 1797 zu internen Auseinandersetzungen die eine Revision des Landbuchs zur Folge hatten Als Promotoren der Neuorientierung taten sich insbesondere die Textilfabrikanten Hans Konrad Bondt und Johann Ulrich Wetter hervor Mit dem Einmarsch der franzosischen Armee in die Schweiz im Januar 1798 ubersturzten sich die Ereignisse Erneut entzweiten sich die beiden Landesteile Im April sprach sich die Landsgemeinde hinter der Sitter fur die helvetische Verfassung aus die Landsgemeinde vor der Sitter lehnte sie hingegen ab Als die konservativen Landeshaupter Anfang Mai die Flucht ergriffen wurden in den Gemeinden neue Fuhrungsgremien sowie in Herisau Teufen und Wald drei Distriktsverwaltungen etabliert 5 Mit der Einsetzung des ersten Regierungsstatthalters am 21 Juni 1798 horte das Land Appenzell Ausserrhoden auf zu existieren und machte dem neuen Kanton Santis der Helvetischen Republik Platz Die folgenden Jahre waren durch militarische und politische Umsturze sowie die vorubergehende osterreichische Besetzung und die zeitweilige Ruckkehr des fruheren furstabtlichen Landesherrn gepragt Unter dem Eindruck der instabilen Lage verblassten zahlreiche Neuerungen wie die Einfuhrung von Freiheitsrechten oder die Forderung des offentlichen Schulwesens 6 nbsp Landsgemeinde in Trogen im Jahr 1814 nbsp Landsgemeinde in Hundwil im Jahr 1833Nach einem vorubergehenden Ruckzug der Franzosen stellten die Anhanger der alten Ordnung im August 1802 die fruheren Verhaltnisse wieder her Am 19 Februar 1803 erliess Napoleon Bonaparte die Mediationsakte die auch eine Verfassung fur den Kanton Appenzell Ausserrhoden enthielt Unter Landammann Jakob Zellweger Zuberbuhler kehrten der autoritare Fuhrungsstil und das alte zweigeteilte Behordensystem zuruck Nach dem endgultigen Zusammenbruch der napoleonischen Ordnung verfasste er zusammen mit dem Ratschreiber eine neue Kantonsverfassung an und setzte sie am 28 Juni 1814 in Kraft ohne die eigentlich dafur zustandige Landsgemeinde in irgendeiner Weise daran zu beteiligen Diese Quasiverfassung postulierte Trogen und Herisau als Hauptorte uberging das Initiativrecht vollig und betonte die Autonomie der Gemeinden 5 Sie widerspiegelte den damaligen Status quo denn im Wesentlichen handelte es sich um einen eilig erstellten Auszug aus dem alten Landbuch Bei der Unterzeichnung des Bundesvertrags 1815 konnte Zellweger somit die Bedingung erfullen dass jeder Kanton eine gultige Verfassung besitzen musste 7 Liberale Errungenschaften Bearbeiten Der Geist der Restauration hielt jedoch nicht lange 1818 wurde Zellweger von der Landsgemeinde abgewahlt und durch den liberal gesinnten Matthias Oertli ersetzt Ab 1820 machten sich mit der Grundung von Lesegesellschaften kulturell gemeinnutzigen Vereinen und Presseorganen erste Anzeichen der Regeneration bemerkbar Diese Organisationen trugen wesentlich dazu bei aufklarerisches Gedankengut in der Bevolkerung zu verbreiten Ausserst bemerkenswert fur die damalige Zeit war das vollige Fehlen einer Pressezensur So war die Appenzeller Zeitung ab 1828 fur einige Jahre das wichtigste Kampfblatt der Radikalen und Liberalen in der Schweiz Eine ausserordentliche Landsgemeinde in Trogen beschloss am 31 August 1834 die erste echte Ausserrhoder Verfassung Sie hielt zwar an der Doppelbesetzung der Behorden fest und liess bei der Gewaltenteilung zu wunschen ubrig garantierte aber die Rechtsgleichheit aller und verankerte verschiedene liberale Errungenschaften wie Meinungs und Pressefreiheit sowie die Eigentums Religions und Gewerbefreiheit Die neue Verfassung verzichtete auch auf die explizite Nennung eines Hauptorts 8 9 Der Ubergang vom Staatenbund zum Bundesstaat im Jahr 1848 machte eine Anpassung der Kantonsverfassung an die Bundesverfassung notwendig Allerdings lehnte die Landsgemeinde 1854 einen ersten Vorschlag zur Totalrevision ab Zustimmung fand hingegen am 3 Oktober 1858 ein zweiter Vorschlag nachdem der Revisionsrat Rucksicht auf althergebrachte Brauche genommen und auf umstrittene Neuerungen weitgehend verzichtet hatte Die wohl wichtigste Anderungen betrafen die Trennung von Exekutive und Judikative durch die Schaffung des Obergerichts sowie die vollstandige Niederlassungsfreiheit die es auch Katholiken erlaubte im Kanton Wohnsitz zu nehmen Dazu erhielten Regierung und Parlament im Wesentlichen ihre heutige Form Ebenso wurde die seit 1647 bestehende zweifache Besetzung der Landesamter abgeschafft Eine weitere Totalrevision im Jahr 1876 hatte die Einfuhrung eines modernen demokratischen Verfahrens mit dem Initiativrecht zur Folge aber auch Verbesserungen im Gerichtswesen und den Ubergang von der Staats zur Landeskirche Als neuer fester Sitzungsort von Regierung und Parlament stieg Herisau de facto zum Hauptort auf wahrend die Gerichte in Trogen blieben Die Standerate wurden neu an der Urne gewahlt wahrend Kleiner und Grosser Rat die modernen Bezeichnungen Regierungsrat und Kantonsrat erhielten 9 Die Totalrevision von 1908 brachte nur wenige Anderungen von Bedeutung darunter die Aufhebung des Amtszwangs Uber neun Jahrzehnte blieb diese Verfassung in Kraft und erfuhr im Laufe der Zeit mehrere Teilrevisionen Die mit Abstand wichtigste betraf die Einfuhrung des Frauenstimmrechts Auf Bundesebene durften Frauen seit 1971 mitbestimmen wobei rund 60 der Ausserrhoder Manner mit Nein gestimmt hatten 1972 gaben sie ihnen zwar die Moglichkeit der Mitbestimmung auf Gemeindeebene verweigerten ihnen aber gleichzeitig das Stimmrecht auf kantonaler Ebene Drei weitere Versuche scheiterten 1976 1979 und 1984 Schliesslich stimmte die Landsgemeinde vom 30 April 1989 in Hundwil der Einfuhrung des kantonalen Frauenstimmrechts zu 10 Moderne Verfassungen Bearbeiten Nicht nur die Einfuhrung des Frauenstimmrechts sondern auch Fragen um die fehlende Verwaltungsgerichtsbarkeit und das Weiterbestehen der Landsgemeinde legten ein grundliches Uberdenken der Kantonsverfassung nahe Nachdem 1990 der damalige Ratschreiber zuhanden der Regierung einen ausfuhrlichen Bericht verfasst hatte stimmte die Landsgemeinde am 28 April 1991 der Einleitung des Revisionsverfahrens zu Eine 47 kopfige ausserparlamentarische Verfassungskommission erarbeitete daraufhin einen Entwurf wobei sie zahlreiche Anregungen aus der Bevolkerung einfliessen liess Der Kantonsrat verabschiedete den Entwurf nach zwei Lesungen mit nur drei Gegenstimmen Schliesslich nahm die Landsgemeinde die neue Verfassung am 30 April 1995 mit grossem Mehr an Die am 1 Mai 1996 in Kraft getretene Verfassung enthielt neben einer redaktionellen Uberarbeitung einen umfassenden Grundrechtskatalog Sozialrechte und ziele die Informationspflicht der Behorden das Verursacherprinzip im Umweltschutz und das fakultative Stimmrecht fur Auslander Ebenso schaffte sie die Bezirke ab und regelte das Verhaltnis zwischen Kirche und Staat neu 9 Angesichts der Bevolkerungszunahme und der Einfuhrung des Frauenstimmrechts sahen viele die Existenzberechtigung der Landsgemeinde in Frage gestellt Auch ihre staatsrechtlichen und demokratischen Mangel spielten bei der Diskussion eine Rolle Die Landsgemeinde vom 25 April 1993 sprach sich noch gegen die Abschaffung dieser Institution aus doch uber 7 000 Stimmberechtigte reichten 1996 eine Volksinitiative zur Einfuhrung der Volksabstimmung bei Verfassungsanderungen ein Zwar wies die Landsgemeinde vom 30 April 1997 die Initiative zuruck nahm aber einen Verfassungszusatz an der eine Volksabstimmung uber Beibehaltung oder Abschaffung der Landsgemeinde vorsah Diese Abstimmung fand am 28 September 1997 statt Dabei sprachen sich 11 623 Stimmberechtigte fur die Abschaffung aus wahrend 9 911 dagegen waren Eine weitere Abstimmung am 27 September 1998 genehmigte verschiedene Verfassungs und Gesetzesanderungen die durch den Wegfall der Landesgemeinde notwendig wurden 11 Artikel 114 der aktuellen Verfassung schreibt vor dass alle 20 Jahre uberpruft werden muss ob eine weitere Totalrevision vorgenommen werden soll Der Regierungsrat sprach sich im Dezember 2015 grundsatzlich dafur aus der Kantonsrat am 25 September 2017 in zweiter Lesung Am 4 Marz 2018 nahmen die Stimmberechtigten mit 72 5 Ja Stimmen den entsprechenden Antrag an Daraufhin setzte der Regierungsrat eine 30 kopfige Verfassungskommission ein die sich aus Vertretern kantonaler und kommunaler Institutionen der Parteien und der Bevolkerung zusammensetzt Sie tagte erstmals am 8 November 2018 und wird ihre Arbeit voraussichtlich Ende 2021 abschliessen die Volksabstimmung soll im Sommer 2022 stattfinden 12 Weblinks BearbeitenVerfassung des Kantons Appenzell Appenzell Ausserrhoden 1995 aktuelle Fassung Verfassung fur den Kanton Appenzell Ausserrhoden 1908 Verfassung des Kantons Appenzell Ausserrhoden 1876 Staatsverfassung des Kantons Appenzell Ausserrhoden 1858 Verfassung des Kantons Appenzell der aussern Rhoden 1834 Staatsverfassung des Cantons Appenzell der aussern Rhoden 1814Einzelnachweise Bearbeiten a b c Rainald Fischer Herrschaft Politik und Verfassung vom Hochmittelalter bis zur Landteilung 1597 In Artikel Appenzell Kanton Historisches Lexikon der Schweiz 25 Oktober 2019 abgerufen am 20 April 2021 a b c Peter Witschi Von der Landteilung zur Helvetik 1597 1798 In Artikel Appenzell Ausserrhoden Historisches Lexikon der Schweiz 25 Oktober 2019 abgerufen am 20 April 2021 Themenblatt 112 Hauptort des Kantons PDF 120 kB Verfassungssekretariat Appenzell Ausserrhoden 14 Marz 2019 abgerufen am 20 April 2021 Die Sitterschranke teilte das Land Appenzeller Zeitung 11 September 2013 abgerufen am 20 April 2021 a b Peter Witschi Der Kanton im 19 und 20 Jahrhundert In Artikel Appenzell Ausserrhoden Historisches Lexikon der Schweiz 25 Oktober 2019 abgerufen am 20 April 2021 Patric Schnitzer Santis Kanton In Historisches Lexikon der Schweiz Walter Schlapfer Abriss der Appenzeller Geschichte seit 1597 PDF 11 0 MB Innerrhoder Geschichtsfreund 1978 S 37 abgerufen am 20 April 2021 Schlapfer Abriss der Appenzeller Geschichte seit 1597 S 37 38 a b c Hanspeter Strebel Vor 20 Jahren galt sie als Jahrhundertwerk Appenzeller Zeitung 21 Oktober 2016 abgerufen am 20 April 2021 Vor 30 Jahren wurden Appenzell Ausserrhodens Frauen politisch mundig Nau 1 Mai 2019 abgerufen am 20 April 2021 Hermann Bischofberger Abschaffung von Landsgemeinden PDF 6 1 MB Innerrhoder Geschichtsfreund 2001 S 44 45 abgerufen am 20 April 2021 Totalrevision Kantonsverfassung Kanton Appenzell Ausserrhoden 2021 abgerufen am 20 April 2021 Kantonsverfassungen der Schweiz Aargau Appenzell Ausserrhoden Appenzell Innerrhoden Basel 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