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Als Burgrecht ius burgense ius civile bezeichnete man im Mittelalter vor allem in Suddeutschland und in den Schweizer Kantonen 1 ein Vertragsverhaltnis zwischen einer Stadt und ihren umliegenden Adligen Klostern oder Dorfern Burgrecht bei Skotschau 1869 Der Vertragstyp des Burgrechtes burgensia burgesia combourgeoisie civilege buitenpoorter etc entstand um die Mitte des 13 Jahrhunderts um Klostern bei der Einburgerung in Stadten die geistlichen Sonderrechte und den Zugang zum Wirtschaftsraum zu sichern Noch im Laufe des spaten 13 Jahrhunderts wurde derselbe Vertragstyp auch auf adlige Herrschaftstrager angewandt Im Laufe des 14 Jahrhunderts stellten sich die Stadte als die langfristig bestimmende Partei heraus Die Vertrage wandelten sich oft zu Protektionsvertragen Seit dem Beginn des 15 Jahrhunderts wurde der Vertragstyp auch bei der Einburgerung ganzer Gemeinschaften verwendet zum Beispiel von Dorfern oder Talschaften Sogar gegenseitige Einburgerungen ganzer Stadte wurden moglich Dabei hatten die Ortschaften einen kleinen Jahreszins an die Stadt zu zahlen und leisteten Dienste bei der Instandhaltung der Stadtmauern Graben und Strassen Dafur gewahrte die Stadt in Zeiten der Gefahr den Dorfbewohnern mit Hab und Gut in ihren Mauern Schutz und erleichterte im Frieden durch Erlass der Verkehrsabgaben den Absatz ihrer Erzeugnisse In vielen Stadten bedeutete das Burgrecht auch so viel wie Wurtzins das heisst Zins den der Burger fur Benutzung der Baustelle dem Stadtherren entrichtete Im osterreichischen Raum war Burgrecht eine nicht ablosbare Kapitalrente Siehe auch BearbeitenChristliches BurgrechtLiteratur BearbeitenHerbert Fischer Burgbezirk und Stadtgebiet im deutschen Suden Wiener rechtsgeschichtliche Arbeiten 3 ZDB ID 511022 1 Herold Wien u a 1956 S 47f Wilhelm Brauneder Burgrecht In Albrecht Cordes Heiner Luck Dieter Werkmuller Ruth Schmidt Wiegand Hrsg Handworterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte Band 1 Aachen Geistliche Bank 2 vollig uberarbeitete und erweiterte Auflage Erich Schmidt Verlag Berlin 2008 ISBN 978 3 503 07912 4 Sp 769 770 Heinrich Speich Burgrecht Von der Einburgerung zum politischen Bundnis im Spatmittelalter Vortrage und Forschungen Sonderband 59 Ostfildern 2019 Einzelnachweise Bearbeiten Andreas Wurgler Burgrecht In Historisches Lexikon der Schweiz Normdaten Sachbegriff GND 4147020 5 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Burgrecht amp oldid 236924663