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Die Verfassung des Kantons Basel Stadt beschreibt die rechtliche Grundordnung des schweizerischen Kantons Basel Stadt Als Kantonsverfassung legt sie das Fundament des kantonalen Staats und Verwaltungsrechts Die heute gultige Verfassung datiert vom 23 Marz 2005 und trat am 13 Juli 2006 in Kraft Nachdem sich Basel von der Herrschaft des Furstbischofs befreit hatte bildete die Stadt eine Republik der es gelang Untertanengebiete in ihren Besitz zu bringen Die Entscheidungsgewalt lag zunachst bei dem von Adligen und Patriziern dominierten Kleinen Rat ab 1691 beim Grossen Rat in dem hauptsachlich die Zunfte das Sagen hatten Wahrend der Zeit der Helvetischen Republik bildete der Kanton Basel eine reine Verwaltungseinheit und erhielt erst 1803 mit der Mediationsakte eine eigene Kantonsverfassung Die fruheren Untertanengebiete erkampften in der Basler Kantonstrennung ihre Selbstandigkeit und bildeten ab 1833 den Kanton Basel Landschaft Der gleichzeitig entstandene Kanton Basel Stadt behielt seinen vorrevolutionaren Staatsaufbau vorerst bei Die Verfassung von 1875 brachte grundlegende Anderungen die zu einem grossen Teil bis heute nachwirken Inhaltsverzeichnis 1 Aktuelle Verfassung 1 1 Aufbau und Inhalt 1 2 Besondere Merkmale 2 Historische Entwicklung 2 1 Allmahliche Emanzipation vom Furstbischof 2 2 Ausbau der stadtischen Herrschaft 2 3 Von der Helvetik zur Restauration 2 4 Aufstand der Landschaft und Kantonstrennung 2 5 Verfassungen des Stadtkantons 3 Literatur 4 Weblinks 5 FussnotenAktuelle Verfassung BearbeitenAufbau und Inhalt Bearbeiten Gegliedert ist die Verfassung in die Praambel und in zehn Abschnitte mit insgesamt 149 Paragraphen Aus Grunden der Ubersichtlichkeit sind mehrere Abschnitte weiter in Unterabschnitte gegliedert Praambel 1 Allgemeine Bestimmungen 2 Grundrechte und Grundrechtsziele 3 Staatsziele und Staatsaufgaben 4 Burgerrecht und Volksrechte4 1 Burgerrecht 4 2 Stimmrecht 4 3 Wahlen 4 4 Volksinitiative 4 5 Referendum 4 6 Mitwirkung dd 5 Kanton und Gemeinden5 1 Gemeinden im Allgemeinen 5 2 Gemeindeautonomie 5 3 Burgergemeinden 5 4 Organisation und Stellung im Kanton dd 6 Kantonale Behorden6 1 Grundsatze 6 2 Grosser Rat 6 3 Regierungsrat und Verwaltung 6 4 Richterliche Behorden 6 5 Ombudsstelle dd 7 Finanzordnung 8 Kirchen und Religionsgemeinschaften8 1 Offentlichrechtlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften 8 2 Andere Kirchen und Religionsgemeinschaften 8 3 Gemeinsame Bestimmungen dd 9 Revision der Verfassung 10 UbergangsbestimmungenBesondere Merkmale Bearbeiten Die Praambel ist sehr kurz gehalten und nimmt Bezug auf die Verantwortung gegenuber der Schopfung sowie das Wissen um die Grenzen menschlicher Macht Die Grundrechte sind unmittelbar nach den Allgemeinen Bestimmungen verankert womit zum Ausdruck gebracht werden soll dass sie einen hohen Stellenwert besitzen In einzelnen Punkten gehen sie uber die Bundesverfassung hinaus So erhalten Menschen mit Behinderungen zusatzliche Anspruche im Zusammenhang mit dem Zugang zu Bauten und Anlagen Einrichtungen und Leistungen fur die Offentlichkeit 8 Abs 3 Weiter erhalten Eltern das Recht auf Tagesbetreuungsmoglichkeiten fur ihre Kinder 11 Abs 2 Der Kanton Basel Stadt ist in zweierlei Hinsicht ein staatsrechtlicher Sonderfall Die Stadt Basel weist keine vollstandige eigene Organisation auf sondern ist weitgehend mit dem Kanton verbunden Zwar gibt es laut Kantonsverfassung eine Einwohnergemeinde der Stadt Basel 57 Abs 1 Im Unterschied zu den beiden anderen Einwohnergemeinden Bettingen und Riehen wird Basel aber von den Kantonsbehorden verwaltet 57 Abs 2 und besitzt weder einen Gemeinderat noch ein Gemeindeparlament In Bezug auf Staatsorganisation sticht auch hervor dass der Prasident des Regierungsrats fur vier Jahre vom Volk gewahlt wird anstatt wie bisher fur ein Jahr vom Grossen Rat Diese herausragende Stellung des Regierungsprasidiums ist in der Schweiz einmalig 1 Bei der Gewahrleistung der Verfassung durch die Bundesversammlung gab im Standerat die Vorschrift zu Diskussionen Anlass wonach sich der Kanton gegen die Nutzung von Kernenergie wendet 31 Abs 3 2 Bei ahnlichen Passagen in den Verfassungen der Kantone Genf und Basel Landschaft hatte die Bundesversammlung in fruheren Jahren Vorbehalte angebracht Der Standerat verzichtete auf einen Vorbehalt da die Vorschrift einzig uber die Art der im Kanton angestrebten Energietrager Aussagen mache hingegen den Kanton nicht dazu verpflichte Bundesbeschlusse zur Energiepolitik zu hintertreiben oder den Bau von Atomkraftwerken in Nachbarkantonen zu verhindern 3 Historische Entwicklung BearbeitenAllmahliche Emanzipation vom Furstbischof Bearbeiten Im Mittelalter ubte der Furstbischof von Basel seine Herrschaft uber die Stadt Basel und umliegende Gebiete mittels Beamten aus dem Ministerialenstand aus Die furstbischofliche Verwaltung umfasste Vogte Schultheissen Vitztume Munzmeister und Zollmeister Der erstmals 1118 erwahnte Kleine Rat der seit etwa 1180 als selbstandig handelnder Ausschuss auftrat war aus Rittern und Burgern zusammengesetzt Er trug zusammen mit dem Schultheissen dem Burgermeister und dem Stadtschreiber die Verantwortung fur die Stadtgemeinde Konig Friedrich II loste den Rat 1218 auf und setzte ihn vor 1225 wieder ein Nun bestand er aus Rittern und Burgern die vom Furstbischof ernannt wurden Die um 1260 erlassene Handfeste regelte die stadtische Gesetzgebung 4 Ab Mitte des 13 Jahrhunderts sicherte sich die Gemeinde gegenuber dem Furstbischof eine erhebliche Autonomie Die durch verheerende Konflikte herbeigefuhrte Zerruttung der bischoflichen Finanzen erlaubte es der Stadt sich schrittweise von der Herrschaft zu losen Nach der neuen Handfeste von 1337 umfasste der Kleine Rat vier Ritter acht Vertreter der lehnsfahigen Burgerschaft Achtburger und 15 Mitglieder der Zunfte hinzu kamen ab 1382 die Meister der funfzehn Zunfte 1380 trat der Grosse Rat in Erscheinung der in seinen Anfangen lediglich ein Gremium war das nach Belieben vom Kleinen Rat einberufen wurde Die meisten der seinerzeit 200 Grossrate waren Zunftleute wahrend Adlige und Patrizier den Kleinen Rat dominierten Burgermeister Oberstzunftmeister und Kleiner Rat bildeten die Obrigkeit mit vielfaltigen Kompetenzen Zwischen 1360 und 1390 brachte die Stadt Basel durch Pfand oder Kauf die wichtigsten Herrschaftsrechte an sich was ihr zwar faktisch die Souveranitat sicherte wegen der verbliebenen furstbischoflichen Kompetenzen aber nicht zum Status einer freien Reichsstadt verhalf 4 Ausbau der stadtischen Herrschaft Bearbeiten Einen wichtigen Schritt fur die weitere Entwicklung bildete 1392 die Vereinigung der Stadt Basel mit Kleinbasel die den Auftakt zur Territorialbildung markierte Nach dem Beitritt zur Eidgenossenschaft im Jahr 1501 erreichte Basel den Stand einer unabhangigen Stadtrepublik und eines selbststandigen Territorialstaats 1521 erfolgte der letzte und entscheidende Schritt auf dem Weg zur vollstandigen Emanzipation Die Stadt sagte sich einseitig von der nur noch nominell vorhandenen furstbischoflichen Oberhoheit los und nahm die Ratsbesetzung sowie die Wahl der Haupter nun auch formell in eigener Kompetenz vor Als sich 1529 die Reformation durchsetzte verliessen der Furstbischof und das Domkapitel die Stadt 4 Das ab 1521 gultige Wahlverfahren bestatigte die Regierungsgewalt des Kleinen Rates Der Grosse Rat trat weiterhin nur sporadisch zusammen um bestimmten Ratsbeschlussen eine grossere Legitimation zu verleihen Seine Mitglieder wurden von den Zunftvorstanden durch Kooptation bestimmt wahrend Vakanzen im Kleinen Rat ebenfalls durch Kooptation ausschliesslich aus dem Kreis der Zunftvorstande neu besetzt wurden Zahlreiche Ratskommissionen und kollegien fuhrten die regularen Regierungs und Verwaltungsaufgaben aus die sich auch auf die landlichen Untertanengebiete bezogen Der bedeutendste Ausschuss war der Dreizehnerrat oder Geheime Rat Ursprunglich ein Kriegsrat wandelte er sich zum standigen vorbereitenden und ausfuhrenden Organ des Kleinen Rats Alle wichtigen Funktionen konzentrierten sich durch zunehmende Oligarchisierung in den Handen einer engeren politischen Fuhrungsschicht innerhalb des Kleinen Rats 1691 kam es zu einer revolutionaren Erhebung der Zunfte die zu einer Umgestaltung der verfassungsmassigen Ordnung fuhrte Das oberste Staatsorgan bildete der nun regelmassig tagende Grosse Rat der 282 Mitglieder zahlte und uber die wichtigen Amtsgeschafte entschied Obwohl der Kleine Rat formell weiterhin die Obrigkeit bildete blieben ihm nur die Besetzung vieler kleinerer Stellen und der Richter 4 nbsp Gliederung der StadtrepublikAb 1640 umfasste das Basler Territorium die Amter Farnsburg Homburg Kleinhuningen Liestal Munchenstein Riehen und Waldenburg ab 1673 einschliesslich Ramstein Fur Verwaltung und Rechtsprechung waren die zunachst vom Kleinen Rat und ab 1691 vom Grossen Rat eingesetzten Landvogte zustandig Farnsburg Kleinhuningen Riehen und Waldenburg blieben Mitgliedern des Kleinen Rats vorbehalten die ubrigen Vogteien wurden besonders nach 1691 auch an Mitglieder einer breiteren zunftischen Fuhrungsschicht vergeben Die Amtsfuhrung der Landvogte unterlag der Kontrolle beider Rate verschiedene Ratskommissionen befassten sich speziell mit der Landschaft Eine Reihe dorflicher Amter wurde von den Gemeinden allein oder in unterschiedlichem Zusammenwirken mit der Obrigkeit aus Angehorigen des Dorfes besetzt Ortliche Gerichte urteilten in zivilrechtlichen Sachen zum Teil waren sie auch Schlichtungsinstanzen 1611 wurde erstmals eine Landesordnung fur die Amter Waldenburg Homburg Farnsburg und Ramstein aufgestellt Die Respektierung rechtlicher Besonderheiten in den einzelnen Amtern war dabei unabdingbar Merkliche Eingriffe in die politischen Rechte des Untertanengebiets nahm die Obrigkeit nach dem Bauernkrieg von 1653 vor Liestal verlor das Recht seinen Rat selber zu bestellen und die beiden Schultheissen aus der eigenen Burgerschaft zu wahlen Allerdings stellte die Liestaler Burgerschaft ab 1674 wieder einen der beiden Schultheisse 5 Von der Helvetik zur Restauration Bearbeiten nbsp Errichtung des Freiheitsbaums auf dem Munsterplatz am 20 Januar 1798Die Basler Fuhrungsschicht spaltete sich als Folge der Franzosischen Revolution in zwei Lager die reformorientierten Patrioten und die konservativen Aristokraten Erstere ubernahmen Ende 1797 unter Oberstzunftmeister Peter Ochs die Macht Nachdem Ochs von Napoleon Bonaparte nach Paris eingeladen worden war gelangte er zur Uberzeugung dass Frankreich ein Weiterbestehen der aristokratischen Verfassung Basels und der Eidgenossenschaft nicht hinnehmen werde Der Grosse Rat lehnte am 18 Dezember einen Vorstoss zur Gleichstellung von Stadt und Landschaft noch wuchtig ab doch als die Landschaft einen Monat spater revoltierte und sich der Helvetischen Revolution anschloss vermochte sich die Stadt den Ereignissen nicht mehr zu widersetzen 6 Am 20 Januar 1798 blieb der Obrigkeit keine andere Wahl als in einer grossen Ratsversammlung die Gleichheitsurkunde zu verabschieden die samtlichen Gemeinden der Landschaft vollumfangliche Freiheits und Gleichheitsrechte gewahrte Gleichentags stand wie zuvor in Liestal auch auf dem Basler Munsterplatz ein Freiheitsbaum 7 Als Folge des Franzoseneinfalls regierte im Kanton Basel daraufhin eine Nationalversammlung in der je 20 indirekt gewahlte Vertreter der Stadt und der Landschaft sassen Bereits am 20 April 1798 loste sie sich mit dem Inkrafttreten der helvetischen Verfassung auf Wahrend der Zeit der Helvetischen Republik war Basel wie alle anderen Kantone eine reine Verwaltungseinheit Nach dem Zusammenbruch des Staates erliess Napoleon am 19 Februar 1803 die Mediationsakte zu der auch eine neue Verfassung fur den Kanton Basel gehorte Im 135 kopfigen Grossen Rat Legislative waren Stadt und Landschaft ungefahr gemass ihrer Bevolkerungszahl vertreten dem 25 kopfigen Kleinen Rat Exekutive gehorten jedoch nur acht Vertreter der Landschaft an Im Zuge der Restauration nach dem Ende der franzosischen Herrschaft erlangte die Stadt mit der Verfassung vom 4 Marz 1814 ihre Vormachtstellung zuruck so stellte sie neu 90 der 150 Grossrate Mit der Unterzeichnung der Vereinigungsurkunde am 7 November 1815 stiessen am 28 Dezember die Gemeinden des Birsecks zum Kanton Entsprechend wurde der Grosse Rat am vier Sitze vergrossert 6 Aufstand der Landschaft und Kantonstrennung Bearbeiten Obwohl es in der Gleichheitsurkunde hiess dass die alten Verhaltnisse zwischen Stadt und Land nie mehr wiederhergestellt werden sollen trat dies zu einem grossen Teil wieder ein Als die Unzufriedenheit uber diesen Zustand in der Bevolkerung wuchs verfasste Stephan Gutzwiller ein Advokat und Grossratsmitglied aus Therwil unter dem Eindruck der franzosischen Julirevolution eine Bittschrift fur eine neue Verfassung an die stadtischen Oberen Sie wurde am 18 Oktober 1830 von 40 heimlich in Bad Bubendorf versammelten Landburgern beschlossen und acht Tage spater mit 810 Unterschriften dem Basler Burgermeister Johann Heinrich Wieland uberreicht In der Bittschrift bezog sich Gutzwiller auf die Gleichheitsurkunde die als Kopie beilag Die Bittschrift signalisierte klar dass man bereit war das gemeinsame Band mit der Stadt zu erneuern aber nicht um jeden Preis 8 Auf den revolutionaren Druck hin nahm der Grosse Rat die bereits in Ansatzen seit 1829 diskutierte Verfassungsrevision in Angriff Der vorgeschlagene Entwurf brachte fur die Kreise um Gutzwiller nicht die geforderte Gleichheit mit der Stadt da die Vertretung der bevolkerungsmassig doppelt so grossen Landschaft im Grossen Rat weiterhin nicht reprasentativ gewesen ware Um ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen organisierte die Landschaft am 4 Januar 1831 in Liestal eine Landsgemeinde mit 2000 bis 3000 Personen Sie forderten die Reprasentation im Grossen Rat nach der Volkszahl die Gleichheit aller politischen und burgerlichen Rechte einen vom Volk gewahlten Verfassungsrat und eine Volksabstimmung uber die revidierte Verfassung 9 Mit der Wahl einer provisorischen Regierung am 6 Januar in Liestal folgte der erste revolutionare Akt der Landschaft Basel reagierte auf den Aufruhr mit der militarischen Besetzung von Binningen Allschwil und Liestal worauf die provisorische Regierung der Landschaft nach Aarau floh 10 Der Grosse Rat verabschiedete am 12 Februar 1831 die revidierte Verfassung mit den Bestimmungen zur direkten Wahl des Grossen Rates dem Zensus der Vorrechte der Hauptstadt der Erwerbsfreiheit sowie der Bestimmung dass zur Annahme der Verfassung die Mehrheit von Stadt und Land notig seien Diese gemassigt liberale Verfassung wurde am 28 Februar von der Mehrheit der Stadt und Landburger angenommen Als einige Monate spater die provisorische Regierung einen Tagesbefehl erliess der die Landschaft vom Gehorsam gegenuber der stadtischen Regierung entband liess diese erneut Truppen gegen Liestal einrucken Die Tagsatzung reagierte auf diesen zweiten Aufstand der Landschaft mit der Besetzung der Basler Landschaft durch eidgenossisches Militar und der Aufforderung an die Stadt der Landschaft entgegenzukommen Bei der von der stadtischen Obrigkeit angeordneten Abstimmung uber den Verbleib der Landschaft bei der Stadt sprach sich am 23 November 1831 eine Mehrheit der Landschaft gegen eine Trennung von der Stadt aus Allerdings folgte fast die Halfte der Stimmberechtigten einem Boykottaufruf der Aufstandischen 6 In 46 Gemeinden kam keine zustimmende absolute Mehrheit zustande was der Grosse Rat als Misstrauensvotum interpretierte Wie zuvor angekundigt beschloss er am 22 Februar 1832 den widerstrebenden Gemeinden per 15 Marz die offentliche Verwaltung zu entziehen sollten sie sich nicht nachtraglich durch Mehrheitsbeschluss eindeutig zum Kanton Basel bekennen In der Folge erklarte am 17 Marz eine Volksversammlung in Liestal die 46 bestraften Gemeinden fur souveran Sie legte damit den Grundstein fur den neuen Kanton Basel Landschaft 11 Dieser erarbeitete daraufhin eine eigene Verfassung die am 4 Mai von den Stimmberechtigten deutlich angenommen wurde Diese Souveranitatserklarung liess den Konflikt mit der Stadt eskalieren der neue Kanton konnte seine Unabhangigkeit nach blutigen Zusammenstossen mit stadtischen Truppen und dem entscheidenden Sieg in der Schlacht an der Hulftenschanz am 3 August 1833 jedoch behaupten Drei Wochen spater am 26 August besiegelte die eidgenossische Tagsatzung die Basler Kantonstrennung unter dem Vorbehalt der freiwilligen Wiedervereinigung 12 Verfassungen des Stadtkantons Bearbeiten Die Tagsatzung verpflichtete den neuen Halbkanton sich eine Verfassung zu geben Sie trat am 3 Oktober 1833 in Kraft und konnte im Ansatz als liberal betrachtet werden verharrte aber in den Traditionen des Ancien Regime Der 119 kopfige Grosse Rat wurde nicht nach dem Prinzip der Volkssouveranitat gewahlt sondern in Wahlzunften 36 Mitglieder und Quartierversammlungen 83 Mitglieder von einem sehr engen Kreis von Aktivburgern Den 13 kopfigen Kleinen Rat und die zwei im Jahresturnus wechselnden Burgermeister wahlte der Grosse Rat aus seiner Mitte Die Ratsherren nicht aber die Burgermeister wirkten ehrenamtlich ebenso die von ihnen geleitete Verwaltung Dadurch waren weniger Privilegierte von einflussreichen Amtern praktisch ausgeschlossen Ebenso bestellte der Grosse Rat mehrheitlich die Judikative Neben den kantonalen Behorden bestanden auch solche der Stadtgemeinde mit Grossem und Kleinen Stadtrat Die Verfassungsrevision vom 8 April 1847 hob die auf Lebenszeit besetzten Richterstellen auf Durch das Verbot die Gewerbefreiheit einzufuhren blieb das Zunftsystem allerdings weiterhin bestehen Die am 28 Februar 1858 angenommene Verfassung ubertrug Kompetenzen von den Gemeinden an den Kanton und schloss die Gewerbefreiheit zumindest nicht mehr aus 13 Zwar galt Basel Stadt seit den 1840er Jahren im Vergleich zu anderen Kantonen als sozial fortschrittlich doch die staatliche Organisation wirkte zunehmend antiquiert Ab 1874 war die Kantonsverfassung auch nicht mehr mit der Bundesverfassung kompatibel weil sie Burger anderer Kantone vom Wahlrecht ausschloss Die in der Stadt zunehmend dominierenden Freisinnigen drangten deshalb auf eine vollstandig uberarbeitete Verfassung die dann am 9 Mai 1875 mit uberwaltigender Mehrheit der Stimmberechtigten angenommen wurde Sie brachte die grundlegendsten Anderungen in der Geschichte der Stadt und wirkt bis heute nach An die Stelle des Kleinen Rats trat der siebenkopfige Regierungsrat als vollamtliche Exekutive der an der Spitze einer professionalisierten Verwaltung stand Die 130 in elf Wahlkreisen nach dem Majorzsystem gewahlten Grossrate waren fur die Gesetzgebung zustandig ebenso bestimmten sie die Mitglieder des Regierungsrats und die Gerichtsprasidenten Das Gerichtswesen wurde ebenfalls vollstandig neu strukturiert Stimm und wahlberechtigt waren alle volljahrigen mannlichen Schweizerburger Diese konnten nun in obligatorischen Referenden uber Verfassungsanderungen und in fakultativen Referenden uber Gesetze abstimmen sowie mit Volksinitiativen selber neue Regelungen bewirken Als letzter Kanton fuhrte Basel Stadt auch de jure die Gewerbefreiheit ein Die Aufgaben der bedeutungslos gewordenen Stadtgemeinde Basel wurden auf den Kanton und die neu organisierte Burgergemeinde der Stadt Basel aufgeteilt wahrend die Gemeinden Riehen und Bettingen mehr Autonomie erhielten 13 14 Die am 2 Dezember 1889 vom Volk genehmigte Verfassungsrevision brachte gegenuber 1875 wenig grundlegende Neuerungen sondern vor allem die Ausdehnung der politischen Volksrechte und die Ubertragung sozialpolitischer Aufgaben auf den Kanton Neu wahlten die Stimmberechtigten direkt die Regierungsrate und auch den baselstadtischen Vertreter im Standerat Nachdem Eduard Hagenbach Bischoff bereits 1870 eine Wahlrechtsreform propagiert hatte erfolgte 1905 die Einfuhrung des Proporzsystems fur Grossratswahlen In elf Jahrzehnten gab es insgesamt zwei Dutzend Teilrevisionenen Zu den wichtigsten gehoren 1910 die Trennung von Kirche und Staat und 1966 die Einfuhrung des Frauenstimmrechts 13 Als Reaktion auf einen parlamentarischen Vorstoss von Grossrat Ernst Ulrich Katzenstein DSP im Marz 1996 setzte der Grosse Rat eine 22 kopfige Prospektivkommission ein um abzuklaren ob uberhaupt Bedarf fur eine neue Verfassung bestehe Am 27 Januar 1999 empfahl der Grosse Rat den Stimmberechtigten die Durchfuhrung einer Totalrevision Knapp drei Monate spater genehmigten diese am 18 April eine Verfassungsanderung um einen Verfassungsrat mit 60 statt wie bisher vorgeschrieben 130 Mitgliedern wahlen zu konnen Die Wahl zum Verfassungsrat fand am 2 November 1999 statt dessen konstituierende Sitzung am 27 Januar 2000 15 Von November 2003 bis Januar 2004 fand eine Volksvernehmlassung statt bei der sich die Basler Bevolkerung zum vorliegenden Entwurf aussern konnte Nach funf Jahren war die Arbeit von acht Kommissionen schliesslich am 23 Marz 2005 vollendet Vor der Abstimmung sprachen sich einzig die SVP und die Schweizer Demokraten gegen die neue Verfassung aus Ihnen zufolge fuhre der markant ausgeweitete Grundrechtskatalog mit den einklagbaren Grundrechten zu neuen Verpflichtungen und hoheren Kosten 16 Am 30 Oktober 2005 stimmte das Volk mit 76 5 Ja der neuen Verfassung deutlich zu in Kraft trat sie am 13 Juli 2006 Die wichtigsten Neuerungen waren die Starkung des Regierungsprasidiums die Reduktion des Grossrates von 130 auf 100 Mitglieder sowie der Ausbau der Grundrechte und Sozialziele Ebenso wurde eine Bestimmungen gestrichen wonach die Wiedervereinigung mit Basel Landschaft angestrebt werden soll 1 Literatur BearbeitenGeorg Kreis Beat von Wartburg Hrsg Basel Geschichte einer stadtischen Gesellschaft Christoph Merian Verlag Basel 2000 ISBN 3 85616 127 9 Weblinks BearbeitenVerfassung des Kantons Basel Stadt 2005 aktuelle Fassung Verfassung des Kantons Basel Stadt 1889 Verfassung des Kantons Basel Stadt 1875 Staatsverfassung des Kantons Basel Stadt 1858 Verfassung des Kantons Basel Stadt 1847 Verfassung des Kantons Basel Stadttheil 1833 Verfassung des Cantons Basel 1814Fussnoten Bearbeiten a b Paul Richli Die neue Verfassung des Kantons Basel Stadt ein Fazit PDF 12 6 MB In Basler Stadtbuch Christoph Merian Stiftung 2005 S 99 103 abgerufen am 13 April 2021 Kantonsverfassung Basel Stadt Gewahrleistung In Amtliches Bulletin parlament ch 28 September 2006 abgerufen am 13 April 2021 Hans Hirter Totalrevision Basel Stadt In Annee politique suisse Institut fur Politikwissenschaft Bern 2017 abgerufen am 13 April 2021 a b c d Werner Meyer Herrschaft Politik und Verfassung vom Hochmittelalter bis zur Kantonstrennung In Artikel Basel Stadt Historisches Lexikon der Schweiz 30 Mai 2017 abgerufen am 13 April 2021 Hans Berner Staatsbildung Regierung und Verwaltung bis zum Ende des Ancien Regime In Artikel Basel Kanton Historisches Lexikon der Schweiz 30 Mai 2017 abgerufen am 13 April 2021 a b c Matthias Manz Von der Helvetik bis zur Kantonstrennung 1798 1833 In Artikel Basel Kanton Historisches Lexikon der Schweiz 30 Mai 2017 abgerufen am 13 April 2021 Rene Roca Die Einfuhrung des Vetos im Kanton Baselland PDF 223 kB In Baselbieter Heimatblatter Forschungsinstitut Direkte Demokratie Marz 2013 S 4 abgerufen am 13 April 2021 Rene Roca Die Einfuhrung des Vetos im Kanton Baselland S 3 5 Rene Roca Die Einfuhrung des Vetos im Kanton Baselland S 5 Ein erster Aufstand Geschichte des Kantons Basel Landschaft 2021 abgerufen am 13 April 2021 Rene Roca Die Einfuhrung des Vetos im Kanton Baselland S 6 7 Rene Roca Die Einfuhrung des Vetos im Kanton Baselland S 8 9 a b c Bernard Degen Philipp Sarasin Verfassungsgeschichte und Staatstatigkeit seit der Kantonstrennung In Artikel Basel Stadt Historisches Lexikon der Schweiz 30 Mai 2017 abgerufen am 13 April 2021 Kurt Eichenberger 1875 gab sich Basel eine neue Kantonsverfassung PDF 11 8 MB In Basler Stadtbuch Christoph Merian Stiftung 1975 S 180 184 abgerufen am 13 April 2021 Roland Stark Eine neue Verfassung fur die Zukunft PDF 11 8 MB In Basler Stadtbuch Christoph Merian Stiftung 2000 S 85 87 abgerufen am 13 April 2021 Abstimmung vom 30 Oktober 2005 PDF 714 kB Kanton Basel Stadt 2005 abgerufen am 13 April 2021 Abstimmungsbuchlein Kantonsverfassungen der Schweiz Aargau Appenzell Ausserrhoden Appenzell Innerrhoden Basel Landschaft Basel Stadt Bern Freiburg Genf Glarus Graubunden Jura Luzern Neuenburg Nidwalden Obwalden St Gallen Schaffhausen Schwyz Solothurn Tessin Thurgau Uri Waadt Wallis Zug Zurich Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verfassung des Kantons Basel Stadt amp oldid 232851240