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Als Stadtschreiber bezeichnete man den mittelalterlichen oder fruhneuzeitlichen Leiter einer stadtischen Kanzlei Durch seine Bildung Erfahrung und lange Dienstzeit konnte er auf die Stadtentwicklung oft einen bedeutenderen Einfluss ausuben als der jeweils nur kurzfristig amtierende Burgermeister Eine vergleichbare Funktion ubte in den Vereinigten Niederlanden ein Pensionar Pensionaris aus In der Gemeindeverwaltung der Schweiz gibt es den Stadtschreiber als Kanzleivorsteher noch heute wobei der Gemeindeschreiber eine ahnliche Funktion hat Inhaltsverzeichnis 1 Das Amt 1 1 Bedeutung 1 2 Amtszeit 1 3 Anforderungen 1 4 Aufgaben 2 Bedeutende Stadtschreiber 3 Siehe auch 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseDas Amt BearbeitenBedeutung Bearbeiten Der mittelalterliche und fruhneuzeitliche Stadtschreiber stand an der Spitze der stadtischen Verwaltung oberster stadtischer Beamter und gehorte damit insbesondere in den Reichsstadten zu den machtigsten Mannern der Stadt In den Urkunden wird er oftmals schlicht als schreiber scribae oder auch als notarius civitatis bezeichnet Die heute bescheiden und nachrangig klingende Schreibtatigkeit wird den grosseren und wesentlicheren Aufgaben des damaligen Amtsinhabers nicht gerecht 1 Seine Geschaftserfahrung etwa als Kameralbeamter und seine Rechtskenntnisse als Notarius publius Caesar oder Dr jur Juris Consultus und somit als Jurist 2 brachten den Stadtschreiber in die Funktion eines standigen Ratgebers fur Burgermeister und Rat Das relativ gute Gehalt der wachsende Aufgabenkreis die hohe Verantwortung sowie das soziale und politische Ansehen in der Stadt und daruber hinaus zogen potentielle Bewerber um das Amt des Stadtschreibers an Amtszeit Bearbeiten Es war allgemein ublich Stadtschreiber auf langere Zeit zu bestellen Sofern nichts dazwischen kam ergab sich in der Regel eine Lebensstellung 3 Die Absicht war dabei die Kontinuitat in der Stadtpolitik sicherzustellen Die offiziellen Stadtoberen die Burgermeister konnten diese Forderung bei ihrer kurzen Amtszeit und dem kurzfristigen Wechsel nicht garantieren Eine Stadt brauchte also dringend jemanden der volle Ubersicht besass weil in seinen Handen alle Faden zusammenliefen der mit der Korrespondenz der Stadt vertraut war und wichtige Termine uberwachte der die stadtrechtlichen Regelungen kannte und damit umzugehen wusste der in der Lage war die schwierige Balance einer verpfandeten Reichsstadt zwischen den Vorstellungen und Forderungen des Pfandherrn regionaler Herrscher Furst Bischof und denen des Pfandgebers Kaiser zu wahren der garantierte dass die formellen Akte der Stadtpolitik Amtshandlungen ordnungsgemass abliefen der notwendige Eingriffe in den Ablauf rechtzeitig veranlasste der half entstandene Fehler rasch zu korrigieren der taglich in der Lage war auf Mangel und Bedurfnisse der politischen und der Verwaltungsinstanzen zu reagieren der einen im rechtlichen Tagesgeschaft erkannten Regelungsbedarf durch angemessene Vorschlage oder Gesetzesdefinitionen beheben konnte der bei all seinen verwaltungsinternen Tatigkeiten nach aussen sehr vorsichtig und geschickt umging und verschwiegen sein musste Diesen Anspruchen konnte ein Stadtschreiber nur genugen wenn man ihm Gelegenheit gab entsprechend lange in seiner Stellung Erfahrung zu sammeln und sie umzusetzen Anforderungen Bearbeiten Zu Anfang reichten Kenntnis des Schreibens und der lateinischen Sprache aus Spater war eine Tatigkeit in einer bedeutenden Kanzlei nur mit einer umfassenden Verwaltungsausbildung moglich Spatestens seit dem 15 Jahrhundert mussten angehende Stadtschreiber eine akademische oder juristische Ausbildung nachweisen wobei ein abgeschlossenes Studium anfangs nicht unbedingt fur erforderlich gehalten wurde In vielen insbesondere grosseren Stadten bevorzugte man jedoch einen Rechtsgelehrten Fur einen Stadtschreiber war es jedenfalls unerlasslich Rechtskenntnisse zu besitzen denn ohne sie konnte er seinen Aufgaben insbesondere als Vollzugsbeamter sowie als Bevollmachtigter in Prozessen und politischen Verhandlungen nicht nachkommen Bei der Einstellung eines Rechtsgelehrten ergab sich fur die Stadt die Moglichkeit ihn gleichzeitig als offentlichen Notar fungieren zu lassen Der Verfasser der Reformation Kaiser Sigismunds von 1438 forderte direkt dass alle Reichsstadte einen Stadtschreiber haben sollten der offentlicher Notar sei wa es notturftig wurd Notariats instrument ze machen das er sy machte das man kainen anderen suchte oder suchen muste und meint dann man hatt ir gnug mit ain in ainer statt Aufgaben Bearbeiten Kernaufgabe des Stadtschreibers war die Verfertigung der stadtischen Urkunden unter anderem des Stadtbuches und der Korrespondenz wobei er die reine Schreibarbeit zumindest in grosseren Stadten durch Hilfsschreiber und oftmals auch Kanzleischuler erledigen lassen konnte Daneben oblag dem Stadtschreiber nicht selten die Aufgabe Gerichtsverhandlungen zu protokollieren und Urteile anzufertigen Hierbei durfte er auch aufgrund seiner juristischen Kenntnisse vielfach massgeblichen Einfluss auf den Urteilstenor gehabt haben Der Stadtschreiber war ferner ein wichtiger Partner der Stadtregierung Burgermeister und Magistrat beim Planen der Stadtentwicklung so auch auf Teilgebieten wie der Personalpolitik Auf wichtigen Konferenzen und Verhandlungen liess sich die Stadt von ihrem obersten Diplomaten dem Stadtschreiber als Bevollmachtigtem vertreten Stadte hatten manchmal Erklarungen in politischen Verwicklungen Proteste oder Appellationen abzugeben Diese machte man lieber vor einer Rechtsperson des eigenen Hauses als vor externen Notaren Ebenso liess man Aussagen dritter Personen von politischem Interesse mitunter lieber durch den eigenen Beamten notariell bescheinigen Da die Stadtregierungen sich nur ungern entschlossen ihre Originalurkunden fremden Handen anzuvertrauen und uber Land zu schicken war auch die Beglaubigung durch einen offentlichen Notar erwunscht der zugleich Stadtbeamter war Bei einem fremden Notar bestand die Sorge Fremde konnten unliebsame Einblicke in die Verhaltnisse der Stadt nehmen Es ist zu bedenken dass es in der damaligen Zeit noch kein allgemein gultiges niedergeschriebenes offentliches und privates Recht gab Aus seiner taglichen Arbeit erkannte der Stadtschreiber in diesem Bereich einen Regelungsbedarf Sehr haufig wurde er deshalb auch mit dem Entwurf neuer stadtischer Gesetze und Satzungen betraut Viele Stadtschreiber leisteten auf dem Gebiet der Rechtsentwicklung Pionierarbeit und machten sich dadurch in der Geschichte einen Namen Beispiele sind Ulrich Zasius als Verfasser des Freiburger Stadtrechts von 1520 und dessen Schuler Johann Fichard als Schopfer der Frankfurter Stadtrechtsreformation 1571 und 1578 Mehrere Stadtschreiber traten auch als Verfasser von Rechtsbuchern auf so insbesondere Conrad Heyden der um 1436 den Klagspiegel schuf und Ulrich Tengler der den Laienspiegel 1507 schrieb Von Jakob Kobel sind juristische Schriften bekannt uber die Gerichtsordnung 1523 offentliches Recht 1532 und Deutsche Jura posthum 1537 Entsprechend der Bedeutung seines Amtes stand dem Stadtschreiber zumeist das hochste Gehalt aller stadtischen Bediensteten zu der Burgermeister oder Stadtmeister war regelmassig ehrenamtlich tatig das er oftmals durch Notariatsdienste und die Ausbildung junger Schreiber zusatzlich aufbessern konnte Der Stadtschreiber oder Ratssekretar ist zu unterscheiden von den Syndici den Rechtsgelehrten der Stadte die oftmals dem Rat der Stadt selbst mit einem Sonderstatus angehorten So hatte die Freie Reichsstadt Lubeck in der Fruhen Neuzeit bis zu drei Syndici gleichzeitig und fur die Verwaltung zusatzlich drei Ratsschreiber von denen der jeweils alteste als Protonotarius und der jeweils jungste als Registrator bezeichnet wurde Bedeutende Stadtschreiber BearbeitenWie man der folgenden Liste entnehmen kann leisteten bedeutende Stadtschreiber oft hervorragende Arbeit in der Entwicklung des geschriebenen Rechts manche auch als Geschichtsschreiber Historiker In der Lebensbeschreibung vieler Stadtschreiber fallt neben zusatzlicher wissenschaftlicher Tatigkeit haufig ihre Nahe zur humanistischen Bewegung auf Gottfried Hagen 1230 1299 Stadtschreiber von Koln Spezialist fur juristische Dokumente Urkunden Johannes Rothe 1360 1434 Stadtschreiber Kanoniker Historiker und Autor der Eisenacher Rechtsbucher Kettenbuch 4 Conrad Heyden 1385 1444 Stadtschreiber von Schwabisch Hall schuf den Klagspiegel um 1436 Hans vom Staal 1419 1499 Stadtschreiber von Solothurn spielte eine wichtige Rolle bei der Aufnahme Solothurns in die Eidgenossenschaft Johannes Frauenburg um 1430 1495 Stadtschreiber in Gorlitz 1463 1482 verfasste den Burgermeisterspiegel die Anweisung fur das Amt des Burgermeisters mit Berufung auf Plato Aristoteles und Cicero 1476 Johannes Purgold Stadtschreiber von Eisenach ab 1491 schrieb das Rechtsbuch uber den Stadtrat und die Ratspersonen Anfang 16 Jh auf der Grundlage der vom Priester und Eisenacher Stadtchronisten Johannes Rothe verfassten Eisenacher Rechtsbucher Ulrich Tengler 1447 1511 Stadtschreiber in Nordlingen ab 1479 Rentmeister in Heidenheim Brenz ab 1485 spater Landvogt in Hochstadt Donau schrieb den Layenspiegel 1507 Hermen Bote um 1450 1520 Zollschreiber in Braunschweig Mittelniederdeutscher Chronist und Schriftsteller Sebastian Brant 1457 1458 1521 Stadtschreiber von Strassburg ab 1503 spater kaiserlicher Rat und Beisitzer des Hofgerichts in Speyer gab Layenspiegel und Klagspiegel heraus 1509 Paul Schneevogel ca 1460 nach 1514 Stadtschreiber in Zittau ab 1490 und Bautzen ab 1497 Humanist latinisiert Paulus Niavis und Reformator des Lateinunterrichts Thuring Fricker um 1429 1519 Stadtschreiber in Bern ab 1465 Ulrich Zasius 1461 1535 Gerichtsschreiber und Notar beim Bischof von Konstanz ab 1483 Stadtschreiber im aargauischen Baden Schweiz ab 1489 Stadtschreiber der Stadt Freiburg ab 1494 Autor des Freiburger Stadtrechts 1520 Jakob Kobel 1462 1533 Stadtschreiber zu Oppenheim 1494 1533 Buchdrucker Verleger mathematischer und juristischer Schriftsteller verfasste Gerichtsordenug Antzeigung und Inleitung Gerichtlicher Ordenung Gerichtsordnung 1523 Glaubliche Offenbarung offentliches Recht 1532 sowie Teutsche Jura Regulae LL Schlussreden Regeln vnnd Bekurtzung beder Rechten Von ordentlichen Erbfallen ausser halb Testamenten 1537 Konrad Peutinger 1465 1547 Stadtschreiber von Augsburg 1497 1534 Jurist und Humanist u a enger Vertrauter und kaiserlicher Rat Maximilians I besass die grosste private Gelehrtenbibliothek nordlich der Alpen Tabula Peutingeriana 1507 Johann Fichard 1512 1581 Stadtschreiber von Frankfurt am Main Schopfer der Frankfurter Stadtrechtsreformation 1571 1578 Mathias Baux in Mennekrath Stadtschreiber von Erkelenz 1544 1558 verfasste um 1550 die Erkelenzer Chronik und das Erkelenzer Rechtsbuch Renward Cysat 1545 1614 Stadtschreiber von Luzern verfasste die Collectanea Chronica und denkwurdiger Sachen pro Chronica Lucernensis et Helvetiae und weitere aufschlussgebende Werke zur Chronik und Geschichte der Stadt Luzern und der Schweiz Johann Textor 1582 1626 Jurist und Historiker ab 1608 Stadtschreiber in Haiger bekannt als Verfasser der Nassauischen Chronik Herborn 1617 Johann Adolph Holtich 1641 1704 war Doktor beider Rechte 1670 Stadtschreiber von Molln und Jurist zu Lubeck Siehe auch BearbeitenListe der Ratssekretare der Hansestadt Lubeck Liste der Stadtschreiber in EppingenLiteratur BearbeitenRichard Hergenhahn Jakob Kobel zu Oppenheim Kapitel Das Amt des Stadtschreibers In Oppenheimer Heft 11 Dezember 1995 ISBN 3 87854 115 5 S 3 9 Elisabeth Breiter Die Schaffhauser Stadtschreiber Das Amt und seine Trager von den Anfangen bis 1798 Keller Winterthur 1962 Zugleich Zurich Univ Diss 1962 Friedrich Bruns Die Lubecker Syndiker und Ratssekretare bis zur Verfassungsanderung von 1851 In ZVLGA 29 1938 S 91 168 Gerhard Burger Die suddeutschen Stadtschreiber des Mittelalters Tubingen 1960 Dissertation Gerhard Burger Die sudwestdeutschen Stadtschreiber im Mittelalter Boblingen 1960 Ferdinand Elsener Notare und Stadtschreiber Zur Geschichte des schweizerischen Notariats Westdeutscher Verlag Koln u a 1962 Veroffentlichungen der Arbeitsgemeinschaft fur Forschung des Landes Nordrhein Westfalen 100 ISSN 0570 5649 Peter Hoheisel Die Gottinger Stadtschreiber bis zur Reformation Einfluss Sozialprofi Amtsaufgaben Vandenhoeck und Ruprecht Gottingen 1998 ISBN 3 525 85422 6 Studien zur Geschichte der Stadt Gottingen 21 Zugleich Gottingen Univ Diss 1996 97 Erich Kleeberg Stadtschreiber und Stadtbucher in Muhlhausen in Thuringen vom 14 bis 16 Jahrhundert nebst einer Ubersicht uber die Editionen mittelalterlicher Stadtbucher In Archiv fur Urkundenforschung 2 1909 ZDB ID 212111 6 S 407 490 Udo Kunzel Die Schweinfurter Stadtschreiber und Ratsadvokaten von 1337 bis 1803 Wurzburg 1974 Dissertation Josef Pauser Martin Scheutz Fruhneuzeitliche Stadt und Marktschreiber in Osterreich ein Aufriss In Andrea Griesebener Herwig Weigl Martin Scheutz Hrsg Stadt Macht Rat 1607 Die Ratsprotokolle von Perchtoldsdorf Retz Waidhofen Ybbs Zwettl im Kontext St Polten 2008 Forschungen zur Landeskunde von Niederosterreich 33 ISBN 978 3 901234 16 3 S 515 563 Manfred J Schmied Die Ratsschreiber der Reichsstadt Nurnberg Stadtarchiv Nurnberg 1979 ISBN 3 87432 067 7 Nurnberger Werkstucke zur Stadt und Landesgeschichte 28 Zugleich Wurzburg Diss 1979 Juraj Sedivy Die Anfanger der Beurkundung im mittelalterlichen Pressburg Bratislava In Karel Hruza Paul Herold Hrsg Wege zur Urkunde Wege der Urkunde Beitrage zur europaischen Diplomatik des Mittelalters Wiener Tagung zum Thema Genese Verwendung und Wirkung Mittelalterlicher Urkunden und Briefe unter den Paradigmatischen Leitbegriffen Pragmatische Schriftlichkeit und Verschriftlichung Bohlau Wien u a 2005 ISBN 3 205 77271 7 Forschungen zur Kaiser und Papstgeschichte Beihefte zu J F Bohmer Regesta Imperii 24 S 81 116 Folkmar Thiele Die Freiburger Stadtschreiber im Mittelalter Wagner Freiburg im Breisgau 1973 Veroffentlichungen aus dem Archiv der Stadt Freiburg im Breisgau 13 ZDB ID 531462 8 Zugleich Freiburg im Breisgau Univ Diss 1970 Jorn Wolfgang Uhde Die Luneburger Stadtschreiber von den Anfangen bis zum Jahre 1378 Hamburg 1977 Dissertation Wolfgang Wille Die Reutlinger Stadtschreiber des 14 Jahrhunderts und ihre Urkunden In Reutlinger Geschichtsblatter NF 37 1998 ISSN 0486 5901 S 165 230 Weblinks BearbeitenStadtschreiber der Stadt Baden Schweiz Stadtschreiber der Stadt Thun SchweizEinzelnachweise Bearbeiten Im Mittelalter und in der angehenden Neuzeit hatten die Berufsbezeichnungen Schreiber Schulmeister Pfaffe einen bedeutenden Klang verloren aber im Lauf der Neuzeit in den Augen der Bevolkerung an Wertschatzung und wurden spater sogar im spottischen Sinn benutzt Max Dollner Entwicklungsgeschichte der Stadt Neustadt an der Aisch bis 1933 Ph C W Schmidt Neustadt a d Aisch 1950 OCLC 42823280 Neuauflage anlasslich des Jubilaums 150 Jahre Verlag Ph C W Schmidt Neustadt an der Aisch 1828 1978 Ebenda 1978 ISBN 3 87707 013 2 S 306 Grunde Das Burgermeisteramt war ein Ehrenamt das viele Muhen erforderte und Verdienstausfall mit sich brachte und deshalb nur kurze Zeit beispielsweise in der Reichsstadt Oppenheim nur ein Jahr ausgeubt wurde Damit konnte andererseits vermieden werden dass sich eine Person eine allzu grosse Machtposition aufbauen konnte Das ist ein zum Schutz gegen Diebstahl angekettetes Buch insbesondere Rechtsaufzeichnungen Normdaten Sachbegriff GND 4182762 4 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Stadtschreiber Kanzleivorsteher amp oldid 222823229