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Syndicus der Hansestadt Lubeck auch historisch als Stadtsyndicus oder Ratssyndicus bezeichnet waren die Syndici die als Rechtsgelehrte und spater als Juristen den Rat der Stadt und spater dann den Senat der Hansestadt Lubeck berieten fur ihn Auftrage und Gesandtschaften ausfuhrten sowie Dienststellen leiteten Anton Diedrich Gutschow Syndicus von Lubeck 1802 1833 Inhaltsverzeichnis 1 Funktion 2 Geschichte 3 Siehe auch 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseFunktion BearbeitenDer Lubecker Syndicus war als Jurist der standige Rechtsberater von Stadt und Rat Die Syndici hatten im Gegensatz zu den Ratssekretaren in Lubeck Sitz und Stimme im Rat Im protokollarischen Rang standen sie zwischen den Burgermeistern und noch vor den anderen Ratsherren Senatoren Sie durften aber bei den Ratswahlen Ratssetzung nicht mitstimmen Wie die ubrigen Ratsmitglieder hatten sie bis zur Einfuhrung der Gewaltenteilung richterliche Aufgaben im Oberhof Lubeck wie auch im Obergericht und verwaltende in der Kanzlei des Rats bzw spater des Senats Geschichte Bearbeiten nbsp Albert Krantz wurde 1493 Syndicus der Stadte Hamburg und LubeckDas Amt Syndicus ist in Lubeck seit dem Beginn des 14 Jahrhunderts uberliefert Ursprunglich war der Syndicus der einzige Rechtsgelehrte im Senat Bereits 1486 gab es in Lubeck einen zweiten Syndicus ab 1559 mehr oder weniger dauerhaft im 17 Jahrhundert und ab 1844 bis Aufhebung des Syndicats auch drei Syndici Entsprechend ist die Bezeichnung 1 Syndicus 2 Syndicus und 3 Syndicus in den Quellen zu finden Das Amt wurde zunachst auf Zeit vergeben spater dann aber dauerhaft Oft endete das Amt wie bei den Burgermeistern oder Ratsherrn erst mit dem Tod des Inhabers oder auch mit seiner Wahl zu einem der Lubecker Burgermeister Mit der Einfuhrung der Gewaltenteilung in Lubeck wurde das Syndicat in Lubeck durch die Verfassungsanderung von 1851 zum Beginn des Jahres 1852 aufgehoben die letzten Syndici wurden formal Senatoren der Stadt durften sich jedoch weiterhin als Syndicus bezeichnen 1 Die Syndici sind nicht zu verwechseln mit den Lubecker Ratssekretaren die als Stadtschreiber ebenfalls ausgebildete Juristen waren und denen mit Henricus de Brunsvic nachweislich seit 1242 die Fuhrung der Geschafte der Kanzlei des Rates oblag Der erste Ratssekretar wurde in Lubeck in Anlehnung an den kaiserlichen wie vatikanischen Sprachgebrauch jeweils Protonotar genannt und war bereits 1361 als amtsaltester Ratssekretar im Status notarius noster senior herausgehoben Aus dem Amt des Registrators der Kanzlei entstand seit dem 16 Jahrhundert die Stelle des 3 jungsten Ratssekretars der ab 1809 amtlich auch als Stadtarchivar bezeichnet wurde Diesem oblag auch die Verantwortung fur die Trese in der Lubecker Marienkirche In der Verwaltungstradition der hanseatischen Schwesterstadte als Stadtstaaten lebt der Hamburger Senatssyndicus bzw der Syndicus der Freien Hansestadt Bremen in der Verwaltung heute noch im Amt des Staatsrates fort Daruber hinaus hatte die Hanse in ihrer Spatzeit teilweise eigene Syndici als oberste Beamte und Sachwalter ansonsten war einer der Lubecker Syndici in Personalunion auch gleichzeitig Syndicus der Hanse Siehe auch BearbeitenListe der Lubecker RatssyndikerLiteratur BearbeitenFriedrich Bruns Die Lubecker Syndiker und Ratssekretare bis zur Verfassungsanderung von 1851 in ZVLGA Band 29 1938 S 91 168 Weblinks Bearbeiten nbsp Commons Syndics of Lubeck Sammlung von Bildern Videos und AudiodateienEinzelnachweise Bearbeiten Antjekathrin Grassmann Hrsg Lubeckische Geschichte Schmidt Romhild Lubeck 1988 S 616 ISBN 3 7950 3202 4 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Syndicus der Hansestadt Lubeck amp oldid 234814384