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Ein Ministeriale mittellateinisch ministerialis Plural Ministerialen oder Dienstmann Plural Dienstmannen Dienstleute ist ein im ursprunglich antiken kaiserlichen Dienst stehender Beamter Im Fruhmittelalter waren die Ministerialen zunachst auf lokaler Ebene und ab dem 11 Jahrhundert als unfreie Verwalter und Soldaten fur Konigsguter und Kloster spater auch fur den Adel tatig Im 13 Jahrhundert bildete sich aus Teilen dieser ursprunglich unfreien Schicht der Stand des niederen oder ritterburtigen Adels heraus andere Teile wanderten in die Fuhrungsschichten der Stadte ab Patriziat Ihre soziale und okonomische Stellung war sehr unterschiedlich Max Weber bezeichnet in seinem Hauptwerk Wirtschaft und Gesellschaft die Ministerialen als haushorige also unfreie Hausbeamte im Gegensatz zu freien Beamten deren Ernennung auf einem Kontrakt beruht und durch freie Auslese zustande kommt 1 Inhaltsverzeichnis 1 Begriffsgeschichte 2 Geschichte 2 1 Entstehung des Ministerialitatssystems 2 2 Entstehung der Ministerialitat in Kirchen und Klostern 2 3 Entstehung der Reichsministerialitat 2 4 Ministerialen adliger Herren 3 Bedeutende Ministerialen und Ministerialengeschlechter 4 Siehe auch 5 Literatur 6 Weblinks 7 AnmerkungenBegriffsgeschichte BearbeitenSchon in der Antike tauchte der Begriff der ministeriales auf Im romischen Kaiserreich bezeichnete er freie Palastbedienstete deren primare Aufgabe die Verpflegung des Hofes war Auch besass diese Gruppe einen rechtlichen Sonderstatus und zudem die Moglichkeit durch genugende Qualifikation und Tuchtigkeit in hohere Amter aufzusteigen Dennoch unterlag der Begriff einem standigen ortlichen und zeitlichen Wandel und Austausch mit anderen Bezeichnungen So sind servus Sklave oder servientes Diener die am haufigsten auftauchenden Begriffe die man als Synonym fur den Begriff ministeriales und die damit verbundenen Aufgaben verwendete 2 Im 7 Jahrhundert tauchte im Merowingischen Reich die Bezeichnung ministeriales fur hohergestelltes aber horiges Hofgesinde auf Dies blieb bis in die Zeit der Karolingerdynastie hinein so erst hier lasst sich der Begriff ministerialis grob definieren als Inhaber eines Amtes oder Aufgabenbereiches eines ministerium Erst im 11 Jahrhundert in dem sich die Ministerialen auszubreiten begannen sollte sich der Begriff als endgultige Bezeichnung fur eine privilegierte Gruppe unfreier Dienstmannschaften durchsetzen Aus diesen Kreisen rekrutierte sich ein Hauptteil der hochmittelalterlichen Ritterschaft auch wenn die Begriffe sachlich nicht deckungsgleich sind Seit dem 13 Jahrhundert wurden die Ministerialen immer mehr de facto wie Freie behandelt Heute wird in der historischen Forschung deutlich zwischen Ministerialen des Konigs Reichsministerialen der Kirche und des Adels unterschieden Diese soziale und rechtliche Differenzierung besitzt aber keine systematische Begrifflichkeit in den mittelalterlichen Quellen Geschichte BearbeitenMinisterialen waren im Heiligen Romischen Reich eine Oberschicht ursprunglich unfreier Dienstmannen Dienstleute im Hof Verwaltungs und Kriegsdienst Sie wurden von ihrem Grundherrn mit einer besonderen Funktion betraut wie etwa der Leitung eines Hofes Inwartseigen der Fuhrung der Finanzen Kanzlei oder der Leitung verschiedener Besitzungen etwa als Burgmannen Ministerialen waren ursprunglich oft Horige aus der Schicht des Bauernstandes Die Bewachung Erhaltung und Verteidigung einer Burg des Dienstherrn gehorte im Hochmittelalter haufig zum Dienstrecht der Ministerialen oft auch die Neuerrichtung einer Ministerialenburg meist einer Turmhugelburg oder eines Wohnturms auf Landereien mit zinspflichtigen Untertanen die den Ministerialen nach Lehnsrecht anvertraut wurden die Lehen wurden bald erblich Durch diese Aufgaben sowie ihre daraus folgende ritterliche Lebensweise mit entsprechenden Eheschliessungen stiegen sie faktisch zu Freien und in den niederen Adel auf Mit dem Ende des Ministerialrechts im ausgehenden 13 Jahrhundert ubernahmen und verwalteten sie Besitzungen ihrer Herren nicht mehr nur nach Lehnsrecht sondern auch in den Rechtsformen der Burghut des Pfleger oder Richteramtes oder als Pfandbesitz Entstehung des Ministerialitatssystems Bearbeiten Ihren Ursprung hat die Ministerialitat in dem Bestreben der lokalen Machthaber zur intensiven Durchdringung also Organisation und Kontrolle ihres eigenen Herrschaftsbereiches durch unfreie aber waffenfahige Dienstleute Im elften Jahrhundert verursachte das Bevolkerungswachstum Veranderungen in den wirtschaftlichen Strukturen 3 Der Bedarf nach besserer Kontrolle der lokalen Grundherrschaft Diozese oder Abtei fuhrte zur ausdifferenzierten Aufgabenteilung in ihrer Administration Angehorige der familia des Herrschaftsverbandes bekamen als Folge besonderer Fahigkeiten Tuchtigkeit oder ihrer Verdienste von ihren Herren Aufgaben zugeteilt welche ihnen sozialen Aufstieg und rechtliche Besserstellung ermoglichten Sie ubernahmen zum Beispiel die Verwaltung eines Gutes oder fuhrten die Finanzverwaltung Als Versorgung erhielten sie Dienstguter lebten also von der geleisteten Grundrente einer Anzahl von Bauern Der Stand bildete bei entsprechender materieller Ausstattung den Grossteil der hochmittelalterlichen Ritter Entstehung der Ministerialitat in Kirchen und Klostern Bearbeiten Die Herausbildung des Ministerialitatssystems lasst sich zunachst am klarsten bei der Reichskirche nachvollziehen Diese versuchte mit Hilfe abhangiger unfreier Amtstrager die Aneignungstendenzen des Adels zu begrenzen und die Entfremdung ihres eigenen Besitzes bzw ihrer Rechte zu verhindern Die Reichskirche profitierte hier auch davon dass sich im 9 Jahrhundert Konigsfreie in ihren Dienst stellten um so dem vom Konig geforderten Kriegsdienst zu entkommen Die Konigsfreien wurden so zu Freien die nun auf Klosterland existierten jedoch von der Kirche abhangig und ihr zu Dienst verpflichtet waren So stellten die Abte von St Gallen und Reichenau sowie der Bischof von Konstanz 981 983 dem Kaiser Otto II 140 schwere Panzerreiter fur seinen Italienzug zur Verfugung Dies konnen nur ehemalige Konigsfreie die in die Dienstbarkeit der Kirche ubertraten oder ihr vom Konig bzw Kaiser geschenkt wurden gewesen sein denn um 980 besassen die drei geistlichen Herren kaum eine solche Anzahl von Vasallen 4 Auch eine Gruppe bauerlicher Freier die auf Konigsfreie zuruckzufuhren sind 5 nahmen von der Kirche Lehen auf um ihren Besitz vergrossern zu konnen und gerieten so in deren Dienstbarkeit Hierbei entstand in einem langen und keineswegs gradlinigen Prozess das System der Dienstmannschaft Der Drang eine eigene Gruppe zu bilden wuchs da der soziale Aufstieg das Selbstbewusstsein der Gruppe unterstutzte Ihre rechtliche Absicherung wurde der Ministerialitat fruh in Form eines speziellen Dienstrechtes zugestanden ein Versuch die wichtig gewordene loyale und die kirchliche Autonomie sichernde Gruppe zu binden bzw die Stellen in der Dienstmannschaft fur andere attraktiv zu machen Unsere erste Quelle zum Dienstrecht der Ministerialitat ist das Wormser Hofrecht Verfasst ab 1023 von Bischof Burchard von Worms hebt es zum ersten Mal eine Gruppe aus dem Grundherrschaftsverband der familia heraus in eine besondere Stellung 6 Schon 1061 62 zeichnete sich dann im Bamberger Dienstrecht eine starkere Formierung der Gruppe der Ministerialen ab 7 Die Rechte der Ministerialen waren jedoch regional und auch funktional unterschiedlich wenngleich auch versucht wurde eine homogene Rechtslage zu schaffen Da das System effektiv war begann sich das Prinzip der Ministerialitat im Laufe des 11 Jahrhunderts schnell auch auf weltliche Herrschaftsformen zu ubertragen denn auch die weltlichen Herren erkannten den Nutzen der Ministerialen zur Festigung und Ausweitung ihrer Herrschaft Entstehung der Reichsministerialitat Bearbeiten Die Reichsministerialen nahmen eine gesonderte Stellung ein 8 Sie unterstanden direkt dem Konig bzw Kaiser des Heiligen Romischen Reichs nahmen weitreichende gehobene Verwaltungsaufgaben wahr und leisteten Kriegsdienst als schwere Panzerreiter Es ist daher nur verstandlich dass sich die Reichsministerialitat aus einem Stand rekrutieren musste der uber akzeptable Bildung zur Bewaltigung von Verwaltungsaufgaben uber Kenntnisse hofischen Lebens und oder Erfahrung im Kampf verfugte Die Losung lag in der Verpflichtung von ehemaligen mehr oder minder selbststandig gewordenen Konigsfreien oder Konigszinsern den liberi Diese stellten eine besondere Gruppe dar Sie bestand aus Freien die jedoch auf Konigsgut ansassig und deshalb in ihrer Verfugung uber ihr Eigentum eingeschrankt waren und Verpflichtungen gegenuber dem Konig erfullen mussten Zum einen waren sie zum Militardienst verpflichtet zum anderen mussten sie regelmassig Abgaben leisten den Konigszins Sie waren vor allem in der karolingischen Zeit von Bedeutung Sie leisteten Kriegsdienst und andere militarische Aufgaben wie Botendienste oder Geleitschutz Viele von ihnen wandelten jedoch ihren Status Urkunden und Kapitularien belegen dass ein nicht zu unterschatzender Teil von ihnen sich der Kirche oder weltlichen Herren ergab um so dem Kriegsdienst bei den alljahrlichen Sommerfeldzugen zu entfliehen 9 Teilweise schenkte der Konig die Konigsfreien sogar der Kirche bestand aber auf der weiteren Erfullung der Pflichten die jedoch oft in Vergessenheit gerieten Auch lasst sich feststellen dass seit Ende des 9 Jahrhunderts manche weltlichen Herren Kriegsdienste von einer Gruppe erfullt bekamen deren Dienste nicht auf Lehen oder Unfreiheit beruhten sondern vielmehr auf alteren Verpflichtungen die einst dem Konig zu leisten waren Diese Gruppe bildet die unmittelbaren Vorganger der Ministerialen Ein nicht zu vernachlassigender und grosser Teil der Reichsministerialitat rekrutierte sich zudem aus der hohen Anzahl kleiner ursprunglich freier Adeliger Edelfreier die im 11 Jahrhundert begannen sich freiwillig in die Ministerialitat zu ergeben und im 12 und 13 Jahrhundert verstarkt in diese ubergingen Die Theorie der Konigsfreien als Vorganger der Reichsministerialen wird durch das Faktum unterstutzt dass grosse Teile der Reichsministerialitat zugleich auch uber freien Besitz verfugten und der Stammsitz von dem sich ihr Name ableitet meist zu diesem freien Besitz gehorte so etwa in Niedersachsen und Ostfranken oft zu beobachten 10 Die Reichsministerialen waren demnach ursprunglich oft frei und haben sich dann in eine gewisse Unfreiheit begeben um ihren ererbten Allodialbesitz durch Lehnsguter zu erweitern Seit Konig Konrad II 1024 1039 wurden sie als Vogte oder Burggrafen und Landrichter zur Verwaltung des Reichsguts und in den Landesherrschaften der Landesguter herangezogen als Reichsministerialen stutzten sie die salische und besonders die staufische Reichspolitik So hatten etwa die Herren von Colditz die Aufgabe Silberbergbau zu betreiben und eine konigliche Munzstatte zu unterhalten Ab dem 12 Jahrhundert setzte auf den hoheren Ebenen ein Angleichungsprozess auch der ursprunglich unfreien Reichsministerialen an den Stand der Edelfreien ein Die Reste der Unfreiheit schwanden allmahlich die Dienstlehen wurden zu erblichen Lehen auch weil haufig verarmte Edelfreie unter Vorbehalt ihrer Freiheitsrechte freiwillig in den Reichsministerialenstand ubertraten Dass diese Entwicklung der Reichsministerialitat erst spater einsetzte als auf kirchlicher Ebene ist damit zu erklaren dass die Konigsfreien zunachst noch ihren Dienst fur den Konig oder Kaiser leisteten Mit zunehmender Zeit jedoch wurde diese Gruppe zum einen zu selbststandig und verweigerte die Erfullung ihrer Pflichten gegenuber dem Konig sowie die Anerkennung seiner Verfugungsgewalt uber ihre Guter zum anderen waren sie in ihrer Kriegsfuhrung zu schwach um mit der Entwicklung der furstlichen Vasallenheere Schritt zu halten Aus diesem Grunde wurde ein Teil von ihnen umstrukturiert und in die Reichsministerialitat eingebunden Dies diente dem Konig und stiess wohl auch auf den Zuspruch der betroffenen Konigsfreien die auf Vergrosserung ihres Besitzes Reichtums und Einflusses hoffen konnten Warum der Konig solche Verwaltungsaufgaben oft an Konigszinser und nicht an Edelfreie vergab deren Stand ja schon etabliert und gefestigt war die uber Reichtum und Bildung verfugten hat seinen Grund in der Gegenleistung die der Adel verlangte namlich der erblichen Vergabe von Land und Leuten also von Lehen Ein grosser Teil des Konigsgutes war so bereits verloren gegangen da der Adel diese Lehen an sich zog und erblich machte Das System der Ministerialitat war jedenfalls zunachst ein willkommener Ersatz fur dieses mitunter verlustreiche Lehenssystem 11 Einigen der grossen Reichsministerialen gelang es gleichwohl sich das von ihnen administrierte Konigsgut allmahlich anzueignen und wenn sie Gluck oder zur rechten Zeit Beziehungen hatten dann sogar als Eigengut also nicht einmal Lehen mitunter sogar mit Zustimmung der Wahlkonige des Spatmittelalters die dringend auf potente Unterstutzer angewiesen waren So wurden manche von ihnen zu grossen weltlichen Herren wie etwa die von Hagen Munzenberg oder die von Bolanden einige stiegen sogar bis in die spatere Reichsunmittelbarkeit des regierenden Hochadels auf wie die Hauser Reuss Erbach oder Waldburg Ihre Burgen konnten sich hinsichtlich der reprasentativen Ausstattung besonders in der Stauferzeit 1138 bis 1254 durchaus mit den sogenannten Dynastenburgen ihrer Herren messen Gelegentlich wurden jedoch auch einfache Dienstleute die am Konigshof Karriere gemacht hatten freigelassen und mit bedeutenden Reichslehen bedacht so etwa 1195 Markward von Annweiler den Kaiser Heinrich VI mit Markgrafschaften und Herzogtumern in Italien belehnte Ministerialen adliger Herren Bearbeiten Auch adlige Herren Herzoge Grafen und beguterte Edelfreie bedienten sich seit dem 12 Jahrhundert immer haufiger solcher waffenfahiger und okonomisch abgesicherter Dienstleute einerseits um von ihnen ihre Landereien verwalten zu lassen andererseits um sie als Reiterkrieger in dem von ihnen zu stellenden Heeresaufgebot einzusetzen Es handelte sich dabei entweder um freie Bauern die in den Dienst ortlicher Herren traten oder um Unfreie Ausserdem wechselten auch Edelfreie in die Ministerialitat sie trugen dann entweder ihre bislang freieigenen Sitze dem Lehnsherrn auf und nahmen sie von diesem wiederum zu Lehen wenn sie in seinen Dienst traten oder sie behielten sie als Allod und erhielten zusatzlich Lehnsguter Auch die horigen Unfreien die als Dienstleute eingesetzt wurden verfugten haufig bereits uber generationenlange Erfahrung im Verwaltungsdienst als Meier auf den Fronhofen des Adels Nun wurden sie als Schildknappen ihrer Herren auch zum Waffendienst herangezogen und erhielten so die Gelegenheit zum Aufstieg in den Ritterstand Sie versuchten ihr Meieramt zu einem erblichen ritterlichen Lehnsgut zu machen oder auf Neusiedelland durch Rodung kleinere Grundherrschaften zu begrunden Das Lehenswesen war bereits im Frankischen Reich entstanden um dem Ritterstand die ihm obliegende Verpflichtung zu Ritterdiensten als Panzerreiter wirtschaftlich zu ermoglichen Die Ritter waren dafur als Vasallen und Ministeriale dem Lehnsherren zum Kriegsdienst zu Pferde verpflichtet Voraussetzung war dass sie sich die erforderliche materielle Ausstattung die teuren Kampfpferde sowie die Transportpferde samt Pferde und Waffenknechten und die kostspieligen Waffen Schwerter Schilde Streitaxte Helme und Kettenhemden leisten konnten Entweder brachten sie die Kosten aus Eigenem auf oder sie wurden entsprechend ausgestattet Waren zunachst viele der als Ritter dienenden Ministerialen nur besoldete Burgmannen auf den Burgen ihrer Herren bauten sich seit dem 13 Jahrhundert die zu Wohlstand gekommenen ritterlich lebenden Familien auch eigene befestigte Hauser freilich bedurften sie zum Burgenbau der landesherrlichen Genehmigung Die Ministerialenburgen zeichneten sich meist durch die Nahe zu bauerlichen Siedlungen und Dorfern aus aus denen sie versorgt wurden und denen sie wiederum Schutz boten Ihre Lage war dabei in erster Linie von der jeweiligen topographischen Situation abhangig und sicherte oft auch das Territorium ihrer Herren denen sie ihre Burgen auf Anfrage zu offnen hatten Die Ministerialenburgen waren meist kleine Anlagen vom Bautyp des Wohnturms oder der Turmhugelburg spater auch des Weiherhauses Oft gingen sie aus alteren Fronhofen hervor In der fruhen Neuzeit wurden sie dann meist auch landtagsfahig und als Ritterguter bezeichnet Ministerialen wuchsen in niedrigere Verwaltungsdienste hinein und zugleich in den Waffendienst Als bewaffnete Reiter kamen sie obwohl abhangig der sozialen Stellung ihrer Herren bald naher als ihrem bauerlichen Ursprung Handwerker konnten in Deutschland grundsatzlich nicht den Ritterschlag erhalten anders als in Italien woruber sich schon Otto von Freising in seinen Gesta Friderici erstaunte 12 In den vereinzelten Fallen in denen Ministerialenfamilien nachweislich dem Handwerkerstand entsprangen wie etwa die Bismarck die als Gewandschneider begonnen hatten geschah dies uber einen vorangegangenen Aufstieg ins handeltreibende Patriziat Ofter zogen umgekehrt Ministerialen vom Land in die Stadte und wurden dort zu Patriziern Die Ministerialen nahmen die kulturellen Gepflogenheiten des Rittertums an und bildeten mit kleineren Angehorigen des alteren Adels Edelfreie die Ritterschaft In der dritten Generation rittermassiger Lebensweise und ritterlichen Konnubiums galten sie dann als ritterburtig und somit als Angehorige des Adels Ihre Aufgaben bewirkten also dass die rittermassigen Ministerialen ihrer unfreien Herkunft ungeachtet im Laufe des 13 und 14 Jahrhunderts in den niederen Adel aufstiegen Dazu trug bei dass ihre Lehen erblich wurden und sie somit uber standesgemasse Sitze verfugten nach denen sie sich oft auch benannten Durch die Ausubung der allmahlich erblich und rein zeremoniell werdenden Hofamter Mundschenk Truchsess Marschall Kammerer etc die damals nach koniglichem Vorbild an den Herzogs und Bischofshofen eingerichtet wurden erlangte eine Spitzengruppe Ansehen und Einfluss bisweilen auch zusatzlichen Besitz Allerdings waren die Lehen wegen ihrer Bindung an den Kriegsdienst meist nur im Mannesstamm erblich sodass bei dessen Erloschen das Lehen an den Lehnsherren heimfiel Die Ausnahme sogenannte Kunkellehen betrafen meist nur den hoheren Adel oder die Reichsministerialen In der Regel gaben die Lehnsherren die Lehen dann neu aus an Gefolgsleute die ihnen wichtig waren oder die dafur zahlen konnten oftmals aber auch an Schwiegersohne oder andere Verwandte der fruheren Ministerialenfamilie Ein Problem vieler Ministerialenfamilien bestand darin dass sie im Streben nach einer Vermehrung ihres Lehnsbesitzes gleichzeitig in den Dienst verschiedener Herren traten Kam es zwischen diesen dann zum Streit oder Krieg mussten diese Gefolgsleute zwangslaufig fur ihre Herren unzuverlassig werden waren sie doch durch Eid und Lehen beiden verpflichtet Im 13 Jahrhundert war der gleichzeitige Dienst fur mehrere Herren in den zumeist kleinteiligen Reichsgebieten eher die Regel als die Ausnahme Ab der zweiten Halfte des 13 Jahrhunderts gingen manche Lehnsherren daher dazu uber heimgefallene Ministerialenburgen ihrer landesherrlichen Kammer zu unterstellen und sie lediglich als Burghut neu zu vergeben Der Unterschied zur Vergabe nach Lehnsrecht bestand darin dass der Vertrag mit dem ritterlichen Burgmann spater meist als Kastellan oder Burghauptmann bezeichnet auf einige Jahre befristet war und die Entlohnung durch fest vereinbarte Naturalien oder Geldsummen erfolgte Die Inhaber einer Burghut wurden oft in rascher Folge ausgewechselt um das Amt nicht wieder erblich werden zu lassen Kam auch die Aufsicht uber die Gefalle aus den zur Burg gehorenden Gutern hinzu wurde die Burghut als Pflege bezeichnet Wenn daruber hinaus auch noch die Rechtspflege innerhalb eines Gerichtssprengels ausgeubt wurde bezeichnete man den jeweiligen Amtstrager als Richter Oft uberstiegen aber die Ausgaben fur die Besoldung solcher Funktionstrager sowie den Unterhalt der zahlreichen Burgen die Mittel der landesfurstlichen Kammern welche schon die wachsenden Kosten der Hofhaltungen zu tragen hatten daher gingen die Fursten oder regierenden Grafen im 14 und 15 Jahrhundert haufig dazu uber die Burgen einschliesslich ihrer Gerichte Rechte und Einnahmen an ritterliche Familien zu verpfanden 13 Die Verpfandung endete dann entweder durch Ablosung oder durch Verkauf Da die Ministerialen sich inzwischen mehr als Guterverwalter und Obrigkeit uber die Erbuntertanen betatigten denn als Reiterkampfer gaben die Landesherren ab etwa 1300 dem Aufgebot ihrer wachsenden Stadte oder professionellen Soldnerheeren den Vorzug bei der Kriegfuhrung Anstatt mitsamt ihren Knechten Kriegsdienst zu Pferde zu leisten zahlten die Lehnsnehmer nun Ritterpferdgelder an den Lehnsherrn Soweit sie noch selbst mitkampften liessen sich fur die Teilnahme an den Feldzugen nun haufig auch bezahlen jedenfalls soweit die in der Lehnsurkunde vorgeschriebenen Dienst Tage uberschritten waren Dennoch fuhrte das Ende des Ritterdienstes zu einem wirtschaftlichen Niedergang des deutschen Adels Sold und Kriegsbeute flossen nun in andere Taschen was eine der Ursachen fur das Raubritterwesen wurde Manche Ministerialenfamilien gingen als Patriziat Stadtadel oder Ehrbarkeit in die Stadte und widmeten sich dem Fernhandel Sie bildeten oft den Grundstock der stadtischen Fuhrungsschichten Aus beiden Gruppen rekrutierte sich ausserdem der Nachwuchs fur den gehobenen kirchlichen Dienst etwa als Domherren Bischofe oder Abte Voraussetzung hierfur war ein in fruher Jugend begonnenes akademisches Studium Die im abhangigen Herrschaftsdienst wurzelnden Gruppen pflegten intensive Heiratskontakte Die Mehrzahl der Familien des Uradels hat ihre Wurzeln in der Ministerialitat Wenn sich deren Angehorige aber infolge sozialen Abstiegs nicht im Stande halten konnten sondern entweder auf kleinen Resthofen in den Bauernstand absanken oder in eine Stadt zu zogen und dort einem burgerlichen Erwerbsberuf z B Kaufmann oder Handwerker nachgingen zog dies ihren Standesverlust nach sich Bedeutende Ministerialen und Ministerialengeschlechter BearbeitenEike von Repgow ca 1180 ca 1235 Verfasser des Sachsenspiegels Markward von Annweiler 1202 Reichstruchsess und Regent des Konigreichs Sizilien Heinrich von Kalden vor 1175 nach 1208 Reichshofmarschall Konrad von Lutzelhardt Markgraf von Ancona Kuno I von Munzenberg 1207 Reichskammerer Diepold von Schweinspeunt nach 1221 Graf von Acerra und Herzog von Spoleto Konrad von Rodank 1140 14 Oktober 1216 Bischof von Brixen Friedrich von Stade 13 April 1135 Rutger von der Horst 1519 10 Marz 1582 Konrad von Winterstetten wahrscheinlich 1242 43 tritt seit 1220 als Reichsschenk auf aus dem Hause Waldburg Tanne Eberhard von Tanne Waldburg 1170 1234 erstmals 1225 Reichstruchsess genannt von 1220 bis 1225 Vormund und Ratgeber Konig Heinrich VII die Kuenringer die Bolanden die Meingote Erzstift Mainz die Hagen Munzenberg die Pappenheim die Burggrafen von DohnaSiehe auch BearbeitenSachsische Munzgeschichte Dynastenbrakteaten Liste der Ministerialen mit Munzrecht Doninsche Brakteaten sind Munzen von Ministerialen des Reiches MinisterLiteratur BearbeitenKurt Andermann und Peter Johanek Hg Zwischen Nicht Adel und Adel Stuttgart 2001 Josef Fleckenstein Rittertum und ritterliche Welt Siedler Berlin 2002 ISBN 3 88680 733 9 Werner Hechberger Adel Ministerialitat und Rittertum im Mittelalter Oldenbourg Munchen 2004 ISBN 3 486 55083 7 Enzyklopadie deutscher Geschichte 72 Johanna Maria van Winter Rittertum Ideal und Wirklichkeit Munchen 1965 Karl Bosl Die Reichsministerialitat der Salier und Staufer Ein Beitrag zur Geschichte des hochmittelalterlichen deutschen Volkes Staates und Reichs Stuttgart 1951 Joachim Bumke Ministerialitat und Ritterdichtung Munchen 1976 Volker Rodel Reichslehenwesen Ministerialitat Burgmannschaft und Niederadel Studien zur Rechts und Sozialgeschichte des Adels in den Mittel und Oberrheinlanden wahrend des 13 und 14 Jahrhunderts Marburg 1979 Thomas Zotz Die Formierung der Ministerialitat In Die Salier und das Reich Bd 3 Gesellschaftlicher und ideengeschichtlicher Wandel im Reich der Salier hg von Stefan Weinfurter unter Mitarbeit von Hubertus Seibert Sigmaringen 1991 S 3 50 Harald Derschka Die Ministerialen des Hochstiftes Konstanz Konstanzer Arbeitskreis fur Mittelalterliche Geschichte Vortrage und Forschungen Sonderband 45 Thorbecke Stuttgart 1999 ISBN 3 7995 6755 0 online Philipp Heck Der Ursprung der sachsischen Dienstmannschaft In Vierteljahrschrift fur Sozial und Wirtschaftsgeschichte 5 1907 S 116 172 Digitalisat Jan Ulrich Keupp Dienst und Verdienst Die Ministerialen Friedrich Barbarossas und Heinrichs VI Monographien zur Geschichte des Mittelalters Bd 48 Hiersemann Stuttgart 2002 ISBN 3 7772 0229 0 Zugleich Bielefeld Univ Diss 2002 Knut Schulz Ministerialitat Ministerialen In Lexikon des Mittelalters LexMA Band 6 Artemis amp Winkler Munchen Zurich 1993 ISBN 3 7608 8906 9 Sp 636 639 Fabian Schmitz Ministeriale des Kolner Erzstifts im Hochmittelalter Dienst Herrschaft und soziale Mobilitat Rheinisches Archiv Bd 164 Bohlau Koln 2021 ISBN 978 3 41252372 5 426 S Weblinks BearbeitenLiteratur von und uber Ministeriale im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek Zentrale fur UnterrichtsmedienAnmerkungen Bearbeiten Max Weber Wirtschaft und Gesellschaft 5 revid Auflage Tubingen Mohr 1976 S 131f Jan Ulrich Keupp Dienst und Verdienst Die Ministerialen Friedrich Barbarossas und Heinrichs VI Stuttgart 2002 S 30ff von vier Millionen Menschen in Deutschland und Skandinavien um das Jahr 1000 auf elf Millionen im vierzehnten Jahrhundert Die auch dadurch ausgeloste Deutsche Ostsiedlung und die Verbesserung der Landwirtschaft z B durch Dreifelderwirtschaft oder Metallpfluge fuhrten zu Bewegungen im sozialen Gefuge der mittelalterlichen Gesellschaft vgl Hartmut Boockmann Einfuhrung in die Geschichte des Mittelalters Munchen 2001 Heinrich Dannenbauer Hrsg Grundlagen der Mittelalterlichen Welt Skizzen und Studien Stuttgart 1958 S 338 Diese Theorie stutzt sich darauf dass solche freien Bauern vorwiegend um karolingische Konigsguter zu finden sind was ein Hinweis darauf ist dass es sich um ehemalige Konigsfreie handelt deren Aufgabe einst die Durchdringung des Territoriums war Vgl Heinrich Dannenbauer Hrsg Grundlagen der Mittelalterlichen Welt Skizzen und Studien Stuttgart 1958 S 331 Vgl Knut Schulz Ministerialitat Ministerialen In Lexikon des Mittelalters LexMA Band 6 Artemis amp Winkler Munchen Zurich 1993 ISBN 3 7608 8906 9 Sp 636 639 hier Sp 638 Im Bamberger Dienstrecht von 1062 erhielten die ortlichen Ministerialen von Geburt an passive Lehnsfahigkeit einen eigenen Gerichtsstand und Beweisvorrecht Ehrenvorrechte wie Waffentragen und sogar Ordinationsfahigkeit und bekamen Aufgaben in gehobenen Hofamtern Vgl Knut Schulz Ministerialitat Ministerialen In Lexikon des Mittelalters LexMA Band 6 Artemis amp Winkler Munchen Zurich 1993 ISBN 3 7608 8906 9 Sp 636 639 hier Sp 638 arl Bosl Die Reichsministerialitat der Salier und Staufer Ein Beitrag zur Geschichte des hochmittelalterlichen deutschen Volkes Staates und Reichs Stuttgart 1951 Heinrich Dannenbauer Hrsg Grundlagen der Mittelalterlichen Welt Skizzen und Studien Stuttgart 1958 S 331 Heinrich Dannenbauer Hrsg Grundlagen der Mittelalterlichen Welt Skizzen und Studien Stuttgart 1958 S 349 Das gilt naturlich nicht mehr fur die Zeit ab dem mittleren 12 Jahrhundert in dem die Reichsministerialitat sich dem Adel annaherte und ebenfalls versuchte ihre Lehen erblich zu machen bis sie schliesslich im 14 Jahrhundert endgultig mit dem Adel verschmolz und zu Lehnsnehmern wurde Vgl Arno Borst Hrsg Das Rittertum im Mittelalter 1998 dort Joachim Bumke Der adlige Ritter S 279 sowie ebendort Gina Fasoli S 199 Armin Torggler Die Burghut Uberlegungen zur Verwaltung mittelalterlicher Burgen im Tiroler Raum ARX Burgen und Schlosser in Bayern Osterreich und Sudtirol herausgegeben vom Sudtiroler Burgeninstitut 2 2018S 35 42Normdaten Sachbegriff GND 4170064 8 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Ministeriale amp oldid 234459185