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Die Artikel Edelfrei und Edelherr uberschneiden sich thematisch Informationen die du hier suchst konnen sich also auch im anderen Artikel befinden Gerne kannst du dich an der betreffenden Redundanzdiskussion beteiligen oder direkt dabei helfen die Artikel zusammenzufuhren oder besser voneinander abzugrenzen Anleitung Als edelfrei Edelfreie oder Edelinge wurden zunachst diejenigen germanischen Adeligen bezeichnet die sich von den anderen Freien durch die Zahlung des dreifachen Wergeldes unterschieden Aus den Edelfreien entwickelten sich im Laufe des 12 Jahrhunderts im Heiligen Romischen Reich die Dynastengeschlechter Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Siehe auch 3 Literatur 4 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenAls edelfrei Edelfreie oder Edelinge wurden ursprunglich diejenigen Grundbesitzer bezeichnet die sich von anderen Freien Bauern oder Grossbauern dadurch unterschieden dass sie das dreifache Wergeld zu zahlen hatten siehe die Wergeldtarife im Sachsenspiegel 1 Im Mittelalter bedeutete edel oder hochfrei dass eine Person von dynastischer Herkunft war Die Edelfreien waren ein landrechtlicher Stand und hatten ihren Adel nicht aufgrund eines Dienst oder Lehnsverhaltnisses Sie waren also keinen anderen Dynastien untergeordnet abgesehen vom Konig bzw Kaiser 2 und unterstanden mit ihrem Allod Eigengut keinem Lehnsherrn Nach dem Verfall der alten Gauverfassung im 11 Jahrhundert galten ihre Territorien als reichsfrei konigsfrei oder reichsunmittelbar Sie bildeten eine Mittelstufe zwischen den Besitzern wirklicher alter Gaugrafschaften und den bloss ritterburtigen Mittelfreien Ihre Titel waren oft nur Herr gelegentlich Freiherr im ursprunglichen Sinne des Titels im Spatmittelalter oder in der fruhen Neuzeit erlangten viele von ihnen den Grafenstand Im Sachsenspiegel und im Schwabenspiegel werden sie als Semperfreie bezeichnet deren Gerichtsstand nicht das Schoffengericht der vom Konig eingesetzten Grafen sondern das geistliche Sendgericht der Bischofe war Sie waren damit dem furstenmassigen hohen Adel gleichgestellt im Gegensatz zum in seinen Ursprungen meist unfreien Dienstadel den sogenannten Ministerialen 2 Viele edelfreie Geschlechter unterwarfen sich im Laufe des Hochmittelalters machtigeren Feudalherren fur diese Familien ist in der wissenschaftlichen Literatur der Terminus ursprunglich edelfrei ublich Diese Unterwerfung geschah nicht immer nur unter Zwang Viele Lehnstrager erreichten hohe Stellungen am Hof ihrer Lehnsherren und die Dienstmannschaft war oft sehr lukrativ Besonders zur Zeit des Territorialausbaues und durch das Aufkommen der Geldwirtschaft waren viele Edelfreie auf den Schutz und die Unterstutzung eines machtigeren weltlichen oder geistlichen Lehnsherrn angewiesen Auch umgekehrt bestand ein Abhangigkeitsverhaltnis insofern als grossere Territorien nur mit Hilfe loyaler Dienstleute gesichert und verwaltet werden konnten Die Zahl der edelfreien Familien war begrenzt und viele starben fruh aus Es entstand nun rasch eine neue Gesellschaftsschicht die Ministerialen Diesen ihrer Herkunft nach meist unfreien Emporkommlingen gelang innerhalb eines Jahrhunderts der Aufstieg in den niederen Adel Die Unterschiede zu den alten edelfreien Geschlechtern begannen sich zunehmend zu verwischen bald hatten manche Ministerialen weitaus grossere Lehnguterkomplexe angehauft als die ursprunglichen Allodialbesitze der Edelfreien wollten diese ihren Besitz vergrossern mussten sie ebenfalls Lehen annehmen und sich damit in Vasallendienst begeben Heiraten zwischen beiden Standen nahmen zu Bei vielen ursprunglich edelfreien Adelsfamilien fehlen allerdings zuverlassige Beweise ihrer dynastischen Herkunft Zeugenlisten geben oft Anhaltspunkte und erlauben Ruckschlusse da die Edelfreien stets vor den Ministerialen aufgefuhrt wurden Die Reichsministerialen die ihre Lehen unmittelbar vom deutschen Konig bzw Kaiser erhielten setzten sich teils aus Edelfreien teils aus ursprunglich Unfreien zusammen viele von ihnen bildeten durch Belehnung und Erbschaft grosser werdende reichsunmittelbare Territorien aus Den Hohen Adel im neuzeitlichen Sinne bildeten ab 1495 diejenigen reichsunmittelbar gebliebenen Geschlechter denen es gelang Sitz und Stimme im Reichstag und damit die Reichsstandschaft zu erhalten Manche Edelfreie die zwar nicht die Reichsstandschaft erlangten sondern lehnsabhangig geworden waren bauten sich dennoch Herrschaftsbereiche auf in denen sie gewisse landesherrliche Rechte wahrnahmen wie etwa die Gans zu Putlitz oder die Edlen von Plotho als Lehnsnehmer der Havelberger Bischofe in der Prignitz Der Begriff Uradel darf nicht mit dem Begriff edelfrei verwechselt werden denn er ist wesentlich weiter gefasst Alle Geschlechter die nachweislich spatestens um 1400 dem ritterburtigen Adel egal ob ursprunglich Edelfreie oder Ministeriale angehort hatten werden heute als Uradel bezeichnet Siehe auch BearbeitenEdelherr Herr Titel SemperfreiLiteratur BearbeitenMeyers grosses Taschenlexikon 4 vollst uberarb Aufl o J ca 1992 ISBN 3 411 11004 XEinzelnachweise Bearbeiten Wergeldtarife im Sachsenspiegel Buch 3 Artikel 45 und Artikel 51 Textarchiv des Deutschen Rechtsworterbuch a b Karl Bosl Die Gesellschaft in der Geschichte des Mittelalters 4 Auflage Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 1987 ISBN 3 525 33389 7 S 56 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Edelfrei amp oldid 235532105