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Inwartseigen mhd eigen Besitz 1 ist eine bestimmte Form des Grundeigentums in Zusammenhang mit Leibeigenschaft und Lehnswesen Als Inwartseigen wurde im heimisch deutschen Recht des Mittelalters das Grundeigentum der Ministerialen bezeichnet das nur innerhalb inwarts einer ortlichen Abgrenzung galt 2 und an andere Untertanen desselben Grundherren weiter veraussert werden durfte 3 Ein Beispiel sind die Stephanischen Eigen des Hochstifts Passau 4 Inwartseigen kann auch als beschrankt dingliches Recht betrachtet werden obwohl die Einschrankungen hier nur raumlich verstanden werden und nicht sachlich wie etwa bei den klassischen romischen Servituten Weblinks BearbeitenJan Ulrich Keupp Dienst und Verdienst Die Ministerialen Friedrich Barbarossas und Heinrichs VI Monographien zur Geschichte des Mittelalters Bd 48 Hiersemann Stuttgart 2002 ISBN 3 7772 0229 0 Zugleich Bielefeld Universitat Dissertation 2002 Rezension von Wilhelm Stormer sehepunkte de Rezensionsjournal fur die Geschichtswissenschaften 4 2004 Nr 10 Eva Schlotheuber Historische Grundbegriffe Universitat Munster 2008Einzelnachweise Bearbeiten duden de Zusammenfassung dogmatischer Beispiele zur Privatrechtsgeschichte DORIS Digitales Oberosterreichisches Raum Informations System Glossar Martin Hofbauer Ausbildung und Struktur der Herrschafts und Besitzverhaltnisse des Hochstifts Passau im 13 und 14 Jahrhundert in geographischer wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht dargestellt an den Passauer Urbaren Univ Diss Hamburg 2005Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Inwartseigen amp oldid 208594180