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Als Dienstlehen wird das Lehen eines Ministerialen bezeichnet und in der Geschichtswissenschaft vom echten Lehen Mannlehen unterschieden 1 Wahrend sich beim echten Lehen der freie Lehensnehmer aus freien Stucken an seinen Lehensgeber bindet wird im Gegensatz dazu das Dienstlehen dem bereits durch Geburt dienstverpflichteten d h Unfreien als Lehen ubergeben 2 Die tatsachliche rechtliche Ausgestaltung der Dienstlehen und ihre Unterscheidung im Einzelnen von dem echten Lehen sind in der geschichtswissenschaftlichen Debatte umstritten 3 Literatur BearbeitenJan Keupp Ministerialitat und Lehnswesen Anmerkungen zur Frage der Dienstlehen In Jurgen Dendorfer Roman Deutinger Hrsg Das Lehnswesen im Hochmittelalter Forschungskonstrukte Quellenbefunde Deutungsrelevanz Mittelalter Forschungen 34 Ostfildern 2010 S 347 366 Einzelnachweise Bearbeiten Karl Bosl Das ius minsterialium Dienstrecht und Lehnrecht im deutschen Mittelalter In Karl Bosl Fruhformen der Gesellschaft im mittelalterlichen Europa Munchen 1964 S 277 325 August von Furth Die Ministrialen Koln 1836 S 429 zum wissenschaftlichen Diskurs mit weiteren Nachweisen siehe Jan Keupp Ministerialitat und Lehnswesen Anmerkungen zur Frage der Dienstlehen In Jurgen Dendorfer Roman Deutinger Hrsg Das Lehnswesen im Hochmittelalter Forschungskonstrukte Quellenbefunde Deutungsrelevanz Mittelalter Forschungen 34 Ostfildern 2010 S 347 366 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Dienstlehen amp oldid 198620021