www.wikidata.de-de.nina.az
Dieser Artikel behandelt den Rechtsbegriff des Mannlehens Fur Informationen zur gleichnamigen Wustung bei Schwarzach am Main Munsterschwarzach siehe Siedlung am Mannlehen Als Mannlehen auch werntlich lehen wurde im alten Recht des Heiligen Romischen Reiches Deutscher Nation unter dem Feudalismus seit dem Hochmittelalter im 12 Jahrhundert das patrilinear vererbte der Erbfolge des Vaters folgende Lehen gegen Heerfolge bezeichnet Mannlehenbrief im Gemeindearchiv GrindelwaldInhaltsverzeichnis 1 Begriff 2 Beispiele 2 1 Niederlande 2 2 Bern 3 Einzelnachweise 4 WeblinksBegriff BearbeitenDer Begriff Mannlehen bezeichnet ursprunglich jedes gegen Kriegsdienst verliehene Lehen im Gegensatz zu den ministerialischen Dienstlehen und der gewohnlichen bauerlichen Leihe Mit dem Begriff eng verbunden ist der Umstand dass ein Mannlehen nur an einen wehrfahigen Mann das heisst im Mannesstamm vererbt werden kann Das Kunkellehen dagegen durfte auch in der weiblichen Linie vererbt werden Im Todesfall des Lehnsherrn oder des Belehnten musste das Mannlehen neu verliehen und der Ehrschatz entrichtet werden Die Mannlehen befanden sich im Besitz von Reichsministerialen und von Freien Gegenstand dieser Lehen waren Grundherrschaften Zehntrechte Muhlen Alpen und Grundbesitz 1 Inhaber von Herrschaften im Mannlehen konnten ihrerseits freie Bauern belehnen Dies wurde als Afterlehen bezeichnet Wahrend der Begriff Mannlehen lateinisch feudum virile sich allein auf das geschlechtliche Merkmal bezog unterstrichen die Begriffe Helmlehen lateinisch feudum galeatum bzw Ritterlehen lateinisch feudum nobile die kriegerische bzw adelige Komponente des mannlich dominierten Lehens Beispiele BearbeitenNiederlande Bearbeiten In den Niederlanden bezeichnete man das Mannlehen als zwaardleen Schwertlehen Die beiden Grafschaften Holland und Zeeland waren im Hochmittelalter solch ein Schwertlehen wohingegen die Grafschaft Hennegau ein sogenanntes spilleleen Kunkellehen war Als Margarethe von Hennegau 1345 die Herrschaft in den drei Grafschaften ubernahm fuhrte dies in den zwaardleen Grafschaften Holland und Seeland die von ihrem Sohn Wilhelm als Stellvertreter regiert wurden zu Unruhen Diese mundeten schliesslich 1350 im Haken und Kabeljau Krieg 1354 einigte Margarethe sich am Ende mit ihrem Sohn Wilhelm Er wurde Graf von Holland und Seeland sie Grafin vom Hennegau Bern Bearbeiten Vor dem Aufstieg der Stadt Bern wurden Mannlehen im Raum der heutigen Kantone Bern und Aargau durch Freiherren Grafen oder direkt durch den Konig oder Kaiser verliehen Auffallend viele Mannlehenrechte gab es im Raum des Berner Oberlandes Trotzdem bestanden im gesamten deutschsprachigen Teil der Stadt und Republik Bern Mannlehen Das Weistum der Interlakner Gotteshausleute aus dem Jahr 1404 ist der alteste bernische Rechtstext zum Mannlehenrecht 2 Konig Sigmund erteilte 1414 dem Schultheissen der Stadt Bern das Recht samtliche Mannlehenrechte des Konigs oder des Reichs die in bernischem Gebiet liegen in dessen Namen zu verleihen und stattdessen den Huldigungseid abzunehmen 3 Ein aus Reichs und Mannlehentragern zusammengesetztes unter dem Vorsitz des Schultheissen Niklaus von Diesbach 1430 1475 stehendes Mannengericht bereinigte zwischen 1465 und 1469 die Lehenverhaltnisse Lehenempfang und Afterleihe Wie der Twingherrenvertrag von 1471 fur die ubrigen landesherrlichen Rechte blieben auch die Weistumer von 1465 und 1469 in Mannlehenangelegenheiten bis ins 18 Jahrhundert massgebend Obwohl die allgemeine Wehrpflicht in den bernischen Gebieten bereits eingefuhrt war wurden die Teutschen vassallen so twing und ban herrschend noch im Jahr 1612 ermahnt sich mit tauglichen Rustungen und Pferden auszurusten Folgende bernischen Herrschaften waren Mannlehen Spiez Oberhofen Riggisberg Wattenwil Blumenstein Schlosswil Niederhunigen Kastelen Rued Wildenstein Villnachern Schafisheim Liebegg und Schoftland Zwischen 1742 und 1775 liess die bernische Obrigkeit die Mannlehen komplett uberarbeiten sodass neue Urbarien angelegt werden konnten Um den Verwaltungsaufwand zu mindern ging die Obrigkeit ab 1758 den Erbgangen nicht mehr nach sondern sie veranstaltete vertreten durch den Lehenvenner Mitglied des Kleinen Rates im Schloss Oberhofen regelmassig sogenannte Manntage bei denen die Ehrschatze eingezogen wurden Die Belehnten hatten nun entweder den Handanderungs Ehrschatz oder einen zwanzigjahrigen Ehrschatz zu entrichten 1786 wurde das deutsche Lehenskommissariat eingefuhrt 4 um die Lehenverhaltnisse abermals neu zu ordnen Wahrend die Wehrfahigkeit im Lauf der Jahrhunderte als Gegenleistung nebst dem Ehrschatz verloren ging blieb Schutz und Schirm der Lehensherrin Stadt und Republik Bern bis ins 18 Jahrhundert bestehen In den Mannlehenbriefen stand jeweils darbey Wir auch schutzen und schirmen wollen Die Ablosungen der Mannlehenrechte zogen sich im Gegensatz zu den Herrschaftsrechten Twing und Bann die bis spatestens 1810 abgelost waren bis ins Jahr 1857 hin Einzelnachweise Bearbeiten Rennefahrt 1931 II S 82 Die Rechtsquellen des Kantons Bern Band 6 S 113 online Die Rechtsquellen des Kantons Bern Band 3 Nr 133b online Die Rechtsquellen des Kantons Bern Band 5 S 563 565 onlineWeblinks BearbeitenSuche nach Mannlehen In Deutsche Digitale Bibliothek Suche nach Mannlehen im Online Katalog der Staatsbibliothek zu Berlin Preussischer Kulturbesitz Achtung Die Datenbasis hat sich geandert bitte Ergebnis uberprufen und SBB 1 setzen Online Inventar Staatsarchiv Bern Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Mannlehen amp oldid 220580164