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Der Ehrschatz mittellat laudemium war eine im alemannischen Raum anfallende mittelalterliche und fruhneuzeitliche Handanderungsgebuhr die vom Lehnsherrn erhoben wurde im Gegenzug fur seine Einwilligung in die Besitzubertragung eines unbeweglichen Guts durch einen seiner Lehnsleute Erst oder Erbpachter auf eine andere Person welche nicht dessen rechtmassiger Erbe war 1 Vereinzelt bezeichnete er auch eine Abgabe auf Zehnten und Zolle welche die Inhaber dieser Rechte der Obrigkeit abzuliefern hatten Abgaben die bei der Verleihung von Amtern anfielen sowie sporadisch sonstige Gebuhren 2 Der Ehrschatz betrug einen bestimmten Prozentsatz des Kaufpreises und stellte fur den Staat eine bedeutende Einkunftsquelle dar Auch Geld und Sachleistungen in kleinerem Umfang wie zum Beispiel Naturalien Handschuhe Hufeisen und Schwerter sollen damit bezeichnet worden sein die im Mittelalter vom Lehnsmann ad honorem also ehrenhalber anstelle des Waffendienstes dem Lehnsherrn gegenuber geleistet wurden 3 Siehe auch BearbeitenLehnswesen HandanderungssteuerLiteratur BearbeitenBarbara Roth Ehrschatz In Historisches Lexikon der Schweiz Band IV S 106 Ehrschatz In Badisches Worterbuch Band I S 633 Ehrschatz In Preussische Akademie der Wissenschaften Hrsg Deutsches Rechtsworterbuch Band 2 Heft 9 bearbeitet von Eberhard von Kunssberg Hermann Bohlaus Nachfolger Weimar Sp 1294 adw uni heidelberg de Erscheinungsdatum zwischen 1933 und 1935 Er Schatz In Schweizerisches Idiotikon Band VIII Sp 1642 1652 Einzelnachweise Bearbeiten Zitiert nach dem Historischen Lexikon der Schweiz entsprechend Badisches Worterbuch Deutsches Rechtsworterbuch und Schweizerisches Idiotikon je s v Erschatz Bedeutungen 1b 1c 2a 2b In Schweizerisches Idiotikon Band VIII Sp 1649 ff Andreas Heusler Verfassungsgeschichte der Stadt Basel im Mittelalter Basel 1860 S 171 Richard Schroder Lehrbuch der deutschen Rechtsgeschichte Veit amp Comp Leipzig 1907 S 820 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Ehrschatz amp oldid 217176817