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Der Burgerort auch Heimatort bzw Ort der Heimatberechtigung ist in der Schweiz die Gemeinde beziehungsweise im Kanton Appenzell Innerrhoden der Landesteil in der ein Burger der Schweiz sein Heimatrecht hat Der Burgerort kann muss aber nicht mit dem Geburtsort oder Wohnort ubereinstimmen Heutzutage ist die Heimatberechtigung an einem Burgerort von geringerer praktischer Bedeutung als in fruheren Zeiten ist aber im Schweizer Pass und auf der Schweizer Identitatskarte eingetragen wahrend in anderen Landern anstelle des Heimatorts der Geburtsort an entsprechender Stelle vermerkt ist Burgerrechtsurkunde der Stadt ZurichDer Erwerb der Schweizer Staatsburgerschaft die sich aus drei Burgerrechten zusammensetzt Gemeinde Kanton und Bund ist daher gleichzeitig der Erwerb des Burgerrechts einer spezifischen Gemeinde Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Erwerb 3 Bedeutung 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenIn der Alten Eidgenossenschaft aber auch in zahlreichen anderen fruheren Herrschaften war der Burgerort der Ort in dem die Vorfahren gelebt und Rechte und Pflichten erworben hatten und dadurch heimatberechtigt waren Der Burgerort war derjenige Ort in dem ein Burger Rechte an den gemeinsamen Gutern hatte dazu gehorten zum Beispiel Allmendweide und Holzgerechtigkeiten also geldwerte Vorteile Am Burgerort hatte er zudem dem Landesherrn seine Wehrkraft zur Verfugung zu stellen Wer dort hinzukam hatte sich in der Regel wie ein neuer Gesellschafter in ein Unternehmen einzukaufen Der Burgerort war es auch der fur seine Burger aufkommen musste falls diese verarmten und ihren Lebensunterhalt nicht mehr selbst bestreiten konnten Daher versuchten im 19 Jahrhundert etliche in finanziellen Schwierigkeiten steckende Schweizer Gemeinden ihre Armen loszuwerden indem sie ihnen die Uberfahrt nach Amerika bezahlten und sie im Gegenzug auf ihr Burgerrecht verzichten liessen Erwerb Bearbeiten Hauptartikel Schweizer Burgerrecht Durch den Erwerb des Schweizer Burgerrechts sei es von Gesetzes wegen etwa durch Geburt oder Adoption sei es durch Einburgerung wird gleichzeitig das Burgerrecht einer Gemeinde erworben Diese Gemeinde ist der Burgerort Durch Geburt erhalt ein Kind den Burgerort des Elternteils dessen Namen es tragt 1 Fruher war das generell der Burgerort des Vaters Dieser Burgerort muss nicht mit dem Wohnort der Familie ubereinstimmen sondern wird quasi vererbt Fruher erlangte eine Schweizer Burgerin durch die Heirat den Burgerort ihres Schweizer Ehemannes und verlor dabei ihren bisherigen Burgerort den sie als Ledige hatte Auch nach einer Scheidung behielt die Frau den so erworbenen Burgerort Im ausgehenden 20 Jahrhundert erfolgte eine Anderung wonach die Ehefrau zwar weiterhin den Burgerort des Ehemannes erwarb aber durch Heirat ihren ursprunglichen Burgerort nicht mehr verlor Seit Inkrafttreten des neuen Namens und Burgerrechts per 1 Januar 2013 hat die Heirat keinen Einfluss mehr auf das Burgerrecht der Ehefrau diese behalt ihr eigenes Burgerrecht als einziges Burgerrecht 2 Bei der Einburgerung erwirbt jemand das Burgerrecht der Gemeinde in der er wohnt Voraussetzung ist in der Regel mehrere Jahre dort gewohnt zu haben Das Burgerrecht der Wohngemeinde konnen sowohl Auslander als auch Schweizer beantragen Letztere erhalten dadurch die Moglichkeit mehrere Burgerorte zu besitzen und an den Versammlungen der Burgergemeinde die vielerorts von der politischen Gemeinde unabhangig ist teilzunehmen und dort abzustimmen Formal ist es die Burgergemeinde in einigen Kantonen sowie historisch auch Burgergemeinde genannt die das Burgerrecht erteilt An diese Erteilung ist das Burgerrecht des Kantons und der Eidgenossenschaft geknupft Der fruher sehr grosse Spielraum der Gemeinde wird in jungerer Zeit zunehmend durch Vorgaben des Kantons und des Bundes eingeschrankt welche die Rechtsgleichheit wahren sollen So sind einfache Abstimmungen uber Einburgerungsgesuche nicht mehr erlaubt weil sie nicht begrundet waren 3 Bedeutung Bearbeiten nbsp Heimatschein der Gemeinde Zollikofen im Kanton Bern 1918Viele Schweizer haben nie im Burgerort gewohnt Der Burgerort muss aber in etlichen Formularen angegeben werden Lange Zeit wurde am Burgerort das Familienregister gefuhrt das Aufschluss uber Geburt Heirat Tod und Burgerrecht gab 2004 wurde dieses durch das Personenregister ersetzt das gesamtschweizerisch vom System Infostar verwaltet wird Der Burgerort stellt den Heimatschein aus der bei der Wohngemeinde fur die Dauer des Aufenthaltes zu hinterlegen ist Der Heimatort ist auf der Identitatskarte und im Pass aufgefuhrt Bei der Ausarbeitung des Ausweisgesetzes wurde gepruft ihn in diesen Dokumenten durch den Geburtsort zu ersetzen Die Idee wurde jedoch wieder fallen gelassen 4 Fur die Ausubung der politischen Rechte in kantonalen und kommunalen Angelegenheiten ist nicht der Burgerort sondern der Wohnsitz massgebend solange der Burger in der Schweiz wohnhaft ist Auslandschweizer konnen ihre politischen Rechte entweder in ihrem Burgerort oder alternativ in einer Schweizer Gemeinde ausuben in der sie in der Vergangenheit ihren Wohnsitz hatten In Bezug auf die ortliche Zustandigkeit von Gerichten hat der Burgerort in Binnenfallen keine Bedeutung So sieht die Schweizerische Zivilprozessordnung vor dass fur Klagen gegen eine naturliche Person grundsatzlich das Gericht am Wohnsitz zustandig ist 5 In internationalen Fallen kann der Burgerort jedoch subsidiar relevant sein So sind z B die Behorden des Heimatkantons d h die fur den Burgerort zustandigen Gerichte bzw Behorden fur Namensanderungen von Auslandschweizern zustandig 6 oder es kann am Heimatort d h Burgerort auf Ungultigerklarung der Ehe geklagt werden 7 Auch in Bezug auf Kindesverhaltnisse 8 oder im Erbrecht spielt der Heimat bzw Burgerort noch eine subsidiare Rolle fur die Zustandigkeit War der Erblasser Schweizer Burger mit letztem Wohnsitz im Ausland so sind die schweizerischen Gerichte oder Behorden am Heimatort zustandig soweit sich die auslandische Behorde mit seinem Nachlass nicht befasst 9 In vielen Schweizer Gemeinden bestehen heute noch Burgergemeinden mit eigenem Vermogen neben den Einwohnergemeinden wobei die Grenzen nicht deckungsgleich sein mussen Aktive Burgergemeinden dienen unter anderem der kulturellen Identitatsstiftung befinden aber auch uber die Verleihung des Ortsburgerrechts Mancherorts haben heute aber die Einwohnergemeinden Aufgaben der Burgergemeinden insbesondere Einburgerungen ubernommen Es besteht fur den Heimatort grundsatzlich keine Verpflichtung mehr seinen Burgern Sozialhilfe zu leisten Diese Aufgabe wird nach der Regelung des Zustandigkeitsgesetzes vom Wohnort ungeachtet des Burgerrechts wahrgenommen Hierdurch hat auch die Moglichkeit der Heimatgemeinde in bestimmten Fallen gegen die Begrundung eines Vater Kinds Verhaltnisses Einspruch zu erheben 10 an Bedeutung verloren 11 Der Heimatort bzw der Kanton in dem der Burgerort liegt kamen noch bis 2017 12 fur die Kosten der Sozialhilfe auf wenn ein Burger in den ersten zwei Jahren seiner Ankunft in einer neuen Gemeinde bedurftig wurde oder wenn er ohne festen Wohnsitz war Die standeratliche Kommission fur soziale Sicherheit und Gesundheit empfahl jedoch der Bundesversammlung diese Pflichten des Heimatortes aus dem Bundesgesetz uber die Zustandigkeit fur die Unterstutzung Bedurftiger zu streichen Im Jahr 2012 entschied der Standerat einstimmig mit 43 Stimmen und der Nationalrat mit 168 zu 22 Stimmen 13 diese letzte Bedeutung des Heimatortes aufzulosen Das hatte zur Folge dass nun der Wohnsitz bei Sozialhilfefallen keine Ruckerstattung mehr vom Heimatort Burgerort fordern kann Der Erlass aus dem Jahre 1681 der damals regelte dass der Heimatort fur die Sozialhilfeleistungen aufzukommen hat wurde somit nach 336 Jahren aufgehoben 14 15 Da das Gemeindeburgerrecht fur den Erwerb des Schweizer Burgerrechts Voraussetzung ist ist die Verleihung des Burgerrechts durch eine Gemeinde bei der ordentlichen Einburgerung bedeutsam Dabei variieren die Voraussetzungen fur den Erwerb des Ortsburgerrechts zwischen den Gemeinden zum Teil erheblich etwa bezuglich geforderter minimaler Wohnsitzdauer in der Gemeinde oder Integrationsleistungen Ein praktisches Problem des Burgerorts ist dass in nicht schweizerischen Formularen oft der Geburtsort gemass offiziellem Dokument einzutragen ist in den amtlichen Dokumenten der Schweiz jedoch ausschliesslich der Burgerort steht Weblinks Bearbeiten nbsp Commons Burgerrechtsurkunde Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien nbsp Wiktionary Heimatort Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Rainer J Schweizer Burgerrecht In Historisches Lexikon der Schweiz David Hesse Daheim sein ist alles Memento vom 15 Januar 2013 im Webarchiv archive today In Tages Anzeiger vom 8 Mai 2012 Einzelnachweise Bearbeiten Art 271 ZGB Art 161 ZGB SR 141 0 Bundesgesetz uber das Schweizer Burgerrecht Artikel 16 Archiviert vom Original am 13 April 2021 abgerufen am 4 November 2022 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www fedlex admin ch Botschaft zum Ausweisgesetz Bundesblatt 2000 4758 PDF 148 kB Art 10 ZPO Art 38 IPRG Art 45a IPRG z B Art 67 IPRG Art 87 IPRG Art 259 Abs 2 Ziff 3 ZGB Art 260a Abs 1 ZGB Art 269a Abs 1 ZGB Heinz Hausherr Regina Aebi Muller Das Personenrecht des Schweizerischen Zivilgesetzbuches Stampfli Bern 2005 S 92 f Anderung Zustandigkeitsgesetz In Bundesblatt 2012 9645 Abgerufen am 4 April 2022 Schlussabstimmung Nationalrat Das Schweizer Parlament abgerufen am 4 April 2022 Silvan Hartmann Anderung im Sozialhilfegesetz Heimatort verliert seine Bedeutung In Aargauer Zeitung 8 Januar 2012 abgerufen am 1 Januar 2019 Daniel Friedli Der Heimatort wird irrelevant In NZZ am Sonntag 8 Januar 2012 abgerufen am 1 Januar 2019 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Burgerort amp oldid 232231871