www.wikidata.de-de.nina.az
Die Artikel Burgergemeinde und Burgergemeinde uberschneiden sich thematisch Informationen die du hier suchst konnen sich also auch im anderen Artikel befinden Gerne kannst du dich an der betreffenden Redundanzdiskussion beteiligen oder direkt dabei helfen die Artikel zusammenzufuhren oder besser voneinander abzugrenzen Anleitung Die Burgergemeinde franzosisch bourgeoisie und commune bourgeoise italienisch patriziato ratoromanisch vischnanca burgaisa je nach Kanton auch Burger Ortsburger oder Ortsgemeinde ist eine Personalkorperschaft des kantonalen offentlichen Rechts die heute noch in rund der Halfte der Schweizer Kantone vorkommt Ihr gehoren unabhangig vom aktuellen Wohnort ausschliesslich naturliche Personen an die den Status des Burgers und damit das Heimatrecht der Burger Gemeinde besitzen Eidgenossisches WappenGemeindearten in der SchweizPolitische Gemeinde auch Einwohnergemeinde Gemeinde Ortsgemeinde Bezirk Munizipalgemeinde Bauert Burgergemeinde auch Burgergemeinde Ortsgemeinde Ortsburgergemeinde Tagwen Einheitsgemeinde Feuerschaugemeinde Fraktionsgemeinde Gemischte Gemeinde Kirchgemeinde Korporationsgemeinde Munizipalgemeinde Kanton Thurgau aufgehoben Pfarrgemeinde Rhode Schulgemeinde Viertelsgemeinde Zivilgemeinde aufgehoben Die Burgergemeinden sind zu unterscheiden von den politischen Gemeinden auch Einwohnergemeinden genannt und den Kirchgemeinden Inhaltsverzeichnis 1 Staatsrecht 1 1 Verbreitung und Bezeichnungen 1 2 Zugehorigkeit 1 3 Aufgaben 2 Burgerrecht und Heimatort 3 Geschichte 4 Siehe auch 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseStaatsrecht BearbeitenVerbreitung und Bezeichnungen Bearbeiten Burgergemeinden kommen derzeit noch in vierzehn Kantonen vor namlich in Bern Uri Obwalden nur in der Gemeinde Engelberg Zug Solothurn Basel Stadt Basel Landschaft St Gallen Graubunden Aargau Thurgau Tessin Wallis und Jura 1 Flachendeckend neben den politischen Gemeinden Einwohnergemeinden gibt es die Burgergemeinden heute allerdings nur noch in den funf Kantonen Uri Zug Solothurn Basel Stadt und Basel Landschaft in den andern genannten Kantonen sind sie ganz unterschiedlich stark vertreten nbsp Nicht ausgegebene Anleihe der Ortsburgergemeinde Zofingen im Aargau vom 1 Mai 1878In einigen Kantonen tragt die Burgergemeinde andere Bezeichnungen Im Kanton Bern 2 3 und im Kanton Wallis 2 heisst sie Burgergemeinde in den Kantonen Uri Aargau und Thurgau Ortsburgergemeinde 2 und im Kanton St Gallen Ortsgemeinde 2 im Kanton Glarus hiess sie bis zum Inkrafttreten der Gemeindereform 2011 Tagwen In der Westschweiz sind die Begriffe bourgeoisie im franzosischsprachigen Teil des Kantons Wallis bzw commune bourgeoise franzosischsprachiger Teil des Kantons Bern sowie Kanton Jura gelaufig im Kanton Tessin tragt die Burgergemeinde den Namen patriziato In den ratoromanischsprachigen Gegenden des Kantons Graubunden spricht man von vischnanca burgaisa hier entstanden die Burgergemeinden aus den vicinanze Nachbarschaften und sind deren Rechtsnachfolger Keine Burgergemeinden existieren in den Kantonen Zurich seit 1866 4 Luzern seit 2005 5 Nidwalden nie vorhanden 6 Schwyz nie vorhanden 7 Glarus seit 2011 8 Schaffhausen seit 2000 9 Appenzell Ausserrhoden seit 1995 2000 10 Appenzell Innerrhoden nie vorhanden 11 Waadt seit 1803 12 Neuenburg seit 1848 13 und Genf nie vorhanden 14 in Obwalden seit 2010 15 gibt es nur noch eine in der Gemeinde Engelberg Von den hier genannten Kantonen kennen Luzern Nidwalden Obwalden Schwyz Glarus und Appenzell Innerrhoden allerdings offentlich und privatrechtlich organisierte Korporationen Rhoden Urten Teilsamen und Alpgenossenschaften die innerhalb einer Gemeinde eigene Gebilde darstellen und ihrem Wesen nach reine Nutzungsgenossenschaften sind Eine besondere Situation herrscht im Kanton Freiburg wo es zwar keine eigens konstituierte Burgergemeinden gibt aber jeweils Burgerversammlungen uber die Burgerguter befinden die ihrerseits treuhanderisch von der politischen Gemeinde verwaltet werden 16 17 Ahnliches gilt wenn auch stark marginalisiert fur den Kanton Zurich wo ebenfalls keine Burgergemeinden aber Stand 2000 noch in drei politischen Gemeinden separat verwaltete Burgerguter existieren die zur Entlastung der politischen und der Schulgemeinde dienen 18 17 Zugehorigkeit Bearbeiten Die Burgergemeinden umfassen alle Personen die das Burgerrecht der jeweiligen Gemeinde besitzen Es handelt sich damit in erster Linie um eine Personengemeinschaft Die Burgergemeinde besitzt anders als die politische Gemeinde weder ein bestimmtes Hoheitsgebiet noch verfugt sie uber die Steuerhoheit haufig aber uber betrachtliches Vermogen 19 Bei Angelegenheiten der Verwaltung ihres Vermogens stimmberechtigt sind je nach Kanton oder einzelner Burgergemeinde entweder nur die innerhalb der Burgergemeinde wohnhaften Personen oder aber alle ihr zugeordneten Personen ungeachtet ihres Wohnsitzes Letzteres gilt beispielsweise in den Kantonen Bern je nach Burgergemeinde Basel Landschaft und Zug 19 Aufgaben Bearbeiten Burgergemeinden verwalten in der Regel die aus der Zeit des Ancien Regime ubernommenen Burgerguter wie Wald oder Alpen soweit diese Aufgaben nicht einer Korporationsgemeinde oder anderen Korperschaft zugewiesen sind Getreu der Vielfalt der Kantone und ihrer Geschichte gibt es sehr grosse Unterschiede in Bezug auf Tatigkeiten Befugnisse und Organisationsstrukturen Uberdies sind viele Burgergemeinden stark in den Bereichen Kultur und Soziales engagiert beispielsweise in den Stadten Bern und Basel Uber die Erteilung des Gemeindeburgerrechts entscheiden in den Kantonen Zug Basel Stadt Basel Landschaft und Graubunden sowie in der Gemeinde Engelberg in Obwalden ebenfalls die Burgergemeinden In allen andern Kantonen obliegt dieser Beschluss den politischen Gemeinden 19 Nach dem bernischen Gemeindegesetz sind die Burgergemeinden die als Gemeinden organisierten Burgerschaften Den Burgergemeinden stehen die Zusicherung oder Erteilung des Gemeindeburgerrechts in der Form des Burgerrechts zu dann die Erfullung ihrer weiteren angestammten Aufgaben weiter die Verwaltung ihres Vermogens und schliesslich die Besorgung von Aufgaben die ihr durch besondere Vorschriften ubertragen werden Sie konnen zusatzliche Aufgaben ubernehmen solange diese nicht bereits von den Einwohnergemeinden oder von Unterabteilungen derselben erfullt werden Art 112 GdeG BE Burgerrecht und Heimatort BearbeitenJeder Schweizer Burger besitzt einen Burgerort auch Heimatort d h er ist Burger bzw Burger einer Gemeinde Dieses kommunale Burgerrecht besteht auch dort wo keine separate Burgergemeinde existiert Abgesehen von Neueingeburgerten ist es auch unabhangig vom Geburts oder Wohnort einer Person Ublicherweise wird der Burgerort vom Vater auf die Kinder vererbt Fruher ubernahm die Ehefrau bei der Heirat das Burgerrecht des Ehemannes als Doppelburgerrecht doch seit Inkrafttreten eines neuen Namens und Burgerrechts per 1 Januar 2013 hat die Ehe keinen Einfluss mehr auf das Burgerrecht auch die Ehefrau behalt als einziges ihr altes Burgerrecht Das Gemeindeburgerrecht spielt eine wichtige Rolle beim Erwerb des Schweizer Burgerrechts Wer in der Schweiz Burger einer Gemeinde ist ist zugleich Burger des Kantons in dem die Gemeinde liegt und damit auch automatisch Schweizer Staatsangehoriger Man kann nicht Schweizer Burger werden ohne Burger einer Gemeinde zu sein Art 37 Abs 1 der Bundesverfassung Die Burgerorte fuhrten lange Zeit je ein Familienregister welches unter anderem bestatigte dass jemand Burger der Gemeinde ist Diese Familienregister wurden 2003 durch das elektronische Personenstandsregister Infostar mit zentraler Datenbank und gesamtschweizerischer Vernetzung der Zivilstandsamter abgelost Bis ins 20 Jahrhundert hinein war die Burgergemeinde dazu verpflichtet armengenossig gewordene Burger zu unterstutzen Auch die Besorgung des Vormundschaftswesens war Aufgabe der Burgergemeinde Deshalb wurden auch gelegentlich Heimatlose z B Fahrende durch Kantonsbeschluss in einer Gemeinde zwangseingeburgert beispielsweise in Vaz Obervaz Geschichte BearbeitenIm Ancien Regime gab es in den Gemeinden einerseits vollberechtigte alteingesessene Burger sowie anderseits rechtlose sogenannte Hintersassen Als in der Helvetik alle Einwohner rechtlich gleichgestellt wurden erhob sich die Frage wem der Besitz der burgerlichen Guter zustehen sollte In der Folge wurden in den meisten Kantonen neben den neuen Einwohnergemeinden die alle am Ort Niedergelassenen umfassen und als politische Gemeinden den Wahl und Abstimmungskorper bilden Burgergemeinden geschaffen welche die alteingesessenen Ortsburger zusammenfassten und denen die Nutzung des Gemeindeguts vorbehalten blieb 20 In den Kantonen Appenzell Innerrhoden 11 Nidwalden 6 und Schwyz 7 kam es allerdings nie zur Errichtung von Burgergemeinden da sich hier einerseits die Einfuhrung der Einwohnergemeinde um mehrere Jahrzehnte verzogerte Schwyz 1848 Nidwalden 1850 Appenzell Innerrhoden 1872 und anderseits schon eine starke Tradition ortlicher Nutzungsgenossenschaften bestand welche die Guter der Alteingesessenen verwalteten Auch der Kanton Genf kannte nie Burgergemeinden da er von 1798 bis 1815 zu Frankreich gehorte und anschliessend das franzosische Gemeinderecht beibehielt 14 In der Waadt wurden schon bei der Kantonsgrundung 1803 die Burgermeinden nicht fortgefuhrt 12 In weiteren Kantonen wie beispielsweise Luzern Obwalden Uri und Zug traten Burgergemeinden neben die bestehenden oft machtigeren Korporationen siehe auch den Artikel Korporationsgemeinde In manchen Kantonen gab und gibt es Bestrebungen die Burgergemeinden in den politischen Gemeinden aufgehen zu lassen In den Kantonen Bern Obwalden Solothurn und Jura existieren nebeneinander Gemeinden wo Einwohner und Burgergemeinde getrennt sind und solche wo Einwohner und Burgermeinden zusammengelegt sind sogenannte Gemischte Gemeinden oder Einheitsgemeinden und im Kanton Freiburg werden die burgerlichen Guter von der politischen Gemeinde verwaltet In jungerer Zeit wurden die Burgergemeinden im Kanton Appenzell Ausserrhoden mittels der neuen Kantonsverfassung im Kanton Glarus mittels einer Teilrevision der Kantonsverfassung und im Kanton Schaffhausen durch das neue Gemeindegesetz aufgehoben wogegen der Prozess in den Kantonen Luzern und Obwalden fur die einzelnen Gemeinden auf freiwilliger Basis verlief siehe oben Von Fusionen der politischen Gemeinden sind Burgergemeinden unterschiedlich betroffen Wahrend beispielsweise im Kanton Graubunden bei der Neubildung einer politischen Gemeinde die bisherigen Burgergemeinden untergehen und eine neue gebildet wird konnen im Kanton St Gallen die alten Ortsgemeinden ihr Weiterleben beschliessen Heute existieren in der Schweiz noch knapp 1650 Burgergemeinden und Korporationen Auf nationaler Ebene werden die Burgergemeinden durch den Schweizerischen Verband der Burgergemeinden und Korporationen SVBK vertreten 21 Siehe auch BearbeitenGemeinden der Schweiz Burgergemeinde Bern Burgergemeinde NidauLiteratur BearbeitenAndreas Auer Staatsrecht der schweizerischen Kantone Stampfli Bern 2016 ISBN 978 3 7272 3217 6 Basil Sieber Burgergemeinde In Historisches Lexikon der Schweiz Weblinks BearbeitenWebsite des Schweizerischen Verbands der Burgergemeinden und Korporationen Burgergemeinden auf Sinnsuche In Luzerner Zeitung 15 Mai 2017Einzelnachweise Bearbeiten Andreas Auer Staatsrecht der schweizerischen Kantone Stampfli Bern 2016 ISBN 978 3 7272 3217 6 S 135 In Auers Zusammenstellung fehlt St Gallen zwar in der Kantonsliste nicht aber in der zugehorigen Anmerkung 54 a b c d Andreas Auer Staatsrecht der schweizerischen Kantone Stampfli Bern 2016 ISBN 978 3 7272 3217 6 S 135 Georg Kreis Arlette Schnyder Sibylle Meyrat Birgit Stalder Martin Stuber Von Bernern und Burgern Tradition und Neuerfindung einer Burgergemeinde hier jetzt Baden 2014 ISBN 978 3 03919 333 2 Im Kanton Zurich wurden die Aufgaben der Burgergemeinden mit dem Gemeindegesetz von 1866 den burgerlichen Abteilungen der politischen Gemeinden ubertragen welche ihrerseits mit der neuen Kantonsverfassung die 2006 in Kraft trat aufgehoben wurden Weiteres zu den ehemaligen Zurcher Burgergemeinden und den Burgergutern siehe in Isabelle Haner Markus Russli Evi Schwarzenbach Hrsg Kommentar zur Zurcher Kantonsverfassung Schulthess Zurich 2007 Art 83 N 3 ff sowie in H R Thalmann Kommentar zum Zurcher Gemeindegesetz von 1926 3 uberarb Aufl KDMZ Wadenswil 2000 S 383 f Die Luzerner Burgergemeinden haben sich im 20 und fruhen 21 Jahrhundert alle freiwillig mit der jeweiligen Einwohnergemeinde politischen Gemeinde vereinigt als letzte diejenige von Ufhusen Grossratsbeschluss uber die Genehmigung der Vereinigung der Burgergemeinde Ufhusen mit ihrer Einwohnergemeinde vom 20 Juni 2005 a b Im Kanton Nidwalden wurden die Aufgaben die in andern Kantonen den Burgergemeinden zukamen einerseits von den Urtenen Korporationen und anderseits von den 1877 1978 bestehenden Armengemeinden wahrgenommen Fur die Erlangung des Kantonsburgerrecht war und ist bis heute eine vorgangige Zusicherung des Gemeindeburgerrechts durch eine der mit der Kantonsverfassung von 1850 geschaffenen Bezirksgemeinden heute politische Gemeinden im 19 Jahrhundert uberdies eine Zusicherung des Armenrechts vonnoten Siehe hierzu Karl von Deschwanden Das Gemeindewesen des Kantons Unterwalden nid dem Wald In Allgemeine Beschreibung und Statistik der Schweiz Hrsg von Max Wirth 1 Band Orell Fussli Zurich 1871 S 131 167 Burgerliches Gesetzbuch fur den Kanton Unterwalden nid dem Wald Erster Theil Personenrecht von 1852 26 31 Eduard Amstad Kurzer historischer Uberblick uber das Gemeindewesen im Kanton Nidwalden um 1965 Mskr im Staatsarchiv Nidwalden a b Im Kanton Schwyz fuhrte die Kantonsverfassung von 1848 die fur alle politischen kirchlichen schulischen und burgerlichen Belange zustandige Einheitsgemeinde ein Vorher herrschten je nach Kantonsteil unterschiedliche Verhaltnisse eine historische Aufarbeitung des Themas fehlt bis heute Die Glarner Tagwen wurden auf der Grundlage einer 2006 beschlossenen und 2011 in Kraft getretenen Teilrevision der Kantonsverfassung aufgehoben Die Schaffhauser Burgergemeinden wurden durch das 1998 erlassene und 2000 in Kraft getretene neue Gemeindegesetz aufgehoben Die appenzell ausserrhodischen Burgergemeinden wurden auf der Grundlage der neuen Kantonsverfassung von 1995 aufgehoben Die Aufhebung musste innert funf Jahren vollzogen werden a b Die Einburgerung Erteilung des Landrechts geschieht im Kanton Appenzell Innerrhoden seit alters durch den Kanton fruher durch die Landsgemeinde heute durch den Grossen Rat Nur fur den Bezirk Oberegg gibt es ein eigenes Gemeindeburgerrecht die anderen Burger sind solche des Inneren Landes Allerdings mussten sich im Ancien Regime Einburgerungswillige teilweise zuerst die Rhodsgenossenschaft also die Mitgliedschaft in einer Rhode zusichern lassen da diese unter anderem fur das Armenwesen zustandig war bis sie im 18 Jahrhundert an das Innere Land uberging Weiteres siehe in Johannes Gisler Innerrhoder Familiennamenbuch In Innerrhoder Geschichtsfreund 15 1969 1970 S 38 96 hier besonders S 41 ff doi 10 5169 seals 405193 49 a b Im Kanton Waadt wurden 1803 solche Verhaltnisse hergestellt wie sie noch heute im Kanton Freiburg existieren namlich dass die Burgerguter von den politischen Gemeinden verwaltet werden siehe hierzu Denis Tappy Communes d habitants et communes bourgeoises a l epoque de la Mediation Les exemples des cantons de Vaud et du Tessin In Revue historique vaudoise 2004 S 119 234 Art 179 Abs 9 der Waadtlander Kantonsverfassung von 2003 halt betreffend da und dort noch existierende burgerliche Privilegien Folgendes fest Les droits coutumiers des bourgeoisies fondees sur l art 81 de la Constitution du 1er mars 1885 sont reserves sous l arbitrage du Conseil d Etat Les personnes concernees par l abrogation de cet article sont informees par publication officielle Die auf Artikel 81 der Verfassung vom 1 Marz 1885 beruhenden Gewohnheitsrechte der Burgergemeinden sachlich richtiger der Gesamtheit der Gemeindeburger bleiben der Schiedsgerichtsbarkeit des Staatsrates unterstellt vorbehalten Die von der Aufhebung dieses Artikels betroffenen Personen werden durch amtliche Mitteilung benachrichtigt Im Laufe des 19 und 20 Jahrhunderts sind die herkommenen Privilegien der Ortsburger fast ganzlich verschwunden im Wesentlichen betrifft Art 179 KV laut Tappy siehe oben S 230 f die Gemeinden Grandcour und Payerne Die Neuenburger Burgermeinden wurden durch die Revolution von 1848 und die im gleichen Jahr erlassene neue Kantonsverfassung aufgehoben Ahnlichkeiten mit den ehemaligen Burgergemeinden haben die beiden noch heute bestehenden katholischen Korporationen Saint Maurice in Le Landeron und Saint Martin in Cressier a b Das Genfer Gemeindewesen unterscheidet sich von demjenigen der ubrigen Schweiz da es stark von Frankreich gepragt wurde zu dem der vormalige Stadtstaat von 1798 bis 1815 gehorte Am 25 Prairial des Jahres VI 1798 erliess der franzosische Regierungsbeauftragte eine vorlaufige Verordnung welche fur die Stadt Genf eine selbstandige vom Staat getrennte Gemeinde einrichtete und das Gesetz vom 28 Pluviose des Jahres VIII 17 Februar 1800 richtete in jeder Gemeinde einen Gemeinderat ein Schon zuvor hatte Genf mit dem Edikt vom 12 Dezember 1792 die Gleichheit aller Einwohner eingefuhrt Vgl Bernard Lescaze Francoise Hirsch Hrsg Les institutions politiques judiciaires et militaires Encyclopedie de Geneve Band 4 2 nachgefuhrte Auflage Association de l Encyclopedie de Geneve Genf 1991 Die sechs Burgergemeinden im alten Kantonsteil Obwaldens wurden alle zwischen 1985 Lungern und 2010 Sarnen aufgelost Weder die Freiburger Kantonsverfassung von 2004 noch das Freiburger Gemeindegesetz von 1980 kennen den Begriff der Burgergemeinde In den Artikeln 104bis bis 106 des Gemeindegesetzes wird festgehalten dass es in solchen politischen Gemeinden in denen mindestens zehn Ortsburger leben Burgerversammlungen gibt die vom Gemeinderat der politischen Gemeinde einberufen werden Der Begriff der Burgergemeinde kommt allerdings als Ubersetzung des freilich mehrdeutigen franzosischen bourgeoisie im neuen Gesetz uber die Gemeindefinanzen vor 2018 noch in Beratung a b Martin Schuler Therese Huissod Christophe Jemelin Suzanne Stofer Strukturatlas der Schweiz Atlas structurel de la Suisse Hrsg vom Bundesamt fur Statistik Neue Zurcher Zeitung Zurich 1997 S 256 Burgerguter die 1866 aus den damaligen burgerlichen Nutzungsgutern gebildet wurden gab es im Jahr 2000 noch in den politischen Gemeinden Dietikon Schlieren und Kyburg letztgenanntes heute zu Illnau Effretikon in der Stadt Zurich beispielsweise wurde die Stiftung Burgerliches Nutzungsgut bestehend aus den Burgergutern der eingemeindeten Vororte 1983 aufgehoben Im Gemeindegesetz von 1926 war 130 den Burgergutern gewidmet im Gemeindegesetz von 2015 in Kraft seit 2018 gibt es keine diesbezuglichen Bestimmungen mehr Weiteres zu den ehemaligen Zurcher Burgergutern siehe in Isabelle Haner Markus Russli Evi Schwarzenbach Hrsg Kommentar zur Zurcher Kantonsverfassung Schulthess Zurich 2007 Art 83 N 3 ff sowie in H R Thalmann Kommentar zum Zurcher Gemeindegesetz von 1926 3 uberarb Aufl KDMZ Wadenswil 2000 S 383 f a b c Andreas Auer Staatsrecht der schweizerischen Kantone Stampfli Bern 2016 ISBN 978 3 7272 3217 6 S 136 Basil Sieber Burgergemeinde In Historisches Lexikon der Schweiz Website des Verbands der Burgergemeinden und KorporationenNormdaten Sachbegriff GND 4204253 7 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Burgergemeinde amp oldid 236558948