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Pfarre ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel Fur den deutschen Essigfabrikanten und Politiker Karl Pfarre 1817 1879 siehe dort Eine Pfarrei bzw Pfarre parochia paroecia von altgriechisch paroikia paroikia Nachbarschaft ist in der Gliederung vieler christlicher Kirchen eine rechtlich abgegrenzte Gemeinschaft von Glaubigen der ein Pfarrer vorsteht Die Gemeinschaft der Glaubigen nennt man Pfarrgemeinde auch das dazugehorige Seelsorgegebiet als Amtsbezirk auch Pfarrbezirk oder Pfarrsprengel den Amtsbezirk den Amtssitz des Pfarrers und auch die amtliche Wurde nennt man auch Pfarrei oder Pfarramt und das Amts und Wohngebaude selbst heisst Pfarrhaus und gelegentlich Pfarrhof St Jakobus Kirche mit Pfarrheim Dulmen Nordrhein Westfalen Steinrelief in einer Mauer Es zeigt die Grenze zwischen zwei Pfarrbezirken an und steht zwischen Grouville und Saint Clement auf Jersey Inhaltsverzeichnis 1 Wortbedeutung 2 Abgrenzung zum Begriff Kirchengemeinde 2 1 Im katholischen Kirchenrecht 2 2 Im evangelischen Kirchenrecht 3 Historische Entwicklung 3 1 Entstehung 3 2 Spatere Ausgestaltung 3 3 Entwicklung nach dem Konzil von Trient 4 Kirchenrechtlicher Status in der romisch katholischen Kirche 4 1 Arten von Pfarreien 4 2 Pfarrverband 5 Siehe auch 6 Weblinks 7 Literatur 8 EinzelnachweiseWortbedeutung BearbeitenFur die Herkunft des Wortes paroikia paroikia wird zumeist par oikos par oikos angenommen was wortlich ubersetzt am Haus bedeutet also die Bedeutung Nachbarschaft hat Uber das spatlateinische paroecia dann parrochia entstand das althochdeutsche pfarra 1 Eine Alternative fur die Etymologie von paroikia ist das Wohnen eines Fremden in einem Orte ohne Burgerrecht 2 In dieser Bedeutung fremd Fremde Fremder kommt der Begriff mehrfach im Neuen Testament vor Lk 24 18 EU Apg 13 17 EU Eph 2 19 EU 1 Petr 1 17 EU 1 Petr 2 11 EU Hebr 11 9 EU und wurde wohl auch in dieser Bedeutung auf die christliche Pfarrei ubertragen denn die Christen sahen das irdische Leben als Leben in der Fremde an 3 Abgrenzung zum Begriff Kirchengemeinde BearbeitenVon der Pfarrei ist die Kirch en gemeinde zu unterscheiden Beide Begriffe unterscheiden sich je nach Konfession Im katholischen Kirchenrecht Bearbeiten Der Begriff der Kirchengemeinde kommt im katholischen Kirchenrecht nicht vor In Deutschland ging das Allgemeine Preussische Landrecht von evangelischen Begrifflichkeiten aus und betrachtete die Kirchengemeinde wegen deren Funktion bei der Vermogensverwaltung als juristische Person Dies setzte sich im Staatskirchenrecht durch so dass der Staat die Gesamtheit der Angehorigen einer Pfarrei als Kirchengemeinde betrachtete obgleich diese bis 1983 keine Rechtspersonlichkeit im innerkirchlichen Recht besass 4 Rechtstrager der Pfarrei war bis 1983 die Kirchenstiftung Daher kommt der Kirchengemeinde heute in Deutschland eine entscheidende Bedeutung im Staatskirchenrecht zu wobei sie jedoch von der Pfarrei zu unterscheiden ist So kann eine Pfarrei durchaus aus zwei Kirchengemeinden bestehen die dann auch jeweils einen Vermogensverwaltungsrat Verwaltungsrat Kirchenverwaltungsrat haben In der Schweiz gibt es in Kantonen mit Landeskirchenmodell ebenfalls einen Dualismus zwischen staatlicher und kirchlicher Struktur wobei dieser noch wesentlich bedeutender ist weil die betreffenden Kantone die Anerkennung der Kirche als Religionsgemeinschaft von bestimmten Bedingungen etwa einer demokratischen Wahl des Pfarrers abhangig gemacht hat Die so als Parallelstruktur zu Bistum und Pfarrei existierenden Landeskirchen und Kirchgemeinden erhielten so das Besteuerungsrecht als vom Kanton geliehene Hoheitsgewalt 5 In der Pastoraltheologie wird seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil Pfarrei uberwiegend als einseitig rechtlich institutionell interpretierter Begriff fur eine Seelsorgeeinheit auf der untersten Ebene verstanden von dem sich der pastorale Leitbegriff Gemeinde als der im gemeinsamen Glauben wurzelnde freie Zusammenschluss von Personen abhebt die sich zum Evangelium Jesu Christi bekennen 6 Der Begriff Pfarrei wird durch Gemeinde um den Aspekt des mehr Ereignishaften und den vom Konzil gepragten Gedanken des Volkes Gottes erweitert 7 Im evangelischen Kirchenrecht Bearbeiten Im evangelischen Kirchenrecht ist die Pfarrei ein raumlich bestimmter Seelsorge und Verwaltungsbereich der ein Pfarrer zugeteilt wurde Sind mehrere Pfarrer in einer Pfarrei tatig so kann die Pfarrei in Pfarrsprengel unterteilt werden Eine Pfarrei ist oft mit einer Kirchengemeinde identisch Hat ein Pfarrer jedoch mehrere Gemeinden zu betreuen so kann eine Pfarrei auch mehrere Kirchengemeinden umfassen 8 Historische Entwicklung BearbeitenEntstehung Bearbeiten Das fruhe Christentum war eine Stadtreligion In jeder Stadt mit christlicher Gemeinde leitete der Bischof unterstutzt von seinen Klerikern die Seelsorge Die Bischofskirche stellte dabei auch gleichzeitig den Mittelpunkt des christlichen Lebens dar Ab dem 2 Jahrhundert dehnte sich das Christentum jedoch mehr und mehr auch auf landliche Gebiete aus beziehungsweise dehnte es sich in Gebiete aus die kaum Stadte aufwiesen Im Osten wurde die Seelsorge dort zunachst von so genannten Chorbischofen ubernommen 9 Alsbald jedoch traten vom Bischof der nachstliegenden Stadt ernannte Kleriker an deren Stelle Im Westen wurden mit der zunehmenden Christianisierung Seelsorgebereiche eingerichtet die durch vom Bischof entsandte Kleriker geleitet wurden Diese Kleriker besassen anfangs nur delegierte Kompetenzen z B fur Taufe und Eucharistie 9 Spatere Ausgestaltung Bearbeiten Ab dem 6 Jahrhundert wurden diese Seelsorgsbezirke als parochia bzw paroecia bezeichnet siehe auch Urpfarrei Die Pfarrstruktur wurde pragend fur die Organisation der Seelsorge und damit fur das Leben der Glaubigen Die Entwicklung der Pfarrstruktur wiederum wurde durch das Eigenkirchenwesen Stiftswesen und Kloster bestimmt 9 Schliesslich entwickelte sich ein flachendeckendes System von Pfarreien das immer dichter wurde Fur die Errichtung neuer Pfarreien entwickelten sich zwei Bedingungen Zunachst musste der Unterhalt des Pfarrers sichergestellt sein Dies geschah durch Pfrunden Benefizien deren Ertrage dem Pfarrer zugutekamen Die zweite Bedingung war die Ausstattung der Pfarrei selbst mit hinreichenden Finanzmitteln insbesondere fur den Erhalt der Pfarrkirche Hierfur wurde jeweils eine Kirchenstiftung fabrica ecclesiae eingerichtet 9 Durch den Pfarrzwang waren die Glaubigen gehalten die Sakramente in ihrer eigenen Pfarrei zu empfangen Nach einem Dekret Papst Alexanders III 1159 1181 konnten fur Glaubige in entfernteren Gebieten Filialkirchen oder Vikariate eingerichtet werden 9 Entwicklung nach dem Konzil von Trient Bearbeiten Das Konzil von Trient 1545 1563 bestimmte dass es kein pfarrloses Kirchenvolk mehr geben durfte Jeder Glaubige musste einer Pfarrei zugeordnet sein Die Territorialpfarrei also die Zusammenfassung der auf einem Gebiet zusammenlebenden Glaubigen wurde dabei zum Regelfall Daneben bestehen aber bis heute auch Personalpfarreien jedoch in wesentlich geringerer Zahl Zudem regelte das Konzil die Aufgaben Rechte und Pflichten des Pfarrers neu insbesondere was die Predigt die Eheassistenz und die Applikationspflicht an Sonn und gebotenen Feiertagen anging Zudem wurden die Pfarrer ausdrucklich zur Residenz in ihrer Pfarrei und zur Fuhrung von Kirchenbuchern Taufbucher Ehebucher verpflichtet 9 Die Pfarrei stellt bis heute den zentralen Raum fur das christliche und gemeindliche Leben des Volkes Gottes dar Im neueren Kirchenrecht s u besteht jedoch kein Pfarrzwang mehr so dass Glaubige heute freier uber den Ort von Taufe Eheschliessung und Beerdigung entscheiden konnen Die hohere Mobilitat ermoglicht zudem das gezielte Aufsuchen besonderer Angebote anderer Pfarreien Kirchenrechtlicher Status in der romisch katholischen Kirche BearbeitenNach dem heutigen kanonischen Recht ist die Pfarrei eine bestimmte Gemeinschaft von Glaubigen die in einer Teilkirche auf Dauer errichtet ist und deren Seelsorge unter der Autoritat des Diozesanbischofs einem Pfarrer als ihrem eigenen Hirten anvertraut wird can 515 1 CIC Jede Diozese muss in Pfarreien aufgeteilt sein can 374 1 CIC Ihre Errichtung Aufhebung und Veranderung ist allein Sache des Diozesanbischofs der jedoch den Priesterrat zu horen hat can 515 2 CIC Die Pfarrei besitzt von Rechts wegen Rechtspersonlichkeit can 515 3 CIC Der Pfarrer als eigener Hirte der Gemeinde pastor proprius can 515 1 auch kanonischer Pfarrer genannt 10 muss die Priesterweihe empfangen haben can 521 1 CIC Die Moglichkeit eine Pfarrei einem Kanonikerkapitel etwa einem Domkapitel oder einer Ordensgemeinschaft zu inkorporieren besteht nach dem Kirchenrecht von 1983 nicht mehr can 520 1 CIC Wenn einem Kanonikerkapitel oder einer Ordensgemeinschaft die Pfarrseelsorge ubertragen war oder ubertragen werden soll so muss eines der Mitglieder zum ordentlichen Pfarrer bestellt werden Arten von Pfarreien Bearbeiten 1 Eine Territorialpfarrei ist nach kanonischem Recht in der romisch katholischen Kirche eine raumlich abgegrenzte Seelsorgeeinheit unter der Leitung eines Pfarrers Sie ist der haufigste Typ von Pfarrei und ihr gehoren alle Katholiken in einem bestimmten Territorium an 2 Die Personalpfarrei in Osterreich Personalpfarre als besondere Organisationsform der Pfarrei hat kein eigenes Gebiet Die Zugehorigkeit der Katholiken zu Personalpfarreien ist nicht vom Wohnsitz abhangig vielmehr werden ihnen bestimmte Gruppen von Glaubigen zugewiesen die sich durch Ritus oder Sprache seltener auch durch Nationalitat oder soziale Herkunft von der ubrigen katholischen Bevolkerung einer Region unterscheiden 3 Eine Quasipfarrei auch Pfarrkuratie Pfarrvikarie Rektoratspfarrei oder Lokalie ist eine bestimmte Gemeinschaft von Glaubigen die wegen besonderer Umstande noch nicht als Pfarrei errichtet ist can 516 1 CIC beispielsweise in Neubaugebieten 4 Als Expositur wird im katholischen Kirchenwesen ein Seelsorgebezirk ohne eigene Vermogensverwaltung bezeichnet der von einer Mutterpfarrei abhangig ist und von einem Pfarrvikar geleitet wird 5 Mit Missio cum cura animarum dt Mission mit Seelsorge wird zumeist eine bestimmte Organisationsform von Gemeinden bezeichnet die nicht den Status einer Pfarrei haben und sich an Sprachminderheiten oder die Katholiken in Diasporagebieten richten Pfarrverband Bearbeiten Hauptartikel Pfarrverband Ein Pfarrverband auch Seelsorgeeinheit Seelsorgebereich Seelsorgebezirk Kooperationseinheit Pastoralverbund Pfarreiengemeinschaft oder Pastoraler Raum ist ein Zusammenschluss mehrerer katholischer Pfarreien die mit einem gemeinsamen Seelsorgeteam unter Leitung eines gemeinsamen Pfarrers in einer Region kooperieren ohne dass sie juristisch und vermogensrechtlich zu einer Pfarrei fusionieren Die Bildung von Pfarrverbanden wird wegen der sich verringernden Zahl von Priestern und praktizierenden Glaubigen als notwendig angesehen und von den einzelnen Diozesen unterschiedlich gehandhabt und auch unterschiedlich benannt Siehe auch BearbeitenUrpfarrei KirchspielWeblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Pfarrei Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Georg Schwaiger Monchtum Orden Kloster Von den Anfangen bis zur Gegenwart Ein Lexikon C H Beck Munchen 2003 ISBN 3 406 49483 8 S 352 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Bischofliches Ordinariat der Diozese Rottenburg Stuttgart Hrsg Richtlinien fur die Pastoral mit Katholiken anderer Muttersprache in den Seelsorgeeinheiten der Diozese Rottenburg Stuttgart Stuttgart 2003 PDF Datei 338 kB Pastorale Leitlinien des Erzbistums Freiburg Weiterentwicklung der Seelsorgeeinheiten des Erzbistums Freiburg Webseite des Bistums Hildesheim zu diesem Thema Warwick Network for Parish Research englisch Literatur BearbeitenPeter Kramer Pfarrei I Begriff und Geschichte In Walter Kasper Hrsg Lexikon fur Theologie und Kirche 3 Auflage Band 8 Herder Freiburg im Breisgau 1999 Sp 162 164 Winfried Aymans Klaus Morsdorf Kanonisches Recht Bd 2 Schoningh Verlag Paderborn 1997 ISBN 3 506 70492 3 S 412 442 Jean Claude Perisset Cure et presbyterium paroissiel Roma 1982 Francesco Coccopalmerio De paroecia Roma 1991 Georg May Pfarrvikarie In Walter Kasper Hrsg LThK3 Herder Freiburg i Br u a 1999 ISBN 3 451 22008 3 Winfried Aymans Klaus Morsdorf Kanonisches Recht Band 2 Schoningh Paderborn 1997 ISBN 3 506 70482 6 Heribert Hallermann Pfarrei und pfarrliche Seelsorge Ein kirchenrechtliches Handbuch fur Studium und Praxis Paderborn 2004 ISBN 3 506713124 S 150 165 Cristina Fernandez Molina Katholische Gemeinden anderer Muttersprache in der Bundesrepublik Deutschland Kirchenrechtliche Stellung und pastorale Situation in den Bistumern im Kontext der Europaischen und deutschen Migrationspolitik Aus Religion und Recht Bd 2 Berlin 2005 ISBN 3 865960162 S 128 137 498 503 Einzelnachweise Bearbeiten Friedrich Kluge Hrsg Etymologisches Worterbuch der deutschen Sprache Bearbeitet von Elmar Seebold 23 Auflage Verlag de Gruyter Berlin New York 1999 S 624 Pape GDHW Bd 2 S 525 Eintrag Parochie die In Duden Abgerufen am 1 August 2018 Lederer Kirchengemeinde in LThK 2 Auflage S 207 A Loretan Scriptum Religionsverfassungsrecht S 22 PDF 303 kB Karl Lehmann Gemeinde Christlicher Glaube in moderner Gesellschaft 29 Herder Freiburg im Breisgau 1982 ISBN 3 451 19229 2 S 5 65 hier S 8 Norbert Mette Gemeinde IV Praktisch theologisch In Walter Kasper Hrsg Lexikon fur Theologie und Kirche 3 Auflage Band 4 Herder Freiburg im Breisgau 1995 Hans Peter Hubner Evangelisches Kirchenrecht in Bayern 2 uberarbeitete Auflage Claudius Verlag Munchen 2020 ISBN 978 3 532 62851 5 S 94 96 a b c d e f Peter Kramer Pfarrei I Begriff u Geschichte In Walter Kasper Hrsg Lexikon fur Theologie und Kirche 3 Auflage Band 8 Herder Freiburg im Breisgau 1999 Sp 164 Erzbistum Koln Ordnung fur kanonische Pfarrer als Hirte der ihm ubertragenen Pfarrei der Erzdiozese Koln Pfarrer Ordnung 8 Dezember 2017 Normdaten Sachbegriff GND 4115544 0 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Pfarrei amp oldid 233329030