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Eine Territorialpfarrei oder Territorialpfarre ist nach kanonischem Recht bei der romisch katholischen Kirche eine raumlich abgegrenzte Seelsorgeeinheit unter der Oberhoheit des Pfarrers Abgrenzung BearbeitenDieser Territorialpfarrer ist fur alle kirchlichen Angelegenheiten innerhalb des Gebietes zustandig Landlaufig spricht man von Pfarre da die meisten Pfarren Territorialpfarren sind Es gibt aber auch Personalpfarrer Militarpfarrer Gefangenenpfarrer Krankenhausseelsorger Seelsorger fur das fahrende Volk und fur Schausteller Spirituale Regenten und sonstige Kuratoren die lediglich fur bestimmte Personengruppen seelsorgerisch tatig sind oder nur auf ein Gebaude Gefangnis Schule Universitat Krankenhaus beschrankt sind Die Befugnisse der Territorialpfarre werden vom zustandigen Bischof eingeschrankt soweit er andere Priester fur die Betreuung bestimmter Personen oder Einrichtungen ernennt Auch Kloster gehoren nicht zur Territorialpfarre wenn nicht das Kloster selbst die Pfarre mitbetreut Weblinks BearbeitenGeorg Schwaiger Monchtum Orden Kloster Von den Anfangen bis zur Gegenwart Ein Lexikon C H Beck 2003 ISBN 3 406 49483 8 Seite 352 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Territorialpfarrei amp oldid 207475433