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Eine Bauert oder schweizerdeutsch Puurt von althochdeutsch giburida Gegend Provinz eine Abstraktbildung zu althochdeutsch gibur Stammesgenosse Dorfgenosse Bauer 1 ist eine offentlich rechtlich oder privatrechtlich organisierte Korperschaft im Berner Oberland Der Begriff war bis in die jungere Vergangenheit auch in Teilen des Kantons Graubunden bekannt wo man heute aber gewohnlich von Fraktion spricht Eidgenossisches WappenGemeindearten in der SchweizPolitische Gemeinde auch Einwohnergemeinde Gemeinde Ortsgemeinde Bezirk Munizipalgemeinde Bauert Burgergemeinde auch Burgergemeinde Ortsgemeinde Ortsburgergemeinde Tagwen Einheitsgemeinde Feuerschaugemeinde Fraktionsgemeinde Gemischte Gemeinde Kirchgemeinde Korporationsgemeinde Munizipalgemeinde Kanton Thurgau aufgehoben Pfarrgemeinde Rhode Schulgemeinde Viertelsgemeinde Zivilgemeinde aufgehoben Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Rechtsform 3 Aufgaben 4 Siehe auch 5 Literatur 6 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenDie Bauerten gehen auf die mittelalterlichen bauerlichen Guter und Nutzungsgemeinden zuruck Sie grunden damit in den vorneuzeitlichen Versammlungen der Bauern an denen die Nutzung ihrer gemeinsamen Guter Walder Alpen Allmenden etc geregelt wurde Funktionsmassig ahneln sie den innerschweizerischen und Glarner Korporationsgemeinden den Fraktionsgemeinden der bundnerischen Landschaft Davos sowie den ehemaligen Zivilgemeinden im Kanton Zurich historisch gesehen uberdies den alten Burgergemeinden der Eidgenossenschaft oder den Nachbarschaften des alten Freistaates der Drei Bunde Von den modernen Einwohnergemeinden sind sie hingegen klar zu unterscheiden Rechtsform BearbeitenDer Begriff der Bauert lasst sich im Kanton Bern heute keiner bestimmten Rechtsform zuordnen Es kann sich bei einer Bauert um eine Unterabteilung einer Einwohnergemeinde gemass Art 123 des Berner Gemeindegesetzes oder um eine burgerliche Korporation gemass Art 117 des Gemeindegesetzes 2 aber auch um eine Realgesellschaft nach Art 20 des Berner Einfuhrungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch 3 oder um einen Verein gemass Art 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches handeln 4 Erstere beide sind damit Korperschaften des offentlichen kantonalen Rechts der dritte Typus ist eine Korperschaft des kantonalen Privatrechts mit Koppelung der Mitgliedschaft an einen bestimmten Grundbesitz und der letztgenannte ist eine Korperschaft des bundesrechtlichen Privatrechts Die Qualifikation als offentlich rechtliche burgerliche Korporation oder als juristische Person gemass Zivilgesetzbuch durfte teilweise auf historischen Zufalligkeiten beruhen die Zuordnung einzelner Korperschaften zur einen oder andern Kategorie ist heute kaum mehr nachvollziehbar 5 Desgleichen weisen die gemeinderechtlichen Korperschaften Unterabteilungen der Einwohnergemeinden namens Bauert und die als Nutzungskorperschaften ausgestatteten burgerlichen Bauerten wenig Gemeinsamkeiten auf 6 Von den heute noch 15 Unterabteilungen von Einwohnergemeinden nennen sich acht Bauerten und von den derzeit 74 burgerlichen Korporationen werden 22 als Bauerten bezeichnet Stand 2013 Uber die privatrechtlichen Bauerten sind keine Zahlen bekannt 4 Es handelt sich bei Letzteren teilweise um fruhere offentlich rechtliche Korperschaften die jedoch die Vorgaben des Gemeindegesetzes nicht mehr erfullen konnten und sich deshalb in Vereine umwandelten aus Grunden der Tradition aber am Begriff Bauert festhielten Im Kanton Graubunden haben die fruheren Bauerten beziehungsweise heutigen Fraktionen ihr Dasein als rechtsrelevante Korperschaften spatestens im Rahmen der aktuellen Gemeindefusionen und der 2009 in Kraft getretenen Revision des Gemeindegesetzes verloren 7 Eine Ausnahme bildet die einzige verbliebene Fraktionsgemeinde der Landschaft Davos Aufgaben BearbeitenDer Aufgabenbereich der heutigen Berner Bauerten ist sehr unterschiedlich Einige erfullen gewisse dauernde Gemeindeaufgaben beispielsweise den Unterhalt der Schul und anderer gemeindeeigener Liegenschaften den Strassenunterhalt den Winterdienst und oder die Wasser und Energieversorgung Andere Bauerten hingegen verwalten und bewirtschaften in erster Linie ihren Land und Waldbesitz 4 Siehe auch BearbeitenOrtsteilLiteratur BearbeitenAnne Marie Dubler Bauert In Historisches Lexikon der Schweiz Markus Muller Reto Feller Hrsg Bernisches Verwaltungsrecht 2 Auflage Stampfli Bern 2013 ISBN 978 3 7272 7984 3 3 Auflage ebd 2021 ISBN 978 3 7272 2196 5 je passim Bǖrt In Schweizerisches Idiotikon Band IV Sp 1635 f Einzelnachweise Bearbeiten Albert L Lloyd Rosemarie Luhr Etymologisches Worterbuch des Althochdeutschen Band IV gaba hylare Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 2009 S 222 224 Schweizerisches Idiotikon Band IV Huber Frauenfeld 1901 Sp 1635 f Gemeindegesetz vom 16 Marz 1998 Gesetz betreffend die Einfuhrung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches vom 28 Mai 1911 a b c Auskunft vom Berner Amt fur Gemeinden und Raumordnung Abteilung Gemeinden vom 7 Mai 2013 Markus Muller Reto Feller Hrsg Bernisches Verwaltungsrecht 2 Auflage Stampfli Bern 2013 S 157 Markus Muller Reto Feller Hrsg Bernisches Verwaltungsrecht 2 Auflage Stampfli Bern 2013 S 160 So bestand die Gemeinde Safien noch bis zur Fusion mit den Nachbargemeinden Tenna Versam und Valendas per 1 Januar 2013 aus den vier Fraktionen Purten Tal Camana Zalon und Gun Von der Gemeinde Safiental vermittelte Privatauskunft vom 12 Mai 2013 Gemass den heutigen Bestimmungen des Gemeindegesetzes des Kantons Graubunden durfen Gebietskorperschaften seit 2019 auch keine eigenen Steuern mehr erheben was den meisten von ihnen die Existenzgrundlage entzogen hat Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bauert amp oldid 233396535