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In der Schweiz wird zwischen der Sozialhilfe im weiteren Sinn und der Sozialhilfe im engeren Sinn unterschieden Inhaltsverzeichnis 1 Sozialhilfe im engeren und im weiteren Sinn 2 Gesetzliche Grundlagen 2 1 Bundesebene 2 1 1 Grundrecht auf Hilfe in Notlagen Art 12 BV 2 1 2 Artikel 115 BV und Zustandigkeitsgesetz ZUG 2 1 3 Gesetzgebung uber die Sozialhilfe an Schweizer Staatsangehorige im Ausland 2 1 4 Sozialhilfe an Auslander 2 1 5 Gesetzliche Grundlagen aus dem Asylbereich 2 2 Kantonale Ebene 2 2 1 SKOS Richtlinien 3 Organisation der Sozialhilfe 4 Zahlen 5 Geschichte 5 1 Mittelalter 5 2 16 bis 19 Jahrhundert 5 3 20 Jahrhundert 6 Grundprinzipien der Sozialhilfe 7 Leistungen 7 1 Wirtschaftliche Sozialhilfe 7 1 1 Berechnung des Bedarfs berucksichtigte Ausgaben 7 1 2 Anrechnung von Einkommen und Vermogen 7 2 Personliche Sozialhilfe 8 Rechte und Pflichten der Sozialhilfebeziehenden 8 1 Sanktionen 8 2 Ruckerstattung der Leistung 8 2 1 Schuldanerkennung 8 3 Workfare 8 3 1 Sozialfirmen 9 Weblinks 10 Quellen 11 Literatur 12 EinzelnachweiseSozialhilfe im engeren und im weiteren Sinn BearbeitenDie Sozialhilfe im weiteren Sinn umfasst alle bedarfsabhangigen Leistungen sowie die Sozialhilfe im engeren Sinn Der Sozialhilfe im engeren Sinn vorgelagerte Bedarfsleistungen werden risikospezifisch ausgerichtet Einen Anspruch hat wer aufgrund einer bestimmten Lebenssituation in finanzielle Schwierigkeiten gerat Die vorgelagerten Bedarfsleistungen sind vielfaltig und unterscheiden sich je nach Kanton Grundsatzlich lassen sich drei Gruppen von Bedarfsleistungen unterscheiden Leistungen die den Zugang zur staatlichen Grundversorgung garantieren Ausbildungsbeitrage Pramienverbilligung der obligatorischen Krankenversicherung etc Leistungen die in Erganzung zu ungenugenden oder erschopften Sozialversicherungsleistungen Erganzungsleistungen zur Alters und Invalidenversicherung Arbeitslosenhilfe Familienzulagen etc entrichtet werden Leistungen die infolge einer mangelnden privaten Sicherung Alimentenhilfe Wohnkostenbeihilfen etc zum Tragen kommen 1 Die Sozialhilfe im engeren Sinn kommt zum Tragen wenn ein Haushalt trotz dieser Leistungen seine Existenz nicht sichern kann Sie ist eine offentlich rechtliche Sozialleistung die im System der sozialen Sicherheit die Funktion einer Mindestsicherung des untersten Auffangnetzes innehat Sie sichert die Existenz bedurftiger Personen fordert ihre wirtschaftliche und personliche Eigenstandigkeit und unterstutzt ihre soziale und berufliche Integration Die Sozialhilfe leistet einen aktiven Beitrag zur Pravention und Verhinderung von Armut und damit zum sozialen Frieden in der Schweiz Die finanziellen Leistungen der Sozialhilfe bemessen sich am individuellen Bedarf und werden nur ausbezahlt wenn die eigenen Mittel nicht ausreichen und alle anderen Hilfen nicht oder nicht rechtzeitig erhaltlich sind Neben der wirtschaftlichen Hilfe leistet die Sozialhilfe personliche Unterstutzung im Rahmen der Sozialberatung Die Sozialhilfe ist ein zentraler Pfeiler des sozialen Sicherungssystems in der Schweiz Sie wird von den Kantonen gesetzlich geregelt und aus offentlichen Geldern finanziert Die Kantone orientieren sich bei der Ausgestaltung der Unterstutzungsleistungen an den SKOS Richtlinien Die offentliche Sozialhilfe wird erganzt durch die private Sozialhilfe von Hilfswerken und anderen Organisationen Die folgenden Ausfuhrungen beziehen sich auf die Sozialhilfe im engeren Sinn Gesetzliche Grundlagen BearbeitenBundesebene Bearbeiten Grundrecht auf Hilfe in Notlagen Art 12 BV Bearbeiten Die schweizerische Bundesverfassung garantiert jedem in der Schweiz sich aufhaltenden Menschen einen Anspruch auf Hilfe in Notlagen Artikel 12 BV lautet Wer in Not gerat und nicht in der Lage ist fur sich zu sorgen hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel die fur ein menschenwurdiges Dasein unerlasslich sind Der in diesem Artikel festgeschriebene Anspruch auf Existenzsicherung bildet auf Bundesebene die wichtigste Grundlage fur die Sozialhilfe Allerdings wird keine Aussage dazu gemacht welche Mittel fur eine menschenwurdige Existenz notwendig sind Es wird also kein Existenzminimum begrundet 2 Artikel 115 BV und Zustandigkeitsgesetz ZUG Bearbeiten Artikel 115 der Bundesverfassung ist eine Kompetenznorm die bestimmt dass die Kantone fur die Unterstutzung Bedurftiger zustandig sind Die Kantone sind verfassungsrechtlich zur Regelung und zum Vollzug der Sozialhilfe verpflichtet In Artikel 115 ist aber auch festgehalten dass der Bund die Zustandigkeit und die Ausnahmen regeln kann Er hat dies im Zustandigkeitsgesetz ZUG von 1977 geregelt 3 Das ZUG befasst sich mit dem Sozialhilferecht und regelt im Wesentlichen die Kostenersatzpflicht zwischen den Kantonen hinsichtlich Unterstutzungswohnsitz Wohnkanton Heimatkanton etc Weiter ist im ZUG auch die Zustandigkeit bei Schweizern mit permanentem Wohnsitz im Ausland Auslandern Fluchtlingen oder Staatenlosen festgehalten Im Dezember 2012 hat das schweizerische Parlament beschlossen das Zustandigkeitsgesetz dahingehend zu andern dass die Ruckerstattungspflicht des Heimatkantons abgeschafft wird 4 Gesetzgebung uber die Sozialhilfe an Schweizer Staatsangehorige im Ausland Bearbeiten Das Gesetz uber Sozialhilfe und Darlehen an Schweizer Staatsangehorige im Ausland basiert auf Art 40 der Bundesverfassung und regelt den Anspruch auf Sozialhilfe fur Personen die ihren Wohnsitz im Ausland haben sich seit mehr als drei Monaten dort aufhalten oder nach mindestens drei Jahren im Ausland in die Schweiz zuruckkehren und auf Unterstutzung angewiesen sind 5 Sozialhilfe an Auslander Bearbeiten Auslander aus der Europaischen Union und der EFTA konnen nur dann Sozialhilfe erhalten wenn sie eine gultige Aufenthaltsbewilligung besitzen und mindestens ein Jahr in der Schweiz gearbeitet haben Im Juni 2017 befasste sich der Bundesrat mit der Frage einer starkeren Einschrankung des Zugangs zur Sozialhilfe fur Personen die nicht Staatsangehorige von EU oder EFTA Staaten sind 6 Gesetzliche Grundlagen aus dem Asylbereich Bearbeiten Sind Asylsuchende vorlaufig Aufgenommene Schutzbedurftige und Fluchtlinge wahrend der ersten 5 bzw 7 Aufenthaltsjahre bzw Personen mit einem rechtskraftigen Wegweisungsentscheid auf Leistungen der Sozialhilfe angewiesen sind zwar die Kantone und die Gemeinden fur die Ausrichtung der Leistungen zustandig die Kosten werden aber vom Bund ubernommen Dadurch hat der Bund auch die Moglichkeit Bestimmungen uber die Entrichtung von Sozialhilfeleistungen fur diese Personengruppen durchzusetzen 7 Kantonale Ebene Bearbeiten In jedem Kanton gibt es ein kantonales Sozialhilfegesetz welches vom jeweiligen Parlament verabschiedet worden ist Die Details werden durch eine Sozialhilfeverordnung geregelt Diese wird von der kantonalen Regierung erlassen Dadurch variiert das Sozialhilferecht von Kanton zu Kanton 8 Alle Kantone orientieren sich in der einen oder anderen Weise an den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz fur Sozialhilfe SKOS SKOS Richtlinien Bearbeiten Die Schweizerische Konferenz fur Sozialhilfe SKOS ist ein privatrechtlicher Verein und Fachverband in dessen Vorstand die kantonalen Sozialamter Stadte Gemeinden und Regionen sowie Organisationen der privaten Sozialhilfe vertreten sind Mitglieder der SKOS sind die Kantone Bundesamter Stadte Gemeinden sowie private Organisationen Die SKOS erlasst Richtlinien 9 zur Berechnungsweise und zur Festlegung des individuellen Unterstutzungsbudgets beim Bezug von Sozialhilfeleistungen Diese setzen sich zusammen aus dem Grundbedarf fur den Lebensunterhalt den Wohnkosten und der medizinischen Grundversorgung sowie den situationsbedingten Leistungen Mithilfe eines Zulagensystems wird den personlichen Integrationsbemuhungen und der individuellen Lebenslage speziell Rechnung getragen Die Richtlinien machen zudem Angaben zur Anrechnung von Einkommen und Vermogen zum Umgang mit finanziellen Anspruchen gegenuber Dritten zu Rechten und Pflichten von Sozialhilfebeziehenden sowie zu Auflagen moglichen Sanktionen und Massnahmen zur Integration Diese Richtlinien haben empfehlenden Charakter Gesetzliche Verbindlichkeit erlangen sie erst durch deren Aufnahme in die kantonale Gesetzgebung die kommunale Rechtsetzung oder die Rechtsprechung Heute orientieren sich alle Kantone jedoch in unterschiedlicher Auspragung an den SKOS Richtlinien Die Richtlinien werden von Praktikern vorbereitet Der Kommission Richtlinien und Praxishilfe RIP gehoren uber zwanzig Fachleute aus der Praxis der Sozialhilfe und Leitungen von Sozialdiensten grosserer und kleinerer Gemeinden Stadte sowie der deutsch und franzosischsprachigen Schweiz an Abgestutzt werden Richtlinienanderungen zudem durch die Kommission Rechtsfragen aus juristischer Sicht sowie der Kommission Sozialpolitik und Sozialhilfe aus sozialpolitischer Perspektive Verabschiedet werden die Richtlinien von dem Vorstand der SKOS und dem Vorstand der schweizerischen Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren SODK 10 Durch diesen Mechanismus zur Festlegung oder Revision der Richtlinien wird sichergestellt dass die Richtlinien breit abgestutzt sind 11 Organisation der Sozialhilfe BearbeitenZustandigkeit und Vollzug der Sozialhilfe sind je nach Kanton oder Gemeinde sehr unterschiedlich organisiert Sie kann kantonal regional oder kommunal organisiert sein Mit der Schaffung spezialisierter Sozialdienste auf kantonaler oder regionaler Ebene oder in grossen Gemeinden und Stadten wird die Professionalisierung der Sozialhilfe verstarkt Diese Sozialdienste leisten materielle und personliche Hilfe in Notlagen Es kann davon ausgegangen werden dass heute 80 90 aller Personen in der Schweiz im Einzugsgebiet eines solchen Sozialdienstes wohnen 12 Die Sozialhilfebehorde erledigt auch Einsprachen gegen Entscheide In zweiter Instanz befasst sich in der Regel eine kantonale Aufsichtsbehorde damit Als letzten Schritt konnen rekurrierende Personen auch an die zustandigen Gerichte gelangen Zahlen BearbeitenGesamtschweizerisch haben 2014 261 983 Personen Leistungen der Sozialhilfe bezogen Das sind 3 2 der Schweizer Bevolkerung Zwischen 2009 und 2014 hat sich die Sozialhilfequote kaum verandert Es gibt aber grosse Unterschiede zwischen den Kantonen Stadtisch gepragte Kantone haben eine hohere Sozialhilfequote als landlich gepragte Gebiete Besonders haufig auf Sozialhilfe angewiesen sind junge Erwachsene Personen mit einem tiefen Bildungsniveau Alleinerziehende sowie Auslander 13 Sozialhilfequote nach Altersklassen 2014 14 00 17 Jahre 5 2 18 25 Jahre 3 9 26 35 Jahre 3 9 36 45 Jahre 3 6 46 55 Jahre 3 3 56 64 Jahre 2 7 65 79 Jahre 0 2 80 Jahre 0 3 Sozialhilfequote nach Nationalitat 2014 15 Schweizer 2 2 Auslander 6 3 Unterstutzungseinheiten nach Haushaltsstruktur 2014 16 65 5 aller Falle betreffen Einpersonenfalle 18 6 aller Falle betreffen Alleinerziehende 10 5 aller Falle betreffen Paare mit Kindern 5 3 aller Falle betreffen Paare ohne Kinder44 2 aller Sozialhilfebeziehenden verfugen uber keine berufliche Ausbildung 2014 17 Fur 53 5 aller Sozialhilfedossiers war die Sozialhilfe die einzige Einkommensquelle In 27 5 der Falle musste die Sozialhilfe ein Erwerbseinkommen erganzen Lag das Erwerbspensum bei 90 oder mehr spricht man von Working Poor 18 Geschichte BearbeitenMittelalter Bearbeiten Im Mittelalter war die Sozialhilfe damals als Armenfursorge bezeichnet eine Sache der Kirchen welche Almosen an Bedurftige verteilten Religiose Orden fuhrten einfache Spitaler und Hospizen wo die Armen kostenlos behandelt wurden Im Spatmittelalter begannen die Dorfer und Stadte selber solche Armenhauser zu unterhalten 16 bis 19 Jahrhundert Bearbeiten 1551 entschied die Tagsatzung der Alten Eidgenossenschaft dass jede Gemeinde oder Pfarrei fur ihre eigenen Armen aufkommen solle Dies entsprach auch der Entwicklung in England und Frankreich Die Armen sollen dort bleiben wo sie sind Ebenso war man der Ansicht dass Armen dort geholfen werden sollte wo ihre Bedurfnisse bekannt sind namlich dort wo sie leben Wurde ein Schweizer armengenossig also unterstutzungsbedurftig so hatte die Heimatgemeinde fur ihn aufzukommen 19 Die Tagsatzung beschloss 1681 dass der Heimatort eines Armen fur dessen Unterstutzung aufkommen soll Dadurch wurde die Verantwortung uber Arme Nichtsesshafte und Obdachlose oft einfach abgeschoben und in manchen Gemeinden machten diese Randgruppen bis zu 10 der Bevolkerung aus Die notorische Geldknappheit anderte sich erst im 18 Jahrhundert als die Gemeinden Fonds aus Schenkungen und Bussgeldern eroffneten um flussige Mittel fur die Armen zur Verfugung zu haben Gleichzeitig wurde ofters das Prinzip angewandt dass die Verwandten von Notleidenden fur deren Unterstutzungen aufkommen mussten Die Regelung mit dem Heimatort fuhrte zuweilen zu einer gewissen Diskriminierung da man seinen Heimatort nicht verlieren kann Einen zweiten oder einen dritten Heimatort zu erwerben war und ist nur durch eine kostspielige Einburgerung am neuen Wohnort moglich Der Vermehrung der Armen versuchte man teilweise auch mit Heiratsverboten Herr zu werden was mit der Verfassung von 1874 die eine Unterscheidung der Menschen nach sozialer Situation untersagte beendet wurde Noch bis Ende des 19 Jahrhunderts erhielten jedoch Fursorgeabhangige Geld um nach Amerika auszuwandern Als Gegenleistung wurde der Arme fur heimatlos erklart so dass keine Schweizer Gemeinde mehr fur ihn aufkommen musste In der zweiten Halfte des 19 Jahrhunderts begannen die ersten Kantone Gesetze uber Fursorgeleistungen zu schaffen 1920 existierten schliesslich in allen Schweizer Kantonen solche Regelungen Eine entscheidende Anderung begann 1857 als der Kanton Bern entschied dass neu die Wohnortgemeinde aber nicht mehr der Heimatort fur die Unterstutzung Armer zustandig ist obwohl damals noch 59 der Menschen im Heimatort wohnten Bis 1939 haben alle Kantone die Wohnortregelung ubernommen Nur noch bei offensichtlich wohnsitz und obdachlosen Bedurftigen muss der Heimatort fur das Existenzminimum aufkommen 20 Jahrhundert Bearbeiten Nach dem Ersten Weltkrieg entstanden besondere Ausbildungsgange um die ersten Sozialarbeiter auszubilden Sie leiteten Heime fur Waisen und Behinderte 1948 wurde die AHV eingefuhrt die zusammen mit der IV und der EO einen Teil der vorherigen Armenfursorge ubernimmt Grundprinzipien der Sozialhilfe BearbeitenWahrung der Menschenwurde Die Sozialhilfe wurzelt im verfassungsmassig geschutzten Recht auf ein menschenwurdiges Dasein Ihre Hauptaufgabe ist dem einzelnen bedurftigen Individuum das Notigste zum Leben zu gewahrleisten und es nachhaltig von seiner spezifischen Notlage zu befreien Subsidiaritat Sozialhilfe wird gewahrt wenn Bedurftige sich nicht selbst helfen konnen und wenn Hilfe von dritter Seite nicht oder nicht rechtzeitig erhaltlich ist Die hilfebedurflige Person hat Anrecht auf eine umfassende Abklarung der personlichen und sozialen Situation Individualisierung Sozialhilfeleistungen werden dem Einzelfall angepasst Unterstutzte Personen sind materiell nicht besser zu stellen als nicht unterstutzte Personen die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhaltnissen leben Das oberste Ziel ist die Sicherung der Autonomie der Betroffenen bei bestmoglicher Integration ins berufliche und soziale Umfeld Leistung und Gegenleistung Die Gewahrung der Sozialhilfe ist an die Mitwirkung der Hilfesuchenden gebunden Bemuhungen in Form von Erwerbsarbeit oder gemeinnutziger Tatigkeit werden berucksichtigt indem ein Freibetrag oder eine Zulage gewahrt wird 20 Finalprinzip Die Sozialhilfe wird unabhangig von einem Grund der zur Armut fuhrte ausgerichtet Das Worterbuch der Sozialpolitik definiert es so Wird eine Leistung ausgerichtet weil ein Bedarf eingetreten ist spricht man von Finalitat Die Ursachen welche zu diesem Bedarf gefuhrt haben spielen keine Rolle Zu den klassischen finalen Systemen gehoren die offentliche und die private Sozialhilfe Unter den Sozialversicherungen zahlt man AHV IV EL und die berufliche Vorsorge zu den finalen Systemen Sie knupfen zwar an ein bestimmtes Risiko an Alter Tod Invaliditat unterscheiden aber nicht nach dessen Ursache Unfall oder Krankheit SocialInfo das Worterbuch der Sozialpolitik 21 Leistungen BearbeitenDie Sozialhilfe ist eine Bedarfsleistung Das heisst es wird im Einzelfall abgeklart ob eine Person bzw ein Haushalt in der Lage ist seine Ausgaben mit den zur Verfugung stehenden Mitteln zu decken Wenn dies nicht der Fall ist erhalt der Haushalt Sozialhilfe Bei Wohngemeinschaften bei welchen nicht unbedingt eine gegenseitige Unterstutzungspflicht gilt werden die Situationen getrennt betrachtet Die Sozialhilfe leistet wirtschaftliche Unterstutzung und im Rahmen der Sozialberatung personliche d h beratende Hilfe Wirtschaftliche Sozialhilfe Bearbeiten Berechnung des Bedarfs berucksichtigte Ausgaben Bearbeiten Ein Haushalt hat Anspruch auf den Grundbedarf die Wohnkosten fur eine angemessene Wohnung und die Gesundheitskosten Dazu konnen weitere situationsbedingte Leistungen kommen fur Ausgaben wie die familienerganzende Kinderbetreuung Berufsauslagen etc Gemass SKOS Richtlinien neue Betrage ab 1 Januar 2016 betragt der Grundbedarf CHF 1 Person CHF 1 031 00 2 Personen CHF 1 577 00 789 00 pro Person 3 Personen CHF 1 918 00 639 00 pro Person 4 Personen CHF 2 206 00 552 00 pro Person 5 Personen CHF 2 495 00 499 00 pro Person pro weitere Person CHF 209 00Aus dem Grundbedarf sind folgende Ausgabenpositionen zu begleichen Nahrungsmittel Getranke und Tabakwaren Bekleidung und Schuhe Energieverbrauch Elektrizitat Gas etc ohne Wohnnebenkosten Laufende Haushaltsfuhrung Reinigung Instandhaltung von Kleidern und Wohnung inkl Kehrichtgebuhren Kleine Haushaltsgegenstande Gesundheitspflege ohne Selbstbehalte und Franchisen z B selbst gekaufte Medikamente Verkehrsauslagen inkl Halbtaxabo offentlicher Nahverkehr Unterhalt Velo Mofa Nachrichtenubermittlung z B Telefon Post Unterhaltung und Bildung z B Konzession Radio TV Sport Spielsachen Zeitungen Bucher Schulkosten Kino Haustierhaltung Korperpflege z B Coiffeur Toilettenartikel Personliche Ausstattung z B Schreibmaterial Ubriges z B Vereinsbeitrage kleine Geschenke auswarts eingenommene Getranke und Speisen Die Sozialhilfe entrichtet nur Unterstutzungen fur laufende Ausgaben Die Sozialhilfe finanziert nicht den Besitz Unterhalt und Gebrauch von Personenwagen sofern sie nicht dem Erhalt der Arbeitstatigkeit dienen oder vom gesundheitlichen Aspekt her notwendig sind etwa bei Gehbehinderungen Die Sozialhilfe saniert auch keine Schulden Bei medizinischen Behandlungen ubernimmt die Sozialhilfe die Jahresfranchise sowie den Selbstbehalt der Krankenkasse Ungedeckte aber unerlassliche Behandlungskosten werden ebenfalls bezahlt Zahnbehandlungen mussen einfach wirtschaftlich und zweckmassig sein Sicherheitshalber ist der zustandigen Behorde vor der Einwilligung zu einer Behandlung durch den Sozialhilfeempfanger ein Kostenvoranschlag falls moglich per Einschreiben zuzustellen Die Behorde kann diesen durch einen Vertrauensarzt welcher gegenuber dieser zur arztlichen Schweigepflicht verpflichtet ist auf Plausibilitat uberprufen lassen muss die dadurch entstandenen Kosten jedoch selbst tragen wenn die angeordnete Untersuchung durch den Vertrauensarzt der Behorde ungerechtfertigterweise erfolgte Zusatzliche Auslagen fur Ferien werden von der Sozialhilfe nicht bezahlt Sozialhilfeempfangende konnen das ihnen zur Verfugung gestellte Unterstutzungsgeld jedoch relativ autonom einsetzen und sich unter Verzicht auf andere Ausgaben in beschranktem Masse auch kleinere Ausfluge ermoglichen In speziellen Fallen kann der Sozialdienst private Stiftungen fur Beitrage an Erholungsreisen anfragen Weitere Informationen daruber was die Sozialhilfe ubernimmt und was nicht kann der Homepage der SKOS entnommen werden 22 Anrechnung von Einkommen und Vermogen Bearbeiten Auf der Einnahmeseite der Bedarfsrechnung werden grundsatzlich alle zur Verfugung stehenden Mittel angerechnet also Erwerbseinkommen andere Sozialleistungen und Vermogen Auf das Erwerbseinkommen wird ein Einkommensfreibetrag gewahrt das heisst ein Teil des Einkommens wird nicht angerechnet Wie hoch dieser Betrag ist variiert von Kanton zu Kanton In der Regel liegt der Freibetrag zwischen 200 und 600 Franken Das Vermogen ist bis auf einen Vermogensfreibetrag aufzubrauchen Bei Einzelpersonen liegt dieser bei 4 000 Franken bei Paaren bei 8 000 Franken und bei einem Kind bei 2 000 Franken Verzichtbare Wertsachen Immobilien teure Autos und ahnliches sind zu veraussern um moglichst lange vom eigenen Kapital leben zu konnen Finanzielle Anspruche gegenuber Dritten Taggelder Alimente etc mussen vom Sozialhilfebeziehenden zwingend eingefordert werden Besteht Anspruch auf Sozialhilfe kann bei den Verwandten in auf und absteigenden Verwandtschaftsbeziehungen die Verwandtenunterstutzung eingefordert werden Geschwister sind nicht unterstutzungspflichtig wohl aber Ehepartner Die Verwandtenunterstutzung ist in den Artikeln 328 und 329 des Zivilgesetzbuches ZGB geregelt Seit der Revision der SKOS Richtlinien im Dezember 2008 wird fur diese Forderung gestutzt auf einen Bundesgerichtsentscheid ein gehobener Lebensstandard der Verwandten vorausgesetzt Bei Einzelpersonen empfiehlt die SKOS eine Einkommensgrenze von 10 000 bei Ehepaaren von 15 000 Franken pro Monat Der Vermogensfreibetrag wird bei 250 000 bzw bei 500 000 Franken empfohlen Die Verwandtenunterstutzung wird in den Kantonen sehr unterschiedlich angewendet Personliche Sozialhilfe Bearbeiten Im Rahmen der Sozialberatung wird das Ziel verfolgt zusammen mit den Menschen die von vorubergehendem oder dauerhaftem gesellschaftlichen Ausschluss bedroht oder betroffen sind den Zugang zu den verschiedenen Funktionssystemen der Gesellschaft wieder zu finden Mit Methoden wie bspw dem Ansatz des Empowerments versucht die Soziale Arbeit die Sozialhilfebeziehenden zu einer moglichst selbstbestimmten Lebensfuhrung zu befahigen Dabei gehen die Sozialarbeitenden ressourcenorientiert vor und sehen ihre Klienten als autonome reflektiert handelnde Menschen 23 Vielfach steht die berufliche Integration im Vordergrund aber auch der sozialen oder gesellschaftlichen Integration sollte grosse Beachtung geschenkt werden denn so konnen nebst der Wahrung der Menschenwurde Folgeschaden fur die Betroffenen wie auch die offentliche Hand beschrankt werden Und nicht selten ist die soziale Integration der erste Schritt hin zur beruflichen Integration Die heutige Sozialhilfe ist eine aktivierende Mittels Angeboten und Anreizen sollen Sozialhilfeempfangende zu Arbeits und Integrationsleistungen motiviert werden In den SKOS Richtlinien sind Anreizelemente fur erwerbstatige Sozialhilfebeziehende vorgesehen oder fur jene die sich besonders um ihre berufliche und soziale Integration bemuhen Nehmen Sozialhilfebeziehende eine Erwerbstatigkeit auf oder dehnen sie ihre aktuelle berufliche Tatigkeit aus erhalten sie einen Einkommensfreibetrag auf ihr Lohneinkommen 24 Die Integrationszulagen stehen zudem fur Nicht Erwerbstatige zur Verfugung die Leistungen zur beruflichen und sozialen Integration erbringen 25 Rechte und Pflichten der Sozialhilfebeziehenden BearbeitenSozialhilfebeziehende haben Rechte und Pflichten die sich aus den Zielsetzungen und Grundprinzipien der Sozialhilfe ableiten lassen Die betroffene Person hat Recht darauf dass ihre zivilrechtliche Rechts und Handlungsfahigkeit nicht eingeschrankt wird Die unterstutzte Person hat zudem ein Recht auf Gehor und Akteneinsicht Weiter mussen die Entscheide der Sozialhilfeorgane schriftlich verfugt und begrundet werden Schliesslich haben die Betroffenen ein Anrecht darauf dass ihnen die Moglichkeit gegeben wird ihre Situation selbstandig zu verbessern Zu den Pflichten Sozialhilfebeziehender gehort bei der Abklarung der Bedurftigkeit wahrheitsgetreu uber ihre Einkommens Vermogens und Familienverhaltnisse Auskunft zu geben Jegliche Veranderungen der finanziellen und personlichen Verhaltnisse mussen gemeldet werden Sozialhilfebeziehende mussen zudem nach Moglichkeit zur Verminderung ihrer Notlage beitragen Dies beinhaltet insbesondere die Pflicht nach der Suche oder Aufnahme einer zumutbaren Erwerbstatigkeit sowie Teilnahme an sozialen und beruflichen Integrationsmassnahmen sowie die Pflicht zur Geltendmachung von Drittanspruchen Sanktionen Bearbeiten Werden diese Pflichten schuldhaft verletzt kann der Grundbedarf fur den Lebensunterhalt um maximal 30 Prozent sowie Zulagen fur Leistungen Einkommensfreibetrag und Integrationszulagen gekurzt bzw gestrichen werden Kurzungen mussen zwingend verhaltnismassig sein und in einer anfechtbaren Form verfugt werden 26 In der Praxis kann fur Armutsbetroffene der Zugang zur Sozialhilfe mit vielen burokratischen Hurden verstellt sein insbesondere fur Leute mit chronischer Krankheit und oder seelischen Problemen Bei letzteren ist nicht selten sexuelle Ausbeutung oder Drogenkonsum oder beides eine wesentliche Mit Ursache Die Erfullung behordlicher Auflagen bedarf einer minimalen Fahigkeit auf Seiten der Betroffenen sie auch erfullen zu konnen Ist dies nicht der Fall dreht sich ihr Schicksal in einer verhangnisvollen Abwarts Spirale Diese Menschen benotigen eine intensive Begleitung um wieder herauszukommen 27 Ruckerstattung der Leistung Bearbeiten Bei der Ruckerstattung von Sozialhilfeleistungen ist zwischen rechtmassig und unrechtmassig bezogenen Leistungen zu unterscheiden Wenn sich die finanzielle Lage von ehemaligen Sozialhilfebeziehenden massiv verbessert konnen rechtmassig bezogene Sozialhilfeleistungen von der offentlichen Hand zuruckgefordert werden Inwiefern und in welchem Umfang solche Ruckerstattungen eingefordert werden ist stark von der kantonalen Gesetzgebung abhangig 28 Hat jemand unrechtmassig Sozialhilfeleistungen bezogen oder sie nicht korrekt verwendet muss er diese ebenfalls zuruckerstatten Insbesondere wenn jemand wahrend des Bezugs von Sozialhilfe arbeitet und Geld verdient muss er dieses Einkommen gegenuber der Sozialhilfebehorde deklarieren so konnen die Leistungen angepasst werden Wer diesen Pflichten arglistig nicht nachkommt riskiert wegen Betrugs angezeigt zu werden Schuldanerkennung Bearbeiten Selbst wenn eine ehemals bedurftige Person nicht zu Vermogen gekommen ist um die Sozialhilfeleistungen zuruckzubezahlen aber gerade knapp uber die Runden kommt mehren sich Beschwerden dass einige Gemeinden damit anfangen vermehrt im Kanton St Gallen sogenannte Schuldanerkennungen unterschreiben zu lassen damit eine Gemeinde auf einfacherem Weg die Betreibung einleiten kann Dies sei im Widerspruch zum Willen des Gesetzgebers der vorsieht einmal unterstutzte Personen nicht durch lebenslange Schulden bei der entsprechenden Behorde zu belasten Es wird geraten solche Schuldanerkennungen nicht zu unterschreiben und einen Rechtsvorschlag zu erheben falls trotzdem eine Betreibung eingeleitet wird Mit einer Schuldanerkennung bezweckt eine Gemeinde dass die in den meisten Kantonen anerkannte Ruckerstattungspflicht von maximal 15 Jahren unterbrochen und dadurch wieder von vorne zu laufen beginnt 29 Workfare Bearbeiten Um dem bereits in den 80er Jahre in den USA Kanada und Grossbritannien vollzogenen Paradigmenwechsel zu Welfare to work Workfare auch in der Schweiz gerecht zu werden wird seit spatestens der Revision der SKOS Richtlinien im Jahr 2005 auch in der Schweiz die materielle Absicherung im Falle drohender Armut neu systematisch an die Bedingung geknupft dass dafur von Seiten der Sozialleistungsbeziehenden wo immer moglich sogenannte Gegenleistungen erbracht das heisst irgendwie definierte Arbeiten verrichtet werden mussen 30 Sozialfirmen Bearbeiten Zur Teilnahme an Workfare Programmen werden Bezuger unabhangig von ihrem erwerbsfahigen Gesundheitszustand verpflichtet Vielfach beinhalten diese relativ einfachen Tatigkeiten in u a die Verwertung von Rohstoffen beispielsweise Computer Teile Nahauftrage Hauswirtschaft Wasche und Kuche Buroarbeiten wie Administration desjenigen Betriebes kunstliche Nachbildung von Kundenauftrage oder auch Informatik Aufgaben zur Weiterbildung oder Kundenauftrage Sozialhilfebeziehende werden wie auch generell Arbeitslosengeld und IV Leistungsbeziehende nach ihrer korperlichen und mentalen Verfassung solchen Arbeiten in entsprechenden Werkstatten Buros oder internen Personalrestaurants in staatlichen Institutionen als zweiter Arbeitsmarkt nicht gewinnorientiert oder privatrechtlich als im ersten Arbeitsmarkt tatige Unternehmen meistens gewinnorientiert organisierten Sozialfirmen zugeteilt Mit im Angebot einer solchen Sozialfirma steht meistens ein Training bei der Stellensuche und eine Berufsberatung 31 Weblinks BearbeitenSchweizerische Konferenz fur Sozialhilfe Schweizer FursorgerechtQuellen BearbeitenAnne Lise Head Konig Thierry Christ Fursorge In Historisches Lexikon der Schweiz Version vom 18 Oktober 2005Literatur BearbeitenRuedi Epple Eva Schar Stifter Stadte Staaten Seismo Verlag Zurich 2010 ISBN 978 3 03777 088 7 Gisela Hauss Beatrice Ziegler Helfen Erziehen Verwalten Seismo Verlag Zurich 2010 ISBN 978 3 03777 078 8 Peter Neuenschwander Oliver Humbelin Marc Kalbermatter Rosmarie Ruder Der schwere Gang zum Sozialdienst Seismo Verlag Zurich 2012 ISBN 978 3 03777 124 2 Claudia Hanzi Die Richtlinien der schweizerischen Konferenz fur Sozialhilfe Helbling Lichtenhahn Verlag Basel 2011 ISBN 978 3 7190 3086 5 Robert Fluder Jurgen Stremlow Armut und Bedurftigkeit Herausforderungen fur das kommunale Sozialwesen Bern Haupt Verlag 1999 Andreas Huwiler Ausgestaltung der Sozialhilfe Edition Soziothek Bern 2008 ISBN 978 3 03796 408 8 PDF Datei kostenlos http www soziothek ch ausgestaltung der sozialhilfe Guido Wizent Die sozialhilferechtliche Bedurftigkeit Ein Handbuch Zurich St Gallen 2014 Guido Wizent Sozialhilferecht Zurich St Gallen 2020Einzelnachweise Bearbeiten Bundesamt fur Statistik 2011 Statistischer Sozialbericht Schweiz 2011 S 64ff www bfs admin ch Memento des Originals vom 14 November 2013 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bfs admin ch Claudia Hanzi Die Richtlinien der schweizerischen Konferenz fur Sozialhilfe 2011 S 81 Das Zustandigkeitsgesetz ZUG parlament ch Claudia Hanzi Die Richtlinien der schweizerischen Konferenz fur Sozialhilfe 2011 S 57f Bundesrat pruft Einschrankung der Sozialhilfe fur Auslander Abgerufen am 28 Juni 2017 Claudia Hanzi Die Richtlinien der schweizerischen Konferenz fur Sozialhilfe 2011 S 59 63 Claudia Hanzi Die Richtlinien der schweizerischen Konferenz fur Sozialhilfe Teil 4 2011 S 271 362 Die SKOS Richtlinien 1 Die SKOS Richtlinien auf einen Blick Grundlagenpapier der SKOS 2013 www skos ch PDF 210 kB skos ch bfs admin ch Memento des Originals vom 22 Juli 2013 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch 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ch Memento des Originals vom 24 August 2013 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www sozinventar bfs admin ch Online Artikel zu Schuldanerkennung in der Sozialhilfe Sozialhilfe Ein Leben lang Schulden Beobachter Artikel vom 20 Marz 2015 abgerufen am 14 April 2015 Ausschnitt aus Arbeit zu Workfare Workfare in der Sozialhilfereform die Revision der SKOS Richtlinien in der Schweiz Memento des Originals vom 4 Marz 2016 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www wyss sozialforschung ch S 1 Sozialforschung Kurt Wyss Arbeit vom Marz 2006 abgerufen am 14 April 2015 Konzept Sozialfirma Konzept einer Sozialfirma Arbeitsgemeinschaft Schweizer Sozialfirmen abgerufen am 14 April 2015 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Sozialhilfe Schweiz amp oldid 236096552