www.wikidata.de-de.nina.az
Die eidgenossische Volksinitiative Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen kurz Zweitwohnungsinitiative war eine schweizerische Volksinitiative zur Beschrankung von Zweitwohnungen und sogenannten kalten Betten Wohnraum der nur wahrend eines Bruchteils der Zeit genutzt wird Die Initiative wurde vom Komitee Helvetia Nostra um den Tier und Landschaftsschutzer Franz Weber eingereicht und von verschiedenen Umweltschutzorganisationen unterstutzt Das Abstimmungsergebnis vom 11 Marz 2012 war mit 50 6 Prozent Ja knapp bis September 2016 wurde nur die Masseneinwanderungsinitiative mit einem knapperen Resultat angenommen Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage 2 Inhalt 3 Initiativtext 4 Abstimmungskampf 5 Umsetzung der angenommenen Volksinitiative 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseAusgangslage BearbeitenDer Anteil der Zweitwohnungen betrug im Jahr 2000 gesamtschweizerisch betrachtet 11 8 In knapp einem Viertel aller Gemeinden lag der Anteil der Zweitwohnungen bei uber 20 in zahlreichen Tourismusgemeinden bei uber 50 Die meisten jener Gemeinden deren Anteil 20 uberstieg lagen in den touristisch gepragten Gebieten der Kantone Graubunden Wallis Tessin sowie auch in den Kantonen Bern und Waadt 1 Die Initianten kritisierten die damalige Situation Die Zweitwohnungen stunden meistens leer seien unasthetisch und verunstalteten schone Berglandschaften und sie fuhrten zu einer unkontrollierten Erhohung der Immobilienpreise Die beabsichtigte Aufhebung der Lex Koller wurde diese Entwicklung die durch die Raumplanung nicht verhindert werden konnte noch verscharfen 1 Inhalt BearbeitenDie Volksinitiative forderte eine Beschrankung des Anteils von Zweitwohnungen auf 20 In Tourismusdestinationen lag der Zweitwohnungsanteil zu dieser Zeit betrachtlich uber dieser Grenze Der Bundesrat kritisierte die Initiative daher sie bewirke in diesen touristisch bedeutenden Regionen deshalb faktisch einen Baustopp und fuhre sowohl bei der Bauwirtschaft als auch zumindest kurzfristig bei der Tourismuswirtschaft zu Einbussen In den Gemeinden die heute einen Zweitwohnungsanteil von weniger als 20 haben wurde die Initiative gerade jene Entwicklungen hervorrufen die sie andernorts zu unterbinden versucht 2 Initiativtext BearbeitenI Die Bundesverfassung vom 18 April 1999 wird wie folgt geandert Art 75b neu Zweitwohnungen1 Der Anteil von Zweitwohnungen am Gesamtbestand der Wohneinheiten und der fur Wohnzwecke genutzten Bruttogeschossflache einer Gemeinde ist auf hochstens zwanzig Prozent beschrankt 2 Das Gesetz verpflichtet die Gemeinden ihren Erstwohnungsanteilsplan und den detaillierten Stand seines Vollzugs alljahrlich zu veroffentlichen II Die Ubergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt geandert Art 197 Ziff 8 neu 8 Ubergangsbestimmungen zu Art 75b Zweitwohnungen 1 Tritt die entsprechende Gesetzgebung nach Annahme von Artikel 75a nicht innerhalb von zwei Jahren in Kraft so erlasst der Bundesrat die notigen Ausfuhrungsbestimmungen uber Erstellung Verkauf und Registrierung im Grundbuch durch Verordnung 2 Baubewilligungen fur Zweitwohnungen die zwischen dem 1 Januar des auf die Annahme von Artikel 75a folgenden Jahres und dem Inkrafttreten der Ausfuhrungsbestimmungen erteilt werden sind nichtig Abstimmungskampf BearbeitenGegner der Initiative waren zum grossen Teil wirtschaftsnahe Parteien und Verbande sowie die Bewohner und Behordenmitglieder von touristisch gepragten Bergdorfern In den stadtisch gepragten alpenfernen Regionen war die Zustimmung am hochsten so etwa in Genf Basel Stadt Neuenburg und Schaffhausen Ein deutlicher Konflikt zwischen den Interessen von inlandischen Touristen denen die Erhaltung von Dorfbildern und alpiner Landschaften naheliegt und den Immobilienbesitzern trat zu Tage Erbitterten Widerstand leisteten die Stimmburger des Kantons Wallis 73 8 Nein mit 57 2 die hochste Wohneigentumsquote der Schweiz 3 Umsetzung der angenommenen Volksinitiative BearbeitenDer von Volk und Standen angenommene neue Verfassungsartikel musste durch die Gesetzgebung umgesetzt werden Der Bundesrat unterbreitete der Bundesversammlung mit Botschaft vom 14 Februar 2023 seinen Entwurf fur ein Zweitwohnungsgesetz Die Beratung dieses Entwurfes fuhrte in beiden Kammern des Parlaments National und Standerat zu einer heftigen Debatte Von Bedeutung waren insbesondere mogliche Umgehungen des Zweitwohnungsverbots etwa indem Zweitwohnungen zeitweise als Ferienwohnungen vermietet werden oder auch der Erhalt von historischer Bausubstanz z B Grotti im Tessin welche durch ein Bewohnungsverbot nicht mehr gepflegt werden konnte In drei Punkten namlich der Ausschreibung von Zweitwohnungen zur Vermietung uber kommerzielle Plattformen z B Airbnb bei der Umnutzung erhaltenswerter Gebaude und der Umnutzung unrentabler Hotels trafen sich die Initianten und Politiker zu einem Kompromiss 4 Das Zweitwohnungsgesetz ZWG wurde am 20 Marz 2015 in den Schlussabstimmungen von National und Standerat angenommen und ist am 1 Januar 2016 in Kraft getreten 5 Weblinks BearbeitenDetaillierte Angaben auf der Website des Bundes Zweitwohnungsinitiative in der Datenbank SwissvotesEinzelnachweise Bearbeiten a b Botschaft des Bundesrates In Bundesblatt S 8761 abgerufen am 7 Oktober 2023 Botschaft des Bundesrates In Bundesblatt S 8765 f abgerufen am 7 Oktober 2023 Wohnverhaltnisse Daten Indikatoren Wohneigentumsquote Memento vom 29 August 2016 im Internet Archive Die drei Zugestandnisse bei der Zweitwohnungsinitiative In Tages Anzeiger 3 Marz 2015 14 023 Zweitwohnungen Bundesgesetz In Geschaftsdatenbank Curia Vista des Parlaments Abgerufen am 7 Oktober 2023 mit Links zur Botschaft des Bundesrats den Verhandlungen von National und Standerat und weiteren Parlamentsunterlagen Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Eidgenossische Volksinitiative Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen amp oldid 238409089