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Die eidgenossische Volksinitiative Ja zum Verhullungsverbot ist eine im Jahre 2017 eingereichte Volksinitiative in der Schweiz welche vom Egerkinger Komitee einer antiislamischen Organisation 1 lanciert wurde Die Initiative verlangt dass an offentlich zuganglichen Orten niemand sein Gesicht verhullen darf Die Volksinitiative kam am 7 Marz 2021 zur Abstimmung und wurde von Volk und Standen angenommen Inhaltsverzeichnis 1 Die Initiative 1 1 Initiativtext 1 2 Initiativkomitee 1 3 Argumente des Initiativkomitees 2 Behandlung der Initiative 2 1 Vorgeschichte 2 2 Einreichung der Volksinitiative 2 3 Stellungnahme des Bundesrates 2 4 Beratungen des Parlaments 3 Meinungsumfragen 4 Volksabstimmung 5 Umsetzung der angenommenen Volksinitiative 5 1 Inhalt 5 2 Beratung in den Eidgenossischen Raten 6 Siehe auch 7 Weblinks 8 FussnotenDie Initiative BearbeitenInitiativtext Bearbeiten Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft wird wie folgt geandert Art 10a Verbot der Verhullung des eigenen Gesichts1 Niemand darf sein Gesicht im offentlichen Raum und an Orten verhullen die offentlich zuganglich sind oder an denen grundsatzlich von jedermann beanspruchbare Dienstleistungen angeboten werden das Verbot gilt nicht fur Sakralstatten 2 Niemand darf eine Person zwingen ihr Gesicht aufgrund ihres Geschlechts zu verhullen 3 Das Gesetz sieht Ausnahmen vor Diese umfassen ausschliesslich Grunde der Gesundheit der Sicherheit der klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums Art 197 Ziff 12 Ubergangsbestimmung zu Art 10a Verbot der Verhullung des eigenen Gesichts Die Ausfuhrungsgesetzgebung zu Artikel 10a ist innert zweier Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stande zu erarbeiten 2 Initiativkomitee Bearbeiten Das Initiativkomitee gemass Art 68 Abs 1 Bst e BPR besteht aus 27 Mitgliedern grossenteils Mitgliedern der Schweizerischen Volkspartei SVP 3 Hinter der Volksinitiative steht weiter eine uberparteiliche Tragerschaft aus Mitgliedern der SVP der EDU und der FDP sowie Parteilosen das Co Prasidium entspricht den Vorstandsmitgliedern des Egerkinger Komitees 4 im Jahre 2016 Walter Wobmann Ulrich Schluer Roland Haldimann Patrick Freudiger Daniel Zingg 5 Argumente des Initiativkomitees Bearbeiten Das Initiativkomitee geht davon aus dass in aufgeklarten Staaten wie der Schweiz gelte Freie Menschen Frauen und Manner blicken einander ins Gesicht wenn sie miteinander sprechen Dass das auch fur Frauen gelte sei ein Gebot elementarer Gleichberechtigung Durch die Initiative entstehe kein Konflikt mit Religions und Meinungsfreiheit ein Grossteil der Muslime lehne die Ganzkorperverhullung ebenfalls ab Die Initiative richte sich auch gegen jene Verhullung der kriminelle oder zerstorerische Motive zugrunde liegen Die Sicherheitsorgane erhielten den Auftrag gegen vermummte Straftater konsequent vorzugehen 6 Behandlung der Initiative BearbeitenVorgeschichte Bearbeiten Im schweizerischen Parlament der aus Nationalrat und Standerat bestehenden Bundesversammlung wurden verschiedene Vorstosse fur ein Verhullungsverbot abgelehnt im Jahre 2012 eine Standesinitiative des Kantons Aargau 7 im Jahre 2013 eine Motion von Nationalrat Hans Fehr SVP 8 und im Jahre 2017 eine parlamentarische Initiative von Nationalrat Walter Wobmann SVP 9 Der Kanton Tessin stimmte an einer Volksabstimmung am 22 September 2013 fur die Verankerung eines Gesichtsverhullungsverbots in der Kantonsverfassung Das Ausfuhrungsgesetz wurde am 23 November 2015 vom Kantonsparlament verabschiedet und trat am 1 Juli 2016 in Kraft 10 Der Kantonsrat Parlament des Kantons St Gallen beschloss am 18 September 2017 ein Verhullungsverbot im offentlichen Raum Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen in der Volksabstimmung vom 23 September 2018 wurde es von den Stimmberechtigten angenommen 11 Mehrere andere Kantone haben aber ein Verhullungsverbot ausdrucklich abgelehnt Zurich Bern Glarus und Basel Stadt 12 Verschiedene andere europaische Lander haben auch bereits ein Verhullungsverbot eingefuhrt 13 Einreichung der Volksinitiative Bearbeiten Mit der Publikation des Initiativtexts im Bundesblatt am 15 Marz 2016 14 begann der Fristenlauf von 18 Monaten fur die Sammlung von mindestens 100 000 Unterschriften Art 139 Abs 1 BV Die gesammelten Unterschriften wurden am 15 September 2017 eingereicht Mit Verfugung vom 11 Oktober 2017 stellte die Bundeskanzlei fest dass die Initiative mit 105 553 gultigen Unterschriften zustande gekommen ist 15 Stellungnahme des Bundesrates Bearbeiten Der Bundesrat beantragte der Bundesversammlung mit seinem Entwurf eines Bundesbeschlusses und der erlauternden Botschaft vom 15 Marz 2019 Volk und Standen die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen Gleichzeitig unterbreitete er den Entwurf eines Bundesgesetzes uber die Gesichtsverhullung welcher als indirekter Gegenentwurf das Anliegen der Volksinitiative zu einem kleineren Teil aufnahm Pflicht zur Enthullung des Gesichts zwecks Identifizierung gegenuber einer schweizerischen Behorde aber auf Gesetzesstufe nicht wie die Volksinitiative auf Verfassungsstufe Der Bundesrat argumentierte in seiner Botschaft vom 15 Marz 2019 die Gesichtsverhullung sei ein Randphanomen Ein schweizweites Verbot beschneide die Rechte der Kantone schade dem Tourismus und helfe den betroffenen Frauen nicht Die Initiative sei unnotig weil die Vollverschleierung schon heute als Ausdruck mangelnder Integration betrachtet werden kann und damit zur Folge haben konnte dass keine Aufenthalts oder Niederlassungsbewilligung erteilt oder die Einburgerung verweigert wird Wer eine Person zwingt ihr Gesicht zu verhullen erfulle bereits heute den Straftatbestand der Notigung Art 181 Die Initiative sei auch nicht notig um gegen vermummte Personen an Demonstrationen oder Sportanlassen vorzugehen in 15 Kantonen gelte bereits ein Vermummungsverbot Die bisher bestehende Kompetenz der Kantone zur Regelung dieser Frage nach ihren eigenen spezifischen Bedurfnissen werde unnotig eingeschrankt 16 Beratungen des Parlaments Bearbeiten Die Volksinitiative wurde zuerst vom Standerat behandelt Dieser folgte am 26 September 2019 mit 34 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen dem Antrag des Bundesrates auf eine ablehnende Abstimmungsempfehlung Am 17 Juni 2020 beschloss auch der Nationalrat mit 114 zu 76 Stimmen bei 3 Enthaltungen Volk und Standen die Ablehnung der Initiative zu empfehlen Fur die Initiative stimmten die geschlossene Fraktion der SVP zwei Drittel der Fraktion der Mitte 2 Mitglieder der Fraktion FDP Liberalen und 1 Mitglied der GLP gegen die Initiative die geschlossene Fraktion der GPS grosse Mehrheiten der Fraktionen der SP der FDP Liberalen und der GLP sowie ein Drittel der Fraktion der Mitte Die Eidgenossischen Rate stimmten mit einigen Anderungen gegenuber dem Entwurf des Bundesrates dem indirekten Gegenentwurf zu dem Bundesgesetz uber die Gesichtsverhullung Das Gesetz kann da es mit der durch die Volksinitiative vorgeschlagenen Verfassungsbestimmung nicht vereinbar ist nur in Kraft treten falls die Volksinitiative zuruckgezogen oder abgelehnt wird 17 Meinungsumfragen BearbeitenInstitut Auftraggeber Datum Ja Eher Ja UnentschiedenKeine Antwort Eher Nein NeinLeeWas GmbH Tamedia 19 Februar 2021 55 4 1 3 37gfs Bern SRG SSR 14 Februar 2021 38 11 4 11 36LeeWas GmbH Tamedia 5 Februar 2021 58 7 1 6 28LeeWas GmbH Tamedia 19 Januar 2021 52 11 2 7 28gfs Bern SRG SSR 18 Januar 2021 41 15 4 12 28Bemerkungen Angaben in Prozent Das Datum bezeichnet den mittleren Zeitpunkt der Umfrage nicht den Zeitpunkt der Publikation der Umfrage Volksabstimmung BearbeitenDie Volksinitiative kam am 7 Marz 2021 zur Abstimmung Die acht grossten Parteien hatten folgende Abstimmungsparolen beschlossen 18 Ja SVP und EDU Nein FDP GPS glp Mitte und SP Stimmenthaltung EVP nbsp Abstimmungsergebnisse nach KantonenDas Schweizer Volk nahm die Initiative knapp mit 51 21 Ja Stimmen an Die Wahlbeteiligung betrug 51 40 Bemerkenswert am Abstimmungsergebnis war dieses Mal dass die sonst haufig zu beobachtende Trennung der welschen Westschweizer Kantone von der deutschsprachigen Schweiz aufgehoben war Auch die franzosischsprachige Schweiz stimmte mehrheitlich fur die Vorlage 19 Ja 16 4 2 Stande Nein 4 2 2 Stande Verhullungsverbotsinitiative vorlaufige amtliche Endergebnisse Kanton Ja Nein Beteiligung Aargau Kanton Aargau nbsp Aargau 53 61 46 39 48 62 Appenzell Ausserrhoden Kanton Appenzell Ausserrhoden nbsp Appenzell Ausserrhoden 49 13 50 87 50 82 Appenzell Innerrhoden Kanton Appenzell Innerrhoden nbsp Appenzell Innerrhoden 58 66 41 34 45 67 Basel Landschaft Kanton Basel Landschaft nbsp Basel Landschaft 53 40 46 60 49 29 Basel Stadt Kanton Basel Stadt nbsp Basel Stadt 40 61 59 39 54 77 Bern Kanton Bern nbsp Bern 49 58 50 42 49 47 Freiburg Kanton Freiburg nbsp Freiburg 55 88 44 12 55 10 Genf Kanton Genf nbsp Genf 48 70 51 30 52 70 Glarus Kanton Glarus nbsp Glarus 53 45 46 55 46 06 Graubunden Kanton Graubunden nbsp Graubunden 49 60 50 40 44 89 Jura Kanton Jura nbsp Jura 60 65 39 35 44 05 Luzern Kanton Luzern nbsp Luzern 50 45 49 55 51 56 Neuenburg Kanton Neuenburg nbsp Neuenburg 52 01 47 99 45 76 Nidwalden Kanton Nidwalden nbsp Nidwalden 56 08 43 92 55 69 Obwalden Kanton Obwalden nbsp Obwalden 56 25 43 75 53 84 Schaffhausen Kanton Schaffhausen nbsp Schaffhausen 52 23 47 77 68 87 Schwyz Kanton Schwyz nbsp Schwyz 60 16 39 84 54 34 Solothurn Kanton Solothurn nbsp Solothurn 52 56 47 44 51 62 St Gallen Kanton St Gallen nbsp St Gallen 53 12 46 88 48 16 Tessin Kanton Tessin nbsp Tessin 60 49 39 51 45 39 Thurgau Kanton Thurgau nbsp Thurgau 53 92 46 08 48 29 Uri Kanton Uri nbsp Uri 58 82 41 18 43 75 Waadt Kanton Waadt nbsp Waadt 50 91 49 09 55 69 Wallis Kanton Wallis nbsp Wallis 58 28 41 72 60 96 Zug Kanton Zug nbsp Zug 50 43 49 57 59 72 Zurich Kanton Zurich nbsp Zurich 45 21 54 79 51 93 nbsp UUU Schweizerische Eidgenossenschaft 51 21 48 79 51 40 Umsetzung der angenommenen Volksinitiative BearbeitenInhalt Bearbeiten Da die Verfassungsbestimmung nicht direkt anwendbar ist unterbreitete der Bundesrat am 12 Oktober 2022 der Bundesversammlung Botschaft und Entwurf fur eine Umsetzung durch ein Bundesgesetz Er stellte unter anderem den Antrag dass Menschen die an offentlichen Orten ihr Gesicht verschleiern kunftig mit einer Busse bis 1 000 Schweizer Franken bestraft werden sollen bestimmte Ausnahmen bleiben vorbehalten 20 Fur die Umsetzung des Verfassungsartikels wurde ein eigenes Bundesgesetz geschaffen 21 Das neue Gesetz verbietet die Gesichtsverhullung an offentlich zuganglichen Orten Wer sich nicht an dieses Verbot halt wird mit einer Busse bestraft Die Busse betragt hochstens 1 000 Franken Neu ist zudem dass die Missachtung des Gesichtsverhullungsverbots in einem Ordnungsbussenverfahren geahndet werden kann Das soll den Aufwand fur die Kantone reduzieren und das Verfahren fur die Betroffenen vereinfachen Das Gesichtsverhullungsverbot findet jedoch keine Anwendung in Flugzeugen im In und Ausland sowie in diplomatischen und konsularischen Raumlichkeiten Das Gesicht darf auch in Gotteshausern und anderen Sakralstatten verhullt werden Ausserdem bleibt die Gesichtsverhullung aus Grunden der Gesundheit der Sicherheit der klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums Fasnacht erlaubt Zulassig ist sie ebenso fur kunstlerische und unterhaltende Darbietungen sowie zu Werbezwecken Beratung in den Eidgenossischen Raten Bearbeiten Kontrovers diskutiert wurde die Frage ob die neue Verfassungsbestimmung auf Bundes oder Kantonsebene umgesetzt werden soll Die SVP merkte an dass nur die Umsetzung auf Bundesebene den Volkswillen umsetzen konne sie werde ausserdem von den Kantone einhellig gewunscht Uberliesse man die Umsetzung den Kantonen bestunde die Gefahr zumal einige Kantone die Initiative abgelehnt hatten dass die Umsetzungsbestimmungen in den Kantonen per Referendum bekampft werden Auf der anderen Seite warnten einige vor einer Aushohlung des Foderalismus Wenngleich die Kantone eine nationale Regelung befurworten um einen Flickenteppich zu vermeiden sei die Umsetzung auf kantonaler Ebene problemlos moglich es wurden ungleich komplexere Sachverhalte auf Kantonsebene geregelt Nur weil eine Bestimmung in die Bundesverfassung aufgenommen wurde heisse das nicht dass sie der Bund regeln durfe 22 Nach Art 3 BV muss jede Bundeskompetenz einzeln begrundet werden 23 Eine Minderheit um Hans Stockli SP versuchte im Standerat die Ausnahmen auszuweiten Als Beispiele genannt wurden jene Falle in denen jemand bei einer Demonstration zum Schutz seiner Personlichkeit anonym bleiben mochte etwa Opfer hauslicher Gewalt oder Tibeter die gegen das chinesische Regime demonstrieren Der Nationalrat folgte den Beschlussen des Standerates Das Bundesgesetz uber das Verbot der Verhullung des Gesichts BVVG wurde am 29 September 2023 vom Nationalrat mit 163 zu 31 Stimmen bei 2 Enthaltungen und vom Standerat mit 35 zu 4 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen 22 Siehe auch BearbeitenListe der eidgenossischen Volksabstimmungen VerschleierungsverbotWeblinks BearbeitenWebseite des Parlaments zur Volksinitiative mit Links zur Botschaft des Bundesrates zu den Ratsverhandlungen und weiteren Parlamentsunterlagen Erlauterungen des Bundesrates Abstimmungsbuchlein zur Volksabstimmung vom 7 Marz 2021 Website des Initiativkomitees Initiative bei swissvotes ch Arena Burka verbieten Probleme gelost vom 29 Januar 2021 und Abstimmungs Arena zur Initiative Verhullungsverbot vom 26 Februar 2021 Fussnoten Bearbeiten Egerkinger Komitee Uber uns auf der Website des Egerkinger Komitees abgerufen am 14 Marz 2021 BBl 2016 1669 Eidgenossische Volksinitiative Ja zum Verhullungsverbot Vorprufung In admin ch Bundeskanzlei Verfugung uber die Vorprufung der Volksinitiative In Bundesblatt 1 Marz 2016 abgerufen am 21 Februar 2021 Webseite des Egerkinger Komitees Abgerufen am 21 Februar 2021 Initiativkomitee Ja zum Verhullungsverbot Tragerschaft In verhuellungsverbot ch Abgerufen am 21 Februar 2021 Initiativkomitee Ja zum Verhullungsverbot Argumente In verhuellungsverbot ch Abgerufen am 21 Februar 2021 10 333 Standesinitiative Aargau Nationales Verhullungsverbot im offentlichen Raum In Geschaftsdatenbank Curiavista des Parlaments mit Links zum Text der Initiative zu den Verhandlungen der Rate und weiteren Parlamentsunterlagen Abgerufen am 21 Februar 2021 11 3042 Motion Fehr Hans Nationales Vermummungsverbot In Geschaftsdatenbank Curiavista des Parlaments mit Links zum Text der Motion zur Stellungnahme des Bundesrates zu den Verhandlungen der Rate und weiteren Parlamentsunterlagen Abgerufen am 21 Februar 2021 14 467 Parlamentarische Initiative Wobmann Verbot der Verhullung des eigenen Gesichts In Geschaftsdatenbank Curiavista des Parlaments mit Links zum Text der Initiative zu den Verhandlungen der Rate und weiteren Parlamentsunterlagen Abgerufen am 21 Februar 2021 Bundesrat Botschaft zur Volksinitiative Ja zum Verhullungsverbot und zum indirekten Gegenvorschlag Bundesgesetz uber die Gesichtsverhullung In Bundesblatt 15 Marz 2019 S 2930 2932 abgerufen am 21 Februar 2021 Bundesrat Botschaft zur Volksinitiative Ja zum Verhullungsverbot und zum indirekten Gegenvorschlag Bundesgesetz uber die Gesichtsverhullung In Bundesblatt 15 Marz 2019 S 2932 abgerufen am 21 Februar 2021 Bundesrat Botschaft zur Volksinitiative Ja zum Verhullungsverbot und zum indirekten Gegenvorschlag Bundesgesetz uber die Gesichtsverhullung In Bundesblatt 15 Marz 2019 S 2930 abgerufen am 21 Februar 2021 Bundesrat Botschaft zur Volksinitiative Ja zum Verhullungsverbot und zum indirekten Gegenvorschlag Bundesgesetz uber die Gesichtsverhullung In Bundesblatt 15 Marz 2019 S 2922 2928 abgerufen am 21 Februar 2021 Bundeskanzlei Verfugung uber die Vorprufung der Volksinitiative In Bundeskanzlei 1 Marz 2016 abgerufen am 21 Februar 2021 Bundeskanzlei Verfugung uber das Zustandekommen der Volksinitiative In Bundeskanzlei 11 Oktober 2017 abgerufen am 21 Februar 2021 Bundesrat Botschaft zur Volksinitiative Ja zum Verhullungsverbot und zum indirekten Gegenvorschlag Bundesgesetz uber die Gesichtsverhullung In Bundesblatt 15 Marz 2019 abgerufen am 21 Februar 2021 19 023 Ja zum Verhullungsverbot Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag In Geschaftsdatenbank Curiavista des Parlaments mit Links zur Botschaft des Bundesrates zu den Verhandlungen der Rate und weiteren Parlamentsunterlagen Abgerufen am 21 Februar 2021 Abstimmungen vom 7 Marz 2021 Parolenspiegel Abgerufen am 21 Februar 2021 Vorlage Nr 638 Provisorisches amtliches Ergebnis Volksabstimmung vom 07 03 2021 Volksinitiative Ja zum Verhullungsverbot Schweizerische Bundeskanzlei abgerufen am 8 Marz 2021 Botschaft zum Bundesgesetz uber das Verbot der Verhullung des Gesichts In Bundesblatt 2022 admin ch PDF Bundesgesetz uber das Verbot der Verhullung des Gesichts BVVG In Systematische Sammlung des Bundesrechts Abgerufen am 2 Oktober 2023 a b 22 065 Bundesgesetz uber das Gesichtsverhullungsverbot In Geschaftsdatenbank Curia Vista des Parlaments Abgerufen am 2 Oktober 2023 mit Links auf die Botschaft des Bundesrates die Verhandlungen der Eidgenossischen Rate und weitere Parlamentsunterlagen Giovanni Biaggini BV Kommentar Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft Orell Fussli Kommentar OFK 2 Auflage Orell Fussli Verlag Zurich 2017 ISBN 978 3 280 07320 9 S 94 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Eidgenossische Volksinitiative Ja zum Verhullungsverbot amp oldid 238067829