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Das Versaumnisurteil oder Saumnisurteil ist im deutschen Zivilprozessrecht eine gerichtliche Entscheidung die gegen eine Partei ergeht welche sich im Prozess saumig verhalt Saumig ist wer zu einer mundlichen Verhandlung unentschuldigt nicht erscheint oder sich in einer streitigen Verhandlung nicht zur Sache einlasst Liegt ein Fall der Saumnis vor kann die nicht saumige Partei vor Gericht den Erlass eines Versaumnisurteils beantragen und dadurch eine Entscheidung allein auf Grundlage des Klagervortrags erwirken Vollstreckbare Ausfertigung eines Versaumnisurteils Amtsgericht Durch die Moglichkeit des Versaumnisurteils will der Gesetzgeber verhindern dass Parteien den Prozess dadurch verzogern dass sie Prozesshandlungen unterlassen Somit dient das Urteil der Forderung der verfassungsrechtlich gebotenen Gewahrleistung des effektiven Rechtsschutzes 1 Da ein Versaumnisurteil nur ergeht wenn der Saumige die Moglichkeit hatte am Prozess teilzunehmen wird sein Anspruch auf rechtliches Gehor Art 103 des Grundgesetzes zwar beeintrachtigt allerdings nicht verletzt 2 Das Versaumnisurteil ist in 330 347 der Zivilprozessordnung ZPO geregelt Im osterreichischen Zivilverfahrensrecht stellt das Versaumungsurteil eine vergleichbare Regelung dar Inhaltsverzeichnis 1 Saumnis des Beklagten 331 ZPO 1 1 Mundliche Verhandlung 331 Absatze 1 2 ZPO 1 1 1 Voraussetzungen des Versaumnisurteils 1 1 1 1 Antrag des Klagers 1 1 1 2 Sachentscheidungsvoraussetzungen 1 1 1 3 Saumnis in einer mundlichen Verhandlung 1 1 1 4 Schlussigkeit der Klage 1 1 1 5 Ausschluss des Versaumnisurteils 1 1 2 Inhalt des Versaumnisurteils 1 2 Saumnis im schriftlichen Vorverfahren 331 Absatz 3 ZPO 2 Saumnis des Klagers 330 ZPO 3 Rechtsbehelfe gegen das Versaumnisurteil 3 1 Einspruch 338 344 ZPO 3 1 1 Voraussetzungen 3 1 2 Rechtswirkung 3 2 Berufung 345 ZPO 4 Entscheidung nach Aktenlage 331a ZPO 5 Saumnis beider 251a ZPO 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseSaumnis des Beklagten 331 ZPO BearbeitenDer praktisch bedeutendste Anwendungsbereich des Versaumnisurteils ist die Saumnis des Beklagten 3 Dieser Fall ist in 331 ZPO geregelt Verhalt sich der Beklagte saumig nimmt er sich die Moglichkeit den Klagervortrag anzugreifen Dadurch erhoht sich fur ihn die Gefahr gemass dem Antrag des Klagers verurteilt zu werden Ein solches Urteil wird als Versaumnisurteil bezeichnet Der Beklagte kann sowohl in einer mundlichen Verhandlung als auch im schriftlichen Vorverfahren saumig sein Mundliche Verhandlung 331 Absatze 1 2 ZPO Bearbeiten 1 Beantragt der Klager gegen den im Termin zur mundlichen Verhandlung nicht erschienenen Beklagten das Versaumnisurteil so ist das tatsachliche mundliche Vorbringen des Klagers als zugestanden anzunehmen Dies gilt nicht fur Vorbringen zur Zustandigkeit des Gerichts nach 29 Abs 2 38 2 Soweit es den Klageantrag rechtfertigt ist nach dem Antrag zu erkennen soweit dies nicht der Fall ist die Klage abzuweisen Voraussetzungen des Versaumnisurteils Bearbeiten Damit ein Versaumnisurteil gegen den Beklagten ergehen kann mussen vier Voraussetzungen gegeben sein der Antrag des Klagers auf Erlass eines solchen Urteils das Vorliegen der Sachentscheidungsvoraussetzungen der Klage die Saumnis des Beklagten in einer mundlichen Verhandlung sowie die Schlussigkeit der Klage Antrag des Klagers Bearbeiten 331 Absatz 1 Satz 1 ZPO gestattet dem Klager den Erlass eines Versaumnisurteils gegen den Beklagten zu beantragen Umstritten ist in der Rechtswissenschaft ob es sich hierbei um einen separaten Antrag des Klagers handeln muss der sich spezifisch auf den Erlass eines Versaumnisurteils richtet 4 oder ob sich bereits der Antrag des Klagers auf Verurteilung des Beklagten als Antrag auf Erlass eines Versaumnisurteils deuten lasst 5 Die Rechtsprechung geht von letzterem aus 6 Aufgrund der richterlichen Pflicht zur Prozessleitung gemass 139 ZPO die die Gerichte dazu auffordert den Klager bei der korrekten Stellung des Antrags zu unterstutzen besitzt dieser Streit jedoch geringe praktische Relevanz 7 Sachentscheidungsvoraussetzungen Bearbeiten Beim Versaumnisurteil handelt es sich um ein besonderes Urteil in der Sache 8 Damit es ergehen kann mussen die Sachentscheidungsvoraussetzungen der Klage gegeben sein derentwegen der Prozess gefuhrt wird Daher muss das angerufene Gericht beispielsweise sachlich und ortlich fur den Rechtsstreit zustandig sein Fehlt es an einer Sachentscheidungsvoraussetzung ist die Klage unzulassig sodass auch der Antrag auf Erlass eines Versaumnisurteils keine Erfolgsaussicht hat In diesem Fall ergeht ein abweisendes Prozessurteil zum Nachteil des Klagers 9 Dieses wird in der Rechtswissenschaft haufig als unechtes Versaumnisurteil bezeichnet auch wenn die Saumnis des Beklagten fur diese Form von Urteil irrelevant ist 10 Kann das Gericht nicht klaren ob es an einer Sachentscheidungsvoraussetzung fehlt weist es den Antrag auf Erlass des Versaumnisurteils gemass 335 Absatz 1 Nummer 1 ZPO zuruck Saumnis in einer mundlichen Verhandlung Bearbeiten Weiterhin muss der Beklagte in einer mundlichen Verhandlung saumig sein Dies trifft zu wenn er trotz ordnungsgemasser Terminierung und Ladung nicht zu einer solchen Verhandlung erscheint 11 Nach 333 ZPO steht es dem Nichterscheinen gleich wenn eine Partei zwar erscheint aber nicht zur Sache verhandelt Sofern in einem Prozess Anwaltszwang besteht also ein Anwaltsprozess vorliegt ist die Person des Anwalts entscheidend Tritt eine Partei ohne Anwalt auf oder verhandelt der Anwalt nicht zur Sache gilt sie als saumig Dies beruht darauf dass sich die Parteien gemass 78 ZPO im Anwaltsprozess von Rechtsanwalten vertreten lassen mussen 2 Den Parteien selbst fehlt damit die Postulationsfahigkeit also die Fahigkeit selbst Prozesshandlungen vorzunehmen Als Anwaltsprozesse gelten Prozesse vor Landgerichten Oberlandesgerichten und vor dem Bundesgerichtshof Kein Anwaltszwang besteht vor dem Amtsgericht ausser in bestimmten Familiensachen 12 Keine Saumnis liegt vor wenn von mehreren Beklagten die als notwendige Streitgenossen auftreten einer nicht zur Verhandlung erscheint In diesem Fall wird der Abwesende gemass 62 ZPO durch seine Streitgenossen vertreten Ein Versaumnisurteil kommt in diesem Fall lediglich dann in Betracht wenn alle Streitgenossen saumig sind 13 Eine notwendige Streitgenossenschaft liegt vor wenn die Entscheidung des Gerichts gegenuber allen Streitgenossen aus prozess oder materiellrechtlichen Grunden lediglich einheitlich ergehen kann Dies trifft beispielsweise auf eine auf Auflosung einer offenen Handelsgesellschaft gerichtete Klage nach 133 des Handelsgesetzbuchs zu 14 Nach Auffassung der Rechtsprechung liegt eine Saumnis ebenfalls nicht vor wenn eine Person dem Abwesenden im Prozess beitritt an dessen Stelle erscheint und zur Sache verhandelt Diese Person bezeichnet die ZPO als Nebenintervenienten 15 16 Schlussigkeit der Klage Bearbeiten Liegen die bisher genannten Voraussetzungen vor geht das Gericht gemass 331 Absatz 1 Satz 1 ZPO davon aus dass die vom Klager vorgetragenen Tatsachen der Wahrheit entsprechen Der Klager muss seine Behauptungen somit nicht beweisen Dies gilt auch dann wenn der Beklagte in einer fruheren Verhandlung das Klagervorbringen bestritten hat 17 Ausgeschlossen ist somit auch eine richterliche Beweiswurdigung nach 286 ZPO 18 Ihre Grenze findet diese Gestandnisfiktion in offensichtlich unwahren Behauptungen des Klagers 19 Aufgrund dieser Gestandnisfiktion ist die Klage begrundet wenn sie schlussig ist Dies trifft zu wenn der Klager alle Tatsachen vortragt welche die Begrundetheit seiner Klage erfordert Sofern der Klager beispielsweise auf Schadensersatz klagt gibt das Gericht seinem Antrag statt wenn sich aus seinem Vortrag die Tatbestandsvoraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs ergeben Bei der stattgebenden Entscheidung handelt es sich um ein echtes Versaumnisurteil 20 Sofern sich aus dem Klagervortrag allerdings die Voraussetzungen des Klagerantrags nicht ergeben die Klage also nicht schlussig ist wird sie als unbegrundet zuruckgewiesen Dies wird als unechtes Versaumnisurteil bezeichnet denn es ergeht lediglich aufgrund der fehlenden Schlussigkeit der Klage somit gerade nicht wegen der Saumnis des Beklagten 21 Nicht schlussig ist die Klage ferner wenn der Klager zwar die Anspruchsvoraussetzungen vortragt sich aus seinem Antrag allerdings auch ergibt dass der Anspruch erloschen oder nicht durchsetzbar ist etwa aufgrund von Verjahrung 22 Bevor die Klage als unschlussig abgewiesen wird weist das Gericht den Klager im Regelfall gemass 139 Absatz 2 ZPO hierauf hin damit dieser seinen Vortrag gegebenenfalls erganzen kann 23 Ausschluss des Versaumnisurteils Bearbeiten In bestimmten Fallkonstellationen kann unabhangig vom Vorliegen der Voraussetzungen kein Versaumnisurteil ergehen Ausschlussgrunde normieren 335 ZPO und 337 ZPO Ein Versaumnisurteil kommt hiernach insbesondere dann nicht in Betracht wenn den Beklagten kein Verschulden hinsichtlich der Saumnis trifft 24 335 ZPO normiert funf unterschiedliche Fallkonstellationen in denen der Antrag auf Erlass eines Versaumnisurteils als unzulassig zuruckgewiesen wird Gemass 335 Absatz 1 Nummer 2 ZPO trifft dies beispielsweise zu wenn der saumige Beklagte nicht ordnungsgemass durch das Gericht geladen worden ist Weiterhin ist ein Versaumnisurteil gemass 335 Absatz 1 Nummer 3 ZPO ausgeschlossen wenn eine Behauptung des Klagers der untatigen Partei nicht rechtzeitig mittels eines Schriftsatzes mitgeteilt worden ist 25 26 Gemass 335 Absatz 1 Nummer 4 ZPO schliessen weiterhin bestimmte formelle Fehler im schriftlichen Vorverfahren den Erlass eines Versaumnisurteils aus Gemass 337 Satz 1 ZPO kann ein Versaumnisurteil schliesslich nicht ergehen wenn der untatigen Partei ihre Untatigkeit nicht vorgeworfen werden kann Dies trifft zu wenn entweder die Einlassungs oder Ladungsfrist zu kurz bemessen worden ist oder die saumige Partei ohne ihr Verschulden am Erscheinen gehindert ist Schuldhaft ist die Saumnis beispielsweise wenn die Partei Reisezeiten fahrlassig falsch kalkuliert oder bei absehbarem Nichterscheinen das Gericht hieruber nicht informiert 27 Sofern sich eine Partei durch einen Anwalt vertreten lasst dieser jedoch nicht zur Verhandlung erscheint muss sie sich dessen Verschulden nach 85 Absatz 2 ZPO zurechnen lassen Nicht zugerechnet wird der Partei demgegenuber das Verschulden von Erfullungsgehilfen des Anwalts etwa dessen Buropersonal Sofern dieses fur das Nichterscheinen des Anwalts im Prozess verantwortlich ist liegt daher keine Saumnis der Partei vor 28 Liegt ein Fall des 337 Satz 1 ZPO vor vertagt das Gericht die Verhandlung uber den Antrag auf Erlass des Versaumnisurteils oder einer Entscheidung nach Lage der Akten von Amts wegen sofern es um den Fall weiss oder dieser offenkundig ist Kann das Gericht nicht erkennen dass die Untatigkeit des Betroffenen nicht vorwerfbar ist erlasst es ein Versaumnisurteil 29 Geht der Antragsteller davon aus dass sein Antrag auf Erlass eines Versaumnisurteils zu Unrecht zuruckgewiesen worden ist kann er hiergegen gemass 336 ZPO sofortige Beschwerde einlegen Diese muss gemass 569 Absatz 1 Satz 1 ZPO innerhalb von zwei Wochen ab Verkundung der Zuruckweisung eingelegt werden Inhalt des Versaumnisurteils Bearbeiten Das Versaumnisurteil besteht aus Rubrum und Tenor Es bedarf gemass 313b ZPO keiner Abfassung des Tatbestands und der Entscheidungsgrunde Eine Ausnahme gilt lediglich dann wenn die Vollstreckung voraussichtlich im Ausland zu erfolgen hat Dann mussen auch Tatbestand und Entscheidungsgrunde angefugt werden weil nicht mit einer Begrundung versehene Entscheidungen von den auslandischen Autoritaten sehr haufig nicht als Vollstreckungsgrundlage anerkannt werden Ein Versaumnisurteil muss schliesslich gemass 232 Satz 1 ZPO und 59 Satz 3 des Arbeitsgerichtsgesetzes eine Rechtsbehelfsbelehrung uber die Statthaftigkeit eines Einspruchs enthalten Da es sich beim unechten Versaumnisurteil um ein regulares Urteil handelt das infolge eines erfolglosen Antrags auf Erlass eines Versaumnisurteils ergeht ist es wie ein regulares Urteil strukturiert Saumnis im schriftlichen Vorverfahren 331 Absatz 3 ZPO Bearbeiten 3 Hat der Beklagte entgegen 276 Abs 1 Satz 1 Abs 2 nicht rechtzeitig angezeigt dass er sich gegen die Klage verteidigen wolle so trifft auf Antrag des Klagers das Gericht die Entscheidung ohne mundliche Verhandlung dies gilt nicht wenn die Erklarung des Beklagten noch eingeht bevor das von den Richtern unterschriebene Urteil der Geschaftsstelle ubermittelt ist Der Antrag kann schon in der Klageschrift gestellt werden Eine Entscheidung ohne mundliche Verhandlung ist auch insoweit zulassig als das Vorbringen des Klagers den Klageantrag in einer Nebenforderung nicht rechtfertigt sofern der Klager vor der Entscheidung auf diese Moglichkeit hingewiesen worden ist 331 Absatz 3 ZPO wurde durch die Vereinfachungsnovelle 1976 eingefuhrt 30 Das schriftliche Vorverfahren dient der Vorbereitung der Hauptverhandlung in erster Instanz Das Gericht ordnet gemass 276 Absatz 1 ZPO ein solches Verfahren an wenn es keinen fruhen ersten Termin zur mundlichen Verhandlung bestimmt Hierdurch soll vermieden werden dass Verhandlungen fur Prozesse anberaumt werden in denen der Beklagte sich nicht verteidigen will gefordert wird durch das Vorverfahren also die Effizienz des Rechtsschutzsystems 31 Im Vorverfahren fordert das Gericht den Beklagten im Rahmen der Zustellung der Klageschrift dazu auf seine Bereitschaft zur Verteidigung gegen die Klage anzuzeigen Unterlasst er dies innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung der Klage kann der Klager gemass 331 Absatz 3 Satz 1 ZPO beantragen dass das Gericht ein Versaumnisurteil gegen den Beklagten erlasst Der Beklagte kann seine Verteidigungsanzeige zurucknehmen Alleine aus einem konkludenten Verhalten wie etwa dem Unterbleiben einer Klageerwiderung darf eine solche Rucknahme nicht gefolgert werden Hat der Beklagte einmal seine Verteidigungsbereitschaft angezeigt und diese Anzeige nicht ohne jeden Zweifel zuruckgenommen wirkt die Anzeige fort 32 Dieser Antrag kann nach 331 Absatz 3 Satz 2 ZPO bereits in der Klageschrift gestellt werden was in der Praxis den Regelfall darstellt 33 Sofern die Klage zulassig und schlussig ist ergeht das Versaumnisurteil Andernfalls beraumt das Gericht eine mundliche Verhandlung an 34 Saumnis des Klagers 330 ZPO BearbeitenErscheint der Klager im Termin zur mundlichen Verhandlung nicht so ist auf Antrag das Versaumnisurteil dahin zu erlassen dass der Klager mit der Klage abzuweisen sei Erscheint der Klager trotz ordnungsgemasser Ladung nicht zur mundlichen Verhandlung oder verhandelt er nicht zur Sache kann der Beklagte nach 330 ZPO beantragen dass die Klage abgewiesen wird Ein echtes Versaumnisurteil das das Begehren des Klagers in der Sache abweist 35 setzt voraus dass die Sachentscheidungsvoraussetzungen der Klage vorliegen Dies ist vom Beklagten zu beweisen der durch ein Urteil in der Sache den Vorteil hatte dass weitere Klagen in derselben Streitsache unzulassig waren Fuhrt er diesen Beweis nicht ergeht ein abweisendes Prozessurteil 36 Rechtsbehelfe gegen das Versaumnisurteil BearbeitenEinspruch 338 344 ZPO Bearbeiten Voraussetzungen Bearbeiten Das echte Versaumnisurteil kann von der verurteilten Partei gemass 338 ZPO mit dem Rechtsbehelf des Einspruchs angegriffen werden 37 Der Einspruch wird gemass 339 ZPO binnen zwei Wochen seit Zustellung des Versaumnisurteils bei dem Gericht dessen Entscheidung angefochten wird dem iudex a quo eingelegt Hierbei handelt es sich um eine Notfrist In Verfahren der Arbeitsgerichtsbarkeit betragt diese Frist gemass 59 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes lediglich eine Woche Der Einspruch wird gemass 340 Absatz 1 ZPO durch Einreichen eines Schriftsatzes eingelegt der das angegriffene Versaumnisurteil nennt und den Einspruch erklart Daruber hinaus soll er die Grunde nennen die den Einspruch gegen das Urteil tragen Demnach soll die Einspruchsbegrundung innerhalb der Einspruchsfrist erfolgen Erfolgt sie spater wird der Einspruchsfuhrer mit seinem Vortrag vor Gericht nicht gehort sofern der Rechtsstreit andernfalls verzogert wurde Dies folgt aus 340 Absatz 3 Satz 3 ZPO der auf die Praklusionsvorschrift 296 ZPO verweist 38 Die Zulassigkeit des Einspruchs wird gemass 341 Absatz 1 Satz 1 ZPO durch das Gericht von Amts wegen gepruft Ist eine der genannten Voraussetzungen nicht erfullt wird der Einspruch nach 341 Absatz 1 Satz 2 ZPO als unzulassig verworfen Infolgedessen bleibt das angegriffene Versaumnisurteil bestehen Die Verwerfung des Einspruchs erfolgt gemass 341 Absatz 2 ZPO in Form eines Verwerfungsurteils 39 Dieses kann gemass 341 Absatz 2 ZPO auch ohne mundliche Verhandlung ergehen Es stellt ein kontradiktorisches Urteil dar gegen das die Berufung statthaft ist Ein Verwerfungsurteil ergeht auch wenn erst in der mundlichen Verhandlung die Unzulassigkeit des Einspruchs festgestellt wird oder falls der Einspruchsgegner im Termin zur mundlichen Verhandlung saumig ist Im letztgenannten Fall bezeichnet die Rechtswissenschaft das Verwerfungsurteil als unechtes Versaumnisurteil Rechtswirkung Bearbeiten Ein zulassiger Einspruch versetzt den Rechtsstreit gemass 342 ZPO in den Stand zuruck der vor der Saumnis bestand Somit wird der Prozess an dem Gericht fortgefuhrt an dem die Klage eingereicht wurde als ware der Verurteilte zu keinem Zeitpunkt saumig gewesen Daher fuhrt der Einspruch zur Anberaumung eines neuen Termins zur mundlichen Verhandlung durch das Gericht der gemass 341a ZPO als Einspruchstermin bezeichnet wird In dessen Rahmen pruft das Gericht Zulassigkeit und Begrundetheit der Klage Soweit die im Versaumnisurteil getroffene Entscheidung mit der nach dem Einspruch zu treffenden Entscheidung ubereinstimmt bleibt sie gemass 343 ZPO bestehen andernfalls wird sie aufgehoben und es wird neu in der Sache entschieden Auch wenn der Einspruchsfuhrer gegen den Einspruchsgegner hierbei obsiegt tragt er gemass 344 ZPO die Kosten die durch seine Saumnis verursacht wurden Die Funktionsweise des Einspruchs kann von den Parteien zur Flucht in die Saumnis genutzt werden Hierbei handelt es sich um ein taktisches prozessuales Verhalten Ein Beklagter der auf eine Klage nicht fristgerecht erwidert lauft Gefahr mit seinem kunftigen Vorbringen gemass 296 ZPO nicht mehr gehort zu werden weil dieses verspatet erfolgt und den Prozess verzogern konnte Indem sich der Beklagte nun saumig verhalt provoziert er dass ein Versaumnisurteil gegen ihn ergeht Legt er gegen dieses Versaumnisurteil anschliessend Einspruch ein kann er im Rahmen der Einspruchsbegrundung auch das bisher verspatete Vorbringen nachholen und zum Gegenstand seiner Rechtsverteidigung machen Da gemass 341a ZPO ohnehin eine neue Verhandlung anberaumt werden muss in der eine erneute Beweisaufnahme durchgefuhrt werden kann besteht eine Verzogerungsgefahr nicht sofern innerhalb dieser Verhandlung uber das nachtragliche Vorbringen entschieden werden kann 40 Ein derartiges Vorgehen birgt fur den Saumigen mehrere Risiken Zum einen muss er auch dann wenn er nach eingelegtem Einspruch in der Hauptsache obsiegt nach 344 ZPO die Kosten der Saumnis tragen Zum anderen erhalt die Partei die das Versaumnisurteil beantragt mit diesem Urteil einen gemass 708 Nummer 2 ZPO ohne Sicherheitsleistung vorlaufig vollstreckbaren Titel 41 Berufung 345 ZPO Bearbeiten Ist der Einspruchsfuhrer nach einem zulassigen Einspruch im Einspruchstermin erneut saumig so ergeht gegen ihn gemass 345 ZPO ein zweites Versaumnisurteil durch das der Einspruch verworfen wird Gegen dieses Versaumnisurteil kann ein Einspruch nicht erhoben werden Gemass 514 Absatz 2 ZPO kann es jedoch anders als das erste Versaumnisurteil in beschranktem Umfang mit der Berufung angegriffen werden Dieses Rechtsmittel ist statthaft wenn der Berufungsfuhrer geltend macht dass im zweiten Urteil keine schuldhafte Saumnis vorlag 42 Ein zweites Versaumnisurteil setzt voraus dass der Einspruchsfuhrer nach erfolgreichem Einspruch saumig ist Ob vor Erlass eines zweiten Versaumnisurteils auch eine Prufung der Gesetzmassigkeit des ersten Versaumnisurteils zu erfolgen hat ist in der Rechtswissenschaft umstritten 43 Einige Rechtswissenschaftler fuhren an der Verurteilte musse durch die Berufung auch das erste Versaumnisurteil angreifen konnen wenn dieses zu Unrecht erging 44 Nach vorherrschender Auffassung die auch von der Rechtsprechung geteilt wird 45 ist dies allerdings im Umkehrschluss zu 700 Absatz 6 ZPO zu verneinen Diese Vorschrift sieht eine entsprechende Prufung fur den Vollstreckungsbescheid ausdrucklich vor weswegen sich der Gesetzgeber bewusst dagegen entschieden habe eine solche Prufung auch im Fall des zweiten Versaumnisurteils durchfuhren zu lassen Ausserdem sei derjenige gegen den ein erstes Versaumnisurteil ergeht bereits hinreichend durch die Moglichkeit des Einspruchs geschutzt 46 Die Saumnis des Berufungsbeklagten hat zur Folge dass das zulassige tatsachliche Vorbringen des Berufungsklagers als zugestanden gilt Soweit es der Berufungsantrag rechtfertigt erkennt das Gericht nach dem Antrag Soweit dies nicht der Fall ist weist es die Berufung zuruck Ist der Berufungsklager saumig wird seine Berufung ohne Sachprufung durch Versaumnisurteil gegen das der Einspruch nach 338 ZPO moglich ist zuruckgewiesen Entsprechendes gilt fur die Saumnis im Revisionsverfahren Ergeht gegen den Einspruchsfuhrer nicht im Einspruchstermin sondern in einem spateren Verhandlungstermin ein weiteres Versaumnisurteil wegen erneuter Saumnis handelt es sich hierbei nicht um ein zweites Versaumnisurteil gemass 345 ZPO sondern um ein erstes gemass 330 331 ZPO 47 Entscheidung nach Aktenlage 331a ZPO BearbeitenBeim Ausbleiben einer Partei im Termin zur mundlichen Verhandlung kann der Gegner statt eines Versaumnisurteils eine Entscheidung nach Lage der Akten beantragen dem Antrag ist zu entsprechen wenn der Sachverhalt fur eine derartige Entscheidung hinreichend geklart erscheint 251a Abs 2 gilt entsprechend Alternativ zum Versaumnisurteil kann die Partei die zum Prozess erscheint gemass 331a ZPO eine Entscheidung nach Aktenlage beantragen Hierbei entscheidet das Gericht anhand der Tatsachen die ihm durch die Parteien wahrend des Verfahrens mitgeteilt wurden Der Vorteil der Entscheidung nach Aktenlage liegt aus Sicht des Antragstellers darin dass das hierbei ergehende Urteil anders als das Versaumnisurteil nicht mit einem Einspruch angegriffen werden kann 48 Saumnis beider 251a ZPO Bearbeiten 1 Erscheinen oder verhandeln in einem Termin beide Parteien nicht so kann das Gericht nach Lage der Akten entscheiden 2 Ein Urteil nach Lage der Akten darf nur ergehen wenn in einem fruheren Termin mundlich verhandelt worden ist Es darf fruhestens in zwei Wochen verkundet werden Das Gericht hat der nicht erschienenen Partei den Verkundungstermin formlos mitzuteilen Es bestimmt neuen Termin zur mundlichen Verhandlung wenn die Partei dies spatestens am siebenten Tag vor dem zur Verkundung bestimmten Termin beantragt und glaubhaft macht dass sie ohne ihr Verschulden ausgeblieben ist und die Verlegung des Termins nicht rechtzeitig beantragen konnte 3 Wenn das Gericht nicht nach Lage der Akten entscheidet und nicht nach 227 vertagt ordnet es das Ruhen des Verfahrens an Sind beide Parteien in einer mundlichen Verhandlung saumig kann das Gericht gemass 251a Absatz 1 2 ZPO eine Entscheidung nach Aktenlage treffen den Termin nach 251a Absatz 2 Satz 4 ZPO vertagen oder gemass 251a Absatz 3 ZPO das Ruhen des Verfahrens anordnen Durch diese Bestimmung soll der Prozess beschleunigt werden 49 Literatur BearbeitenKurt Herget 330 347 In Richard Zoller Hrsg ZPO 31 Auflage Otto Schmidt Koln 2016 ISBN 978 3 504 47022 7 Erik Kiessling 330 347 In Ingo Saenger Hrsg Zivilprozessordnung ZPO 8 Auflage Nomos Baden Baden 2019 ISBN 978 3 8487 5166 2 Hanns Prutting 330 347 In Wolfgang Kruger Thomas Rauscher Hrsg Munchener Kommentar zur Zivilprozessordnung 5 Auflage Band 1 1 354 C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 68571 2 Klaus Reichold 330 347 In Heinz Thomas Hans Putzo Hrsg Zivilprozessordnung ZPO 39 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 71928 8 Weblinks BearbeitenUnterrichtsmaterialien zum Thema Versaumnisurteil Einzelnachweise Bearbeiten Christoph Paulus Zivilprozessrecht 6 Auflage Springer Berlin 2017 ISBN 978 3 662 52656 9 Rn 499 a b Michael Huber Grundwissen Zivilprozessrecht Saumnis des Beklagten In Juristische Schulung 2013 S 18 Hanns Prutting 331 Rn 1 In Wolfgang Kruger Thomas Rauscher Hrsg Munchener Kommentar zur Zivilprozessordnung 5 Auflage Band 1 1 354 C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 68571 2 Petra Pohlmann Zivilprozessrecht 4 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 72405 3 Rn 575 Hanns Prutting 331 Rn 6 In Wolfgang Kruger Thomas Rauscher Hrsg Munchener Kommentar zur Zivilprozessordnung 5 Auflage Band 1 1 354 C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 68571 2 Kurt Herget 331 Rn 5 In Richard Zoller Hrsg ZPO 31 Auflage Otto Schmidt Koln 2016 ISBN 978 3 504 47022 7 Petra Pohlmann Zivilprozessrecht 4 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 72405 3 Rn 576 BGHZ 37 79 83 Erik Kiessling 331 Rn 2 in Ingo Saenger Hrsg Zivilprozessordnung ZPO 8 Auflage Nomos Baden Baden 2019 ISBN 978 3 8487 5166 2 Hanns Prutting 331 Rn 4 In Wolfgang Kruger Thomas Rauscher Hrsg Munchener Kommentar zur Zivilprozessordnung 5 Auflage Band 1 1 354 C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 68571 2 Erik Kiessling 331 Rn 4 in Ingo Saenger Hrsg Zivilprozessordnung ZPO 8 Auflage Nomos Baden Baden 2019 ISBN 978 3 8487 5166 2 Petra Pohlmann Zivilprozessrecht 4 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 72405 3 Rn 577 Jens Adolphsen Zivilprozessrecht 5 Auflage Nomos Baden Baden 2016 ISBN 978 3 8487 2223 5 18 Rn 2 Alfred Gobel 331 Rn 5 in Hanns Prutting Markus Gehrlein Hrsg Zivilprozessordnung Kommentar 14 Auflage Luchterhand Verlag Koln 2022 ISBN 978 3 472 09748 8 Christoph Paulus Zivilprozessrecht 6 Auflage Springer Berlin 2017 ISBN 978 3 662 52656 9 Rn 87 Martin Schwab Zivilprozessrecht 5 Auflage C F Muller Heidelberg 2016 ISBN 978 3 8114 4018 0 Rn 276c Ralf Bendtsen 62 Rn 10 in Ingo Saenger Hrsg Zivilprozessordnung ZPO 8 Auflage Nomos Baden Baden 2019 ISBN 978 3 8487 5166 2 BGH Urteil vom 13 April 1994 II ZR 196 93 Neue Juristische Wochenschrift 1994 S 2022 2023 Stephan Weth 67 Rn 4 In Hans Joachim Musielak Wolfgang Voit Hrsg Zivilprozessordnung ZPO 15 Auflage Vahlen Munchen 2018 ISBN 978 3 8006 5622 6 Hanns Prutting 331 Rn 12 14 In Wolfgang Kruger Thomas Rauscher Hrsg Munchener Kommentar zur Zivilprozessordnung 5 Auflage Band 1 1 354 C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 68571 2 Klaus Reichold 331 Rn 5 In Heinz Thomas Hans Putzo Hrsg Zivilprozessordnung ZPO 39 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 71928 8 Hanns Prutting 331 Rn 11 In Wolfgang Kruger Thomas Rauscher Hrsg Munchener Kommentar zur Zivilprozessordnung 5 Auflage Band 1 1 354 C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 68571 2 BGHZ 37 154 Erik Kiessling 331 Rn 7 in Ingo Saenger Hrsg Zivilprozessordnung ZPO 8 Auflage Nomos Baden Baden 2019 ISBN 978 3 8487 5166 2 Erik Kiessling 331 Rn 9 in Ingo Saenger Hrsg Zivilprozessordnung ZPO 8 Auflage Nomos Baden Baden 2019 ISBN 978 3 8487 5166 2 Petra Pohlmann Zivilprozessrecht 4 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 72405 3 Rn 578 Erik Kiessling 331 Rn 5 in Ingo Saenger Hrsg Zivilprozessordnung ZPO 8 Auflage Nomos Baden Baden 2019 ISBN 978 3 8487 5166 2 Hanns Prutting 331 Rn 16 In Wolfgang Kruger Thomas Rauscher Hrsg Munchener Kommentar zur Zivilprozessordnung 5 Auflage Band 1 1 354 C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 68571 2 Erik Kiessling 331 Rn 9 in Ingo Saenger Hrsg Zivilprozessordnung ZPO 8 Auflage Nomos Baden Baden 2019 ISBN 978 3 8487 5166 2 Martin Schwab Zivilprozessrecht 5 Auflage C F Muller Heidelberg 2016 ISBN 978 3 8114 4018 0 Rn 276c 278 Michael Huber Grundwissen Zivilprozessrecht Saumnis des Beklagten In Juristische Schulung 2013 S 19 Hans Gunther Borck 335 Rn 46 In Bernhard Wieczorek Rolf Schutze Hrsg Zivilprozessordnung und Nebengesetze 4 Auflage Band 5 Teilband 1 300 329 de Gruyter Berlin 2015 ISBN 978 3 11 024842 5 BGH Urteil vom 22 Marz 2007 IX ZR 100 06 Neue Juristische Wochenschrift 2007 S 2047 BGH Urteil vom 16 Juli 1998 VII ZR 409 97 Neue Juristische Wochenschrift 1998 S 3125 Hanns Prutting 337 Rn 8 In Wolfgang Kruger Thomas Rauscher Hrsg Munchener Kommentar zur Zivilprozessordnung 5 Auflage Band 1 1 354 C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 68571 2 BT Drs 7 2729 S 80 Alfred Gobel 331 Rn 1 in Hanns Prutting Markus Gehrlein Hrsg Zivilprozessordnung Kommentar 14 Auflage Luchterhand Verlag Koln 2022 ISBN 978 3 472 09748 8 Hanns Prutting 331 Rn 41 In Wolfgang Kruger Thomas Rauscher Hrsg Munchener Kommentar zur Zivilprozessordnung 5 Auflage Band 1 1 354 C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 68571 2 Rolf A Schutze Das internationale Zivilprozessrecht in der ZPO DE GRUYTER 2011 ISBN 978 3 11 025083 1 doi org abgerufen am 8 November 2023 Fehler in Vorlage Literatur Parameterkonflikt Statt URL sollte etwas wie DOI angegeben werden Erik Kiessling 331 Rn 13 in Ingo Saenger Hrsg Zivilprozessordnung ZPO 8 Auflage Nomos Baden Baden 2019 ISBN 978 3 8487 5166 2 Erik Kiessling 331 Rn 16 in Ingo Saenger Hrsg Zivilprozessordnung ZPO 8 Auflage Nomos Baden Baden 2019 ISBN 978 3 8487 5166 2 Christoph Paulus Zivilprozessrecht 6 Auflage Springer Berlin 2017 ISBN 978 3 662 52656 9 Rn 506 Petra Pohlmann Zivilprozessrecht 4 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 72405 3 Rn 583 Christoph Paulus Zivilprozessrecht 6 Auflage Springer Berlin 2017 ISBN 978 3 662 52656 9 Rn 512 Hanns Prutting 340 Rn 13 In Wolfgang Kruger Thomas Rauscher Hrsg Munchener Kommentar zur Zivilprozessordnung 5 Auflage Band 1 1 354 C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 68571 2 Erik Kiessling 341 Rn 3 in Ingo Saenger Hrsg Zivilprozessordnung ZPO 8 Auflage Nomos Baden Baden 2019 ISBN 978 3 8487 5166 2 Martin Schwab Zivilprozessrecht 5 Auflage C F Muller Heidelberg 2016 ISBN 978 3 8114 4018 0 Rn 283 Michael Huber Grundwissen Zivilprozessrecht Einspruch des Beklagten gegen Versaumnisurteil und technisch zweites Versaumnisurteil In Juristische Schulung 2015 S 985 987 Alfred Gobel 340 Rn 12 in Hanns Prutting Markus Gehrlein Hrsg Zivilprozessordnung Kommentar 14 Auflage Luchterhand Verlag Koln 2022 ISBN 978 3 472 09748 8 Hanns Prutting 344 Rn 2 in Wolfgang Kruger Thomas Rauscher Hrsg Munchener Kommentar zur Zivilprozessordnung 5 Auflage Band 1 1 354 C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 68571 2 Martin Schwab Zivilprozessrecht 5 Auflage C F Muller Heidelberg 2016 ISBN 978 3 8114 4018 0 Rn 282 Astrid Stadler 345 Rn 4 In Hans Joachim Musielak Wolfgang Voit Hrsg Zivilprozessordnung ZPO 15 Auflage Vahlen Munchen 2018 ISBN 978 3 8006 5622 6 Kurt Herget 345 Rn 4 In Richard Zoller Hrsg ZPO 31 Auflage Otto Schmidt Koln 2016 ISBN 978 3 504 47022 7 BGHZ 97 341 344 Hanns Prutting 345 Rn 15 In Wolfgang Kruger Thomas Rauscher Hrsg Munchener Kommentar zur Zivilprozessordnung 5 Auflage Band 1 1 354 C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 68571 2 Petra Pohlmann Zivilprozessrecht 4 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 72405 3 Rn 593 Hanns Prutting 345 Rn 1 In Wolfgang Kruger Thomas Rauscher Hrsg Munchener Kommentar zur Zivilprozessordnung 5 Auflage Band 1 1 354 C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 68571 2 Petra Pohlmann Zivilprozessrecht 4 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 72405 3 Rn 584 Heinz Wostmann 251a Rn 1 In Ingo Saenger Hrsg Zivilprozessordnung ZPO 8 Auflage Nomos Baden Baden 2019 ISBN 978 3 8487 5166 2 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Versaumnisurteil amp oldid 238947529