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Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Nebenintervention auch Streithilfe genannt liegt vor wenn sich jemand im eigenen Namen wegen eines eigenen rechtlichen Interesses an einem fremden Zivilprozess beteiligt ohne selbst Partei zu sein Der Nebenintervenient Streithelfer tritt im Prozess einer der beiden Parteien bei um diese zu unterstutzen Der Beitritt des Streithelfers auf Seiten einer der Parteien des Rechtsstreits wird haufig durch eine Streitverkundung der Hauptpartei veranlasst Abzugrenzen ist der Nebenintervenient vom Streitgenossen und vom Hauptintervenienten da diese selbst Partei werden Wer sich in einem Strafprozess der Staatsanwaltschaft anschliesst wird nicht als Streithelfer sondern als Nebenklager bezeichnet Inhaltsverzeichnis 1 Wirkung der Nebenintervention 1 1 Befugnis 1 2 Bindungswirkung 2 Voraussetzungen 3 Kosten 4 WeblinksWirkung der Nebenintervention BearbeitenBefugnis Bearbeiten Der Streithelfer hat die Befugnis alle Angriffs und Verteidigungsmittel geltend zu machen und alle Prozesshandlungen vorzunehmen die auch der Hauptpartei zustehen um im eigenen rechtlichen Interesse der Hauptpartei beizustehen 67 ZPO Der Nebenintervenient kann z B Behauptungen der Gegenpartei bestreiten rechtshindernde und rechtsvernichtende Einwendungen und rechtshemmende Einreden geltend machen Beweise antreten oder eine Saumnis der Hauptpartei hindern Der Streithelfer kann aber nicht uber den Streitgegenstand verfugen indem er aufrechnet die Klage zurucknimmt andert oder einen Verzicht oder ein Anerkenntnis ausspricht Die Angriffs und Verteidigungsmittel durfen nicht im Widerspruch zu den Erklarungen und Handlungen der Hauptpartei stehen Die Nebenintervention als Beteiligung Dritter am Rechtsstreit ist streng von der Streitgenossenschaft zu unterscheiden Da der Nebenintervenient nicht Partei ist kann er als Zeuge vernommen werden Bindungswirkung Bearbeiten Die Nebenintervention erzeugt eine Bindungswirkung fur das Gericht das uber einen Streitgegenstand zwischen dem Streithelfer und der Hauptpartei welcher der Streithelfer im Vorprozess beigetreten war zu erkennen hat Die Interventionswirkung erstreckt sich nicht auf das Verhaltnis zwischen dem Streithelfer und der Gegenpartei Die Bindungswirkung erstreckt sich auf die gerichtliche Entscheidung im Vorprozess und die der Entscheidung zugrunde liegenden rechtlichen und tatsachlichen Feststellungen 68 ZPO Insoweit reicht die Interventionswirkung damit weiter als die Wirkung der Rechtskraft die nur die im Tenor getroffene Entscheidung des Gerichts selbst umfasst 322 Abs 1 ZPO Andererseits schliesst die Interventionswirkung anders als die Rechtskraftwirkung den Einwand mangelhafter Prozessfuhrung nicht aus Die Bindung an die Feststellungen im Vorprozess werden insoweit eingeschrankt als der Streithelfer verhindert war Angriffs und Verteidigungsmittel geltend zu machen 68 2 HS ZPO Beispiel Der Bauunternehmer U hat sich gegenuber dem Bauherrn B zur Errichtung eines Hauses verpflichtet Den Dachstuhl errichtet U nicht selbst sondern lasst ihn durch den Zimmermann Z als Subunternehmer erstellen B behauptet nun der Dachstuhl sei nicht ausreichend stabil und verklagt den U auf Mangelbeseitigung Wird U verurteilt kann er seinerseits auf Grund des Werkvertrags mit Z Anspruche gegen diesen wegen der von Z zu vertretenden Mangel am Dachstuhl geltend machen Z hat daher ein Interesse dass U den Prozess gewinnt damit es nicht dazu kommt dass er selbst von U in Anspruch genommen wird Er kann daher dem U als Nebenintervenient beitreten und vortragen dass er alle Regeln seines Handwerks beachtet habe und ein Mangel gar nicht vorliege Hatte das Gericht im ersten Prozess den Bauunternehmer U verurteilt da der Dachstuhl seiner Ansicht nach mangelhaft war dann gilt dies im Folgeprozess auch fur den Zimmermann Z Das Gericht im Folgeverfahren kann nun nicht nochmals Beweis zur Mangelhaftigkeit des Dachstuhls erheben es muss vielmehr davon ausgehen dass der Dachstuhl mangelhaft war Anders als die Rechtskraft wirkt die Nebenintervention nur zugunsten der Hauptpartei Wird im Hauptprozess zwischen dem Bauherrn B und dem Bauunternehmer U festgestellt dass ein Anspruch des B gegen U wegen eines Mangel des Dachstuhls nicht bestehe und klagt U dennoch wegen eines mangelbedingten Anspruch gegen Z so ist das Gericht das den Streit zwischen Z und U zu entscheiden hat nicht an die Feststellungen des Gerichts des Vorprozesses gebunden Voraussetzungen BearbeitenDer Nebenintervenient muss nach 66 ZPO ein eigenes rechtliches Interesse daran haben dass die Partei der er beitritt bei dem Rechtsstreit obsiegt Das rechtliche Interesse wird bei Rechtskrafterstreckung des Urteils auf den Streithelfer bei Prozessstandschaft bei Besorgnis eines Ruckgriffanspruchs oder im Falle akzessorischer Sicherungsmittel anerkannt Die Nebenintervention kann in jeder Lage des Verfahrens zwischen den Parteien bis zur rechtskraftigen Entscheidung erfolgen Der Nebenintervenient ist durch seine Beteiligung auch selbst dazu in der Lage Angriffs und Verteidigungsmittel im Rechtsstreit zwischen den Parteien geltend zu machen Er kann selbst wirksam Prozesshandlungen vornehmen solange diese nicht im Widerspruch zu den Erklarungen und Handlungen der Hauptpartei die der er beigetreten ist stehen und auch Rechtsmittel einlegen Der Nebenintervenient handelt in eigenem Namen und wird daher wahrend des Rechtsstreits nicht selbst Partei Der Beitritt des Nebenintervenienten auf Seiten einer der Parteien des Rechtsstreits kann aus eigenem Antrieb erfolgen Haufig wird der Beitritt jedoch dadurch veranlasst dass eine Prozesspartei dem spateren Streithelfer zuvor den Streit verkundet Anders als die Zivilprozessordnungen anderer Lander kennt das deutsche Prozessrecht zwar keine erzwungene durch die Streitverkundung automatisch herbeigefuhrte Nebenintervention wie es sie beispielsweise in den Niederlanden gibt gedwongen tussenkomst Bei Ablehnung des Streitbeitritts ordnet jedoch 74 Abs 3 ZPO an dass die Wirkungen der Nebenintervention nach 68 ZPO eintreten Kosten BearbeitenDie Kostenfolge bei einer Nebenintervention ist in 101 Abs 1 ZPO geregelt Demnach tragt der Gegner der Hauptpartei soweit er dieser gegenuber zur Kostentragung verpflichtet ist auch die durch die Nebenintervention verursachten Kosten vornehmlich also auch die Anwaltskosten des Nebenintervenienten Soweit der Gegner der Hauptpartei obsiegt tragt der Nebenintervenient seine Kosten selbst Nicht vorgesehen ist demnach dem Nebenintervenienten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen Weblinks Bearbeiten nbsp Wikibooks Zivilprozessrecht im 2 Staatsexamen Nebenintervention Lern und Lehrmaterialien Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4171375 8 lobid OGND AKS Abgerufen von https 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