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Das in 276 ZPO geregelte schriftliche Vorverfahren ist ein Element des deutschen Zivilprozesses Es dient der Vorbereitung des Haupttermins Im Klageverfahren erster Instanz kann das Gericht zusammen mit der Zustellung der Klageschrift an den Beklagten anordnen dass ein schriftliches Vorverfahren durchgefuhrt wird Mit der Zustellung der Klage wird der Beklagte aufgefordert innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen 276 Abs 1 Satz 1 ZPO anzuzeigen ob er sich gegen die Klage verteidigen will Verteidigungsanzeige Unterlasst der Beklagte diese Verteidigungsanzeige kann gegen ihn auf Antrag des Klagers der schon in der Klagschrift gestellt werden kann ein Versaumnisurteil erlassen werden Erklart der Beklagte seine Verteidigungsabsicht so muss er innerhalb einer vom Gericht zu bestimmenden weiteren Frist von mindestens zwei Wochen inhaltlich auf die Klage erwidern Das Versaumen dieser Klageerwiderungsfrist fuhrt allerdings nicht dazu dass gegen ihn durch Versaumnisurteil entschieden werden kann sondern kann allenfalls Praklusionsfolgen nach den Vorschriften uber verspatetes Vorbringen nach sich ziehen Alternativ zum schriftlichen Vorverfahren kann das Gericht mit Zustellung der Klageschrift einen fruhen ersten Termin anordnen um den Haupttermin vorzubereiten Weblinks BearbeitenFristen im schriftlichen Vorverfahren vor dem Landgericht Die Not des Beklagten mit Notfristen richterlichen Fristen Fristverlangerungen Wiedereinsetzungen Praklusionsvorschriften Verteidigungsanzeigen Klageerwiderungen Rechtsanwaltszwang und Flucht in die Saumnis oder WiderklageBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Schriftliches Vorverfahren amp oldid 217298189