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Fruher erster Termin ist ein Begriff der deutschen Zivilprozessordnung vgl 275 ZPO Er bedeutet dass nach Eingang der Klage sogleich ein Verhandlungstermin bestimmt wird Das Gericht hat zur umfassenden Vorbereitung eines prozesseffizienten Haupttermins die Wahl zwischen dem schriftlichen Vorverfahren und dem fruhen ersten Termin Teilweise wird vertreten dass einfachere Falle in den fruhen ersten Termin gehoren schwierigere Falle in das schriftliche Vorverfahren 1 Jedoch lasst sich die Schwierigkeit zu dem fruhen Zeitpunkt allein aufgrund der Klageschrift oft gar nicht beurteilen Auch kann der fruhe erste Termin in schwierigeren Fallen zur Klarung des Streitstoffs sinnvoll sein 2 3 Der fruhe erste Termin soll dabei bereits so nachhaltig vorbereiten dass der Prozess dann im Haupttermin moglichst abgeschlossen werden kann Andererseits muss dem fruhen ersten Termin nicht notwendig ein weiterer Termin folgen Ist die Sache entscheidungsreif kann bereits aufgrund des fruhen ersten Termins entschieden werden Typischer Anwendungsfall des fruhen ersten Termins ist der einstweilige Rechtsschutz da hier Eilbedurfnis besteht 4 Wird das Verfahren nicht bereits im fruhen ersten Termin durch Vergleich Klagerucknahme oder verzicht oder eine Urteilsart Versaumnisurteil Anerkenntnisurteil Endurteil abgeschlossen hat das Gericht gemass 275 ZPO alle Anordnungen zur Vorbereitung des Haupttermins zu treffen Hinweise an die Parteien Beiziehung von Akten Ladung von Zeugen usw Einzelnachweise Bearbeiten Norbert Pantle Stephan Kreissl Die Praxis des Zivilprozesses Dresenkamp in Beck sches Richter Handbuch 2 Aufl A II Rn 30 Dr Ungers Fernrepetitorium zur Vorbereitung auf die zweite juristische Staatsprufung S 40 Wolf Dietrich Walker Der einstweilige Rechtsschutz im Zivilprozess und im arbeitsgerichtlichen VerfahrenBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Fruher erster Termin amp oldid 184246347